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   BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11   

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https://dejure.org/2012,25880
BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11 (https://dejure.org/2012,25880)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2012 - VII R 19/11 (https://dejure.org/2012,25880)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - VII R 19/11 (https://dejure.org/2012,25880)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit - Kein Vertrauenstatbestand durch Absichtsbekundung des BMF - Informationspflichten bei Regierungswechsel

  • openjur.de

    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit; Kein Vertrauenstatbestand durch Absichtsbekundung des BMF; Informationspflichten bei Regierungswechsel

  • Bundesfinanzhof

    MinöStG § 2a Abs 1, MinöStG § 2a Abs 3, EnergieStG § 50 Abs 1, EGRL 96/2003 Art 16 Abs 3, AEUV Art 108 Abs 3, EG Art 88 Abs 3, EGRL 30/2003 Art 3
    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit - Kein Vertrauenstatbestand durch Absichtsbekundung des BMF - Informationspflichten bei Regierungswechsel

  • Bundesfinanzhof

    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit - Kein Vertrauenstatbestand durch Absichtsbekundung des BMF - Informationspflichten bei Regierungswechsel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2a Abs 1 MinöStG 1993, § 2a Abs 3 MinöStG 1993, § 50 Abs 1 EnergieStG vom 18.12.2006, Art 16 Abs 3 EGRL 96/2003, Art 108 Abs 3 AEUV
    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit - Kein Vertrauenstatbestand durch Absichtsbekundung des BMF - Informationspflichten bei Regierungswechsel

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verfassungsgemäß

  • rewis.io

    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit - Kein Vertrauenstatbestand durch Absichtsbekundung des BMF - Informationspflichten bei Regierungswechsel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionskonformität der Beschränkung der Förderung von Biokraftstoffen

  • datenbank.nwb.de

    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unionskonformität der Beschränkung der Förderung von Biokraftstoffen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 568
  • BB 2012, 2529
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11
    Mit dieser Betrachtung weiche es in Bezug auf die Anwendung der Grundsätze des Vertrauensschutzes von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. Juli 2007  1 BvR 1031/07 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 1024) und vom 4. November 2010  1 BvR 198/07 ab.

    Die Entscheidung des BVerfG in HFR 2007, 1024 sei auf den Streitfall übertragbar.

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG war das berechtigte Vertrauen auf den Fortbestand der Steuerverschonung nicht so schutzwürdig, dass der Gesetzgeber deshalb bis zum Auslaufen des ursprünglich gesetzlich angekündigten Endes der Entlastungsmöglichkeiten zum 31. Dezember 2009 an jeglicher Änderung des gesetzlichen Fördertatbestands gehindert gewesen wäre (BVerfG-Beschluss in HFR 2007, 1024).

  • EuGH, 26.04.2005 - C-376/02

    "Goed Wonen" - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 der

    Auszug aus BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11
    Im Rahmen der Prüfung eines Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes sind nach der Rechtsprechung des EuGH auch die üblicherweise von den Mitgliedstaaten benutzten Informationsmethoden zu beachten (EuGH-Urteil vom 26. April 2005 C-376/02, Slg. 2005, I-3445).
  • BFH, 14.04.2008 - VII B 236/07
    Auszug aus BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11
    Darüber hinaus weiche das erstinstanzliche Urteil von den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. April 2008 VII B 216/07 (BFHE 221, 361, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2008, 213) und VII B 236/07 (nicht veröffentlicht) ab.
  • BFH, 14.04.2008 - VII B 216/07

    Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen

    Auszug aus BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11
    Darüber hinaus weiche das erstinstanzliche Urteil von den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. April 2008 VII B 216/07 (BFHE 221, 361, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2008, 213) und VII B 236/07 (nicht veröffentlicht) ab.
  • EuGH, 11.03.1987 - 265/85

    Van den Bergh en Jurgens / Kommission

    Auszug aus BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11
    Ebenso scheidet eine Berufung auf diesen Grundsatz aus, wenn ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der Lage gewesen wäre, den Erlass einer seine Interessen berührenden Gemeinschaftsmaßnahme vorherzusehen (EuGH-Urteil vom 11. März 1987  265/85, Slg. 1987, 1155).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-217/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen

    Auszug aus BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11
    In Bezug auf das Handeln von Gemeinschaftsorganen hat der EuGH entschieden, dass sich niemand auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen kann, dem die Verwaltung keine konkrete Zusicherung gegeben hat (EuGH-Urteil vom 22. Juni 2006 C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, m.w.N.).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    Auszug aus BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11
    In Bezug auf das Handeln von Gemeinschaftsorganen hat der EuGH entschieden, dass sich niemand auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen kann, dem die Verwaltung keine konkrete Zusicherung gegeben hat (EuGH-Urteil vom 22. Juni 2006 C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, m.w.N.).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-201/08

    Plantanol - Richtlinie 2003/30/EG - Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen

    Auszug aus BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11
    Der EuGH beantwortete die ihm vorgelegten Fragen in seinem Urteil vom 10. September 2009 C-201/08 --Plantanol-- (Slg. 2008, I-8343) dahingehend, dass Art. 3 RL 2003/30/EG einer nationalen Regelung nicht entgegenstehe, mit der eine Steuerbefreiung für Biokraftstoffe für ein Erzeugnis ausgeschlossen wird, das u.a. aus einer Mischung aus Pflanzenöl und fossilem Dieselkraftstoff besteht.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-487/01

    Gemeente Leusden

    Auszug aus BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11
    Wie der EuGH hinsichtlich des Vertrauens auf die Beibehaltung einer steuerlichen Begünstigung entschieden hat, kann eine im Einklang mit einer steuerrechtlichen Richtlinie herbeigeführte Gesetzesänderung nicht als unvorhersehbar betrachtet werden, wenn die Richtlinie den Mitgliedstaaten weitgehende Befugnisse belässt (EuGH-Urteil vom 29. April 2004 C-487/01 und C-7/02, Slg. 2004, I-5337, Rz 66).
  • BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12

    Keine Energiesteuerbegünstigung für reine Mischungen herkömmlicher Kraftstoffe

    e) Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte konnten die Händler von Kraftstoffmischungen nicht auf den Fortbestand der Subventionierung der von ihnen vertriebenen Erzeugnisse vertrauen (vgl. hierzu mit ausführlicher Begründung Senatsurteil vom 19. Juni 2012 VII R 19/11, BFHE 237, 568, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 272).

    Die gegen das Senatsurteil in BFHE 237, 568, ZfZ 2012, 272 erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 27. Januar 2014  1 BvR 2141/12).

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