Rechtsprechung
BFH, 23.04.2014 - VII R 4/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Zusatzzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 im Fall eines über dem repräsentativen Preis liegenden cif-Einfuhrpreises
- openjur.de
Zusatzzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 im Fall eines über dem repräsentativen Preis liegenden cif-Einfuhrpreises
- Bundesfinanzhof
EGV 1484/95 Art 3 Abs 4
Zusatzzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 im Fall eines über dem repräsentativen Preis liegenden cif-Einfuhrpreises
- Bundesfinanzhof
Zusatzzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 im Fall eines über dem repräsentativen Preis liegenden cif-Einfuhrpreises
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 4 EGV 1484/95
(Zusatzzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 im Fall eines über dem repräsentativen Preis liegenden cif-Einfuhrpreises) - IWW
- rewis.io
(Zusatzzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 im Fall eines über dem repräsentativen Preis liegenden cif-Einfuhrpreises)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Zusatzzolls i.S. von Art. 3 (VO (EG) Nr. 1484/95
- datenbank.nwb.de
Bestimmung des Zusatzzolls nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Gefrorene Hühnerteile und der Zoll
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 23.11.2012 - 4 K 53/11
- BFH, 23.04.2014 - VII R 4/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 23.04.2014 - VII R 4/13
Demnach besteht kein Anlass zur Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 283/81 -C.I.L.F.I.T.-, Slg. 1982, 3415).
- BFH, 24.09.2014 - VII R 45/12
Bestätigung des cif-Einfuhrpreises nach der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 mittels …
Diesbezüglich nachweispflichtig und damit von sich aus zur Vorlage entsprechender Dokumente verpflichtet ist allein der Veräußerer des Zuckers, d.h. die Klägerin; es besteht keine Ermittlungspflicht seitens des HZA (vgl. hierzu Senatsurteile vom 23. April 2014 VII R 4/13, BFH/NV 2014, 1786, und in BFH/NV 2014, 1787).Liegt dagegen der bereinigte Weiterverkaufspreis unter dem cif-Einfuhrpreis, spricht dies zunächst gegen die Richtigkeit des angemeldeten cif-Einfuhrpreises (s. Senatsurteile in BFH/NV 2014, 1786, und in BFH/NV 2014, 1787).
Diese Umstände dürfen allerdings nicht nur behauptet werden, sondern sind vom Einführer darzulegen und glaubhaft zu machen; die Begründung muss mithin tragfähig sein (siehe Senatsurteile in BFH/NV 2014, 1786, und in BFH/NV 2014, 1787).