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   BFH, 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02   

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https://dejure.org/2003,1241
BFH, 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02 (https://dejure.org/2003,1241)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02 (https://dejure.org/2003,1241)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02 (https://dejure.org/2003,1241)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden - Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist - Möglichkeit der Entschuldigung des Fristversäumnisses wegen Krankheit - Verletzung des Steuergeheimnisses durch ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Entschuldigung des Fristversäumnisses wegen Krankheit - Erfordernis von Vorkehrungen für Krankheitsfall - Offenbarung von ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 30 Abs. 1; ; AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 5; ; FGO § 41; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2; ; GewO § 35 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 30 Abs 4 Nr 5, GewO § 35 Abs 1, FGO § 41
    Gewerbeuntersagung; Rechtsschutzinteresse; Steuergeheimnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 411
  • NVwZ 2004, 384 (Ls.)
  • BB 2003, 2216
  • BStBl 2003, 828
  • BStBl II 2003, 828
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BFH, 28.09.2022 - X R 7/21

    Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen

    a) "Rechtsverhältnis" i.S. des § 41 Abs. 1 FGO ist jede auf eine bestimmte, aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, aufgrund von Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen, sofern es sich um ein abgabenrechtliches Verhältnis handelt, für das der Finanzrechtsweg eröffnet ist (BFH-Urteile vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828, unter 2.b, und vom 30.03.2011 - XI R 12/08, BFHE 233, 304, BStBl II 2011, 819, Rz 18 f.).

    b) Für das erforderliche berechtigte Interesse an der baldigen Feststellung genügt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, sofern die begehrte Feststellung geeignet ist, in einem der genannten Bereiche zu einer Verbesserung der Position des Klägers zu führen (vgl. auch insoweit BFH-Urteil in BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828, unter 2.b, m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2022 - 16 K 2059/21

    Betroffenenrechte aus der DSGVO gegenüber dem Finanzamt nach Datenerhebung bei

    Die Wiederholungsgefahr und ein Rehabilitationsinteresse, vor allem nach schwerwiegendem Grundrechtsverstoß, können ein Feststellungsinteresse begründen (BFH, Urteil vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02 -, BFHE 202, 411).

    Beim Bruch des Steuergeheimnisses kann es sich um eine Rechtsverletzung von solcher Art handeln (vgl. BFH, Urteil vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02 -, BFHE 202, 411).

  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Ferner kann ein Feststellungsinteresse unabhängig von einer solchen Verbesserung der Position des Klägers in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht gezogen werden (BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 412, BStBl II 2003, 828, unter 2.b, m.w.N.).
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