Rechtsprechung
BFH, 23.04.2014 - VII R 27/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure
- openjur.de
Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure
- Bundesfinanzhof
KN Pos 2931 UPos 9090, KN Teil 1 Tit 2 Buchst C Nr 1, KN Teil 3 Abschn 2 Anh 3, EUV 1006/2011
Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure
- Bundesfinanzhof
Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure
- rechtsprechung-im-internet.de
Pos 2931 UPos 9090 KN, Teil 1 Tit 2 Buchst C Nr 1 KN, Teil 3 Abschn 2 Anh 3 KN, EUV 1006/2011
Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure - IWW
- Betriebs-Berater
Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure
- rewis.io
Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstufung einer wässrigen Lösung der Etidronsäure nach der KN
- datenbank.nwb.de
Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstufung einer wässrigen Lösung der Etidronsäure nach der KN
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Zollbefreiung für wässrige Etidronsäure-Lösung
Sonstiges
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 19.09.2012 - 4 K 75/12
- BFH, 23.04.2014 - VII R 27/13
- BFH - VII B 197/12 (anhängig)
Papierfundstellen
- BFHE 246, 88
- BB 2014, 1749
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.02.2011 - C-11/10
Marishipping and Transport - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr. …
Auszug aus BFH, 23.04.2014 - VII R 27/13
Unter Bezugnahme auf die vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 17. Februar 2011 C-11/10 --Marishipping and Transport-- (Slg. 2011, I-677) vorgenommene Auslegung der Vorgängerverordnung zur VO Nr. 1006/2011, wonach die Zollbefreiung nur pharmazeutischen Substanzen zugutekomme, die --abgesehen von eventuellen in diesen Substanzen vorhandenen Verunreinigungen aus Rückständen-- in reiner Form vorlägen, denen also keine anderen Substanzen hinzugefügt worden seien, ist es zu der Auffassung gelangt, das Wasser könne nicht als eine der Etidronsäure im Sinne des EuGH-Urteils hinzugefügte Substanz angesehen werden.
- BFH, 23.05.2019 - VII R 33/17
Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe
Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 23. April 2014 - VII R 27/13 (BFHE 246, 88, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2015, 237) bestätigt, dass die pharmazeutischen Substanzen zur Erlangung einer Zollfreiheit sowohl durch die CAS RN als auch durch die INN identifiziert sein müssen (…vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2009 - VII B 86/09, BFH/NV 2010, 703).Der EuGH legt die zollbefreiende Regelung der KN dahin aus, dass pharmazeutische Substanzen nicht zollbefreit sind, wenn sie --abgesehen von eventuellen in diesen Substanzen vorhandenen Verunreinigungen aus Rückständen-- nicht in reiner Form vorliegen (vgl. EuGH-Urteil Marishipping and Transport, EU:C:2011:91, ZfZ 2011, 78, vgl. auch Senatsurteil in BFHE 246, 88, ZfZ 2015, 237).
- FG Düsseldorf, 19.05.2021 - 4 K 3185/19
Zollfreiheit der Einfuhr der Enzyme "Streptokinase" und "Urokinase" aus …
Die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 17.02.2011 (C-11/10) und des BFH-Urteils vom 23.04.2014 (VII R 27/13) könnten nur für solche pharmazeutischen Erzeugnisse gelten, die tatsächlich in Reinform vorlägen oder synthetisch hergestellt werden könnten.