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   BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09   

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https://dejure.org/2012,29887
BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09 (https://dejure.org/2012,29887)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2012 - VII R 26/09 (https://dejure.org/2012,29887)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - VII R 26/09 (https://dejure.org/2012,29887)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen

  • openjur.de

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen

  • Bundesfinanzhof

    MinöStG § 4 Abs 1 Nr 3 Buchst a, MinöStV § 50 Abs 1, EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1 Buchst b S 1
    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen

  • Bundesfinanzhof

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 Nr 3 Buchst a MinöStG 1993, § 50 Abs 1 MinöStV, Art 14 Abs 1 Buchst b S 1 EGRL 96/2003
    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mineralölsteuerbefreiung eines Vercharterers von Flugzeugen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mineralölsteuer bei der Flugzeugcharter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mineralölsteuerbefreiung eines Vercharterers von Flugzeugen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Befreiung für Flugzeug-Vercharterer

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen

  • maslaton.de (Kurzinformation)

    Firmenflugzeuge sind für die Finanzverwaltung kein Wert!

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 181
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 01.12.2011 - C-79/10

    Systeme Helmholz - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09
    Der Bundesfinanzhof sei daran gehindert, sich bei seiner Entscheidungsfindung auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2011 C-79/10 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 20) zu berufen, denn es hätte gemäß Art. 20 Abs. 4 der Satzung des EuGH nicht ohne Schlussanträge des Generalanwalts ergehen dürfen.

    Auf die erste Frage hat der EuGH mit Urteil in ZfZ 2012, 20 Folgendes geantwortet:.

    Soweit die Klägerin aufgrund des Umstands, dass der EuGH ohne die Schlussanträge des Generalanwalts entschieden hat, aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten zu können meint, der erkennende Senat müsse das Urteil des EuGH in ZfZ 2012, 20 unangewendet lassen, ist dieser Rechtsauffassung nicht zu folgen.

  • EuGH, 21.12.2011 - C-250/10

    Haltergemeinschaft - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09
    Auf diese Frage hat der EuGH mit Urteil vom 21. Dezember 2011 C-250/10 (ZfZ 2012, 98) wie folgt geantwortet:.

    Nach dem Urteil des EuGH in ZfZ 2012, 98 behält diese Bestimmung die in ihr vorgesehene Steuerbefreiung zwar nicht allein Luftfahrtunternehmen vor, jedoch kann die Steuerbegünstigung in anderen Fällen als bei der Beförderung von Sachen oder Personen durch Luftfahrtunternehmen nur dann gewährt werden, wenn ein Luftfahrzeug unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen dient.

  • EuGH, 19.05.2011 - C-452/09

    Iaia u.a.

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09
    Von der Stellung eines Vergütungsantrags sei die Klägerin vom HZA nicht abgehalten worden, so dass das Urteil des EuGH vom 19. Mai 2011 C-452/09 nicht einschlägig sei.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob im Streitfall § 169 Abs. 2 Nr. 1 AO aufgrund der nicht fristgerechten Umsetzung der RL 2003/96/EG und aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 19. Mai 2011 C-452/09) unangewendet bleiben muss; jedenfalls steht der Klägerin der begehrte Entlastungsanspruch nicht zu.

  • EuGH, 01.04.2004 - C-389/02

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09
    In diesem Zusammenhang sei die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Steuerbefreiung für Schiffsbetriebsstoffe (Urteil vom 1. April 2004 C-389/02, Slg. 2004, I-3537) zu beachten, nach der jede Nutzung eines Schiffes zu kommerziellen Zwecken den Befreiungstatbestand erfülle.

    Im Streitfall hat der EuGH bereits über die vergleichbare Richtlinienbestimmung zur Steuerbefreiung von Schiffsbetriebsstoffen entschieden (Urteil in Slg. 2004, I-3537).

  • BFH, 22.11.2005 - VII R 33/05

    Vergütungsberechtigter Verwender i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinöStG 1993

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09
    In Bezug auf den in § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinöStG 1993 normierten Entlastungstatbestand hat der Senat entschieden, vergütungsberechtigter Verwender könne nur derjenige sein, der die mittelbare oder unmittelbare Sachherrschaft über das eingesetzte Mineralöl ausübt (Senatsurteil vom 22. November 2005 VII R 33/05, BFHE 212, 335, ZfZ 2006, 163).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09
    Schließlich kann schwerlich angenommen werden, es liege bei einem solchen Vorgehen des EuGH eine Überschreitung seiner ihm durch den AEUV zugewiesenen Kompetenzen vor, so dass seine Entscheidung ein vom Zustimmungsgesetz zum AEUV nicht mehr gedeckter "ausbrechender Rechtsakt" sein könnte (vgl. zur Doktrin vom "ausbrechenden Rechtsakt" Senatsurteil vom 23. Februar 2010 VII R 8/08, BFHE 229, 442, und Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009  2 BvE 2/08 u.a. --Lissabon--, BVerfGE 123, 267).
  • BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09
    Schließlich kann schwerlich angenommen werden, es liege bei einem solchen Vorgehen des EuGH eine Überschreitung seiner ihm durch den AEUV zugewiesenen Kompetenzen vor, so dass seine Entscheidung ein vom Zustimmungsgesetz zum AEUV nicht mehr gedeckter "ausbrechender Rechtsakt" sein könnte (vgl. zur Doktrin vom "ausbrechenden Rechtsakt" Senatsurteil vom 23. Februar 2010 VII R 8/08, BFHE 229, 442, und Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009  2 BvE 2/08 u.a. --Lissabon--, BVerfGE 123, 267).
  • FG Düsseldorf, 12.05.2010 - 4 K 4605/08

    Vergütung von Mineralöl- und Energiesteuer; Vergütung; Mineralölsteuer;

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09
    Mit Beschluss vom 12. Mai 2010  4 K 4605/08 VE (ZfZ 2010, Beilage Nr. 3, 42) hat das FG Düsseldorf auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats Bezug genommen und dem EuGH die weitere Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob auch einem Vermieter oder Vercharterer, der sein Luftfahrzeug einschließlich des von ihm zu stellenden Flugturbinenkraftstoffs vermietet oder verchartert, die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG zustehe.
  • BFH, 01.12.2009 - VII R 9/09

    Vorlage an den EuGH zur Besteuerung von Flugbenzin

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09
    Der erkennende Senat hat das Revisionsverfahren in analoger Anwendung des § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und in einem anderen Verfahren dem EuGH mit Beschluss vom 1. Dezember 2009 VII R 9, 10/09 (BFHE 227, 564, ZfZ 2010, 80) gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • FG Hamburg, 10.12.2015 - 4 K 95/15

    Zollrecht: Einreisefreimenge bei der Einfuhr von Zigaretten auf dem Luftweg

    Indem die Bank E das Flugzeug charterte bzw. mietete, übernahm sie die Sachherrschaft über das Flugzeug, so dass ihr dessen Verwendung zuzurechnen ist (vgl. für die Verwendung und Versteuerung der Luftfahrtbetriebsstoffe BFH, Beschluss vom 14.05.2014, VII B 117/12, und Urteil vom 17.07.2012, VII R 26/09).

    Er hat entschieden, dass der Charterer, auch wenn das Flugzeug einschließlich eines Piloten verchartert wurde, Verwender des Flugbenzins ist, sofern ihm im Rahmen des durchzuführenden Werkflugverkehrs die Bestimmung der Einsatzorte und Einsatzzeiten obliegt (BFH, Urteil vom 17.07.2012, VII R 26/09, vgl. auch EuGH, Urteil vom 21.12.2011, C-250/10).

  • BFH, 14.05.2014 - VII B 116/12

    Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung einer Nassvercharterung nicht

    Denn mit Urteil vom 17. Juli 2012 VII R 26/09 (BFHE 239, 181, ZfZ 2012, 305) hat der beschließende Senat entschieden, dass einem Unternehmen, das kein Luftfahrtunternehmen ist und ein eigenes Flugzeug flugbereit, versichert und vollgetankt nebst einem Piloten anderen Unternehmen im Rahmen eines Chartervertrags für beliebige Flüge im Werkverkehr zur Verfügung stellt, kein Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer zusteht.
  • BFH, 14.05.2014 - VII B 117/13

    Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung gemeinnütziger Vereine mit

    Wie der beschließende Senat für den Fall der Nassvercharterung entschieden hat, kann entlastungsberechtigt nur derjenige sein, der Luftfahrtbetriebsstoffe selbst zu begünstigten Zwecken einsetzt und über diese auch die Sachherrschaft hat, wobei die Eigentumsverhältnisse unbeachtlich sind (Senatsurteil vom 17. Juli 2012 VII R 26/09, BFHE 239, 181, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2012, 305).
  • BFH, 14.05.2014 - VII B 117/12

    Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung einer Nassvercharterung nicht

    Denn mit Urteil vom 17. Juli 2012 VII R 26/09 (BFHE 239, 181, ZfZ 2012, 305) hat der beschließende Senat entschieden, dass einem Unternehmen, das kein Luftfahrtunternehmen ist und ein eigenes Flugzeug flugbereit, versichert und vollgetankt nebst einem Piloten anderen Unternehmen im Rahmen eines Chartervertrags für beliebige Flüge im Werkverkehr zur Verfügung stellt, kein Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer zusteht.
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