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   BFH, 28.01.2014 - VII R 34/12   

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https://dejure.org/2014,11193
BFH, 28.01.2014 - VII R 34/12 (https://dejure.org/2014,11193)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2014 - VII R 34/12 (https://dejure.org/2014,11193)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - VII R 34/12 (https://dejure.org/2014,11193)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche

  • openjur.de

    Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche

  • Bundesfinanzhof

    AO § 74, AO § 226 Abs 1, BGB § 387
    Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche

  • Bundesfinanzhof

    Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 AO, § 226 Abs 1 AO, § 387 BGB
    (Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche)

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche

  • rewis.io

    (Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 74
    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Ansprüchen aus der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen gegen dessen Steuervergütungsansprüche

  • datenbank.nwb.de

    Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung von Umsatzsteuerguthaben mit Haftungsschuld wegen Umsatzsteuerrückständen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufrechnung von Steuervergütungsansprüchen mit einer steuerlichen Haftungsschuld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Aufrechnung mit Ansprüchen aus der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen gegen dessen Steuervergütungsansprüche

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    § 74 AO: Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen gegen dessen Steuervergütungsansprüche

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufrechnung des Finanzamtes gegen Steuerguthaben mit Haftungsschuld kann unwirksam sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufrechnung mit Steuervergütungsansprüchen nur bei der Gleichartigkeit von Forderung und Gegenforderung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rechtscharakter des Haftungsanspruchs nach § 74 AO

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung von Haftungsanspruch und Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Aufrechnung
    Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
    Voraussetzungen der Aufrechnung
    Gleichartigkeit

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1429
  • DB 2014, 1300
  • BStBl II 2014, 551
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.11.2011 - VII R 63/10

    Erstreckung der Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO auf das

    Auszug aus BFH, 28.01.2014 - VII R 34/12
    Dies sei nicht nur die mehrheitliche Auffassung der Rechtsprechung der Finanzgerichte, sondern ergebe sich auch aus dem Urteil des Senats vom 22. November 2011 VII R 63/10 (BFHE 235, 126, BStBl II 2012, 223).

    Das bedeutet, dass die Haftungsforderung im Fall ausbleibender Zahlung des Haftungsschuldners nicht in dessen gesamtes Vermögen vollstreckt werden kann, sondern nur durch Vollstreckung in die Gegenstände, derentwegen der Haftungsschuldner in Anspruch genommen worden ist, sowie in von ihm an deren Stelle erlangte, in seinem Vermögen noch vorhandene Surrogate --wozu auch ein Erlös oder eine Schadenersatzzahlung gehören soll (Urteil des Senats in BFHE 235, 126, BStBl II 2012, 223)--, sofern nicht --was in der Rechtsprechung des erkennenden Senats bisher offengeblieben ist-- § 74 AO darüber hinaus eine Haftung in Höhe des Werts der ehemals überlassenen Gegenstände begründet.

  • BGH, 09.02.1965 - V ZR 49/63

    Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung bei Besitz einer Wohnung ohne

    Auszug aus BFH, 28.01.2014 - VII R 34/12
    Gegenstand derselben sei vielmehr ein Anspruch auf Geldzahlung aus einem Grundstück (Hinweis u.a. auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 1965 V ZR 49/63, Wertpapier-Mitteilungen 1965, 476, siehe dort unter III.), welcher nur durch eine Zwangsvollstreckung in das der GmbH überlassene Grundstück verwirklicht werden könne.
  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - 14 K 3903/11

    Ist die Aufrechnung des Finanzamts mit einem Haftungsanspruch nach § 74 AO gegen

    Auszug aus BFH, 28.01.2014 - VII R 34/12
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2179 veröffentlicht.
  • FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 791/15

    Prüfung der Fälligkeit einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung im Rahmen des § 11 Abs. 2

    In dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 11.11.2014 VII R 34/12, a.a.O. zugrunde lag, wurde die Umsatzsteuer-Vorauszahlung - anders als im vorliegenden Fall - unstreitig erst am 11. Januar und damit außerhalb des 10-Tageszeitraums geleistet.
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