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   BFH, 25.07.2012 - VII R 30/11   

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https://dejure.org/2012,44337
BFH, 25.07.2012 - VII R 30/11 (https://dejure.org/2012,44337)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2012 - VII R 30/11 (https://dejure.org/2012,44337)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - VII R 30/11 (https://dejure.org/2012,44337)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25. 07. 2012 VII R 29/11 - Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG - Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG - ...

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.07.2012 VII R 29/11; Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG; Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG; ...

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 16 Abs 2, AO § 124 Abs 2, InsO § 96 Abs 1 Nr 1, UStG § 17 Abs 2, UStG VZ 2006
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.07.2012 VII R 29/11 - Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG - Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG - ...

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.07.2012 VII R 29/11 - Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG - Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 UStG 2005, § 124 Abs 2 AO, § 96 Abs 1 Nr 1 InsO, § 17 Abs 2 UStG 2005, UStG VZ 2006
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.07.2012 VII R 29/11 - Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG - Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG - ...

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.07.2012 VII R 29/11 - Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG - Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 17 Abs. 2
    Zulässigkeit der Aufrechnung von Ansprüchen aus der Berichtigung von Umsatzsteuer mit Insolvenzforderungen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des Insolvenzverfahrens eingetretenen Tatbestandes Umsatzsteuer zu berichtigen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Aufrechnung von Ansprüchen aus der Berichtigung von Umsatzsteuer mit Insolvenzforderungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 30/11
    Damit erledigen sich die den Veranlagungszeitraum betreffenden Vorauszahlungsbescheide i.S. des § 124 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) auf andere Weise und verlieren ihre Wirksamkeit; deren Regelungen nimmt der Jahressteuerbescheid in sich auf (vgl. Urteil des Senats vom 15. Juni 1999 VII R 3/97, BFHE 189, 14, BStBl II 2000, 46).

    Allerdings kann ungeachtet des Entstehens der Jahressteuer ein Rechtsschutzbedürfnis an der Überprüfung einer vorangegangenen Vorauszahlungsfestsetzung und diesbezüglicher im Erhebungsverfahren getroffener Maßnahmen wie einer Verrechnung solcher vorauszuzahlender Steuern bestehen (vgl. Urteil des Senats in BFHE 189, 14, BStBl II 2000, 46).

  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 30/11
    Die betreffenden Beträge sind in die Jahressteuerberechnung eingegangen und dort nach Maßgabe des § 16 UStG zu saldieren, da dem nicht insolvenzrechtliche Vorschriften, insbesondere etwa § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO entgegenstehen, dessen entsprechende Anwendung bei der Saldierung, die keine Aufrechnung im Sinne dieser Vorschrift ist (BFH-Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298), jenes BFH-Urteil nicht in Betracht gezogen hat.

    Sie ist rechtmäßig und die Klage daher abzuweisen, weil der Anspruch auf Absetzung der Vorsteuerbeträge zwar möglicherweise nicht schon aufgrund Aufrechnungserklärung, wohl aber aufgrund der Saldierung gemäß § 16 Abs. 2 UStG erloschen ist, bei welcher die Rechtsprechung des BFH § 96 Abs. 1 InsO nicht beachtet (BFH-Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298).

  • BFH, 22.08.1995 - VII B 107/95

    Kostenerstattungsanspruch - Kostenfestsetzungsverfahren - Aufrechnung -

    Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 30/11
    Zu diesen Rechtswirkungen der Vorauszahlungsfestsetzung, die in der Vergangenheit eingetreten sind und von der späteren Festsetzung der Jahressteuer unberührt bleiben, hat die Rechtsprechung des Senats u.a. die Frage gerechnet, ob Nebenleistungen zu den Vorauszahlungen zu erheben sind und ob im Hinblick auf die Vorauszahlungen eine Aufrechnungslage --etwa im Verhältnis zu einem Zessionar-- entstanden ist, die durch den Jahressteuerbescheid nicht berührt wird (Senatsbeschluss vom 22. August 1995 VII B 107/95, BFHE 178, 532, BStBl II 1995, 916).
  • BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11

    Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des

    Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 30/11
    Wie der Senat mit Urteil VII R 29/11, BFHE 238, 307, vom 25. Juli 2012 entschieden hat, entsteht ein bei der Steuerberechnung bzw. -festsetzung zu berücksichtigender, mithin mit den übrigen Berechnungspositionen des betreffenden Besteuerungszeitraums (hier: Rumpfwirtschaftsjahr Januar bis 30. Juni) zu saldierender Berichtigungsbetrag, sobald einer der Tatbestände des § 17 Abs. 2 UStG verwirklicht wird.
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 1 K 808/08

    Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung des

    Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 30/11
    Das Finanzgericht (FG) hat auf die hiergegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage den Abrechnungsbescheid dahin geändert, dass die Erstattungsansprüche April, Mai und Juni 2006 nicht durch Aufrechnung erloschen seien (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1407).
  • BFH, 15.10.2019 - VII R 31/17

    Aufrechnung des FA mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter

    Der Bundesfinanzhof habe in seiner neueren Rechtsprechung nicht mehr auf das "Begründetsein" der betreffenden Forderung abgestellt, sondern auf die Verwirklichung des materiell-rechtlichen Tatbestands (Hinweis auf Senatsurteile vom 25.07.2012 - VII R 29/11, BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36; VII R 30/11, BFH/NV 2013, 603, und VII R 56/09, BFH/NV 2013, 413).
  • BFH, 11.07.2013 - XI B 41/13

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch den sog. starken vorläufigen

    c) Auch der VII. Senat des BFH (Urteile in BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36, Rz 15 ff.; vom 25. Juli 2012 VII R 56/09, BFH/NV 2013, 413, unter II.2.; VII R 30/11, BFH/NV 2013, 603, unter II. am Ende) folgt dem Verständnis des V. und XI. Senats darin, dass sich die "Begründung" steuerlicher Forderungen und damit die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen danach bestimmt, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung "vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen" ist; nicht maßgeblich ist lediglich der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG.
  • BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25. 07. 2012 VII R 29/11, VII

    Ferner hat der Senat in den Urteilen VII R 30/11 und VII R 44/10 vom 25. Juli 2012, BFHE 238, 302 entschieden, dass ein Abrechnungsbescheid hinsichtlich einer vom FA erklärten Aufrechnung in der Regel gegenstandslos ist, wenn die aufgerechneten Beträge im Rahmen der Festsetzung oder bei der zwecks Anmeldung zur Insolvenztabelle durchzuführenden Steuerberechnung gemäß § 16 UStG in eine Saldierung einzubeziehen, die betreffenden Beträge also dem gleichen Besteuerungszeitraum zuzuordnen sind.
  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
    cc) Bei der Steuerberechnung nach §§ 16 ff. UStG selbst handelt es sich demgegenüber --entgegen dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 6. April 2011  1 K 808/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1407, Rev. VII R 30/11)-- nicht um eine Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO i.V.m. §§ 387 ff. BGB.
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