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   BFH, 13.08.1985 - VII R 28/82   

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https://dejure.org/1985,2286
BFH, 13.08.1985 - VII R 28/82 (https://dejure.org/1985,2286)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1985 - VII R 28/82 (https://dejure.org/1985,2286)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1985 - VII R 28/82 (https://dejure.org/1985,2286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Ausfuhrerstattungen und Währungsausgleichsbeträgen durch das Hauptzollamt - Ausfuhrerstattung und Währungsausgleichsbeträge für die Herstellung und Ausfuhr von Schaffutter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 13.08.1985 - VII R 28/82
    Zur Einholung einer erneuten Vorabentscheidung des EuGH sieht sich der Senat nicht verpflichtet (vgl. auch EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415).
  • EuGH, 05.02.1987 - 288/85

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Plange Kraftfutterwerke

    Auszug aus BFH, 13.08.1985 - VII R 28/82
    Dieser entschied mit Urteil vom 5. Februar 1987 Rs. 288/85, daß ein Wirtschaftsteilnehmer, der sich nach Art. 3 Abs. 2 VO Nr. 1957/69 verpflichtet hat, ein Mischfuttermittel mit einem Getreideanteil von mehr als 65 GHT auszuführen, dann, wenn er aufgrund ihm nicht vorwerfbarer Umstände tatsächlich ein Mischfuttermittel mit einem Getreideanteil von nur 50 bis 65 GHT ausgeführt hat, nach Art. 6 Abs. 1 und 5 VO Nr. 1957/69 auch nach Freigabe der Kaution verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem ihm vorausgezahlten Erstattungsbetrag und dem Erstattungsbetrag, der ihm für die tatsächlich ausgeführten Erzeugnisse zugestanden hätte, zuzüglich eines 20 %igen Zuschlags auf diese Differenz, zurückzuzahlen (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1987, 319).
  • BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90

    Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne

    Das Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn nicht ein anderes, gleich wirksames, aber weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte gewählt werden können (vgl. Beschluß des BVerfG vom 16. März 1971 1 BvR 52, 665, 754/66, BVerfGE 30, 292, 316; vgl. auch Senatsbeschluß vom 13. August 1985 VII R 28/82, BFHE 144, 316, 318).
  • BFH, 18.07.1989 - VII R 22/87

    Voraussetzungen für Zahlung von Ausfuhrerstattungen als Vorschuss durch

    Im Hinblick auf den Vorlagebeschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. August 1985 VII R 28/82 (BFHE 144, 316) sei die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.

    Der dort zu entscheidende Fall gleicht in allen wesentlichen Punkten nicht dem vorliegenden (vgl. auch das aufgrund dieser Vorabentscheidung ergangene Senatsurteil vom 2. Februar 1988 VII R 28/82, BFH / NV 1989, 62).

  • FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08

    Vorlage des Vermögensverzeichnisses des Vollstreckungsschuldners auf Verlangen

    Das Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn nicht ein anderes, gleich wirksames, aber weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte gewählt werden können (vgl. Beschluss des BVerfG vom 16. März 1971 1 BvR 52/66, 754/66, BVerfGE 30, 292, 316; vgl. auch BFH Beschluss vom 13. August 1985 VII R 28/82, BFHE 144, 316).
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