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   BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12   

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https://dejure.org/2014,19486
BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12 (https://dejure.org/2014,19486)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2014 - VII R 27/12 (https://dejure.org/2014,19486)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2014 - VII R 27/12 (https://dejure.org/2014,19486)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Energiesteuerbegünstigung für reine Mischungen herkömmlicher Kraftstoffe mit Biokraftstoffen

  • openjur.de

    Keine Energiesteuerbegünstigung für reine Mischungen herkömmlicher Kraftstoffe mit Biokraftstoffen

  • Bundesfinanzhof

    EnergieStG § 50 Abs 1 S 1 Nr 1, EnergieStG § 50 Abs 4, EGRL 96/2003 Art 16 Abs 3, GG Art 3 Abs 1
    Keine Energiesteuerbegünstigung für reine Mischungen herkömmlicher Kraftstoffe mit Biokraftstoffen

  • Bundesfinanzhof

    Keine Energiesteuerbegünstigung für reine Mischungen herkömmlicher Kraftstoffe mit Biokraftstoffen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 Abs 1 S 1 Nr 1 EnergieStG, § 50 Abs 4 EnergieStG, Art 16 Abs 3 EGRL 96/2003, Art 3 Abs 1 GG
    Keine Energiesteuerbegünstigung für reine Mischungen herkömmlicher Kraftstoffe mit Biokraftstoffen

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Energiesteuerbegünstigung für reine Mischungen herkömmlicher Kraftstoffe mit Biokraftstoffen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Steuerentlastung gem. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EnergieStG

  • rechtsportal.de

    EnergieStG § 50 Abs. 1 Nr. 1
    Voraussetzungen der Steuerentlastung gem. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EnergieStG

  • datenbank.nwb.de

    Reine Mischungen herkömmlicher Kraftstoffe mit Biokraftstoffen nicht nach § 50 Abs. 4 Satz 2 EnergieStG a.F. steuerlich begünstigt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11

    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12
    e) Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte konnten die Händler von Kraftstoffmischungen nicht auf den Fortbestand der Subventionierung der von ihnen vertriebenen Erzeugnisse vertrauen (vgl. hierzu mit ausführlicher Begründung Senatsurteil vom 19. Juni 2012 VII R 19/11, BFHE 237, 568, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 272).

    Die gegen das Senatsurteil in BFHE 237, 568, ZfZ 2012, 272 erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 27. Januar 2014  1 BvR 2141/12).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12
    Somit ist der Gesetzgeber in seiner Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch eine Steuerverschonung begünstigt werden sollen, weitgehend frei, solange er die Begünstigungen nicht nach unsachlichen Gesichtspunkten, also willkürlich gewährt (BVerfG-Urteil vom 20. April 2004  1 BvR 1748/99, 905/00, BVerfGE 110, 274, 293).

    Diese Erwägungen gelten auch dann, wenn der Gesetzgeber eine Subvention steuerrechtlich durch eine Abgabenbefreiung verwirklicht, statt eine direkte finanzielle Zuwendung vorzunehmen (Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 110, 274, 293, und vom 7. November 1995  2 BvR 413/88 und 1300/93, BVerfGE 93, 319, 350).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12
    Im Steuerrecht kommt es für die am Maßstab des Gleichheitssatzes vorzunehmende Prüfung insbesondere darauf an, ob durch die gesetzliche Differenzierung eine Gruppe von Steuerpflichtigen ohne hinreichenden sachlichen Grund stärker belastet wird als andere und dadurch in eine empfindlich ungünstigere Wettbewerbslage gerät, so dass die gesetzlichen Auswirkungen der getroffenen Differenzierung weiter greifen, als es der die Verschiedenbehandlung legitimierende Zweck rechtfertigt, und schutzwürdige Belange der Nichtbegünstigten ohne hinreichenden sachlichen Grund vernachlässigt werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11. Februar 1992  1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238, 245, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2008 - VII B 216/07

    Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12
    Daher war auch aufgrund der beihilferechtlichen Restriktionen eine Rückführung der Steuersubvention für Biokraftstoffe geboten (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 VII B 216/07, BFHE 221, 361, 364 f.).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12
    Die Grenze seines Gestaltungsspielraums überschreitet der Gesetzgeber erst dann, wenn sich kein sachlicher Grund für die getroffene Differenzierung finden lässt, der auf nachvollziehbaren Erwägungen z.B. finanzpolitischer, volkswirtschaftlicher, sozialpolitischer oder steuertechnischer Art beruht (vgl. BVerfG-Urteil vom 10. Februar 1987  1 BvL 18/81 und 20/82, BVerfGE 74, 182, m.w.N.).
  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12
    Wie das BVerfG in seinem Beschluss vom 25. Juli 2007  1 BvR 1031/07 (BFH/NV 2007, Beilage 4, 441) entschieden hat, verfolgte der Gesetzgeber mit seiner Entscheidung, die vollständige Steuerbefreiung für Biokraftstoffe auslaufen zu lassen, legitime Gemeinwohlziele.
  • BVerfG, 27.01.2014 - 1 BvR 2141/12
    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12
    Die gegen das Senatsurteil in BFHE 237, 568, ZfZ 2012, 272 erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 27. Januar 2014  1 BvR 2141/12).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-201/08

    Plantanol - Richtlinie 2003/30/EG - Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12
    Mit Schriftsatz vom 20. Dezember 2013 hat die Klägerin unter wörtlicher Wiedergabe der Ausführungen des Hessischen FG in seinem Vorlagebeschluss vom 8. Mai 2008  7 K 3015/07 angeregt, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) genau die Fragen zur Auslegung des Art. 3 der Richtlinie 2003/30/EG (RL 2003/30/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor (Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- Nr. L 123/42) und zum unionsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes vorzulegen, die auch das Hessische FG gestellt hat, und die durch den EuGH mit Urteil vom 10. September 2009 C-201/08 --Plantanol-- (Slg. 2009, I-8343) bereits beantwortet worden sind.
  • BFH, 27.02.2009 - VII B 186/08

    Energiesteuerentlastung nur für reine, unvermischte Biokraftstoffe - Aussetzung

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12
    Auf Gemische findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, denn § 50 Abs. 4 Satz 2 EnergieStG erfasst nicht die Herstellung eines Energieerzeugnisses durch reines Mischen verschiedener Kraftstoffe, sondern nur die originäre Herstellung von Energieerzeugnissen unter anteiliger Verwendung von Biomasse (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2009 VII B 186/08, BFH/NV 2009, 942).
  • FG Hessen, 08.05.2008 - 7 K 3015/07

    Änderung von § 50 EnergieStG durch das BiokraftQuG - Beimischungen bzw.

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12
    Mit Schriftsatz vom 20. Dezember 2013 hat die Klägerin unter wörtlicher Wiedergabe der Ausführungen des Hessischen FG in seinem Vorlagebeschluss vom 8. Mai 2008  7 K 3015/07 angeregt, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) genau die Fragen zur Auslegung des Art. 3 der Richtlinie 2003/30/EG (RL 2003/30/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor (Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- Nr. L 123/42) und zum unionsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes vorzulegen, die auch das Hessische FG gestellt hat, und die durch den EuGH mit Urteil vom 10. September 2009 C-201/08 --Plantanol-- (Slg. 2009, I-8343) bereits beantwortet worden sind.
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

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