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   BFH, 11.11.2008 - VII R 33/07   

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https://dejure.org/2008,8251
BFH, 11.11.2008 - VII R 33/07 (https://dejure.org/2008,8251)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2008 - VII R 33/07 (https://dejure.org/2008,8251)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2008 - VII R 33/07 (https://dejure.org/2008,8251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Steuerbegünstigung für das innerhalb einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage zum Betrieb einer Rauchgasreinigungsanlage verwendete Mineralöl

  • Judicialis

    MinöStG 1993 § 3; ; MinöStG 1993 § 25 Abs. 1 Nr. 5a; ; MinöStG 1993 § 25 Abs. 3 Nr. 1.2; ; MinöStG 1993 § 25 Abs. 3 Nr. 4.1; ; MinöStG 1993 § 25 Abs. 3 Nr. 4.2; ; EnergieStG § ... 53 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 1; ; Richtlinie 92/81/EWG Art. 8 Abs. 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von erhaltenen Vergütungen wegen Verwendung einer High-Dust-Schaltung in einer mit Kohle betriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage); Vergütungsfähigkeit von dem bei der Low-Dust-Schaltung für den Betrieb eines Brenners zum Aufheizen des ...

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung einer Mineralölsteuerbegünstigung für die Verwendung von Mineralöl zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme; Begünstigung nach § 25 Abs. 1 Nr. 5a MinöStG für das innerhalb einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage zum Betrieb einer Rauchgasreinigungsanlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStG 1999 § 25 Abs 1 Nr 5 Buchst a, MinöStG 1999 § 25 Abs 3 Nr 4
    Erstattung; Kraft-Wärme-Kopplungsanlage; Mineralölsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.11.2005 - VII R 33/05

    Vergütungsberechtigter Verwender i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinöStG 1993

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - VII R 33/07
    Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, handelt es sich bei der Mineralölsteuer um eine verwendungsorientierte Verbrauchsteuer auf Energieleistungen; folglich knüpfen sowohl die Entstehungs- als auch die Entlastungstatbestände an einen bestimmten Ge- oder Verbrauch eines in § 1 Abs. 3 MinöStG 1993 als Steuergegenstand angesprochenen Erzeugnisses an (Senatsurteile vom 22. November 2005 VII R 33/05, BFHE 212, 335, und vom 6. Dezember 2005 VII R 43/04, BFHE 212, 340).
  • BFH, 01.04.2008 - VII R 26/06

    Mineralölsteuer - Berechnung des Monatsnutzungsgrades bei Gasturbinenanlagen und

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - VII R 33/07
    Entscheidendes Kriterium für die Begünstigung ist die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme, also die doppelte und möglichst effiziente Nutzung des Energiegehalts des eingesetzten Mineralöls (Senatsurteil vom 1. April 2008 VII R 26/06, BFH/NV 2008, 1624, sowie Bongartz in Peters/ Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, Rz J 121).
  • BFH, 06.12.2005 - VII R 43/04

    Mineralölsteuervergütungsanspruch nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 MinöStG 1993

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - VII R 33/07
    Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, handelt es sich bei der Mineralölsteuer um eine verwendungsorientierte Verbrauchsteuer auf Energieleistungen; folglich knüpfen sowohl die Entstehungs- als auch die Entlastungstatbestände an einen bestimmten Ge- oder Verbrauch eines in § 1 Abs. 3 MinöStG 1993 als Steuergegenstand angesprochenen Erzeugnisses an (Senatsurteile vom 22. November 2005 VII R 33/05, BFHE 212, 335, und vom 6. Dezember 2005 VII R 43/04, BFHE 212, 340).
  • BFH, 06.10.2015 - VII R 25/14

    Wechselrichter sind für die Stromerzeugung notwendige Neben- und Hilfsanlagen

    Allerdings könnten die im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. November 2008 VII R 33/07 (BFH/NV 2009, 610) entwickelten Grundsätze für die Einbeziehung von Wechselrichtern in die Begünstigung sprechen.
  • BFH, 08.10.2013 - VII R 19/12

    Steuerbegünstigung für das innerhalb einer KWK-Anlage zum Betrieb einer

    In seinem Urteil vom 11. November 2008 VII R 33/07 (BFH/NV 2009, 610) habe der BFH die energiesteuerrechtliche Entlastungsfähigkeit auch auf solche Energieerzeugnisse ausgedehnt, die nicht unmittelbar der Kraft- und Wärmeerzeugung innerhalb einer KWK-Anlage dienten.

    a) Wie der Senat zum Entlastungstatbestand des § 25 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 Nr. 4.1 des Mineralölsteuergesetzes  (MinöStG 1993), der Vorgängerregelung zu § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnergieStG, entschieden hat (Senatsurteil in BFH/NV 2009, 610), kommt es nach dem Sinn und Zweck der Regelung zur energiesteuerrechtlichen Förderung von KWK-Anlagen und der Systematik des Gesetzes entscheidend auf die konkrete Verwendung des Energieerzeugnisses zur Erreichung des begünstigten Zwecks und nicht auf den bloßen Verbrauch von Energieerzeugnissen im Rahmen des Betriebs einer KWK-Anlage an.

    Entscheidend ist, dass das innerhalb einer KWK-Anlage eingesetzte Energieerzeugnis im Rahmen des eigentlichen KWK-Prozesses verwendet wird (Senatsurteil in BFH/NV 2009, 610), und nicht, dass der Anlagenteil, in dem Energieerzeugnisse verbrannt werden, konstruktionsbedingt mit einem Anlagenteil zusammenhängt, in dem ein von Gesetzes wegen begünstigter Prozess abläuft.

  • FG Düsseldorf, 04.04.2012 - 4 K 135/11

    Energiesteuerentlastung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) -

    Nach dem BFH-Urteil vom 11. November 2008, VII R 33/07 sei auch das Aufheizen des Rauchgases mit Erdgas begünstigt, obwohl damit bei isolierter Betrachtung kein Strom erzeugt worden sei.

    Vielmehr hat der BFH im Urteil vom 11. November 2008, VII R 33/07, BFH/NV 2009, 610 ff., 613, auf den konkreten Verwendungszweck im Rahmen des eigentlichen KWK-Prozesses abgestellt, der sich innerhalb eines einheitlichen, wenn auch aus verschiedenen, aufeinander bezogenen physikalischen Prozeduren bestehenden Prozesses abspielt und nicht auf das Geschehen im Kessel oder im Streitfall auch auf das in der Brennkammer beschränkt ist.

    Begünstigt werden bestimmte Verwendungen wie die Kraft-Wärme-Kopplung und keine Anlagen (s. BFH Urteil vom 11. November 2008, VII R 33/07, BFH/NV 2009, 610 ff., 612 mwN.).

  • BFH, 24.08.2021 - VII R 4/20

    Herstellung von Kalk nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG

    Abgesehen davon seien Steuerentlastungstatbestände als Ausnahmeregelungen eng auszulegen (Senatsurteil vom 11.11.2008 - VII R 33/07, BFH/NV 2009, 610).

    Schließlich sind nach ständiger Rechtsprechung des EuGH Bestimmungen des Unionsrechts, die einen steuerlichen Vorteil gewähren, eng auszulegen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2009, 610, unter II.2.c cc).

  • FG München, 03.04.2014 - 14 K 1039/11

    Stromsteuerfreiheit für in Wechselrichtern einer PV-Anlage verbrauchten Strom?

    Würde sämtlicher Strom, der in irgendeinem, auch nur mittelbaren Zusammenhang zur Stromerzeugung steht, von der Stromsteuer befreit, würde dies zu einem Herstellerprivileg für Stromproduzenten führen (vgl. zu § 25 des Mineralölsteuergesetzes Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. November 2008 VII R 33/07, BFH/NV 2009, 610).

    Das zum Aufheizen des Rauchgases eingesetzte Mineralöl werde nicht nur innerhalb der Anlage als solcher, sondern gerade im Rahmen des eigentlichen KWK-Prozesses zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme verwendet (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 2008 VII R 33/07, a. a. O.; vgl. auch zu § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Energiesteuergesetzes BFH-Urteil vom 8. Oktober 2013 VII R 19/12, BFH/NV 2014, 158).

  • FG Düsseldorf, 27.05.2015 - 4 K 4032/13

    Energiesteuerentlastung für Zusatzfeuerung einer KWK-Anlage - Erzeugung von

    Nach der Rechtsprechung des BFH im zurückweisenden Urteil, aber auch in den Urteilen vom 11.11.2008, VII R 33/07, 01.04.2008, VII R 26/06 und vom 16.04.2013, VII R 59/11 seien nur mittelbar verwendete Energieerzeugnisse entlastungsfähig, wenn die in ihnen enthaltene Energie zwar nicht in Wärme und Kraft, sondern innerhalb eines einheitlichen, wenn auch aus verschiedenen, aufeinander bezogenen physikalischen Prozeduren bestehenden Prozesses verwendet werde, der nicht auf das Geschehen in der Kesselanlage beschränkt sei.

    Insoweit genügt es, wenn die im Erdgas enthaltene Energie zwar nicht in Kraft und Wärme umgewandelt, aber innerhalb eines einheitlichen, wenn auch aus verschiedenen, aufeinander bezogenen physikalischen Prozeduren bestehenden Prozesses verwendet wird, welcher nicht auf das Geschehen im Kessel beschränkt werden kann (BFH v. 11.11.2008 VII R 33/07 BFH/NV 2009/610 Rz. 24).

  • BFH, 16.04.2013 - VII R 59/11

    Keine KWK-Steuerbegünstigung für die Zusatzbefeuerung eines Abhitzekessels ohne

    a) Wie der BFH entschieden hat (Senatsurteil vom 11. November 2008 VII R 33/07, BFH/NV 2009, 610), kommt es nach dem Sinn und Zweck der Regelung zur mineralölsteuerrechtlichen Förderung von KWK-Anlagen und der Systematik des Mineralölsteuergesetzes entscheidend auf die konkrete Verwendung des Mineralöls zur Erreichung des begünstigten Zwecks und nicht auf den bloßen Verbrauch von Mineralöl im Rahmen des Betriebs einer KWK-Anlage an.
  • FG Düsseldorf, 15.12.2010 - 4 K 219/10

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 4 Satz 1 EnergieStG;

    Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich bei der Energiesteuer um eine verwendungsorientierte Verbrauchsteuer handelt (s. BFH Urteil vom 11.11.2008 VII R 33/07, BFH/NV 2009, 610).
  • FG Düsseldorf, 15.12.2010 - 4 K 1695/10

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 4 Satz 1 EnergieStG; Steuersatz für

    Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich bei der Energiesteuer um eine verwendungsorientierte Verbrauchsteuer handelt (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 11. November 2008 VII R 33/07, BFH/NV 2009, 610).
  • FG Düsseldorf, 15.12.2010 - 4 K 2656/10

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 4 Satz 1 EnergieStG; Steuersatz für

    Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich bei der Energiesteuer um eine verwendungsorientierte Verbrauchsteuer handelt (vgl. BFH, Urteil vom 11. November 2008 VII R 33/07, BFH/NV 2009, 610).
  • FG München, 14.10.2010 - 14 K 1121/07

    Keine Steuerfreiheit für während der Revision eines Kraftwerks verbrauchten Strom

  • FG Thüringen, 13.06.2023 - 2 K 475/20
  • FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2011 - 2 K 741/06

    Geringerer Mineralölsteuervergütungssatz während der Abschaltung der Dampfturbine

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