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   BFH, 23.02.2005 - VII R 32/04   

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https://dejure.org/2005,3488
BFH, 23.02.2005 - VII R 32/04 (https://dejure.org/2005,3488)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2005 - VII R 32/04 (https://dejure.org/2005,3488)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - VII R 32/04 (https://dejure.org/2005,3488)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 157 Abs. 1, § 355 Abs. 1, § 356 Abs. 1; VO (EWG) Nr. 2913/92 (ZK) Art. 6 Abs. 2, Art. 221 Abs. 1; ZollVG § 28 Abs. 1; ZollV § 29a

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beginn der einmonatigen Einspruchsfrist bei mündlich bekanntgegebenen Verwaltungsakten ohne Rechtsbehelfsbelehrung; Mündliche Mitteilung des Abgabebetrags im grenzüberschreitenden Reiseverkehr; Notwendigkeit einer zollamtlichen Überwachung des Verkehrs mit Waren über die ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 157 Abs. 1; ; AO 1977 § 355 Abs. 1; ; AO 1977 § 356 Abs. 1; ; VO (EWG) Nr. 2913/92 (ZK) Art. 6 Abs. 2; ; VO (EWG) Nr. 2913/92 (ZK) Art. 221 Abs. 1; ; ZollVG § 28 Abs. 1; ; ZollV § 29a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mündlich erteilter Abgabenbescheid bei im grenzüberschreitenden Reiseverkehr erhobenen Einfuhrabgaben

  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Einspruchsfrist bei mündlich erteiltem Abgabenbescheid

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beginn der Rechtsbehelfsfrist bei mündlich bekannt gegebenen Verwaltungsakten ? Mündliche Mitteilung des Abgabebetrags ?geeignete Form? i. S. des Art. 221 Abs. 1 ZK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 221 Abs 1, ZK Art 6, ZollV § 29a, ZollVG § 28, AO 1977 § 155, AO 1977 § 157
    Einfuhrabgaben; Erhebung; Mitteilung; Schriftform

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 176
  • NVwZ-RR 2006, 160
  • BB 2005, 1435
  • DB 2005, 1366
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - VII R 32/04
    Allerdings liege die Frage, ob die Mitgliedstaaten festlegen müssten, auf welche Weise die in Art. 221 ZK vorgeschriebene Mitteilung des Abgabenbetrags zu erfolgen habe, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vor (Rs. C-201/04), deshalb sei das vorliegende Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in jenem Vorabentscheidungsverfahren auszusetzen.

    Der Senat kann jedoch diese Fragen im Streitfall offen lassen und hält es auch nicht für angezeigt, das Klageverfahren bis zur Entscheidung des EuGH in dem Vorabentscheidungsverfahren Rs. C-201/04 auszusetzen, da diese Entscheidung des EuGH nicht vorgreiflich ist.

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