Rechtsprechung
BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
VwKostG § 13, ZollVG § 5, AO § 5, AO § 88
Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte Postsendungen - Bundesfinanzhof
Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte Postsendungen
- IWW
- Wolters Kluwer
Kostenschuldner für die Lagerung nicht abgeholter Postsendungen bei den Zollämtern
- Betriebs-Berater
Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte Postsendungen
- rewis.io
Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte Postsendungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwKostG § 13 ; ZollVG § 5 ; AO § 5, § 88
Kostenschuldner für die Lagerung nicht abgeholter Postsendungen bei den Zollämtern - datenbank.nwb.de
Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte Postsendungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lagergebühren für beim Zoll nicht abgeholte Postsendungen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Wer schuldet die Kosten für die Lagerung nicht abgeholter Postsendungen?
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Lagergebühren für nicht abgeholte Postsendungen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte Postsendungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenschuldner hinsichtlich der Lagerung nicht abgeholter Postsendungen
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 09.06.2016 - 4 K 23/14
- BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
Papierfundstellen
- BFHE 261, 286
- BB 2018, 1365
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 3.15
Kfz-Halter; Fahrzeugzulassung; Kfz-Zulassung; Kfz-Haftpflichtversicherung; …
Auszug aus BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
Gebührenrechtlicher Veranlasser ist, wer die kostenverursachende Amtshandlung willentlich herbeigeführt hat, oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. Oktober 1992 3 C 2.90, BVerwGE 91, 109, und vom 10. Dezember 2015 3 C 3.15, BVerwGE 153, 321).Indem die Absender die Postsendungen auf den Weg gebracht, zumindest in einem Teil der Fälle unzureichende Angaben gemacht oder Waren versandt haben, die gegen Verbote und Beschränkungen verstoßen könnten, haben sie zwar eine Bedingung für die vorübergehende Verwahrung bei der Zollstelle in Gestalt einer sog. conditio sine qua non gesetzt, welche allerdings allein für die Annahme eines "willentlichen Herbeiführens einer Amtshandlung" im Sinne vorgenannter Rechtsprechung des BVerwG (Urteile in BVerwGE 91, 109, und in BVerwGE 153, 321) nicht als ausreichend angesehen werden kann.
- BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90
Zulassungsstelle; Haftung
Auszug aus BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
Gebührenrechtlicher Veranlasser ist, wer die kostenverursachende Amtshandlung willentlich herbeigeführt hat, oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. Oktober 1992 3 C 2.90, BVerwGE 91, 109, und vom 10. Dezember 2015 3 C 3.15, BVerwGE 153, 321).Indem die Absender die Postsendungen auf den Weg gebracht, zumindest in einem Teil der Fälle unzureichende Angaben gemacht oder Waren versandt haben, die gegen Verbote und Beschränkungen verstoßen könnten, haben sie zwar eine Bedingung für die vorübergehende Verwahrung bei der Zollstelle in Gestalt einer sog. conditio sine qua non gesetzt, welche allerdings allein für die Annahme eines "willentlichen Herbeiführens einer Amtshandlung" im Sinne vorgenannter Rechtsprechung des BVerwG (Urteile in BVerwGE 91, 109, und in BVerwGE 153, 321) nicht als ausreichend angesehen werden kann.
- FG Hamburg, 09.06.2016 - 4 K 23/14
Verwaltungskostenrecht/Zollkostenrecht: Erhebung von Verwahrungsgebühren nach der …
Auszug aus BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. Juni 2016 4 K 23/14 aufgehoben.
- BVerwG, 30.06.1972 - VII C 48.71
Bau eines Mehrzweckfrachters - Erhebung einer Gebühr für die Erteilung von …
Auszug aus BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
Die Behörde kann sich erst dann an den Begünstigten halten, wenn ein Veranlasser entweder nicht vorhanden ist oder gewichtige Gründe für die Inanspruchnahme des Begünstigten sprechen (vgl. BVerwG-Urteile vom 30. Juni 1972 VII C 48.71, und vom 1. März 1996 8 C 29.94, BVerwGE 100, 323). - BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 29.94
Abfallrecht: Gebühr für Entsorgungsbestätigung
Auszug aus BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
Die Behörde kann sich erst dann an den Begünstigten halten, wenn ein Veranlasser entweder nicht vorhanden ist oder gewichtige Gründe für die Inanspruchnahme des Begünstigten sprechen (vgl. BVerwG-Urteile vom 30. Juni 1972 VII C 48.71, und vom 1. März 1996 8 C 29.94, BVerwGE 100, 323). - BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten …
Auszug aus BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
Die Aufklärungspflicht der Finanzbehörden wird darüber hinaus von der Zumutbarkeit begrenzt (BVerfG-Beschluss vom 20. Juni 1973 1 BvL 9-10/71, BVerfGE 35, 283, unter B.II.2., m.w.N.) sowie dem Verhältnis zwischen dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand und dem steuerlichen Erfolg (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 35, 283, unter B.II.2., m.w.N.; vgl. auch Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, BTDrucks 18/7457, S. 68 betreffend die spätere Änderung des § 88 AO). - BFH, 26.09.2012 - VII R 65/11
Zollkosten: Kostenschuldner der für die vorübergehende Verwahrung gestellter …
Auszug aus BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
Dabei handelte es sich um eine eigene und nicht als Vertreter des Warenempfängers zu erfüllende Pflicht, auch wenn die Warenbeförderung in dessen Interesse lag (vgl. Senatsurteil vom 26. September 2012 VII R 65/11, BFHE 239, 461, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2013, 39). - BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Auszug aus BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
Bei der Verwirklichung des Steueranspruchs dürfen sowohl die Grenzen der dem Staat verfügbaren personellen und finanziellen Mittel (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Urteil vom 9. März 2004 2 BvL 17/02, BStBl II 2005, 56, unter C.II.2.b) als auch Zweckmäßigkeitserwägungen berücksichtigt werden.