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   BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13   

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https://dejure.org/2014,27436
BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13 (https://dejure.org/2014,27436)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2014 - VII R 38/13 (https://dejure.org/2014,27436)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - VII R 38/13 (https://dejure.org/2014,27436)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Rückforderung von durch einen verheirateten Finanzamts-Sachbearbeiter manipulierten, rechtsgrundlos auf das Oder-Konto der Ehegatten ausgezahlten Steuererstattungen - Kein Verstoß gegen Treu und Glauben wegen möglichen Mitverschuldens des Finanzamts - Anspruch aus dem ...

  • openjur.de

    Rückforderung von durch einen verheirateten Finanzamts-Sachbearbeiter manipulierten, rechtsgrundlos auf das Oder-Konto der Ehegatten ausgezahlten Steuererstattungen; Kein Verstoß gegen Treu und Glauben wegen möglichen Mitverschuldens des Finanzamts; Anspruch aus dem ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 2, AO § 37 Abs 1, AO § 5
    (Rückforderung von durch einen verheirateten Finanzamts-Sachbearbeiter manipulierten, rechtsgrundlos auf das Oder-Konto der Ehegatten ausgezahlten Steuererstattungen - Kein Verstoß gegen Treu und Glauben wegen möglichen Mitverschuldens des Finanzamts - Anspruch aus dem ...

  • Bundesfinanzhof

    Rückforderung von durch einen verheirateten Finanzamts-Sachbearbeiter manipulierten, rechtsgrundlos auf das Oder-Konto der Ehegatten ausgezahlten Steuererstattungen - Kein Verstoß gegen Treu und Glauben wegen möglichen Mitverschuldens des Finanzamts - Anspruch aus dem ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 AO, § 37 Abs 1 AO, § 5 AO
    Rückforderung von durch einen verheirateten Finanzamts-Sachbearbeiter manipulierten, rechtsgrundlos auf das Oder-Konto der Ehegatten ausgezahlten Steuererstattungen - Kein Verstoß gegen Treu und Glauben wegen möglichen Mitverschuldens des Finanzamts - Anspruch aus dem ...

  • IWW
  • rewis.io

    Rückforderung von durch einen verheirateten Finanzamts-Sachbearbeiter manipulierten, rechtsgrundlos auf das Oder-Konto der Ehegatten ausgezahlten Steuererstattungen - Kein Verstoß gegen Treu und Glauben wegen möglichen Mitverschuldens des Finanzamts - Anspruch aus dem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung aufgrund fingierter Steuerbescheide zu Unrecht geleisteter Zahlungen im Wege des Rückforderungsbescheides gem. § 37 Abs. 2 AO

  • rechtsportal.de

    AO § 37 Abs. 2
    Rückforderung aufgrund fingierter Steuerbescheide zu Unrecht geleisteter Zahlungen im Wege des Rückforderungsbescheides gem. § 37 Abs. 2 AO

  • datenbank.nwb.de

    Öffentlich-rechtlicher Anspruch des FA auf Rückzahlung von durch einen Finanzamts-Sachbearbeiter manipulierten ausgezahlten Steuererstattungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Ehegatte als Finanzamts-Sachbearbeiter...

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von manipulierten und auf das Oder-Konto der Ehegatten ausgezahlten Steuererstattungen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.09.2012 - VII B 190/11

    Keine Rückforderung insolvenzrechtlich angefochtener Steuerzahlungen durch

    Auszug aus BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13
    Nach der Senatsentscheidung vom 27. September 2012 VII B 190/11 (BFHE 238, 526, BStBl II 2013, 109) sei der Anspruch auf Rückgewähr in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, sondern ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch.

    Für ihre gegenteilige Rechtsauffassung kann sich die Klägerin nicht auf den Beschluss in BFHE 238, 526, BStBl II 2013, 109 berufen.

  • BFH, 27.10.1992 - VII R 44/91

    Bestehen eines Vorsteuerüberschusses aufgrund einer für entgültig erklärten

    Auszug aus BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13
    Es kommt auch nicht darauf an, ob der Rückzahlungsanspruch sich als "umgekehrter Erstattungsanspruch" aus einem --im Streitfall nicht bestehenden, nur fingierten-- Steuerrechtsverhältnis ergibt (so für den Rückzahlungsanspruch gegen den Zessionar Senatsurteil vom 27. Oktober 1992 VII R 44/91, BFH/NV 1993, 344, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.1993 - VII R 69/91

    Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts nach § 37 Abs. 2 AO richtet sich in

    Auszug aus BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13
    Denn der Anspruch aus § 37 Abs. 2 AO ist Ausdruck eines übergeordneten und allgemein herrschenden Prinzips, dass derjenige, der vom Staat ohne Rechtsgrund etwas erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen (ständige Rechtsprechung, Senatsurteil vom 31. August 1993 VII R 69/91, BFHE 173, 1, BStBl II 1995, 846, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
    Auszug aus BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13
    Die Ausführungen beruhen ersichtlich auf der zu für Fälle der Rückforderung gegenüber einem Leistungsempfänger vergleichbaren Rechtsprechung des BFH, wonach selbst bei Annahme eines mitwirkenden Verschuldens des FA die Inanspruchnahme eines (Haftungs-) Schuldners nur dann ein Ermessensfehlgebrauch ist, wenn dessen eigenes Verschulden gering ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 13. Juni 1997 VII R 96/96, BFH/NV 1998, 4, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04

    Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem

    Auszug aus BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13
    Denn auf die inneren Vorstellungen der Beteiligten darüber, welche Leistung mit der Zahlung erbracht worden ist, kommt es regelmäßig nicht an, sondern es gilt eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers; maßgebend ist mithin der objektive Empfängerhorizont (Senatsurteile vom 9. Dezember 2010 VII R 20/10, BFH/NV 2011, 875, und vom 30. August 2005 VII R 64/04, BFHE 210, 219, BStBl II 2006, 353, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2005 - VII R 10/04

    Steuerhinterziehung durch EDV-Eingaben eines FA-Sachbearbeiters

    Auszug aus BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13
    Leistungen aufgrund fingierter Ansprüche werden steuerrechtlich ebenso behandelt wie solche, die aus anderen Gründen zurückgefordert werden; entscheidend ist, ob die zurückgeforderte Auszahlung ausschließlich auf steuerrechtlichen Regelungen beruht (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Oktober 2005 VII R 10/04, BFHE 211, 19, BStBl II 2006, 356; zur Abgrenzung Betrug/Steuerhinterziehung Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. März 1994  5 StR 91/94, BGHSt 40, 109, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 736, m.w.N.).
  • BFH, 16.11.2010 - VII B 120/10

    Keine Einrede der Entreicherung gegenüber abgabenrechtlichem Rückzahlungsanspruch

    Auszug aus BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13
    b) Die Einrede der Entreicherung hat das FG bei der Anwendung des § 37 Abs. 2 AO zu Recht nicht in Erwägung gezogen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2010 VII B 120/10, BFH/NV 2011, 405).
  • BFH, 09.12.2010 - VII R 20/10

    Keine Erstattung der irrtümlich vom Vertreter des Zollschuldners gezahlten

    Auszug aus BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13
    Denn auf die inneren Vorstellungen der Beteiligten darüber, welche Leistung mit der Zahlung erbracht worden ist, kommt es regelmäßig nicht an, sondern es gilt eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers; maßgebend ist mithin der objektive Empfängerhorizont (Senatsurteile vom 9. Dezember 2010 VII R 20/10, BFH/NV 2011, 875, und vom 30. August 2005 VII R 64/04, BFHE 210, 219, BStBl II 2006, 353, m.w.N.).
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

    Auszug aus BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13
    Leistungen aufgrund fingierter Ansprüche werden steuerrechtlich ebenso behandelt wie solche, die aus anderen Gründen zurückgefordert werden; entscheidend ist, ob die zurückgeforderte Auszahlung ausschließlich auf steuerrechtlichen Regelungen beruht (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Oktober 2005 VII R 10/04, BFHE 211, 19, BStBl II 2006, 356; zur Abgrenzung Betrug/Steuerhinterziehung Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. März 1994  5 StR 91/94, BGHSt 40, 109, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 736, m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige

    Mit ebenfalls nicht angegriffenem Beschluss vom 22. Juli 2014 - VII R 38/13 - (BFH/NV 2014, S. 1721) wies er die Revision als unbegründet zurück.

    Der Kammer liegen die Akten des Finanzgerichts und die Akte VII R 38/13 des Bundesfinanzhofs vor.

  • BFH, 31.08.2021 - VII B 64/20

    Rückforderung einer auf ein Insolvenzanderkonto eingegangenen Zahlung

    Zwar sei bei der Antragstellerin durch die Berücksichtigung der streitigen Erstattungen bei der Schlussverteilung Entreicherung eingetreten, doch könne dem Bundesfinanzhof (BFH) zufolge ein entsprechender Einwand dem Rückzahlungsanspruch aus § 37 Abs. 2 Satz 1 AO nicht entgegengehalten werden (Hinweis auf Senatsbeschluss vom 22.07.2014 - VII R 38/13, BFH/NV 2014, 1721).
  • BFH, 14.04.2021 - III R 36/20

    Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden

    Der Rückforderungsanspruch ist Ausdruck eines übergeordneten und allgemein herrschenden Prinzips, dass derjenige, der vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit etwas zu Unrecht erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 09.07.2019 - X R 35/17, BFHE 264, 421, BStBl II 2019, 668, Rz 28; BFH-Beschluss vom 22.07.2014 - VII R 38/13, BFH/NV 2014, 1721, Rz 10, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 04.05.2020 - 12 V 3362/19

    Rückforderung der Steuererstattungen bei der Schlussverteilung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der der Senat sich anschließt, kann dem abgabenrechtlichen Rückforderungsanspruch ein entsprechender Einwand aber nicht entgegengehalten werden (vgl. z. B. BFH vom 22.07.2014, VII R 38/13, BFH/NV 2014, 1721).
  • OVG Sachsen, 29.07.2020 - 5 A 1014/17

    Löschung einer GmbH i. L. im Handelsregister; Beteiligten- und Prozessfähigkeit;

    Maßgebend ist lediglich, dass die rückgängig zu machende Vermögensverschiebung ausschließlich auf steuerrechtlichen Regelungen beruht, d. h. innerhalb eines wirklichen oder vermeintlichen Steuerschuldverhältnisses erfolgt ist (vgl. u. a. BFH, Beschl. v. 22. Juli 2014 - VII R 38/13 -, juris Rn. 9/10, und Urt. v. 15. März 2005 - VII R 5/03 -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.; Ratschow, in: Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 37 Rn. 12, 14; Drüen, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 161. Lfg. 6.2020, § 37 AO Rn. 16, 19; Schmieszek, in: Gosch, AO/FGO, 153. Lfg., § 37 AO Rn. 4; Brühl, in: BeckOK, AO, Stand: 15.4.2020, § 37 Rn. 8).
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