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   BFH, 23.06.2009 - VII R 33/08   

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https://dejure.org/2009,5514
BFH, 23.06.2009 - VII R 33/08 (https://dejure.org/2009,5514)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2009 - VII R 33/08 (https://dejure.org/2009,5514)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - VII R 33/08 (https://dejure.org/2009,5514)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    FGO § 41; Ursprungsprotokoll zum Europa-Abkommen EG-Polen Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 21

  • openjur.de

    Zur Ursprungseigenschaft aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführter Altkleider

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 41; ; Ursprungsprotokoll zum Europa-Abkommen EG-Polen Art. 2 Abs. 1; ; Ursprungsprotokoll zum Eu... ropa-Abkommen EG-Polen Art. 5 Abs. 1; ; Ursprungsprotokoll zum Europa-Abkommen EG-Polen Art. 6 Abs. 1; ; Ursprungsprotokoll zum Europa-Abkommen EG-Polen Art. 7 Abs. 1; ; Ursprungsprotokoll zum Europa-Abkommen EG-Polen Art. 21

  • datenbank.nwb.de

    Zur Ursprungseigenschaft aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführter Altkleider

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ursprungseigenschaft aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführter Altkleider

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altkleider nach Polen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer ursprungsbegründenden Bearbeitung von Bekleidung i.S.d. Europa-Abkommens EG-Polen durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Kleidungsstücken; Berechtigung zum Erlass eines an den Ausführer gerichteten Verwaltungsaktes zur Feststellung einer zu Unrecht von ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2913/92, ZK
    Altkleider; Präferenz; Ursprungserklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 511
  • DB 2009, 2194
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.11.2005 - VII R 55/04

    Nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen

    Auszug aus BFH, 23.06.2009 - VII R 33/08
    Mit ihrer Revision beruft sich die Klägerin auf das Urteil des erkennenden Senats vom 15. November 2005 VII R 55/04 (BFHE 212, 297, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2006, 129) zu einem vergleichbaren Assoziierungsabkommen, demzufolge die Zollbehörden des Ausfuhrstaats nicht berechtigt sind, einen das Ergebnis ihrer Überprüfung beinhaltenden Feststellungsbescheid gegenüber dem Ausführer zu erlassen, und macht darüber hinaus geltend, dass die zum Ursprung der Textilien getroffenen Feststellungen des HZA auch unzutreffend seien.

    Der Senat hält an seiner mit Urteil in BFHE 212, 297, ZfZ 2006, 129 vertretenen Rechtsauffassung fest, dass eine zollbehördliche Entscheidung i.S. des Art. 4 Nr. 5 des Zollkodex (ZK), deren Definition derjenigen des Verwaltungsakts nach nationalem Verfahrensrecht entspricht, mit der die Unrichtigkeit einer vom Ausführer abgegebenen Ursprungserklärung festgestellt wird, einer Rechtsgrundlage bedarf.

    Wie der erkennende Senat bereits am Ende seines Urteils in BFHE 212, 297, ZfZ 2006, 129 ausgeführt hat und wie gerade der Streitfall zeigt, hängt jedoch der gerichtliche Rechtsschutz für den Ausführer nicht davon ab, dass ihm die Zollbehörde ihr Prüfungsergebnis in Gestalt eines Verwaltungsakts mitteilt.

  • BFH, 08.01.2008 - VII B 180/07

    Präferenzielle Ursprungseigenschaft von Altkleidern

    Auszug aus BFH, 23.06.2009 - VII R 33/08
    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass aus Haushalten stammende gebrauchte Bekleidung in der Regel nicht --wie es Anm. 3 Satz 2 zu Kap. 63 HS fordert-- in größeren Massenladungen abgegeben wird (vgl. FG Düsseldorf vom 25. Juli 2007 4 K 5850/02 Z, nicht veröffentlicht; und nachgehend Senatsbeschluss vom 8. Januar 2008 VII B 180/07, BFH/NV 2008, 832).

    Abgesehen davon, dass --anders als die Revision meint-- abfallrechtliche Definitionen insoweit nicht heranzuziehen sind (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 832), werden von dieser Ursprungsregelung gesammelte Altwaren erfasst, die nur zur Gewinnung von Rohstoffen verwendet werden können.

  • EuGH, 09.02.2006 - C-23/04

    Sfakianakis - Assoziierungsabkommen EWG-Ungarn - Verpflichtung der Zollbehörden,

    Auszug aus BFH, 23.06.2009 - VII R 33/08
    Anders als das FG meint, ergibt sich aus dem EuGH-Urteil vom 9. Februar 2006 C-23 bis 25/04 --Sfakianakis-- (Slg. 2006, I-1265, ZfZ 2006, 154) nichts anderes.

    Keineswegs hat der EuGH --wie das FG meint-- mit Urteil in Slg. 2006, I-1265, ZfZ 2006, 154, die Behörden aufgefordert, rechtsmittelfähige Entscheidungen zu treffen, gegen die der Ausführer rechtlich vorgehen kann.

  • FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 5850/02
    Auszug aus BFH, 23.06.2009 - VII R 33/08
    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass aus Haushalten stammende gebrauchte Bekleidung in der Regel nicht --wie es Anm. 3 Satz 2 zu Kap. 63 HS fordert-- in größeren Massenladungen abgegeben wird (vgl. FG Düsseldorf vom 25. Juli 2007 4 K 5850/02 Z, nicht veröffentlicht; und nachgehend Senatsbeschluss vom 8. Januar 2008 VII B 180/07, BFH/NV 2008, 832).
  • EuGH, 14.06.2007 - C-56/06

    Euro Tex - Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren

    Auszug aus BFH, 23.06.2009 - VII R 33/08
    des Kap. 61 HS "hergestellt", weil die von ihr ausgeführte Tätigkeit des Aussortierens noch verwendbarer Kleidung aus den in Containern gesammelten Textilien gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b Protokoll Nr. 4 eine sog. Minimalbehandlung ist, die nicht ausreicht, um die Ursprungseigenschaft zu verleihen (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Juni 2007 C-56/06 --Euro Tex--, Slg. 2007, I-4859, ZfZ 2007, 184).
  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 2554/13

    § 45a EStG, § 36 EStG, Art. 63 AEUV

    Es handelt sich insoweit um eine materiell-rechtliche Voraussetzung (BFH-Urteil vom 12.02.2008 VII R 33/08, BFH/NV 2008, 845 [BFH 12.02.2008 - VII R 33/06] ; Gosch, in: Kirchhof, EStG, 16. Aufl., 2017, § 36 Rn. 11; Lindberg, in: Blümich, EStG/KStG, 135. Aufl., 2017, § 45a EStG Rn. 7; Ettlich, in: Blümich, EStG/KStG, 135. Aufl., 2017, § 36 EStG Rn. 153).
  • FG Düsseldorf, 02.09.2015 - 4 K 1491/15

    Rechtsschutz für deutsche Exporteure

    Dem ist aber nicht zu entnehmen, dass diese Feststellungen in Form eines Verwaltungsakts durch die Zollbehörden des Ausfuhrlandes gegenüber dem Ausführer zu ergehen haben (s. BFH Urteil vom 15.11.2005 VII R 55/04, aaO.; Urteil v. 23.06.2009 VII R 33/08, BFHE 225, 511).
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