Rechtsprechung
   BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7378
BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15 (https://dejure.org/2016,7378)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2016 - VII R 3/15 (https://dejure.org/2016,7378)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - VII R 3/15 (https://dejure.org/2016,7378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Umfang der Haftung nach § 69 AO i. V. m. § 34 Abs. 1 AO - Kausalzusammenhang zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Steuerausfall - Hypothetischer Kausalverlauf - Legitimation des haftungsrechtlichen Zugriffs auf gesetzliche Vertreter und Verfügungsberechtigte

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 69, AO § 34 Abs 1, AO § 47, BGB § 823, BGB § 826, InsO § 129, InsO §§ 129 ff, AO § 224
    Umfang der Haftung nach § 69 AO i.V.m. § 34 Abs. 1 AO - Kausalzusammenhang zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Steuerausfall - Hypothetischer Kausalverlauf - Legitimation des haftungsrechtlichen Zugriffs auf gesetzliche Vertreter und Verfügungsberechtigte

  • Bundesfinanzhof

    Umfang der Haftung nach § 69 AO i.V.m. § 34 Abs. 1 AO - Kausalzusammenhang zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Steuerausfall - Hypothetischer Kausalverlauf - Legitimation des haftungsrechtlichen Zugriffs auf gesetzliche Vertreter und Verfügungsberechtigte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 AO, § 34 Abs 1 AO, § 47 AO, § 823 BGB, § 826 BGB
    Umfang der Haftung nach § 69 AO i.V.m. § 34 Abs. 1 AO - Kausalzusammenhang zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Steuerausfall - Hypothetischer Kausalverlauf - Legitimation des haftungsrechtlichen Zugriffs auf gesetzliche Vertreter und Verfügungsberechtigte

  • IWW

    § 18 Abs. 1, 6 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § ... 13b UStG, §§ 129, 130 der Insolvenzordnung (InsO), § 69 der Abgabenordnung (AO), § 34 AO, §§ 129 ff. InsO, § 64 des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), § 130 InsO, § 69 AO, § 34 Abs. 1 AO, 130 InsO, § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 35 Abs. 1 GmbHG, § 64 GmbHG, § 130 Abs. 1 InsO, § 18 Abs. 1 InsO, § 823, § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 136 Abs. 1, 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für nicht entrichtete Umsatzsteuerschulden

  • Betriebs-Berater

    Zu Umfang der Haftung nach § 69 AO i.V. m. § 34 Abs. 1 AO

  • rewis.io

    Umfang der Haftung nach § 69 AO i.V.m. § 34 Abs. 1 AO - Kausalzusammenhang zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Steuerausfall - Hypothetischer Kausalverlauf - Legitimation des haftungsrechtlichen Zugriffs auf gesetzliche Vertreter und Verfügungsberechtigte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für nicht entrichtete Umsatzsteuerschulden

  • rechtsportal.de

    AO § 69 ; AO § 34 Abs. 1
    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für nicht entrichtete Umsatzsteuerschulden

  • datenbank.nwb.de

    Kausalzusammenhang zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Steuerausfall; keine Übertragung zivilrechtlicher Schadensersatznormen auf § 69 AO; Ausführungen zur Legitimation des haftungsrechtlichen Zugriffs auf gesetzliche Vertreter und Verfügungsberechtigte; Normzweck ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerschulden, Insolvenzanfechtung - und die Geschäftsführerhaftung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für nicht entrichtete Umsatzsteuerschulden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für nicht entrichtete Umsatzsteuerschulden

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 69, AO § 34, AO § 35, InsO § 129
    Haftung, Geschäftsführer, Insolvenz, Anfechtung, Pflichtverletzung, Kausalität

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1119
  • BB 2016, 981
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 06.03.2001 - VII R 17/00

    USt; Geschäftsführer-Haftung

    Auszug aus BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15
    NV: Die Rechtsprechung, wonach der für eine Haftung gemäß § 69 AO i.V.m. § 34 Abs. 1 AO zu fordernde Kausalzusammenhang zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung und dem Steuerausfall nicht mehr gegeben ist, wenn der Steuerausfall als Vermögensschaden des Fiskus mangels ausreichender Zahlungsmittel und vollstreckbaren Vermögens des Steuerpflichtigen unabhängig davon eingetreten ist, ob Steueranmeldungen fristgerecht eingereicht und die geschuldeten Steuerbeträge innerhalb der gesetzlich hierfür bestimmten Fristen entrichtet worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 06.03.2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100), kann nicht auf die Fälle übertragen werden, in denen der Steuerpflichtige noch über ausreichende Mittel verfügt, um nach den Grundsätzen der anteiligen Tilgung zumindest einen Teil der Steuerschuld zu begleichen.

    a) Der nach der BFH-Rechtsprechung zu fordernde Kausalzusammenhang ist nicht mehr gegeben, wenn der Steuerausfall als Vermögensschaden des Fiskus mangels ausreichender Zahlungsmittel und vollstreckbaren Vermögens des Steuerpflichtigen unabhängig davon eingetreten ist, ob Steueranmeldungen fristgerecht eingereicht und die geschuldeten Steuerbeträge innerhalb der gesetzlich hierfür bestimmten Fristen entrichtet worden sind (Senatsurteil vom 6. März 2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100, m.w.N.).

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15
    Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der sog. hypothetischen Kausalität nicht um ein Problem der Kausalität, sondern um eine Frage der Schadenszurechnung handelt (Schiemann in Staudinger, Kommentar zum BGB mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Neubearbeitung 2005, § 249 Rz 93; Oetker in MünchKommBGB, 7. Aufl., § 249 BGB Rz 208; Palandt/ Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Aufl., Vorbem. zu § 249 BGB Rz 96; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 7. Juni 1988 IX ZR 144/87, BGHZ 104, 355).

    Nach der BGH-Rechtsprechung ist es daher eine für verschiedene Fallgruppen durchaus unterschiedlich zu beantwortende Wertungsfrage, inwieweit hypothetische Kausalverläufe geeignet sind, eine an sich gegebene Haftung zu beeinflussen (BGH-Urteil in BGHZ 104, 355, 360).

  • BFH, 04.07.2007 - VII B 268/06

    Haftungsrechtliche Berücksichtigung einer Pflichtenkollision

    Auszug aus BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15
    Zu Recht hat das FG geurteilt, dass sich die Kläger im Hinblick auf die Haftung nach § 64 GmbHG und eine etwaige Anfechtung nach § 130 InsO nicht auf eine entschuldigende Pflichtenkollision berufen können (vgl. Senatsentscheidungen vom 27. Februar 2007 VII R 67/05, BFHE 216, 491, BStBl II 2009, 348, und vom 4. Juli 2007 VII B 268/06, BFH/NV 2007, 2059).
  • BFH, 05.06.2007 - VII R 65/05

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

    Auszug aus BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15
    In solchen Fällen kann zum Zeitpunkt der Nichtentrichtung fälliger Steuern jedoch noch keine zuverlässige Aussage darüber getroffen werden, ob es tatsächlich zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen wird und ob im Fall der Eröffnung eines solchen Verfahrens eine Anfechtung nach § 130 Abs. 1 InsO überhaupt erfolgen und auch erfolgreich sein würde (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2007 VII R 65/05, BFHE 217, 233, 238, BStBl II 2008, 273).
  • BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88

    GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung -

    Auszug aus BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15
    Wiederholt hat der BFH darauf hingewiesen, dass § 69 AO lediglich Schadensersatzcharakter besitzt (Senatsentscheidungen vom 1. August 2000 VII R 110/99, BFHE 192, 249, BStBl II 2001, 271; vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678; vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 110/99

    GmbH-Geschäftsführer: Haftung für Verspätungszuschlag

    Auszug aus BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15
    Wiederholt hat der BFH darauf hingewiesen, dass § 69 AO lediglich Schadensersatzcharakter besitzt (Senatsentscheidungen vom 1. August 2000 VII R 110/99, BFHE 192, 249, BStBl II 2001, 271; vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678; vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859).
  • FG Köln, 06.11.2014 - 13 K 1065/13

    Haftung: Umfang der Haftung eines Geschäftsführers bei späterer (hypothetischer)

    Auszug aus BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15
    Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 6. November 2014  13 K 1065/13 dahingehend geändert, dass die Klage auch hinsichtlich der Voranmeldungs-Zeiträume September und Oktober 2011 abgewiesen wird.
  • BFH, 27.02.2007 - VII R 67/05

    Lohnsteuer - Lohnsteuerabzugsverfahren - Haftung - Haftungsquote - Insolvenz -

    Auszug aus BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15
    Zu Recht hat das FG geurteilt, dass sich die Kläger im Hinblick auf die Haftung nach § 64 GmbHG und eine etwaige Anfechtung nach § 130 InsO nicht auf eine entschuldigende Pflichtenkollision berufen können (vgl. Senatsentscheidungen vom 27. Februar 2007 VII R 67/05, BFHE 216, 491, BStBl II 2009, 348, und vom 4. Juli 2007 VII B 268/06, BFH/NV 2007, 2059).
  • BFH, 21.01.1972 - VI R 187/68

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG nach § 109 AO wegen

    Auszug aus BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15
    Wie der BFH entschieden hat, bestehen zwischen den Schadensersatznormen des Zivilrechts und der steuerrechtlichen Haftungsvorschrift verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende gewichtige Unterschiede (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1972 VI R 187/68, zu § 109 RAO, BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364).
  • BFH, 02.11.2001 - VII B 155/01

    KG: Geschäftsführerhaftung und Sperrwirkung nach § 93 InsO

    Auszug aus BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15
    Die auf § 69 AO gestützte Haftung begründet eine Sonderverbindlichkeit gegenüber dem Fiskus, die den Individualansprüchen aus rechtsgeschäftlicher Haftung, Vertrauenshaftung und unerlaubter Handlung vergleichbar ist, ohne diesen Anspruchsgrundlagen genau zu entsprechen (Senatsbeschluss vom 2. November 2001 VII B 155/01, BFHE 197, 1, BStBl II 2002, 73).
  • BFH, 11.11.2008 - VII R 19/08

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer -

  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

  • BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Insoweit kann ein hypothetischer Kausalverlauf keine Berücksichtigung finden (Senatsurteil vom 26.01.2016 - VII R 3/15, BFH/NV 2016, 893, m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang ist die Rechtsprechung des Senats zu beachten, wonach ein hypothetischer Kausalverlauf keine Berücksichtigung finden kann (Senatsurteil in BFH/NV 2016, 893, m.w.N.).

  • BFH, 17.09.2019 - VII R 5/18

    Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im

    Der Kausalzusammenhang entfällt auch nicht dadurch, dass Zahlungen, wenn sie innerhalb von drei Monaten vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet worden sind, unter Umständen angefochten werden können (vgl. Senatsurteil vom 26.01.2016 - VII R 3/15, BFH/NV 2016, 893).
  • BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20

    Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

    In diesem Zusammenhang ist die Rechtsprechung des Senats zu beachten, nach der ein hypothetischer Kausalverlauf keine Berücksichtigung finden kann (Senatsurteil vom 26.01.2016 - VII R 3/15, BFH/NV 2016, 893, m.w.N.).

    Würde man ausnahmslos und ohne konkrete und eindeutige objektive Anhaltspunkte unterstellen, dass eine Zustimmung nicht erteilt wird, widerspräche dies der Rechtsprechung des Senats zur Nichtberücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe (so zuletzt Senatsurteil in BFH/NV 2020, 711, Rz 35; ausführlich Senatsurteil in BFH/NV 2016, 893).

  • BFH, 29.08.2018 - XI R 57/17

    Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine

    b) Der erforderliche Kausalzusammenhang ist insbesondere nicht gegeben, wenn der Steuerausfall als Vermögensschaden des Fiskus mangels ausreichender Zahlungsmittel und vollstreckbaren Vermögens des Steuerpflichtigen unabhängig davon eingetreten ist, ob Steueranmeldungen fristgerecht eingereicht und die geschuldeten Steuerbeträge innerhalb der gesetzlich hierfür bestimmten Fristen entrichtet worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 2007 VII R 39/05, BFH/NV 2008, 18, unter II.2.a aa, Rz 13; vom 26. Januar 2016 VII R 3/15, BFH/NV 2016, 893, Rz 13; BFH-Beschluss vom 11. November 2015 VII B 57/15, BFH/NV 2016, 372, Rz 7).
  • BFH, 08.03.2017 - II R 31/15

    Festsetzung der Schenkungsteuer gegen den Schenker - Umfang der Wirkung eines

    Mit Schriftsatz vom 8. Juni 2015 hat das FA seine Revision zurückgenommen, insoweit wird ab diesem Zeitpunkt von einem geminderten Streitwert ausgegangen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 2016 VII R 3/15, BFH/NV 2016, 893, Rz 20).
  • FG Münster, 06.02.2017 - 7 V 3973/16

    Rechtmäßige Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner

    Die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers entfällt deshalb nicht dadurch, dass der Steuerausfall unter Annahme einer hypothetischen, auf § 130 Abs. 1 InsO gestützten Anfechtung gedachter Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter ebenfalls entstanden wäre (BFH, Urt. vom 23.09.2008 - VII R 27/07, BStBl II 2009, 129; BFH, Urt. Vom 26.01.2016 - VII R 3/15, BFH/NV 2016, 893; FG Köln, Urt. vom 25.02.2014 - 10 K 2954/10, EFG 2014, 1350 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17

    Haftung für Lohnsteuer (Aussetzung der Vollziehung)

    Insoweit kann ein hypothetischer Kausalverlauf keine Berücksichtigung finden (Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 69 AO Rz 21; BFH v. 26. Januar 2016 VII R 3/15).

    (3) Dieser Beurteilung stehen die Erwägungen des BFH in seinem Beschluss vom 26. Januar 2016 (VII R 3/15) nach Auffassung des erkennenden Senats nicht entgegen.

    Sofern ein Schuldner bzw. dessen gesetzlicher Vertreter beabsichtigt, nach § 18 Abs. 1 InsO - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit - die Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst zu beantragen, könnte er - worauf auch der BFH in seinem Beschluss vom 26. Januar 2016 (a.a.O.) zu Recht hinweist - unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Termins für die Antragstellung aus haftungsrechtlicher Sicht für einen Zeitraum von drei Monaten vor diesem Datum gefahrlos von der Entrichtung fälliger Steuern absehen.

  • FG Thüringen, 28.09.2016 - 3 K 1046/13

    Haftung des Vorstands einer AG für nicht abgeführte Lohnsteuer

    Deshalb entfällt die Haftung eines gesetzlichen Vertreters i.S.d. § 34 AO nicht dadurch, dass der Steuerausfall unter Annahme einer hypothetischen, auf § 130 Abs. 1 InsO gestützten Anfechtung gedachter Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter ebenfalls entstanden wäre (vgl. BFH-Urteil vom 26.01.2016 VII R 3/15, BFH/NV 2016, 893; BFH-Beschluss vom 22.04.2009 VII B 225/08, juris).

    Nach Auffassung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 26.01.2016 VII R 3/15, BFH/NV 2016, 893) kann diese Rechtsprechung jedoch nicht auf die Fälle übertragen werden, in denen der Steuerpflichtige noch über ausreichende Mittel verfügt, um z.B. nach den Grundsätzen der anteiligen Tilgung zumindest einen Teil der Umsatzsteuerschuld zu begleichen.

    Für den Fall, dass der BFH die in dem obiter dictum zum Ausdruck gekommene Rechtsauffassung doch nicht vertreten sollte und stattdessen das Vorliegen einer grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung bejahen sollte, soll dem BFH ferner Gelegenheit gegeben werden, klarzustellen, inwieweit sich aus der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Vorliegen des zu fordernden Kausalzusammenhangs zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung und dem Steuerausfall bei nicht ausreichenden Zahlungsmitteln des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 26.01.2016 VII R 3/15, BFH/NV 2016, 893) Konsequenzen für den Bereich der Haftung für Lohnsteuer ergeben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2021 - 14 B 2019/20

    Haftungsumfang des gesetzlichen Vertreters des Steuerschuldners bei

    vgl. BFH, Urteile vom 22. Oktober 2019 - VII R 30/18 -, juris, Rdnr. 35, und vom 26. Januar 2016 - VII R 3/15 -, juris, Rdnr. 13 ff.

    vgl. BFH, Urteil vom 26. Januar 2016 - VII R 3/15 -, juris, Rdnr. 14 ff.

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 9 K 9247/15

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters -

    Solch eine Annahme widerspreche der ständigen Rechtsprechung des BFH zu hypothetischen Kausalverläufen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 26. Januar 2016 - VII R 3/15, BFH/NV 2016, 893 m. w. N.).

    In diesem Zusammenhang sei die Rechtsprechung des BFH zu beachten, wonach ein hypothetischer Kausalverlauf keine Berücksichtigung finden könne (Hinweis auf BFH-Urteil vom 26. Januar 2016, aaO).

  • VG Köln, 14.06.2016 - 24 L 866/16

    Inanspruchnahme für nicht entrichtete Gewerbesteuerforderungen nebst

  • FG München, 29.05.2020 - 8 K 2529/19

    Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH

  • VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 109/19

    Haftungsbescheid - Gewerbesteuer: Festsetzungsverjährung und Ermessensausübung im

  • VG Schleswig, 10.06.2021 - 4 B 3/21

    Eilrechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid; Gewerbesteuer; ernstliche Zweifel

  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 531/17

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid gegenüber der nominellen Geschäftsführerin bei

  • VG Schleswig, 04.06.2019 - 4 B 37/19

    Eilrechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid aufgrund des Bestehens von

  • VG München, 23.10.2018 - M 10 S 18.4681

    VwGO, AO

  • VG München, 25.10.2018 - M 10 S 18.4681

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Gewerbesteuerhaftungsbescheid

  • VG München, 17.05.2023 - M 28 K 20.798

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer KG für Gewerbesteuerschulden,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht