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   BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14   

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https://dejure.org/2015,30749
BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14 (https://dejure.org/2015,30749)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2015 - VII R 29/14 (https://dejure.org/2015,30749)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2015 - VII R 29/14 (https://dejure.org/2015,30749)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei antragsabhängigem Erstattungsanspruch

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    InsO § 94, InsO § 96 Abs 1 Nr 1, InsO § 96 Abs 1 Nr 3, UStG § 4 Nr 9, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f
    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei antragsabhängigem Erstattungsanspruch

  • Bundesfinanzhof

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei antragsabhängigem Erstattungsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 94 InsO, § 96 Abs 1 Nr 1 InsO, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 4 Nr 9 UStG 1999, Art 13 Teil B Buchst f EWGRL 388/77
    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei antragsabhängigem Erstattungsanspruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung durch das Finanzamt mit Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz des Steuerschuldners

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Aufrechnung rückständiger Steuerforderungen gegen einen antragsabhängigen Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • rewis.io

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei antragsabhängigem Erstattungsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung durch das Finanzamt mit Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz des Steuerschuldners

  • datenbank.nwb.de

    Geltendmachen eines antragsabhängigen Erstattungsanspruchs durch Insolvenzverwalter; Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei USt-Erstattungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei antragsabhängigem Erstattungsanspruch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufrechnung durch das Finanzamt mit Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz des Steuerschuldners

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufrechnung durch das Finanzamt mit Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz des Steuerschuldners

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Kein insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei antragsabhängigem Erstattungsanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2237
  • NZI 2016, 228
  • DB 2015, 2724
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11

    Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juli 2012 VII R 29/11 (BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36).

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Verbot der Aufrechnung mit einer aufgrund Berichtigung gemäß § 17 Abs. 2 UStG entstandenen steuerlichen Forderung (Senatsurteil in BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36), wonach es im Rahmen des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht auf die Verwirklichung des zivilrechtlichen Sachverhalts ankomme, sondern darauf, wann die Forderung des Insolvenzschuldners umsatzsteuerrechtlich begründet sei.

    Nachdem das FA auf Antrag des Klägers die Umsatzsteuer-Änderungsbescheide 1999 bis 2002 erlassen hatte (zur Zulässigkeit, Erstattungsbescheide über vorinsolvenzliche Umsatzsteuerguthaben nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erlassen, vgl. Senatsurteil in BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36, m.w.N.) und (spätestens) damit die Aufrechnungslage entstanden war, war das FA auch nicht durch ein insolvenzrechtliches Verbot gemäß § 96 Abs. 1 InsO an der Aufrechnung mit seinen Insolvenzforderungen gegen diese Erstattungsansprüche gehindert.

    Anders als offenbar der Kläger meint, kommt der Senat auch unter Berücksichtigung der Entscheidung in BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36 nicht zu einem anderen Ergebnis.

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14
    Erst mit der Entscheidung des Gerichtshofs Europäischen Union (EuGH) Linneweber und Akritidis vom 17. Februar 2005 C-453/02 und C-462/02 (EU:C:2005:92) und nachfolgend des BFH vom 12. Mai 2005 V R 7/02 (BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617) könne sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung finde.

    Denn nach der Linneweber und Akritidis Entscheidung des EuGH (EU:C:2005:92) hat diese Bestimmung seit ihrem Inkrafttreten (so der EuGH in Rz 41 der Entscheidung) unmittelbare Wirkung in dem Sinne, dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten auf sie berufen kann, um die Anwendung mit dieser Bestimmung unvereinbaren innerstaatlichen Rechtsvorschriften --§ 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG i.d.F. vom 21. Februar 2005, gültig bis 5. Mai 2006-- zu verhindern.

  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14
    Erst mit der Entscheidung des Gerichtshofs Europäischen Union (EuGH) Linneweber und Akritidis vom 17. Februar 2005 C-453/02 und C-462/02 (EU:C:2005:92) und nachfolgend des BFH vom 12. Mai 2005 V R 7/02 (BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617) könne sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung finde.

    Von der jedenfalls "drohenden" Inkongruenz sei mit Kenntnis des erstinstanzlichen Urteils des FG Münster vom 26. Oktober 2001  5 K 4280/00 U (EFG 2002, 501 - Vorinstanz zu BFH V R 7/02) auszugehen.

  • FG Düsseldorf, 15.05.2014 - 12 K 4478/11

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Ausübung des Wahlrechts zur Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15. Mai 2014  12 K 4478/11 AO wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des FG ist abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1362.

  • BFH, 08.01.2003 - VII R 7/02

    Anspruch gegen den Fiskus auf Vergütung von in einer Kaufpreisforderung über

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14
    Im Anschluss daran habe der BFH mit Urteil vom 31. August 2011 X R 19/10 (BFHE 234, 420, BStBl II 2012, 190) entschieden, dass Umsatzsteuererstattungsansprüche im Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldspielautomaten zum ersten Bilanzstichtag zu aktivieren seien, der auf die Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 8. Januar 2003 VII R 7/02 (BFHE 200, 475, BFH/NV 2003, 575) folge.
  • BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14
    Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, besteht das Aufrechnungsverbot nach der Senatsrechtsprechung nicht, wenn die Forderung "ihrem Kern nach" bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet ist, d.h. sämtliche materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Entstehung des Erstattungsanspruchs im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt waren (Senatsurteil vom 17. April 2007 VII R 27/06, BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, m.w.N.).
  • FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00

    Steuerfreiheit von Umsätzen mit Geldspielgeräten

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14
    Von der jedenfalls "drohenden" Inkongruenz sei mit Kenntnis des erstinstanzlichen Urteils des FG Münster vom 26. Oktober 2001  5 K 4280/00 U (EFG 2002, 501 - Vorinstanz zu BFH V R 7/02) auszugehen.
  • BFH, 23.02.2011 - I R 20/10

    Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14
    Der Umstand, dass sich der Betreiber der Geräte auf die Bestimmung "berufen kann", sie also geltend machen muss, ändert nichts daran, dass der Rechtsanspruch auf Erstattung kraft Gesetzes ohne weitere Rechtshandlung eines Beteiligten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. Februar 2012 I R 20/10, BFHE 233, 114, BStBl II 2011, 822) in dem Zeitpunkt entstanden ist, in dem die Umsatzsteuer für diese Umsätze entrichtet worden ist.
  • BFH, 31.08.2011 - X R 19/10

    Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14
    Im Anschluss daran habe der BFH mit Urteil vom 31. August 2011 X R 19/10 (BFHE 234, 420, BStBl II 2012, 190) entschieden, dass Umsatzsteuererstattungsansprüche im Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldspielautomaten zum ersten Bilanzstichtag zu aktivieren seien, der auf die Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 8. Januar 2003 VII R 7/02 (BFHE 200, 475, BFH/NV 2003, 575) folge.
  • BFH, 21.03.2014 - VII B 214/12

    Insolvenzrechtliche Begründung eines Anspruchs auf Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14
    Für den insoweit vergleichbaren Fall einer erst während des Insolvenzverfahrens beantragten Investitionszulage hat der Senat bereits entschieden, dass für die insolvenzrechtliche Begründung dieses Anspruchs nicht erforderlich ist, dass der Investitionszulageantrag bereits gestellt war (Senatsbeschluss vom 21. März 2014 VII B 214/12, BFH/NV 2014, 1088).
  • BSG, 31.05.2016 - B 1 KR 38/15 R

    Aufrechnung von Ausgleichsansprüchen des Arbeitgebers aufgrund des AufAG

    In diesem Sinne stellt die Rechtsprechung des BFH bei der Aufrechnung gegen eine Erstattungsforderung darauf ab, wann der Rechtsanspruch auf Erstattung kraft Gesetzes entstanden ist, ohne dass noch eine weitere Rechtshandlung eines Beteiligten erforderlich ist (vgl BFHE 233, 114 = BStBl II 2011, 822; BFH Urteil vom 18.8.2015 - VII R 29/14 - BFH/NV 2016, 87 RdNr 17).

    Hierbei sieht der BFH den Umstand, dass der Betroffene sein den Erstattungsanspruch auslösendes Recht geltend machen muss, als unschädlich an, ebenso das Erfordernis einer bloßen Antragstellung (vgl BFH Urteil vom 18.8.2015 - VII R 29/14 - BFH/NV 2016, 87 RdNr 17 und BFH Beschluss vom 21.3.2014 - VII B 214/12 - BFH/NV 2014, 1088, zum Antrag auf Investitionszulage).

  • BFH, 08.11.2016 - VII R 34/15

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i. S.

    a) Ob ein Insolvenzgläubiger bereits bis zu der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist oder erst danach, bestimmt sich nach der geänderten Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 17 Abs. 2 UStG danach, ob der Tatbestand, der den betreffenden Anspruch begründet, nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist (Senatsurteil vom 25. Juli 2012 VII R 29/11, BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36; vgl. auch Senatsurteil vom 18. August 2015 VII R 29/14, BFH/NV 2016, 87, beide m.w.N.).

    Ob es zu einer solchen Berichtigung tatsächlich kommt, ist auch hier --wiederum ebenso wie bei § 17 Abs. 2 UStG (vgl. auch Senatsurteil in BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36, und in BFH/NV 2016, 87)-- zum Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer ungewiss.

  • FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10

    Festsetzung von Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit aufgrund einer

    Die gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 15. Mai 2014 12 K 4478/11 AO (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 1362) eingelegte Revision wies der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 18. August 2015 VII R 29/14 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2016, 87), auf das verwiesen wird, als unbegründet zurück.

    Der Kläger hat sodann nach Zustellung BFH-Beschlusses vom 28. Januar 2015 X B 103/14 (BFH/NV 2015, 702) mit Schriftsatz vom 3. März 2016 wie folgt ergänzend vorgetragen: Aus dem BFH-Urteil vom 18. August 2015 VII R 29/14 (BFH/NV 2016, 87) ergebe sich, dass der Anspruch auf Umsatzsteuererstattung bereits vor Insolvenzeröffnung begründet gewesen sei und daher mit Insolvenzforderungen habe aufgerechnet werden können.

    Sie war, wie aufgrund der rechtskräftigen Entscheidungen des FG Düsseldorf (Urteil vom 15. Mai 2014 12 K 4478/11 AO, EFG 2014, 1362) und des BFH (Urteil vom 18. August 2015 VII R 29/14, BFH/NV 2016, 87) bindend feststeht, auch wirksam.

  • BFH, 15.01.2019 - VII R 23/17

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der Grunderwerbsteuer nach

    Auch werde durch das BFH-Urteil vom 18. August 2015 VII R 29/14 (BFH/NV 2016, 87) und ebenso durch den BFH-Beschluss vom 21. März 2014 VII B 214/12 (BFH/NV 2014, 1088) bestätigt, dass der Zeitpunkt der Antragstellung --im Streitfall der auf Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung gerichtete Antrag-- für die insolvenzrechtliche Entstehung des Erstattungsanspruchs unerheblich sei.

    d) Aus dem Senatsurteil in BFH/NV 2016, 87 und dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 1088 lässt sich kein anderes Ergebnis herleiten; denn auch nach diesen beiden Entscheidungen kommt es für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO darauf an, ob die materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen des jeweiligen Anspruchs vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind.

  • FG Hamburg, 25.11.2015 - 6 K 167/15

    Insolvenzrecht und Umsatzsteuer: Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

    Mit Urteil vom 18.08.2015 (VII R 29/14, ZIP 2015, 2237) hat der VII. Senat des BFH ausgeführt, dass das Aufrechnungsverbot nicht gelte, wenn die Forderung "ihrem Kern nach" bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet sei, d. h. sämtliche materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Entstehung des Erstattungsanspruchs im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt gewesen seien.

    Anders als in den den Urteilen des BFH vom 21.03.2014 (VII B 214/12) und vom 18.08.2015 (VII R 29/14) zugrunde liegenden Sachverhalten fehlte es im Streitfall im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung an einer materiell-rechtlichen Voraussetzung für die Entstehung des Umsatzsteuervergütungs- bzw. erstattungsanspruchs.

  • BFH, 18.02.2020 - VII R 39/18

    Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage

    Er ist keine materiell-rechtliche, sondern lediglich eine formelle Voraussetzung des Steuerentlastungsanspruchs (vgl. etwa Senatsurteile in BFHE 255, 360, zu § 51 EnergieStG; vom 18.08.2015 - VII R 29/14, BFH/NV 2016, 87, für den Antrag, die bisher der Umsatzsteuer unterworfenen Umsätze aus Spielautomaten in unmittelbarer Anwendung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern steuerfrei zu belassen; Senatsbeschluss vom 21.03.2014 - VII B 214/12, BFH/NV 2014, 1088, für den Antrag auf Investitionszulage).
  • BFH, 12.06.2018 - VII R 19/16

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei nachträglichem Verzicht auf

    Entscheidend ist, ob sämtliche materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Entstehung eines Erstattungsanspruchs im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits erfüllt waren (Senatsurteile vom 8. November 2016 VII R 34/15, BFHE 256, 6, BStBl II 2017, 496, und vom 25. Juli 2012 VII R 29/11, BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36; vgl. auch Senatsurteil vom 18. August 2015 VII R 29/14, BFH/NV 2016, 87, und Senatsbeschluss vom 21. März 2014 VII B 214/12, BFH/NV 2014, 1088).
  • BFH, 25.04.2018 - VII R 18/16

    Zum Aufrechnungsverbot gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

    Die Berichtigung des Steuerbetrags gegenüber dem Leistungsempfänger gemäß § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG ist auch nicht, wie das FA u.a. unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 I R 20/10 (BFHE 233, 114, BStBl II 2011, 822) oder das Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 22. Juni 2010 4 K 80/07 (EFG 2011, 394) vorträgt, eine reine Verfahrenshandlung, die --wie etwa das Geltendmachen eines gesetzlichen Anspruchs im Fall des Senatsurteils vom 18. August 2015 VII R 29/14 (BFH/NV 2016, 87)-- nur vom Entschluss des Anspruchstellers abhängt.
  • FG Saarland, 01.06.2016 - 2 K 1184/14

    Zeitliche Wirkung der Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises -

    Denn erst mit der Rechnungsberichtigung im September 2012 waren sämtliche materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Entstehung des Erstattungsanspruchs erfüllt (vgl. insoweit zuletzt BFH vom 18. August 2015 VII R 29/14, BFH/NV 2016, 87).

    Denn grundsätzlich entsteht der Rechtsanspruch auf Erstattung kraft Gesetzes (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO) ohne weitere Rechtshandlung eines Beteiligten (vgl. BFH vom 23. Februar 2012 I R 20/10, BStBl II 2011, 822; vom 18. August 2015 VII R 29/14, BFH/NV 2016, 87) in dem Zeitpunkt, in dem die Umsatzsteuer für die steuerfreien Umsätze entrichtet worden ist (BFH vom 18. August 2015 VII R 29/14, BFH/NV 2016, 87).

    Ist indessen für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO maßgeblich, ob sämtliche materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Entstehung des Erstattungsanspruchs im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt waren (BFH vom 25. Juli 2012 VII R 29/11, BStBl II 2013, 36), kommt es für den aus einer Rechnungsberichtigung nach § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG resultierenden Erstattungsanspruch in materiell-rechtlicher Hinsicht darauf an, wann der unrichtige Steuerausweis in einer berichtigten Rechnung beseitigt wurde (FG Hamburg vom 25. November 2015 6 K 167/15, EFG 2016, 421 mit Anmerkung Büchter-Hole, unter Hinweis auf BFH vom 18. August 2015 VII R 29/14, BFH/NV 2016, 87; vgl. auch BFH vom 21. März 2014 VII B 214/12, BFH/NV 2014, 1088 zur vergleichbaren Rechtslage bei der Investitionszulage; anders, aber zweifelnd Waza in Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 10. Aufl. 2014, Rz. 883).

  • BFH, 14.06.2017 - X B 118/16

    Bindung an ein Zwischenurteil; Sachurteil statt Prozessurteil als

    Der Abrechnungsbescheid ist mit Zurückweisung der Revision gegen das klageabweisende Urteil des 12. Senats des FG bestandskräftig geworden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. August 2015 VII R 29/14, BFH/NV 2016, 87).
  • BFH, 22.06.2022 - XI R 46/20

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in

  • FG Sachsen, 26.04.2017 - 1 K 1596/15

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Rücktritt des Insolvenzverwalters über das

  • BFH, 28.01.2015 - X B 103/14

    Bestimmung der Reichweite eines Zwischenurteils, das hinter dem Inhalt der

  • FG Sachsen, 17.05.2017 - 2 K 408/16

    Insolvenzrechtliche Entstehung des Grunderwerbsteuer-Erstattungsanspruchs bei

  • FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10
  • FG Köln, 11.12.2019 - 14 K 1702/19

    Abgabenordnung/Insolvenzrecht: Aufrechnung im Insolvenzverfahren

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2016 - 11 K 7253/15

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids - Wirksamkeit von Aufrechnungen -

  • FG Nürnberg, 02.07.2019 - 2 K 938/17

    Abrechnungsbescheids betreffend Umsatzsteuer 2010

  • FG Düsseldorf, 09.02.2023 - 9 K 2035/20

    Berücksichtigen der Umsatzsteuererstattungsansprüche einkommensteuerlich als

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