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   BFH, 23.04.2014 - VII R 27/13   

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https://dejure.org/2014,16916
BFH, 23.04.2014 - VII R 27/13 (https://dejure.org/2014,16916)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2014 - VII R 27/13 (https://dejure.org/2014,16916)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2014 - VII R 27/13 (https://dejure.org/2014,16916)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure

  • openjur.de

    Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure

  • Bundesfinanzhof

    KN Pos 2931 UPos 9090, KN Teil 1 Tit 2 Buchst C Nr 1, KN Teil 3 Abschn 2 Anh 3, EUV 1006/2011
    Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure

  • Bundesfinanzhof

    Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Pos 2931 UPos 9090 KN, Teil 1 Tit 2 Buchst C Nr 1 KN, Teil 3 Abschn 2 Anh 3 KN, EUV 1006/2011
    Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure

  • rewis.io

    Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstufung einer wässrigen Lösung der Etidronsäure nach der KN

  • datenbank.nwb.de

    Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstufung einer wässrigen Lösung der Etidronsäure nach der KN

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zollbefreiung für wässrige Etidronsäure-Lösung

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 88
  • BB 2014, 1749
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.02.2011 - C-11/10

    Marishipping and Transport - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus BFH, 23.04.2014 - VII R 27/13
    Unter Bezugnahme auf die vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 17. Februar 2011 C-11/10 --Marishipping and Transport-- (Slg. 2011, I-677) vorgenommene Auslegung der Vorgängerverordnung zur VO Nr. 1006/2011, wonach die Zollbefreiung nur pharmazeutischen Substanzen zugutekomme, die --abgesehen von eventuellen in diesen Substanzen vorhandenen Verunreinigungen aus Rückständen-- in reiner Form vorlägen, denen also keine anderen Substanzen hinzugefügt worden seien, ist es zu der Auffassung gelangt, das Wasser könne nicht als eine der Etidronsäure im Sinne des EuGH-Urteils hinzugefügte Substanz angesehen werden.
  • BFH, 23.05.2019 - VII R 33/17

    Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 23. April 2014 - VII R 27/13 (BFHE 246, 88, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2015, 237) bestätigt, dass die pharmazeutischen Substanzen zur Erlangung einer Zollfreiheit sowohl durch die CAS RN als auch durch die INN identifiziert sein müssen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2009 - VII B 86/09, BFH/NV 2010, 703).

    Der EuGH legt die zollbefreiende Regelung der KN dahin aus, dass pharmazeutische Substanzen nicht zollbefreit sind, wenn sie --abgesehen von eventuellen in diesen Substanzen vorhandenen Verunreinigungen aus Rückständen-- nicht in reiner Form vorliegen (vgl. EuGH-Urteil Marishipping and Transport, EU:C:2011:91, ZfZ 2011, 78, vgl. auch Senatsurteil in BFHE 246, 88, ZfZ 2015, 237).

  • FG Düsseldorf, 19.05.2021 - 4 K 3185/19

    Zollfreiheit der Einfuhr der Enzyme "Streptokinase" und "Urokinase" aus

    Die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 17.02.2011 (C-11/10) und des BFH-Urteils vom 23.04.2014 (VII R 27/13) könnten nur für solche pharmazeutischen Erzeugnisse gelten, die tatsächlich in Reinform vorlägen oder synthetisch hergestellt werden könnten.
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