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   BFH, 13.01.2015 - VII R 25/13   

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https://dejure.org/2015,3741
BFH, 13.01.2015 - VII R 25/13 (https://dejure.org/2015,3741)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2015 - VII R 25/13 (https://dejure.org/2015,3741)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - VII R 25/13 (https://dejure.org/2015,3741)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zolltarif: Einreihung steriler Pinzetten aus Kunststoff - Bestimmung des Verwendungszwecks einer Ware - Sterilität als Beschaffenheitsmerkmal

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KN Pos 3926 UPos 9097, KN Pos 9018
    Zolltarif: Einreihung steriler Pinzetten aus Kunststoff - Bestimmung des Verwendungszwecks einer Ware - Sterilität als Beschaffenheitsmerkmal

  • Bundesfinanzhof

    Zolltarif: Einreihung steriler Pinzetten aus Kunststoff - Bestimmung des Verwendungszwecks einer Ware - Sterilität als Beschaffenheitsmerkmal

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Pos 3926 UPos 9097 KN, Pos 9018 KN
    Zolltarif: Einreihung steriler Pinzetten aus Kunststoff - Bestimmung des Verwendungszwecks einer Ware - Sterilität als Beschaffenheitsmerkmal

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Einreihung von Pinzetten aus Kunststoff in die Kombinierte Nomenklatur

  • rewis.io

    Zolltarif: Einreihung steriler Pinzetten aus Kunststoff - Bestimmung des Verwendungszwecks einer Ware - Sterilität als Beschaffenheitsmerkmal

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KNPos. 9018
    Einreihung von Pinzetten aus Kunststoff in die Kombinierte Nomenklatur

  • datenbank.nwb.de

    Zolltarifliche Einreihung steriler Pinzetten aus Kunststoff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.09.2009 - VII R 42/07

    Einreihung eines Graustufenmonitors

    Auszug aus BFH, 13.01.2015 - VII R 25/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des erkennenden Senats darf bei der zolltariflichen Einreihung auf den Verwendungszweck einer Ware nur abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird und wenn er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware bemisst (vgl. EuGH-Urteile vom 27. November 2008 C-403/07 --Metherma--, Slg. 2008, I-8921, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2009, 15; vom 12. Juli 2012 C-291/11 --TNT Freight Management--, ZfZ 2012, 332; vom 22. November 2012 C-320/11 --Digitalnet--, ZfZ 2013, 22, jeweils m.w.N.; Senatsurteil vom 23. September 2009 VII R 42/07, BFHE 226, 570, ZfZ 2010, 51, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 22.05.2012 - 4 K 254/11

    Zolltarif: Tarifierung von sterilen Einwegpinzetten

    Auszug aus BFH, 13.01.2015 - VII R 25/13
    Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22. Mai 2012  4 K 254/11 aufgehoben.
  • EuGH, 27.11.2008 - C-403/07

    Metherma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus BFH, 13.01.2015 - VII R 25/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des erkennenden Senats darf bei der zolltariflichen Einreihung auf den Verwendungszweck einer Ware nur abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird und wenn er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware bemisst (vgl. EuGH-Urteile vom 27. November 2008 C-403/07 --Metherma--, Slg. 2008, I-8921, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2009, 15; vom 12. Juli 2012 C-291/11 --TNT Freight Management--, ZfZ 2012, 332; vom 22. November 2012 C-320/11 --Digitalnet--, ZfZ 2013, 22, jeweils m.w.N.; Senatsurteil vom 23. September 2009 VII R 42/07, BFHE 226, 570, ZfZ 2010, 51, m.w.N.).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-291/11

    TNT Freight Management (Amsterdam) - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

    Auszug aus BFH, 13.01.2015 - VII R 25/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des erkennenden Senats darf bei der zolltariflichen Einreihung auf den Verwendungszweck einer Ware nur abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird und wenn er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware bemisst (vgl. EuGH-Urteile vom 27. November 2008 C-403/07 --Metherma--, Slg. 2008, I-8921, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2009, 15; vom 12. Juli 2012 C-291/11 --TNT Freight Management--, ZfZ 2012, 332; vom 22. November 2012 C-320/11 --Digitalnet--, ZfZ 2013, 22, jeweils m.w.N.; Senatsurteil vom 23. September 2009 VII R 42/07, BFHE 226, 570, ZfZ 2010, 51, m.w.N.).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-320/11

    Digitalnet - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Zum

    Auszug aus BFH, 13.01.2015 - VII R 25/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des erkennenden Senats darf bei der zolltariflichen Einreihung auf den Verwendungszweck einer Ware nur abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird und wenn er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware bemisst (vgl. EuGH-Urteile vom 27. November 2008 C-403/07 --Metherma--, Slg. 2008, I-8921, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2009, 15; vom 12. Juli 2012 C-291/11 --TNT Freight Management--, ZfZ 2012, 332; vom 22. November 2012 C-320/11 --Digitalnet--, ZfZ 2013, 22, jeweils m.w.N.; Senatsurteil vom 23. September 2009 VII R 42/07, BFHE 226, 570, ZfZ 2010, 51, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.2016 - VII R 12/15

    Umsatzsteuer: ermäßigter Steuersatz auf Umsätze aus dem Verkauf bestimmter

    Nach ständiger Rechtsprechung darf bei der zolltariflichen Einreihung auf den Verwendungszweck einer Ware nur insoweit abgestellt werden, als im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird und er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware bemisst (Senatsurteil vom 13. Januar 2015 VII R 25/13, BFH/NV 2015, 712, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2023 - V R 38/21

    Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel

    Dabei kann der Verwendungszweck eines Erzeugnisses ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften zu beurteilen ist (BFH-Urteile vom 13.01.2015 - VII R 25/13, BFH/NV 2015, 712, Rz 6, m.w.N., und in BFH/NV 2016, 1594, Rz 13; EuGH-Urteile Mikrotikls, EU:C:2022:814, Rz 22; PRODEX, EU:C:2022:312, Rz 28; Hydro Energo vom 18.06.2020 - C-340/19, EU:C:2020:488, Rz 35; TDK-Lambda Germany vom 05.09.2019 - C-559/18, EU:C:2019:667, Rz 27).
  • FG Münster, 25.02.2021 - 5 K 2839/18

    Anwendung des ermäßigten oder des Regelsteuersatzes für den Verkauf von Büchern

    Nach ständiger Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 14.06.2016 - VII R 12/15, BFH/NV 2016, 1594 m.w.N.) darf bei der zolltariflichen Einreihung auf den Verwendungszweck einer Ware nur insoweit abgestellt werden, als im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird und er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware bemisst (BFH, Urteil vom 13.01.2015 - VII R 25/13, BFH/NV 2015, 712, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 25.09.2023 - 4 K 22/20

    Zolltarif: Einreihung als Teil eines medizinischen Instruments

    Nach der BFH- und EuGH-Rechtsprechung ist die Frage nach dem Verwendungszweck einer Ware anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware selbst zu beantworten (vgl. zur mangelnden Erkennbarkeit der Sterilität von Pinzetten BFH, Urteil vom 13. Januar 2015, VII R 25/13, BFH/NV 2015, 712, Rn. 8 ff.).
  • FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15

    Zolltarifliche Einreihung von Elektrostimulationsgeräten - Multifunktionsgeräte

    Dieser Verwendungszweck, der sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Position 9018 KN ergibt, ist ein tarifliches Einreihungskriterium (BFH, Urteil vom 13. Januar 2015, VII R 25/13, juris, Rn. 6).
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