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   BFH, 08.08.2006 - VII R 28/05   

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https://dejure.org/2006,5998
BFH, 08.08.2006 - VII R 28/05 (https://dejure.org/2006,5998)
BFH, Entscheidung vom 08.08.2006 - VII R 28/05 (https://dejure.org/2006,5998)
BFH, Entscheidung vom 08. August 2006 - VII R 28/05 (https://dejure.org/2006,5998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3
    Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers außergerichtlicher Vergleich nach gerichtlicher Geltendmachung; Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers obliegt dem Tatrichter - § 53 MinöStV als Rechtsanspruch ...

  • datenbank.nwb.de

    Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Mineralöllieferanten aufgrund außergerichtlichem Vergleich nach gerichtlicher Geltendmachung ? Voraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mineralölsteuer-Rückvergütung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütungsanspruch nach § 53 Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV); Steuererstattung bzw. Steuervergütung wegen Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers; Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Ausschluss des Entlastungsanspruchs bei Abschluss eines ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStV § 53 Abs 1
    Forderungsverzicht; Mineralölsteuer; Vergütung; Zahlungsunfähigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 392
  • BB 2006, 2802
  • DB 2007, 1178
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - VII R 28/05
    Denn durch die Normierung eines Katalogs an Anspruchsvoraussetzungen wird die Regelung gerade aus dem Bereich der Billigkeit herausgehoben und als Rechtsanspruch ausgestaltet (Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, 192).
  • BGH, 15.11.1990 - IX ZR 92/90

    Feststellung der Kenntnis von der Zahlungseinstellung nach § 30 KO - Führung des

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - VII R 28/05
    Die Erwägungen des Instanzgerichts können nur daraufhin überprüft werden, ob der Begriff der Zahlungsunfähigkeit unter Beachtung der konkurs- bzw. insolvenzrechtlichen Vorgaben rechtlich zutreffend angewandt worden ist und die Feststellungen verfahrensfehlerfrei getroffen worden sind (BGH-Urteile vom 15. November 1990 IX ZR 92/90, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1991, 150, und vom 1. März 1984 IX ZR 34/83, ZIP 1984, 809).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - VII R 28/05
    Eine einmal nach außen hin in Erscheinung getretene Zahlungseinstellung wirkt grundsätzlich fort und kann nur dadurch beseitigt werden, dass die Zahlungen an die Gesamtheit der Gläubiger im Allgemeinen wieder aufgenommen werden (BGH-Urteil vom 25. Oktober 2001 IX ZR 17/01, BGHZ 149, 100).
  • BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00

    Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers - Selbstbehalt - Vergütung

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - VII R 28/05
    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats müssen die in § 53 Abs. 1 MinöStV genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Senatsurteil vom 22. Mai 2001 VII R 33/00, BFHE 195, 78, 81).
  • BGH, 13.04.2000 - IX ZR 144/99

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - VII R 28/05
    d) Eine die Zahlungsunfähigkeit indizierende Zahlungseinstellung (§ 102 Abs. 2 KO) liegt vor, wenn für die beteiligten Verkehrskreise nach außen hin erkennbar geworden ist, dass der spätere Schuldner wegen eines voraussichtlich dauernden Mangels an Zahlungsmitteln seine fälligen und vom jeweiligen Gläubiger ernsthaft geforderten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann, wobei nicht gefordert wird, dass der Schuldner sämtliche Zahlungen einstellt oder dass Gläubiger bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen haben (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. April 1995 IX ZR 147/94, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1995, 929, und vom 13. April 2000 IX ZR 144/99, ZIP 2000, 1016, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.03.1984 - IX ZR 34/83

    Zurechnung der Kenntnis des Kassierers einer Großbank von der Zahlungseinstellung

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - VII R 28/05
    Die Erwägungen des Instanzgerichts können nur daraufhin überprüft werden, ob der Begriff der Zahlungsunfähigkeit unter Beachtung der konkurs- bzw. insolvenzrechtlichen Vorgaben rechtlich zutreffend angewandt worden ist und die Feststellungen verfahrensfehlerfrei getroffen worden sind (BGH-Urteile vom 15. November 1990 IX ZR 92/90, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1991, 150, und vom 1. März 1984 IX ZR 34/83, ZIP 1984, 809).
  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - VII R 28/05
    d) Eine die Zahlungsunfähigkeit indizierende Zahlungseinstellung (§ 102 Abs. 2 KO) liegt vor, wenn für die beteiligten Verkehrskreise nach außen hin erkennbar geworden ist, dass der spätere Schuldner wegen eines voraussichtlich dauernden Mangels an Zahlungsmitteln seine fälligen und vom jeweiligen Gläubiger ernsthaft geforderten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann, wobei nicht gefordert wird, dass der Schuldner sämtliche Zahlungen einstellt oder dass Gläubiger bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen haben (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. April 1995 IX ZR 147/94, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1995, 929, und vom 13. April 2000 IX ZR 144/99, ZIP 2000, 1016, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 26.02.2007 - 4 K 219/06

    Mineralölsteuer: Vergütung der Mineralölsteuer bei Zahlungsausfall

    Auf die von der Klägerin eingelegte Revision hob der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 8.8.2006 ( VII R 28/05) das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4.4.2005 ( IV 239/03) auf und verwies die Sache an das Finanzgericht Hamburg zurück.

    Dass ein solcher Sachverhalt nicht a limine zum Verlust des Vergütungsanspruchs des Mineralöllieferanten führt, hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 8.8.2006 ( VII R 28/05, juris) klargestellt.

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 8.8.2006 - VII R 28/05 - ausgeführt, dass die Vorschrift des § 53 Abs. 1 MinöStV selbst den Begriff der Zahlungsunfähigkeit voraussetze, ohne ihn näher zu definieren.

    Eine einmal nach außen hin in Erscheinung getretene Zahlungseinstellung wirke grundsätzlich fort und könne nur dadurch beseitigt werden, dass die Zahlungen an die Gesamtheit der Gläubiger im Allgemeinen wieder aufgenommen würden (vgl. BFH, Urteil vom 8.8.2006 - VII R 28/05 -, juris).

    Diese erfolglosen Vollstreckungsversuche rechtfertigen regelmäßig und damit auch im Streitfall den Schluss, dass die Warenempfängerin spätestens im Sommer 2001 dauerhaft nicht mehr in der Lage war, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, und die Zahlung deshalb eingestellt hatte (vgl. insoweit auch BFH, Urteil vom 8.8.2006 - VII R 28/05 -, juris).

  • BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14

    Zumutbarkeit einer Grundstücksversteigerung zum Erhalt des Entlastungsanspruchs

    Im Übrigen macht die Klägerin im Kern ihres Vorbringens lediglich geltend, das FG habe die von ihr ausdrücklich in Bezug genommene Rechtsprechung des BFH, die einen Beurteilungsspielraum des Antragstellers unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung durchaus anerkennt (Senatsurteile vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, BFH/NV 2008, 1886, und vom 8. August 2006 VII R 28/05, BFHE 215, 392, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2007, 45), unzutreffend auf den Streitfall angewandt.

    Andererseits hat ein Mineralöllieferant, der bereits ein Versäumnisurteil gegen den Mineralölempfänger erwirkt hat, beim Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs ebenfalls die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung zu beachten (BFH-Urteil in BFHE 215, 392, ZfZ 2007, 45).

  • BFH, 10.11.2015 - VII R 35/14

    Bloße Branchenüblichkeit eines Eigentumsvorbehalts reicht zur stillschweigenden

    Über einen Antrag nach § 60 EnergieStG ist nicht im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu befinden; vielmehr besteht bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Steuerentlastung (Senatsurteil vom 8. August 2006 VII R 28/05, BFHE 215, 392, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2007, 45), so dass nur eine Entscheidung rechtmäßig ist.
  • FG Düsseldorf, 19.09.2022 - 8 K 670/22

    Anforderungen an den Gegenstand des Klagebegehrens im Rahmen der Zulässigkeit

    Irrtümer über das Wesen einer Ausschlussfrist oder Unkenntnis über materielles Recht begründen dagegen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht (BFH-Urteil vom 29.11.2006 VI R 48/05, BFH/NV 2007, 861; BFH-Beschluss vom 12.6.2007 VI B 14/07, BFH/NV 2007, 162; BFH-Beschluss vom 20.10.2011 V B 15/11, BFH/NV 2012, 247).
  • FG Hessen, 26.09.2007 - 4 K 1195/06

    Ansparrücklage bei wesentlicher Betriebserweiterung

    Auch ist nicht erforderlich, dass der voraussichtliche Investitionszeitpunkt in der Buchführungen oder den Aufzeichnungen für die Gewinnermittlung ausgewiesen wird (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.2006 VII R 28/05 BFH/NV 2007, 319; FG Köln vom 01.06.2005 7 K 3186/04 EFG 2005, 1413).
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