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   BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13   

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https://dejure.org/2015,20046
BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13 (https://dejure.org/2015,20046)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2015 - VII R 37/13 (https://dejure.org/2015,20046)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - VII R 37/13 (https://dejure.org/2015,20046)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    InsO § 96 Abs 1 Nr 3, InsO § 146 Abs 1, BGB § 199 Abs 1, UStG § 16 Abs 2, UStG § 15, AO § 218 Abs 2, InsO § 96 Abs 1 Nr 1
    Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

  • Bundesfinanzhof

    Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 146 Abs 1 InsO, § 199 Abs 1 BGB, § 16 Abs 2 UStG 2005, § 15 UStG 2005
    Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

  • IWW

    § 96 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (InsO), § ... 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 146 InsO, §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 16 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 118 Abs. 1 FGO, § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 218 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 146 Abs. 1 InsO, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 16 Abs. 2 UStG, § 195 ff. BGB, § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 96 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit vor der Insolvenz entstandenen Steuerforderungen gegen den Vorsteuervergütungsanspruch aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters; Beginn der Verjährung von Anfechtungsansprüchen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Verjährung des Anfechtungsanspruchs bei insolvenzrechtlicher Unwirksamkeit der Aufrechnung

  • Betriebs-Berater

    Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

  • rewis.io

    Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit vor der Insolvenz entstandenen Steuerforderungen gegen den Vorsteuervergütungsanspruch aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit vor der Insolvenz entstandenen Steuerforderungen gegen den Vorsteuervergütungsanspruch aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de

    Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuervergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters - und die Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzrecht im August 2015

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufrechnungsverbot bei Vorsteuervergütungsanspruch eines vorläufigen Insolvenzverwalters möglich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufrechnungsverbot bei Vorsteuervergütungsanspruch eines vorläufigen Insolvenzverwalters möglich

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 249, 418
  • ZIP 2015, 1598
  • ZIP 2015, 62
  • NZI 2015, 902
  • BB 2015, 1941
  • DB 2015, 1819
  • BStBl II 2015, 856
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 148/07

    Verjährungseinrede und Einrede der Anfechtbarkeit bei Verrechnungen

    Auszug aus BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13
    Die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO hat nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 28. September 2006 IX ZR 136/05, BGHZ 169, 158; vom 17. Juli 2008 IX ZR 148/07, ZIP 2008, 1593, jeweils m.w.N.), der sich der Senat anschließt, zur Folge, dass sich der Insolvenzverwalter unmittelbar auf die insolvenzrechtliche Unwirksamkeit der Aufrechnung berufen kann.

    Allerdings kann der Insolvenzverwalter diese insolvenzrechtliche Wirkung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur innerhalb der Anfechtungsfrist des § 146 Abs. 1 InsO durchsetzen; diese Frist ist auf die Hauptforderung entsprechend anwendbar und überlagert deren allgemeine Verjährungsfristen (vgl. BGH-Urteile in BGHZ 169, 158; in ZIP 2008, 1593).

    Die Verjährungsfrist beginnt vielmehr frühestens mit dem Ablauf desjenigen Jahrs, in dem die Hauptforderung entstanden ist, die durch die Aufrechnung erloschen wäre (BGH-Urteil in ZIP 2008, 1593), d.h. im Streitfall mit dem Ablauf desjenigen Jahrs, in dem der Vorsteuervergütungsanspruch entstanden ist.

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 254/81

    Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13
    Dem stehe auch nicht das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Januar 1983 VIII ZR 254/81 (BGHZ 86, 349) entgegen, da nach damaliger Rechtslage die Anfechtung gemäß § 41 der Konkursordnung nur innerhalb einer Jahresfrist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig gewesen sei.

    Aufgrund dieses Ergebnisses kann im Streitfall dahingestellt bleiben, ob die Verjährungsfrist tatsächlich bereits mit Ablauf desjenigen Jahrs beginnt, in dem der Vorsteuervergütungsanspruch entstanden ist, oder --wie vom FG angenommen-- erst mit Ablauf desjenigen Jahrs, in dem nachfolgend die Aufrechnung erklärt wird (BGH-Urteil in BGHZ 86, 349 zur alten Rechtslage nach der Konkursordnung; Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 10. Aufl. 2014, Rz 860; vgl. auch Brandes/Lohmann in Münchener Kommentar, InsO, 3. Aufl. 2013, § 96 Rz 39).

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZR 136/05

    Wirkung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung;

    Auszug aus BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13
    Die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO hat nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 28. September 2006 IX ZR 136/05, BGHZ 169, 158; vom 17. Juli 2008 IX ZR 148/07, ZIP 2008, 1593, jeweils m.w.N.), der sich der Senat anschließt, zur Folge, dass sich der Insolvenzverwalter unmittelbar auf die insolvenzrechtliche Unwirksamkeit der Aufrechnung berufen kann.

    Allerdings kann der Insolvenzverwalter diese insolvenzrechtliche Wirkung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur innerhalb der Anfechtungsfrist des § 146 Abs. 1 InsO durchsetzen; diese Frist ist auf die Hauptforderung entsprechend anwendbar und überlagert deren allgemeine Verjährungsfristen (vgl. BGH-Urteile in BGHZ 169, 158; in ZIP 2008, 1593).

  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    Auszug aus BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13
    Der BGH-Beschluss vom 22. September 2010 IX ZB 195/09 (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2010, 2160) führe ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis.

    Ebenso kann offen bleiben, ob die vom BGH geforderte "gerichtliche" Geltendmachung der Hauptforderung im Fall eines steuerlichen Anspruchs in dem Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheids zu sehen ist und ob die Verjährung unter Berücksichtigung der Grundsätze im BGH-Beschluss in ZIP 2010, 2160, 2164 gehemmt war.

  • FG Niedersachsen, 06.06.2013 - 5 K 2/13

    Voraussetzungen für die Aufrechenbarkeit eines Umsatzsteuererstattungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13
    Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. Juni 2013  5 K 2/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 25.07.2012 - VII R 44/10

    Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16

    Auszug aus BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13
    Dies ergibt sich auch daraus, dass zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht absehbar war, wann sämtliche Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug erfüllt sein würden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19. Juni 2013 XI R 41/10, BFHE 242, 258, BStBl II 2014, 738) und ob bzw. in welcher Höhe im Anschluss an die vorrangige Verrechnung gemäß § 16 Abs. 2 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2012 VII R 44/10, BFHE 238, 302, BStBl II 2013, 33) tatsächlich ein Vorsteuervergütungsanspruch entstehen würde.
  • BFH, 19.06.2013 - XI R 41/10

    Zur Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen und zu den Grenzen einer

    Auszug aus BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13
    Dies ergibt sich auch daraus, dass zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht absehbar war, wann sämtliche Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug erfüllt sein würden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19. Juni 2013 XI R 41/10, BFHE 242, 258, BStBl II 2014, 738) und ob bzw. in welcher Höhe im Anschluss an die vorrangige Verrechnung gemäß § 16 Abs. 2 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2012 VII R 44/10, BFHE 238, 302, BStBl II 2013, 33) tatsächlich ein Vorsteuervergütungsanspruch entstehen würde.
  • BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10

    Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

    Auszug aus BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13
    Diese Leistung ist auf Grundlage des Senatsurteils vom 2. November 2010 VII R 6/10 (BFHE 231, 488, BStBl II 2011, 374) als eine nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbare Rechtshandlung zu qualifizieren.
  • BGH, 27.07.2023 - IX ZR 138/21

    Insolvenzverwalter müssen sich mit Anfechtungen beeilen

    Allerdings kann der Insolvenzverwalter diese insolvenzrechtliche Wirkung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur innerhalb der Anfechtungsfrist des § 146 Abs. 1 InsO durchsetzen; diese Frist ist auf die Hauptforderung entsprechend anwendbar und überlagert deren allgemeine Verjährungsfristen (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2006 - IX ZR 136/05, BGHZ 169, 158 Rn. 16 ff, 25; vom 12. Juli 2007 - IX ZR 120/04, NZI 2007, 582 Rn. 12; vom 17. Juli 2008 - IX ZR 148/07, NZI 2008, 547 Rn. 19; siehe auch BFH, BFHE 249, 418 Rn. 11).
  • BFH, 18.02.2020 - VII R 39/18

    Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage

    Insoweit kann der Kläger die Forderung der Masse geltend machen, als sei die Aufrechnung nicht erfolgt (vgl. Senatsurteile vom 05.05.2015 - VII R 37/13, BFHE 249, 418, BStBl II 2015, 856, und vom 02.11.2010 - VII R 62/10, BFHE 232, 290, BStBl II 2011, 439, Rz 16; BGH-Urteile vom 20.04.2017 - IX ZR 252/16, BGHZ 214, 350; vom 22.10.2009 - IX ZR 147/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 413, und vom 29.06.2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388, unter 2.a; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 31.05.2016 - B 1 KR 38/15 R, BSGE 121, 194).

    Beruft sich der Insolvenzverwalter (hier der Kläger) auf die Unwirksamkeit der Aufrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 159, 388, unter 2.a), führt dies dazu, dass dem Anfechtungsgegner (hier also dem HZA) für die Zeit des Insolvenzverfahrens die Aufrechnung versagt ist und die aufrechenbaren Forderungen in dieser Zeit unabhängig voneinander bestehen bleiben (vgl. etwa Senatsurteil in BFHE 249, 418, BStBl II 2015, 856, Rz 9; BGH-Urteil in BGHZ 159, 388, unter 2.a; Uhlenbruck/Borries/Hirte, a.a.O., § 129 Rz 67).

  • FG Köln, 24.09.2015 - 1 K 2893/12

    Aufrechnung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs des Insolvenzschuldners aus der

    Da sich die Unwirksamkeit der Aufrechnung bereits aus § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO ergibt, kann sich der Insolvenzverwalter ohne Anfechtung der Rechtshandlung unmittelbar auf die Unwirksamkeit berufen (BFH-Urteil vom 5.5.2015 VII R 37/13 BFHE 249, 418, BStBl II 2015, 856).

    Der Insolvenzverwalter kann nämlich die insolvenzrechtliche Wirkung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur innerhalb der Anfechtungsfrist des § 146 Abs. 1 InsO durchsetzen; diese Frist ist auf die Hauptforderung entsprechend anwendbar und überlagert deren allgemeine Verjährungsfristen (BFH-Urteil vom 5.5.2015 VII R 37/13 BFHE 249, 418, BStBl II 2015, 856 m. w. N.).

    Die entsprechende Anwendung des § 146 Abs. 1 InsO gilt auch dann, wenn die Aufrechnungserklärung --wie im Streitfall-- erst nach der Insolvenzeröffnung abgegeben wird (BFH-Urteil vom 5.5.2015 VII R 37/13, BFHE 249, 418, BStBl II 2015, 856).

    Da es im Rahmen des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO um den Fortbestand der Hauptforderung geht, beginnt die Verjährungsfrist frühestens mit dem Ablauf desjenigen Jahres, in dem die Hauptforderung entstanden ist, die durch die Aufrechnung erloschen wäre (BFH-Urteil vom 5.5.2015 VII R 37/13, BFHE 249, 418, BStBl II 2015, 856).

    Dabei ist nämlich nicht auf die insolvenzrechtliche Begründung dieses Anspruchs abzustellen, sondern auf die steuerrechtliche Entstehung, weil anderenfalls die Hauptforderung bereits vor ihrer tatsächlichen Entstehung verjähren könnte, was dem Sinn und Zweck des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO widerspräche (BFH-Urteil vom 5.5.2015 VII R 37/13, BFHE 249, 418, BStBl II 2015, 856).

  • FG Nürnberg, 15.09.2020 - 2 K 1540/18

    Aufrechnung der Altmasseverbindlichkeiten gegen Vorsteuer aus der Vergütung des

    Eine solche Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte, ist nach der Rechtsprechung insbesondere auch die Leistung des vorläufigen Insolvenzverwalters, die dazu führt, dass das Finanzamt mit Steuerschulden gegen einen Vorsteueranspruch aufrechnen kann (BFH-Urteile vom 02.11.2010 VII R 6/10, BFHE 231, 488, BStBl. II 2011, 374, Rz. 22 ff., 41; vom 02.11.2010 VII R 62/10, BFHE 232, 290, BStBl. II 2011, 439, Rz. 34; vom 05.05.2015 VII R 37/13, BFHE 249, 418, BStBl. II 2015, 856, Rz. 8 f.; krit. Pflaum, UR 2019, 401 -406 (BFH-Urteil in BFHE 231, 488, BStBl. II 2010, 488, Rz. 41).
  • FG Niedersachsen, 06.06.2013 - 5 K 2/13
    Revision eingelegt - BFH-Az.: VII R 37/13.
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