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   BFH, 12.02.2008 - VII R 33/06   

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https://dejure.org/2008,1699
BFH, 12.02.2008 - VII R 33/06 (https://dejure.org/2008,1699)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2008 - VII R 33/06 (https://dejure.org/2008,1699)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - VII R 33/06 (https://dejure.org/2008,1699)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AO § 37 Abs. 2, § 130 Abs. 1, § 228; EStG § 36 Abs. 2 und 4, § 45a Abs. 3; KStG § 31 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de

    Keine nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 37 Abs. 2, § 130 Abs. 1, § 228; EStG § 36 Abs. 2 und 4, § 45a Abs. 3; KStG § 31 Abs. 1 Satz 1

  • Betriebs-Berater

    Keine nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist

  • Judicialis

    AO § 37 Abs. 2; ; AO § 130 Abs. 1; ; AO § 228; ; EStG § 36 Abs. 2; ; EStG § 36 Abs. 4; ; EStG § 45a Abs. 3; ; KStG § 31 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Keine nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine nachträgliche Anrechnung von KapESt nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuererklärung - Fünf Jahre Zeit für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Zahlungsverjährung im Rahmen einer Rücknahmeentscheidung des Finanzamts; Rücknahme einer rechtswidrig gewordenen Anrechnungsverfügung nach Unanfechtbarkeit; Vorlage einer Bescheinigung über die Einbehaltung und Abführung der ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kapitalertragsteuer: Bis zum Eintritt der Zahlungsverjährung anzurechnen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer ist nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist ausgeschlossen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuerbeträgen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 218 Abs 2, AO 1977 § 228, AO 1977 § 229 Abs 1 S 1, EStG § 36 Abs 2 Nr 2, AO 1977 § 130, AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
    Abrechnung; Anrechnung; Erstattungsanspruch; Kapitalertragsteuer; Rückwirkendes Ereignis; Steuerbescheinigung; Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 225
  • DB 2008, 1025
  • BStBl II 2008, 504
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99

    Zahlungsverjährung bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 12.02.2008 - VII R 33/06
    Hierzu beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Senats vom 18. Juli 2000 VII R 32, 33/99 (BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133) sowie auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.

    Das Urteil des Senats in BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133 stehe dem nicht entgegen; denn es betreffe einen Fehler zugunsten des Steuerpflichtigen, nämlich einen Fall, in dem wegen der Fälligkeitsregelung des § 36 Abs. 4 Satz 1 EStG der festgesetzte Einkommensteueranspruch mangels Anforderung einer Abschlusszahlung noch nicht fällig geworden und damit kein Verjährungsbeginn eingetreten sei.

    Denn die Anrechnungsverfügung ist ein deklaratorischer, bestätigender Verwaltungsakt; er begründet keine Ansprüche, die nicht bereits unabhängig von der Anrechnungsverfügung bestehen, sondern zieht lediglich die rechnerischen Folgen aus anderweit begründeten Rechten und Pflichten (Urteil des Senats in BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133).

  • BFH, 16.10.1986 - VII R 159/83

    Änderung einer mit dem Steuerbescheid verbundenen Abrechnung von Vorauszahlungen

    Auszug aus BFH, 12.02.2008 - VII R 33/06
    Bei einer zu geringen Anrechnung sei eine Änderung der Anrechnungsverfügung jedoch nur innerhalb der Zahlungsverjährungsfrist möglich (Hinweis auf das Urteil des Senats vom 16. Oktober 1986 VII R 159/83, BFHE 148, 4, BStBl II 1987, 405).

    Das werde insbesondere durch die Bezugnahme dieses Urteils auf das Urteil in BFHE 148, 4, BStBl II 1987, 405 deutlich.

  • BFH, 15.04.1997 - VII R 100/96

    Fehlerhafte Anrechnung von Steuern - Nachteilige Änderung des

    Auszug aus BFH, 12.02.2008 - VII R 33/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil des Senats vom 15. April 1997 VII R 100/96, BFHE 182, 506, BStBl II 1997, 787) vollzieht sich die in § 36 Abs. 4 EStG vorgeschriebene Abrechnung über die nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die Einkommensteuer anzurechnenden Steuerzahlungen, zu denen die hier strittige Kapitalertragsteuer gehört, durch einen selbständigen, der Bestandskraft fähigen Verwaltungsakt, der nur unter den Voraussetzungen des § 130 AO geändert werden kann.
  • BFH, 26.11.1997 - I R 110/97

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Anrechnung der auf einer Dividende entfallenden

    Auszug aus BFH, 12.02.2008 - VII R 33/06
    Ob mit der Festsetzung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer oder erst mit der Vorlage von Steuerbescheinigungen (vgl. so offenbar Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. November 1997 I R 110/97, BFH/NV 1998, 581) ein Anspruch auf Vergütung abgeführter Kapitalertragsteuer entsteht, bedarf keiner Erörterung, weil die Vergütung jedenfalls aufgrund des § 36 Abs. 2 EStG durch Anrechnung vorzunehmen ist und, wie dargelegt, im Streitfall nicht mehr vorgenommen werden kann.
  • FG Berlin, 08.05.2006 - 8 K 8334/02

    Änderung einer Abrechnungsverfügung bei nachträglicher Vorlage einer

    Auszug aus BFH, 12.02.2008 - VII R 33/06
    Gegen diesen Bescheid richtet sich die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage, die das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1396 veröffentlichten Urteil abgewiesen hat.
  • FG Hessen, 10.03.2017 - 4 K 977/14

    Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei cum-/ex-Aktiengeschäften

    Insoweit liefert sie aber nur den Anscheinsbeweis für die Entrichtung der Kapitalertragsteuer auf die erhaltenen Zahlungen (BFH-Urteil vom 12.02.2008 VII R 33/06, BFH/NV 2008, 845).
  • FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14

    Anrechnung von Kapitalertragssteuer bei außerbörslichem Erwerb von Aktien vor dem

    Insoweit liefert sie aber nur den Anscheinsbeweis für die Entrichtung der Kapitalertragsteuer auf die erhaltenen Zahlungen (BFH-Urteil vom 12.02.2008 VII R 33/06, BFH/NV 2008, 845).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Vielmehr konnte nach Auffassung des Senats auch bereits im Veranlagungszeitraum 1993 eine Anrechnung von Kapitalertragsteuerbeträgen, die im Zusammenhang mit getätigten Tafelgeschäften an den deutschen Fiskus abgeführt worden sein könnten, nur bei Vorlage einer Bescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG stattfinden (gleicher Auffassung BFH-Urteil vom 12. Februar 2008 VII R 33/06, BFH/NV 2008, 845, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; Abgrenzung zu BFH-Beschlüssen vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924; vom 21. Januar 2000 VII B 205/99, BFH/NV 2000, 1080 --jeweils obiter dicta--.
  • BFH, 25.10.2011 - VII R 55/10

    Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung -

    Zwar erfasse danach die Zahlungsverjährung festgesetzte Einkommensteuer auch insoweit, als sie bei der Festsetzung der Abschlusszahlung nicht berücksichtigt worden sei, wie auch umgekehrt eine festgesetzte Abschlusszahlung durch nachträgliche Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach Fristablauf nicht verringert werden könne (Hinweis auf die Urteile vom 12. Februar 2008 VII R 33/06, BFHE 220, 225, BStBl II 2008, 504, und vom 27. Oktober 2009 VII R 51/08, BFHE 227, 327, BStBl II 2010, 382).

    Auf fällig gewordene Steuern könne nichts mehr angerechnet und dadurch ein Erstattungsanspruch i.S. des § 37 Abs. 2 AO nicht mehr ausgelöst werden (Urteil des Senats in BFHE 220, 225, BStBl II 2008, 504).

  • FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11

    Rückforderung angerechneter Kapitalertragsteuer nach Widerruf der

    Zum anderen ist die Bescheinigung materiell-rechtliche Voraussetzung und Tatbestandsmerkmal für die Anrechnung (BFH-Urteil vom 12.02.2008 VII R 33/06, BFH/NV 2008, 845).
  • FG Saarland, 06.08.2010 - 2 K 1207/10

    Beginn der Zahlungsverjährung - Änderung einer Anrechnungsverfügung nach Ablauf

    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (BFH vom 12. Februar 2008 VII R 33/06, BStBl II 2008, 504; vom 27. Oktober 2009 VII R 51/08, BStBl II 2010, 382) stelle die in § 228 AO normierte Fünfjahresfrist eine absolute Verjährungsfrist dar.

    Diese Betrachtung widerspricht den von den Klägern zitierten Entscheidungen des BFH (BFH vom 12. Februar 2008 VII R 33/06, BStBl II 2008, 504; vom 27. Oktober 2009 VII R 51/08, BStBl II 2010, 382) nicht.

    Dies gelte nicht nur für die vom BFH mit Urteil vom 12. Februar 2008 (BFH vom 12. Februar 1008 VII R 33/06, BStBl II 2008) entschiedene Fallkonstellation der nachträglichen Anrechnung durch Steuerabzug entrichteter Beträge und einer daraus folgenden Verringerung der Abschlusszahlung, sondern könne auch eine Korrektur betreffen, die zu einer Erhöhung der Abschlusszahlung führe (BFH vom 27. Oktober 2009 VII R 51/08, BStBl II 2010, 382).

    Der Senat hat die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob die Rechtsprechung des BFH, wonach eine Änderung der Anrechnungsverfügung nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist unzulässig sei (BFH vom 27. Oktober 2009 VII R 51/08, BStBl II 2008, 504), auch für den Fall der Rücknahme einer Anrechnungsverfügung unter Berücksichtigung lediglich fiktiver Steueranrechnungsbeträge gilt (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

  • BFH, 27.10.2009 - VII R 51/08

    Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist nach Steuerfestsetzung - Ermessen bei der

    Nach dem Urteil des Senats vom 12. Februar 2008 VII R 33/06 (BFHE 220, 225, BStBl II 2008, 504) soll freilich das Institut der Zahlungsverjährung dafür sorgen, dass nach Ablauf einer angemessenen Frist endgültig Rechtssicherheit darüber einkehrt, was der Steuerpflichtige aufgrund der Steuerfestsetzung unter Berücksichtigung anzurechnender Vorauszahlungen und Abzugssteuern noch zu zahlen hat bzw. was ihm zu erstatten ist, so dass nicht nur fällig gewordene steuerliche Ansprüche nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist nicht mehr geltend gemacht werden können, sondern auch auf fällig gewordene Steuern nichts mehr angerechnet und dadurch ein Erstattungsanspruch i. S. des § 37 Abs. 2 AO nicht mehr ausgelöst werden kann.

    Dass bei Ausweis einer zu geringen Abschlusszahlung die festgesetzte Einkommensteuer nicht fällig wird und damit nicht zahlungsverjähren kann, wie der Senat in dem Urteil vom 18. Juli 2000 VII R 32, 33/99 (BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133) aus dem Wortlaut des § 36 Abs. 4 EStG gefolgert hat, lässt sich dann freilich nicht aufrechterhalten, zumal dies, wie der Senat bereits in dem Urteil in BFHE 220, 225, BStBl II 2008, 504 angemerkt hat, die fragwürdige Folge hätte, dass der Ausweis einer zu geringen Abschlusszahlung, nicht jedoch der einer zu hohen, ohne Bindung an die Frist des § 228 AO korrigiert werden könnte.

  • BFH, 29.10.2013 - VII R 68/11

    Berichtigung einer Anrechnungsverfügung nach Änderung der bei der Veranlagung

    Ob eine abgabenrechtliche Vorschrift die Berichtigung eines Verwaltungsakts erlaubt oder --wie hier-- sogar vorschreibt, sagt zwar nichts darüber aus, ob andere Vorschriften wie zum Beispiel diejenigen über die Zahlungsverjährung die Korrektur ggf. hindern (Senatsurteil vom 12. Februar 2008 VII R 33/06, BFHE 220, 225, BStBl II 2008, 504).

    Es handelte sich vielmehr um Fälle, in denen aufgrund vorgelegter Steuerbescheinigungen Abzugsbeträge zunächst in die Anrechnungsverfügung eingestellt, später jedoch vom FA nicht mehr als abzugsfähig anerkannt worden waren (Senatsurteile vom 27. Oktober 2009 VII R 51/08, BFHE 227, 327, BStBl II 2010, 382; vom 9. Dezember 2010 VII R 3/10, BFH/NV 2011, 750), Steuerbescheinigungen für geltend gemachte Steuerabzugsbeträge erst nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist vorgelegt worden waren (Senatsurteil in BFHE 220, 225, BStBl II 2008, 504) und einbehaltene Lohnsteuer versehentlich zu hoch in die Anrechnungsverfügung eingegeben worden war (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 VII R 55/10, BFHE 235, 115, BStBl II 2012, 220).

  • FG Hessen, 06.04.2021 - 4 V 723/20

    Aussetzung der Vollziehung einer geänderten Anrechnungsverfügung über

    Insoweit liefert die Steuerbescheinigung aber lediglich einen Anscheinsbeweis für die Entrichtung der Kapitalertragsteuer auf die erhaltenen Zahlungen (BFH-Urteil vom 12.02.2008 VII R 33/06, BFH/NV 2008, 845).
  • FG Hamburg, 09.11.2023 - 6 K 228/20

    Steuerliche Behandlung von sog. "cum/ex"-Geschäften - Anfechtung von

    Die Anrechnungsverfügung ist ein selbständiger, wenn auch deklaratorischer Verwaltungsakt (vgl. BFH, Urteil vom 12. Februar 2008, VII R 33/06, BStBl. II 2008, 504, juris Rn. 8).

    Er zieht lediglich rechnerische Folgen, ist aber als Verwaltungsakt der Bestandskraft fähig (vgl. BFH, Urteil vom 12. Februar 2008, VII R 33/06, BStBl. II 2008, 504, juris Rn. 8).

  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 2554/13

    § 45a EStG, § 36 EStG, Art. 63 AEUV

  • FG Hamburg, 19.11.2008 - 6 K 167/06

    Abgabenordnung: Erwirkung einer Anrechnungsverfügung durch unlautere Mittel

  • FG Köln, 19.10.2011 - 9 K 1772/10

    Nachträgliche Änderung einer Anrechnungsverfügung im Einkommenssteuerbescheid

  • BFH, 23.08.2022 - VII R 46/20

    Unterbrechung der Verjährung - Pfändung im Arrestverfahren - schriftliche

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 7 U 119/15

    Erfüllung des Anspruchs auf Rückzahlung an eine Bank zur Abwendung der

  • FG Hamburg, 14.10.2016 - 3 V 201/16

    Aussetzung der Vollziehung: Cum-/Ex-Geschäfte: Keine Rückforderung der

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09

    Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO bei erstmaliger Wahl der getrennten

  • BFH, 28.06.2022 - VII R 65/18

    Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach einer sog. Delta-Korrektur

  • FG Baden-Württemberg, 14.02.2018 - 7 K 1320/17

    Zur Berücksichtigung und Bestimmung eines nicht der AfA unterliegenden

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06

    Rückforderung von zu Unrecht angerechneten Steuerabzugsbeträgen; Verhältnis von

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 9 K 9021/08

    Verjährung eines Haftungsanspruch des Fiskus gegenüber dem Gesellschafter einer

  • FG München, 01.12.2010 - 3 K 2723/09

    Erlass eines erneuten Haftungsbescheid nur, wenn die Zahlungsverjährung noch

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