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   BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90   

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https://dejure.org/1991,439
BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90 (https://dejure.org/1991,439)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1991 - VII R 3/90 (https://dejure.org/1991,439)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - VII R 3/90 (https://dejure.org/1991,439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorprägung der Ermessensentscheidung der Behörde bei Vorliegen einer grob fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Steuerverkürzung - Erlaß eines Haftungsbescheides mangels Umsatzsteuerzahlungen an die Finanzbehörde

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.09.1989 - VII R 61/87

    Urteil - Tatbestand - Bild des Streitstoffes - Klarheit - Vollständigkeit -

    Auszug aus BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90
    Dieser habe noch mit einem Urteil vom 5. September 1989 VII R 61/87 (BFHE 158, 13, BStBl II 1989, 979) unter Hinweis auf den Schadensersatzcharakter der Haftungsnorm klargestellt, daß die Höhe des Haftungsanspruchs grundsätzlich nicht zur Disposition der Finanzbehörde stehe.

    Der BFH hat für die Haftung nach §§ 69, 191 AO 1977 entschieden, daß die Höhe des Haftungsanspruchs grundsätzlich nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt ist (Urteil vom 7. Juli 1983 V R 197/81, BFHE 139, 310, BStBl II 1984, 70; Senatsurteil in BFHE 158, 13, BStBl II 1989, 979).

    Denn auch diese Bestimmung hat - wie der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 158, 13, BStBl II 1989, 979 ausgeführt hat - ihrer Rechtsnatur nach Schadensersatzcharakter und soll ihrer Zielrichtung nach nicht etwa zusätzlich zu den Sanktionen aufgrund der strafrechtlichen Bestimmungen zu einer weiteren Sanktion führen.

  • BFH, 07.07.1983 - V R 197/81

    Haftung für Umsatzsteuer unabhängig von Vorsteuerabzugsmöglichkeit des

    Auszug aus BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90
    Der BFH hat für die Haftung nach §§ 69, 191 AO 1977 entschieden, daß die Höhe des Haftungsanspruchs grundsätzlich nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt ist (Urteil vom 7. Juli 1983 V R 197/81, BFHE 139, 310, BStBl II 1984, 70; Senatsurteil in BFHE 158, 13, BStBl II 1989, 979).
  • BFH, 12.04.1983 - VII R 3/80

    Steuerhinterziehung - Haftungsbescheid - Beihilfe

    Auszug aus BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90
    Insbesondere hat der Senat es im Regelfall für billig und gerecht gehalten, wenn das FA den Steuerhinterzieher als Haftenden in Anspruch nimmt (vgl. Urteile vom 12. April 1983 VII R 3/80, BFHE 138, 157, 161, vom 5. Juni 1985 VII R 57/82, BFHE 144, 290, BStBl II 1985, 688, 689).
  • RFH, 07.10.1936 - IV A 86/36
    Auszug aus BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90
    Es sollte ein selbständiger Verpflichtungsgrund für die Zahlung der verkürzten, hinterzogenen Steuereinnahmen geschaffen und für denjenigen, der eine unerlaubte Handlung begangen hat, eine Schadensersatzpflicht in Höhe der verkürzten, hinterzogenen Beträge begründet werden (RFH-Urteil vom 7. Oktober 1936 IV A 86/36, RFHE 40, 118, 120 f.).
  • BFH, 05.06.1985 - VII R 57/82

    Ermessensfehler - Steuerhinterziehung - Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme -

    Auszug aus BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90
    Insbesondere hat der Senat es im Regelfall für billig und gerecht gehalten, wenn das FA den Steuerhinterzieher als Haftenden in Anspruch nimmt (vgl. Urteile vom 12. April 1983 VII R 3/80, BFHE 138, 157, 161, vom 5. Juni 1985 VII R 57/82, BFHE 144, 290, BStBl II 1985, 688, 689).
  • BFH, 08.11.1988 - VII R 141/85

    Keine Vorprägung der Ermessensentscheidung für die nach der AO 1977 zu

    Auszug aus BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90
    Der Senat hat allerdings für die Zeit nach Inkrafttreten der AO 1977 an der Vorprägung der Ermessensentscheidung für den Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung nicht mehr festgehalten (vgl. BFHE 155, 243, BStBl II 1989, 219).
  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90
    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75 (BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508) zu §§ 109, 103 der Reichsabgabenordnung (AO) entschieden, daß bei einer grob fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Steuerverkürzung die von der Behörde zu treffende Ermessensentscheidung, ob sie den Geschäftsführer als Haftungsschuldner in Anspruch nimmt, in der Weise vorgeprägt sei, daß die Inanspruchnahme als Haftungsschuldner regelmäßig gerechtfertigt sei.
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14

    Steuerhinterziehung im Fall des Verkaufs und der Verwendung von

    Bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist eine Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 191, 71 AO auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid oder in der Einspruchsentscheidung als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504).

    § 71 AO soll eine Schadensersatzpflicht in Höhe der verkürzten Beträge begründen (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504).

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 3/03

    Haftung: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Lieferanten

    a) Der BFH hat mit Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 3/90 (BFH/NV 1991, 504) entschieden, dass bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 191, 71 AO 1977 auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid oder in der Einspruchsentscheidung als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen ist; die Vorprägung der Ermessensentscheidung im Falle einer vorsätzlichen Steuerverkürzung oder einer Beihilfe ist nicht nur für die Inanspruchnahme dem Grunde nach, sondern auch für die Inanspruchnahme der Höhe nach gegeben.

    § 71 AO 1977 soll eine Schadensersatzpflicht in Höhe der verkürzten Beträge begründen (so BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 504, unter Hinweis auf das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 7. Oktober 1936 IV A 86/36, RFHE 40, 118, 120 f.; Klein/Rüsken, Kommentar zur Abgabenordnung, 8. Aufl., 2003, § 71, Rz. 2).

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen

    Im Falle einer Haftungsinanspruchnahme wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 71 AO) geht der Senat mit der ständigen Rechtsprechung des BFH von einer Vorprägung des Ermessens dahin gehend aus, dass es in jedem Fall - unabhängig von der Frage, ob noch weitere Personen als zusätzliche Haftungsschuldner in Betracht kommen - ermessensgerecht ist, den Täter oder den Gehilfen einer Steuerhinterziehung als Haftungsschuldner in Anspruch zu nehmen (vgl. BFH, Urteile vom 26. Februar 1991 - VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; vom 21. Januar 2004 - XI R 3/03, BStBl. II 2004, 919; Beschluss vom 14. Februar 2006 - VII B 119/05, BFH/NV 2006, 1246; Urteil vom 12. Februar 2009 - VI R 40/07, BStBl. II 2009, 478 m. w. N.).
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