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   BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03   

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https://dejure.org/2004,2888
BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03 (https://dejure.org/2004,2888)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2004 - VII R 41/03 (https://dejure.org/2004,2888)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2004 - VII R 41/03 (https://dejure.org/2004,2888)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    StromStG § 2 Nr. 4, § 9 Abs. 3, § 9 Abs. 2 Nr. 2

  • IWW
  • Judicialis

    StromStG § 2 Nr. 4; ; StromStG § 9 Abs. 3; ; StromStG § 9 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromStG § 2 Nr. 4 § 9 Abs. 3, 2 Nr. 2
    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen; Widerruf einer rechtswidrigen Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenständiger Unternehmensbegriff bei Qualifizierung eines Unternehmens als ?Unternehmen des Produzierenden Gewerbes? ? Kein Verfassungsverstoß bei Bevorzugung von Gütertransporten im Schienenverkehr gegenüber Mineralöltransporten in Pipelines

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifizierung eines Unternehmens als Unternehmen des produzierenden Gewerbes; Berücksichtigung der Haupttätigkeit der mit diesem Unternehmen organschaftlich verbundenen Unternehmen; Stromsteuerrechtliche Bevorzugung von Gütertransporten im Schienenbahnverkehr

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StromStG § 9, StromStG § 2, AO 1977 § 131 Abs 2 Nr 1, GG Art 3 Abs 1
    Ermessen; Produzierendes Gewerbe; Stromsteuer; Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 361
  • BB 2005, 650
  • DB 2005, 594
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03
    Unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Oktober 2000 gegenüber dem BVerfG in der Rechtssache 1 BvR 1748/99 spreche einiges dafür, dass die Ungleichbehandlung von betrieblichen Fernleitungsbetreibern und gewerblichen Fernleitungsbetreibern gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Gleichheitssatz verstoße.

    Hinsichtlich der von der Klägerin behaupteten Verfassungswidrigkeit des Begünstigungstatbestandes verweist das HZA auf das Urteil des BVerfG vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 572).

    a) Soweit die Klägerin eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Dienstleistungsunternehmen und Unternehmen des Produzierenden Gewerbes geltend macht, verweist der Senat auf das Urteil des BVerfG in HFR 2004, 572, an das der erkennende Senat gebunden ist.

    Wie das BVerfG in seinem Urteil in HFR 2004, 572, 577 ausgeführt hat, darf in diesen Fällen Strom nur für eigenbetriebliche Zwecke steuervergünstigt bezogen werden.

    b) Hinsichtlich des Grundsatzes der Widerspruchsfreiheit gesetzlicher Regelungen, den die Revision infolge des mit der Zweckbindung des Steueraufkommens vermeintlich in Widerspruch stehenden ökologisch motivierten Lenkungszwecks als nicht gewahrt ansieht, nimmt der Senat Bezug auf die Entscheidung des BVerfG in HFR 2004, 572, in der das BVerfG sowohl die Verknüpfung von Steueraufkommen und Senkung der Rentenversicherungsbeiträge als auch die mit der Einführung der Stromsteuer verfolgten Lenkungsziele unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten legitimiert und keinen Verstoß gegen den von der Klägerin angeführten Grundsatz festgestellt hat.

  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. August 2004 VII R 23/03 (BFHE 207, 88, BFH/NV 2005, 145) ausgeführt hat, dient diese Regelung insbesondere der Praktikabilität und des einfachen Verwaltungsvollzugs, denn eine isolierte Betrachtung jedes einzelnen Tätigkeitsbereichs eines Unternehmens würde zu erheblichen Abgrenzungsproblemen und zu einer Erschwerung der Steuererhebung führen.

    a) Soweit sich die Klägerin unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit steuerlicher Normen gegen die Ausgestaltung des Begünstigungstatbestandes in § 9 Abs. 3 StromStG wendet, verweist der Senat auf seine Entscheidung in BFHE 207, 88, BFH/NV 2005, 145, in der er ausführlich dargelegt hat, dass die Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Festlegung des Begünstigtenkreises verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

  • BFH, 16.07.1985 - VII R 31/81
    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bildet diese Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus auch eine Rechtsgrundlage für den Widerruf eines mit einem Widerrufsvorbehalt versehenen und als rechtswidrig erkannten begünstigenden Verwaltungsakts (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 1985 VII R 31/81, BFHE 144, 189, und BFH-Urteil vom 30. November 1982 VIII R 9/80, BFHE 137, 209, BStBl II 1983, 187).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtbild zu erfassen und auf dieser Grundlage generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfGE-Entscheidungen vom 8. Oktober 1991 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348, 359, und vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 227).
  • BFH, 30.11.1982 - VIII R 9/80

    Widerruf - Verwaltungsakt

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bildet diese Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus auch eine Rechtsgrundlage für den Widerruf eines mit einem Widerrufsvorbehalt versehenen und als rechtswidrig erkannten begünstigenden Verwaltungsakts (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 1985 VII R 31/81, BFHE 144, 189, und BFH-Urteil vom 30. November 1982 VIII R 9/80, BFHE 137, 209, BStBl II 1983, 187).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03
    Solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht gerade widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (BVerfG-Entscheidungen vom 12. Februar 1964 1 BvL 12/62, BVerfGE 17, 210, 216, und vom 7. November 1995 2 BvR 413/88 und 1300/93, BVerfGE 93, 319, 350).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtbild zu erfassen und auf dieser Grundlage generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfGE-Entscheidungen vom 8. Oktober 1991 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348, 359, und vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 227).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03
    Solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht gerade widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (BVerfG-Entscheidungen vom 12. Februar 1964 1 BvL 12/62, BVerfGE 17, 210, 216, und vom 7. November 1995 2 BvR 413/88 und 1300/93, BVerfGE 93, 319, 350).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 610/00

    Verfassungsbeschwerden land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen gegen

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03
    Ihm stehen sachbezogene Differenzierungsgesichtspunkte in weitem Umfang zu (BVerfG-Beschluss vom 20. April 2004 1 BvR 610/00, HFR 2004, 696).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2017 - 6 A 11831/16

    Zeitliche Grenze der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen

    Eine Gefährdung des öffentlichen Interesses in diesem Sinn liegt regelmäßig schon dann vor, wenn bei einem Festhalten an der früheren Entscheidung der Begünstigte gegenüber anderen Abgabenpflichtigen bevorzugt würde (OVG RP, Urteil vom 28. April 2009 - 6 A 11113/08.OVG -, AS 37, 254); denn es besteht ein öffentliches Interesse an der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung (vgl. BFH, Urteil vom 30. November 2004 - VII R 41/03 -, BFHE 208, 361).
  • BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten

    Aus Gründen der Praktikabilität und zur Herstellung einer Kongruenz mit dem Unternehmensbegriff der Klassifikation der Wirtschaftszweige hat der Gesetzgeber auf eine formale Betrachtungsweise abgestellt und zum prägenden Merkmal die rechtliche Selbstständigkeit bestimmt (Senatsurteil vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361, ZfZ 2005, 168).

    Eine organschaftliche Verbundenheit rechtlich selbstständiger Gesellschaften kann im Stromsteuerrecht nicht dazu führen, dass eine abhängige Organgesellschaft in den Genuss einer Steuerbegünstigung käme, die ihr bei isolierter Betrachtung ihrer Haupttätigkeit nicht zustünde (Senatsentscheidung in BFHE 208, 361, 365, ZfZ 2005, 168).

  • BFH, 24.04.2018 - VII R 21/17

    Stromentnahme durch eine Tochtergesellschaft kann der Muttergesellschaft nicht

    Dies entspricht den Wertungen des Gesetzgebers, der aus Gründen der Praktikabilität und um eine Kongruenz mit dem Unternehmensbegriff der Klassifikation der Wirtschaftszweige herzustellen, eine Lösung gefunden hat, die zu einem effektiven Verwaltungsvollzug beiträgt (Senatsurteil vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361, ZfZ 2005, 168; Senatsbeschlüsse vom 15. September 2006 VII B 234/05, BFH/NV 2007, 278; vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013; vom 21. August 2014 VII R 11/13, BFH/NV 2015, 62, ZfZ 2015, 54).
  • BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19

    Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG

    Der Gesetzgeber hat damit aus Gründen der Praktikabilität und, um eine Kongruenz mit dem Unternehmensbegriff der Klassifikation der Wirtschaftszweige herzustellen, eine Lösung gefunden, die zu einem effektiven Verwaltungsvollzug beiträgt (Senatsurteil vom 30.11.2004 - VII R 41/03, BFHE 208, 361, ZfZ 2005, 168; Senatsbeschlüsse vom 15.09.2006 - VII B 234/05, BFH/NV 2007, 278; vom 31.01.2008 - VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013, und vom 21.08.2014 - VII R 11/13, BFH/NV 2015, 62, ZfZ 2015, 54).
  • FG Düsseldorf, 30.05.2007 - 4 K 2342/05

    Berechtigung eines Gas transportierenden Unternehmens zur Entnahme von Strom zum

    Das Urteil des BFH vom 30.11.2004, VII R 41/03 betreffe nur den Öltransport in Rohrfernleitungen.

    Nach der Rechtsprechung des BFH bildet diese Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus auch eine Rechtsgrundlage für den Widerruf eines mit einem Widerrufsvorbehalt versehenen und als rechtswidrig erkannten begünstigenden Verwaltungsakts (BFH Urteil v. 30.11.2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361, ZfZ 2005, 168 ff. m.w.N.).

    Wird weiter berücksichtigt, dass die Klägerin Gründe dafür, dass der Widerruf zu dem ausgesprochenen Zeitpunkt oder im Hinblick auf Erwägungen des Vertrauensschutzes noch nicht hätte ausgesprochen werden dürfen, nicht vorgetragen hat, war der Beklagte aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verpflichtet, den durch die rechtswidrige Erlaubnis hervorgerufenen Anschein der Zulässigkeit der steuerbegünstigten Verwendung zumindest für die Zukunft zu beseitigen (s. BFH Urteil v. 30.11.2004 VII R 41/03, aaO.).

  • FG Düsseldorf, 30.05.2007 - 4 K 2345/05

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von

    Das Urteil des BFH vom 30.11.2004, VII R 41/03 betreffe nur den Öltransport in Rohrfernleitungen.

    Nach der Rechtsprechung des BFH bildet diese Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus auch eine Rechtsgrundlage für den Widerruf eines mit einem Widerrufsvorbehalt versehenen und als rechtswidrig erkannten begünstigenden Verwaltungsakts (BFH Urteil v. 30.11.2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361, ZfZ 2005, 168 ff. m.w.N.).

    Wird weiter berücksichtigt, dass die Klägerin Gründe dafür, dass der Widerruf zu dem ausgesprochenen Zeitpunkt oder im Hinblick auf Erwägungen des Vertrauensschutzes noch nicht hätte ausgesprochen werden dürfen, nicht vorgetragen hat, war der Beklagte aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verpflichtet, den durch die rechtswidrige Erlaubnis hervorgerufenen Anschein der Zulässigkeit der steuerbegünstigten Verwendung zumindest für die Zukunft zu beseitigen (s. BFH Urteil v. 30.11.2004 VII R 41/03, aaO.).

  • BFH, 21.04.2009 - VII R 24/07

    Keine Stromsteuerermäßigung für Gastransport in Rohrfernleitungen - Keine

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, hat der Gesetzgeber mit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Abgrenzung und näheren Bestimmung des Begünstigtenkreises eine Typisierung vorgenommen, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (Senatsurteile vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, und vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361).

    Dabei ist es der angestrebten Typisierung immanent, dass einzelne Unternehmen von der Begünstigung ausgeschlossen werden, auf die zumindest einige Kriterien zutreffen, die den Ausschlag für die steuerliche Bevorzugung des von § 9 Abs. 3 StromStG erfassten Begünstigtenkreises gegeben haben (Senatsurteil in BFHE 208, 361).

  • BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07

    Erdgastransport in Rohrfernleitungen gehört nicht zum stromsteuerbegünstigten

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, hat der Gesetzgeber mit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Abgrenzung und näheren Bestimmung des Begünstigtenkreises eine Typisierung vorgenommen, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (Senatsurteile vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, und vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361).

    Dabei ist es der angestrebten Typisierung immanent, dass einzelne Unternehmen von der Begünstigung ausgeschlossen werden, auf die zumindest einige Kriterien zutreffen, die den Ausschlag für die steuerliche Bevorzugung des von § 9 Abs. 3 StromStG erfassten Begünstigtenkreises gegeben haben (Senatsurteil in BFHE 208, 361).

  • BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09

    Keine Stromsteuerbegünstigung für Zwischenlagerung von Erdgas in Erdgaskavernen -

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, hat der Gesetzgeber mit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Abgrenzung und näheren Bestimmung des Begünstigtenkreises eine Typisierung vorgenommen, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (Senatsurteile vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, und vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361).

    Dabei ist es der angestrebten Typisierung immanent, dass einzelne Unternehmen von der Begünstigung ausgeschlossen werden, auf die zumindest einige Kriterien zutreffen, die den Ausschlag für die steuerliche Bevorzugung des von § 9 Abs. 3 StromStG erfassten Begünstigtenkreises gegeben haben (Senatsurteil in BFHE 208, 361).

  • BFH, 31.01.2008 - VII B 79/07

    Kommissionär ist Unternehmer i.S.v. § 2 Nr. 4 StromStG

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 30. November 2004 VII R 41/03 (BFHE 208, 361) entschieden hat, ist für die Auslegung des Begriffes "Unternehmen des Produzierenden Gewerbes" i.S. von § 9 Abs. 3 und § 2 Nr. 3 StromStG die in § 2 Nr. 4 StromStG festgelegte Definition maßgebend, nach der als Unternehmen die kleinste rechtlich selbständige Einheit anzusehen ist.
  • BFH, 07.08.2012 - VII R 35/11

    Kein energiesteuerrechtlicher Entlastungsanspruch für die Herstellung von

  • FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10

    Rechtliche Selbständigkeit eines Subunternehmers im Stromsteuerrecht -

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2349/10

    Zurechnung der Stromentnahme durch Verkaufsstellen, die durch Agenturpartner des

  • FG Hessen, 31.01.2007 - 7 K 4492/01

    Stromsteuerbegünstigung für von Kommissionären betriebene Bäckereifilialen -

  • BFH, 21.08.2014 - VII R 11/13

    Stromsteuer: Großbäckerei steht keine Steuerbegünstigung für rechtlich

  • BFH, 23.11.2021 - VII R 31/19

    Steuerfreie Verwendung von Kohle zur Herstellung von Asphaltmischgut

  • FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 147/16

    Stromsteuer: Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG - Begriff der

  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - 13 K 1863/11

    Vorrang des Kassenstaatsprinzips vor Grenzgängerregelung - Einschränkung des

  • BFH, 23.11.2021 - VII R 32/19

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.11.2021 VII R 31/19 - Steuerfreie Verwendung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08

    Neuregelung des KAG RP § 3 Abs 1 Nr 4 ermöglicht Widerruf begünstigender

  • FG München, 09.07.2008 - 3 K 1150/05

    Keine Istversteuerung bei einer Steuerberatungs-GmbH

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 1 K 1082/10

    Stromsteuer 2006

  • FG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4 K 1945/17

    Widerruf der erteilten Erlaubnis zur Verwendung der Kohle steuerfrei als

  • FG Düsseldorf, 13.12.2006 - 4 K 3683/05

    Personenbezogenheit der Erlaubnis nach § 9 Abs. 4 Satz 1 StromStG;

  • FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 5/10

    Verbrauchsteuerrecht: Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden

  • FG München, 18.09.2014 - 14 K 441/11

    Wahl des Schwerpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit im Stromsteuerrecht

  • FG München, 08.12.2005 - 14 K 2984/03

    Verpachtete Verkaufsstellen eines Backwarenproduzenten; Erlaubnis zur Entnahme

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