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   BFH, 23.04.2014 - VII R 4/13   

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https://dejure.org/2014,25168
BFH, 23.04.2014 - VII R 4/13 (https://dejure.org/2014,25168)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2014 - VII R 4/13 (https://dejure.org/2014,25168)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2014 - VII R 4/13 (https://dejure.org/2014,25168)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zusatzzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 im Fall eines über dem repräsentativen Preis liegenden cif-Einfuhrpreises

  • openjur.de

    Zusatzzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 im Fall eines über dem repräsentativen Preis liegenden cif-Einfuhrpreises

  • Bundesfinanzhof

    EGV 1484/95 Art 3 Abs 4
    Zusatzzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 im Fall eines über dem repräsentativen Preis liegenden cif-Einfuhrpreises

  • Bundesfinanzhof

    Zusatzzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 im Fall eines über dem repräsentativen Preis liegenden cif-Einfuhrpreises

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 4 EGV 1484/95
    (Zusatzzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 im Fall eines über dem repräsentativen Preis liegenden cif-Einfuhrpreises)

  • IWW
  • rewis.io

    (Zusatzzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 im Fall eines über dem repräsentativen Preis liegenden cif-Einfuhrpreises)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Zusatzzolls i.S. von Art. 3 (VO (EG) Nr. 1484/95

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung des Zusatzzolls nach der Verordnung (EG) Nr. 1484/95

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 23.04.2014 - VII R 4/13
    Demnach besteht kein Anlass zur Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982  283/81 -C.I.L.F.I.T.-, Slg. 1982, 3415).
  • BFH, 24.09.2014 - VII R 45/12

    Bestätigung des cif-Einfuhrpreises nach der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 mittels

    Diesbezüglich nachweispflichtig und damit von sich aus zur Vorlage entsprechender Dokumente verpflichtet ist allein der Veräußerer des Zuckers, d.h. die Klägerin; es besteht keine Ermittlungspflicht seitens des HZA (vgl. hierzu Senatsurteile vom 23. April 2014 VII R 4/13, BFH/NV 2014, 1786, und in BFH/NV 2014, 1787).

    Liegt dagegen der bereinigte Weiterverkaufspreis unter dem cif-Einfuhrpreis, spricht dies zunächst gegen die Richtigkeit des angemeldeten cif-Einfuhrpreises (s. Senatsurteile in BFH/NV 2014, 1786, und in BFH/NV 2014, 1787).

    Diese Umstände dürfen allerdings nicht nur behauptet werden, sondern sind vom Einführer darzulegen und glaubhaft zu machen; die Begründung muss mithin tragfähig sein (siehe Senatsurteile in BFH/NV 2014, 1786, und in BFH/NV 2014, 1787).

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