Rechtsprechung
BFH, 19.06.2012 - VII R 33/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesfinanzhof
StromStG § 9 Abs 1 Nr 2, StromStG § 9 Abs 4, StromStG § 1 Abs 1, EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1 S 1 Buchst a, EGRL 96/2003 Art 21 Abs 3, EWGRL 81/92 Art 4 Abs 3
Stromsteuerrechtliches Herstellerprivileg - Auslegung von § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG - Aufladen einer Batterie ist keine Stromerzeugung - Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nerviges Fahrtenbuch
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 06.10.2015 - VII R 25/14
Wechselrichter sind für die Stromerzeugung notwendige Neben- und Hilfsanlagen
Wie der Senat entschieden hat, ist daher der Vorgang der Umwandlung von Wechsel- oder Gleichstrom in eine andere Stromart kein Verbrauch des Stroms (Senatsurteil vom 19. Juni 2012 VII R 33/10, nicht veröffentlicht), wobei es im Streitfall nicht um den in den Wechselrichtern umgewandelten Strom, sondern insbesondere um solchen Strom geht, der zur Kühlung oder zum Erwärmen der Wechselrichter eingesetzt wird. - FG Köln, 11.07.2018 - 4 K 2812/17
Reisekostenrecht: Begriff des weiträumigen Tätigkeitsgebietes
Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Werksgelände, ein Waldgebiet, ein Bergwerk oder ein Lotsenrevier eine großräumige (regelmäßige) Arbeitsstätte bzw. einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564: Selbstlade-Transportfahrzeug im Untertagebau eines Kaliwerks; BFH-Urteil vom 29. April 2014 VII R 33/10, zitiert nach juris: Lotsenrevier). - FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 - 1 K 1142/16
Stromsteuerbefreiung bei der Stromerzeugung in einem Solarpark - Stromerzeugung …
Wie der BFH bereits mit Urteil vom 19.06.2012 (VII R 33/10, nicht veröffentlicht) entschieden hatte, ist daher der Vorgang der Umwandlung von Wechsel- oder Gleichstrom in eine andere Stromart kein Verbrauch des Stroms. - FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 147/16
Stromsteuer: Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG - Begriff der …
2716 KN 2002 vor (…BFH, Urteile vom 6. Oktober 2015, VII R 25/14, juris, Rn. 13; vom 19. Juni 2012, VII R 33/10, juris, Orientierungssätze 1 und 4).