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   BFH, 28.11.2017 - VII R 30/15   

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https://dejure.org/2017,56025
BFH, 28.11.2017 - VII R 30/15 (https://dejure.org/2017,56025)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2017 - VII R 30/15 (https://dejure.org/2017,56025)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2017 - VII R 30/15 (https://dejure.org/2017,56025)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 AO, § 13 EUBeitrG, § 14 EUBeitrG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 41 FGO
    Zum Rechtsschutz im Fall eines Beitreibungsersuchens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen eine auf Ersuchen eines ausländischen Staats beigetriebene Forderung

  • rewis.io

    Zum Rechtsschutz im Fall eines Beitreibungsersuchens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Rechtsschutz im Fall eines Beitreibungsersuchens

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen eine auf Ersuchen eines ausländischen Staats beigetriebene Forderung

  • datenbank.nwb.de

    Zum Rechtsschutz im Fall eines Beitreibungsersuchens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutz gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes aufgrund eines ausländischen Vollstreckungsersuchens

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 254, AO § 118, EUBeitrG § 9, EUBeitrG § 13 Abs 2, EUBeitrG § 14
    Amtshilfe, Vollstreckung, Zahlungsaufforderung, Leistungsgebot

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 30.07.2020 - VII B 73/20

    Zur Beitreibung nach dem EUBeitrG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens

    Durch das Inkrafttreten des EUBeitrG ist diese Rechtsprechung nicht überholt (BVerfG-Beschluss in WM 2019, 1179, m.w.N.; Senatsurteil vom 28.11.2017 - VII R 30/15, BFH/NV 2018, 405, Rz 16; Jatzke in HHSp, § 256 AO Rz 20).
  • FG Hamburg, 12.12.2022 - 4 K 17/21

    GSA Fleisch: Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach dem GSA Fleisch

    Dabei ist es nicht Aufgabe der Gerichte, nach der Art von Gutachterstellen Rechtsklarheit über die Rechtslage zu vermitteln und Auskünfte über die Lösung lediglich erdachter Rechtsfälle zu geben (BFH, Beschlüsse vom 28. November 2017, VII R 30/15, BFH/NV 2018, 405, Rn. 14; vom 10. Februar 2022, VII B 85/21, BFH/NV 2022, 514, Rn. 40), sondern ihre Aufgabe ist die Gewährung von Rechtschutz.
  • BFH, 22.09.2022 - VII B 184/21

    Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer

    Insofern liegt der Fall anders als in dem Senatsbeschluss VII B 85/21, weil die Feststellungsklage vor dem FG im vorliegenden Fall nicht nur auf eine rechtsgutachterliche Stellungnahme des FG hinausliefe (vgl. dazu Senatsbeschluss in BFH/NV 2022, 514, Rz 43; Senatsurteil vom 28.11.2017 - VII R 30/15, BFH/NV 2018, 405, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2020 - VII R 12/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.08.2020 VII R 34/18 - Übertragung

    Nicht feststellungsfähig sind hingegen einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. BFH-Urteil vom 23.09.1999 - XI R 66/98, BFHE 190, 278, BStBl II 2000, 533, m.w.N.) oder abstrakte, nach Art einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme zu klärende Rechtsfragen (vgl. Senatsurteile vom 28.11.2017 - VII R 30/15, BFH/NV 2018, 405, Rz 14, und vom 26.03.1981 - VII R 14/78, BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586, unter I.; BFH-Beschluss vom 11.05.2009 - II S 6/09 (PKH), juris, unter II.3.c bb aaa; s.a. Steinhauff in HHSp, § 41 FGO Rz 126; Seer in Tipke/Kruse, § 41 FGO Rz 4a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2020 - VII B 96/19

    Unentgeltliche Hilfe in Steuersachen durch einen gemeinnützigen Verein (sog. Tax

    Unzulässig sei eine solche Klage hingegen insbesondere dann, wenn sie auf eine rechtsgutachterliche Stellungnahme des FG hinausliefe, unter welchen Voraussetzungen das FA in einem bestimmten Fall tätig werden müsse, oder wenn lediglich die hypothetische Möglichkeit einer späteren Rechtsverletzung oder eines späteren Schadens geltend gemacht wird (Senatsurteil vom 28.11.2017 - VII R 30/15, BFH/NV 2018, 405, Rz 14, m.w.N.; vgl. auch Steinhauff in HHSp, § 41 FGO Rz 157; Seer in Tipke/Kruse, § 41 FGO Rz 6; Beckerath in Gosch, FGO § 41 Rz 74; Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 41 Rz 20).

    Auf die Ausführungen unter II.1.a) und auf die in dem dort genannten Senatsurteil (in BFH/NV 2018, 405, unter Rz 14) zitierten Entscheidungen wird Bezug genommen.

  • BFH, 22.09.2022 - VII B 183/21

    Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer

    Insofern liegt der Fall anders als in dem Senatsbeschluss VII B 85/21, weil die Feststellungsklage vor dem FG im vorliegenden Fall nicht nur auf eine rechtsgutachterliche Stellungnahme des FG hinausliefe (vgl. dazu Senatsbeschluss in BFH/NV 2022, 514, Rz 43; Senatsurteil vom 28.11.2017 - VII R 30/15, BFH/NV 2018, 405, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2022 - VII B 85/21

    Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

    Unzulässig sei eine solche Klage hingegen insbesondere dann, wenn sie auf eine rechtsgutachterliche Stellungnahme des FG hinausliefe, unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt in einem bestimmten Fall tätig werden müsse, oder wenn lediglich die hypothetische Möglichkeit einer späteren Rechtsverletzung oder eines späteren Schadens geltend gemacht werde (Senatsurteil vom 28.11.2017 - VII R 30/15, BFH/NV 2018, 405, Rz 14, m.w.N.; vgl. auch Steinhauff in HHSp, § 41 FGO Rz 157; Krumm in Tipke/Kruse, § 41 FGO Rz 6; von Beckerath in Gosch, FGO § 41 Rz 74; Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 41 Rz 20).
  • FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18

    Einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO im Vollstreckungsverfahren,

    Im Übrigen habe der Antragsgegner auf der Grundlage der kürzlich ergangenen BFH-Entscheidung vom 28.11.2017 VII R 30/15 im jetzigen Verfahrensstadium zu prüfen, ob eine Beitreibung unbillig sei oder ein Verstoß gegen den "ordre public"-Grundsatz vorliege.

    Man kann darin möglicherweise auch die Anwendung eines allgemeinen "ordre public"-Grundsatzes des Vollstreckungsstaats sehen (ablehnend FG Köln, Urteil vom 30.09.2000 14 K 2097/13, EFG 2016, 494; offenbar zustimmend, jedoch ohne Begründung BFH-Urteil vom 28.01.2017 VII R 30/15, BFH/NV 2018, 805).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 9 K 9247/15

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters -

    Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Tilgung der fälligen Abgabenverbindlichkeiten auf diese verzichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2019 - VII R 30/15 (Hinweis des Dokumentars: das Az. lautet zutreffend VII R 30/18), BFH/NV 2020, 711 mwN).

    Somit gab es im vorliegenden Fall konkrete und eindeutige objektive Anhaltspunkte für die Sinnlosigkeit einer Anfrage beim vorläufigen Insolvenzverwalter nach Zustimmung zur Zahlung der am 11. März 2013 fällig gewordenen Abgabenverbindlichkeiten für den Vormonat Februar 2013 im Sinne von Rz. 37 des BFH-Urteils vom 22. Oktober 2019, aaO..

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2019 - 1 K 282/17

    Berücksichtigung des Werbungskostenpauschbetrags nach § 9a EStG bei der

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei der Ankündigung der Vollstreckung jedoch nur um eine lediglich aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme, die nicht gesondert angegriffen werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 30.08.2010 VII B 48/10, BFH/NV 2010, 2235 mit weiteren Nachweisen; BFH-Urteil vom 28.11.2017 VII R 30/15, BFH/NV 2018, 405).
  • FG Münster, 19.01.2022 - 8 V 3108/21

    Feststellungsanspruch eines Unternehmens für Veredelung und Verpackung von

  • FG Hessen, 13.05.2022 - 7 V 323/22

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Begrenzung der Packungsgröße von

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