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   BFH, 08.01.2003 - VII R 37/02   

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https://dejure.org/2003,4245
BFH, 08.01.2003 - VII R 37/02 (https://dejure.org/2003,4245)
BFH, Entscheidung vom 08.01.2003 - VII R 37/02 (https://dejure.org/2003,4245)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - VII R 37/02 (https://dejure.org/2003,4245)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4; StBerG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Beratungsstellenleiters für einen Lohnsteuerhilfeverein - Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern - Berechnung der erforderlichen praktischen Tätigkeit - Beurteilung ...

  • Judicialis

    EStG § 4; ; StBerG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4; StBerG § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Anforderungen an Leiter eines Lohnsteuerhilfevereins

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Bestellung des Leiters einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins ? Fertigung von Monatsabschlüssen eines Unternehmens als Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung in der Regel nicht die dafür verlangte Tätigkeit auf dem Gebiet der von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Fertigen von Monatsabschlüssen keine Tätigkeit auf dem Gebiet der Steuern

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Fertigen von Monatsabschlüssen keine Tätigkeit auf dem Gebiet der Steuern

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StBerG § 23 Abs 3 S 1 Nr 2
    Beratungsstellenleiter; Eintragung; Praktische Tätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 479
  • BB 2003, 622
  • DB 2003, 594
  • BStBl II 2003, 421
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.11.1995 - VII R 58/95

    Berufspraktische Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei

    Auszug aus BFH, 08.01.2003 - VII R 37/02
    Das folgt aus der gesetzgeberischen Zielsetzung, sicherzustellen, dass die praktische Vorbildung sich tatsächlich auf den Kernbereich der Tätigkeit des späteren Steuerberaters, d.h. auf die Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 StBerG bezieht (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 25. Oktober 1994 VII R 14/94, BFHE 176, 201, BStBl II 1995, 210, und vom 7. November 1995 VII R 58/95, BFHE 178, 524, BStBl II 1996, 331).

    Eine Berufstätigkeit, deren Schwerpunkt auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft oder des betrieblichen Rechnungswesens liegt, erfüllt daher die Anforderungen an die praktische Vorbildung selbst dann nicht, wenn in ihrem Rahmen auch steuerrechtliche Fragen eine Rolle gespielt haben (vgl. BFH in BFHE 178, 524, BStBl II 1996, 331).

    Die vom Senat in seinem Urteil in BFHE 178, 524, BStBl II 1996, 331 verneinte Frage, ob es erforderlich ist, dass die praktische Tätigkeit auf den genannten Gebieten die übrigen Tätigkeiten (zeitlich) überwogen hat, stellt sich nach der Änderung der Vorschrift durch das 7. StBÄndG nicht mehr.

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BFH, 08.01.2003 - VII R 37/02
    Denn üblicherweise entspricht ein Monatsabschluss, der zu anderen Zwecken als steuerrechtlichen erstellt wird, nicht den an einen steuerrechtlich erforderlichen Jahresabschluss (Vermögensübersicht) i.S. von § 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gestellten Anforderungen (vgl. dazu im Einzelnen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77, BVerfGE 54, 301, BStBl II 1980, 706), weil die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 4 ff. EStG), die zum Teil von den handelsrechtlichen (§§ 242 ff. des Handelsgesetzbuchs) abweichen, bei einem Monatsabschluss regelmäßig nicht zu beachten sind.
  • BFH, 25.10.1994 - VII R 14/94

    Tätigkeiten auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft oder als Buchhalter reichen für

    Auszug aus BFH, 08.01.2003 - VII R 37/02
    Das folgt aus der gesetzgeberischen Zielsetzung, sicherzustellen, dass die praktische Vorbildung sich tatsächlich auf den Kernbereich der Tätigkeit des späteren Steuerberaters, d.h. auf die Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 StBerG bezieht (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 25. Oktober 1994 VII R 14/94, BFHE 176, 201, BStBl II 1995, 210, und vom 7. November 1995 VII R 58/95, BFHE 178, 524, BStBl II 1996, 331).
  • FG München, 05.12.2001 - 4 K 3706/01

    Bestellung des Beratungsstellenleiters eines Lohnsteuerhilfevereins; Fertigung

    Auszug aus BFH, 08.01.2003 - VII R 37/02
    Die Gründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 640 veröffentlicht.
  • BFH, 15.06.2016 - VII R 26/15

    Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung

    Im Übrigen hat der Senat eine einschränkende Interpretation des § 23 Abs. 3 Satz 1 StBerG in seinen Entscheidungen vom 8. Januar 2003 VII R 37/02 (BFHE 201, 479, BStBl II 2003, 421) und vom 6. Februar 2007 VII B 67/06 (BFH/NV 2007, 1357) nicht vorgenommen, sondern darauf hingewiesen, dass sich der Gesetzgeber seinerzeit gerade hinsichtlich der Lohnsteuerhilfevereine zu einer Neuregelung und zu Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Beratungsstellenleitern veranlasst sah, um den Schutz der Arbeitnehmer vor unseriösen Lohnsteuerhilfevereinen zu verbessern (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 1979 VII R 22/78, BFHE 127, 100, BStBl II 1979, 306).
  • FG Sachsen, 12.05.2004 - 6 K 1771/03

    Zulassung zur Steuerberaterprüfung: Erstellung der laufenden Buchführung keine

    Das BFH-Urteil vom 8. Januar 2003 VII R 37/02, BFHE 201, 479, BStBl II 2003, 421 sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.

    Für die Qualifizierung der Tätigkeit als solche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern kommt es ausschließlich darauf an, was tatsächlich an Tätigkeiten in welchem zeitlichen Umfang erbracht wurde (BFH in BFHE 201, 479, BStBl II 2003, 421 ).

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