Rechtsprechung
   BFH, 13.05.2015 - VII R 41/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23113
BFH, 13.05.2015 - VII R 41/14 (https://dejure.org/2015,23113)
BFH, Entscheidung vom 13.05.2015 - VII R 41/14 (https://dejure.org/2015,23113)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - VII R 41/14 (https://dejure.org/2015,23113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,23113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Keine rückwirkende Änderung der Tilgungsbestimmung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 2 Nr 1 EStG 2002, § 218 Abs 2 AO, EStG VZ 2008
    Keine rückwirkende Änderung der Tilgungsbestimmung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von auf die gemeinschaftlich festgesetzte Einkommensteuerschuld von Ehegatten geleistete Vorauszahlungen nach getrennter Veranlagung

  • rewis.io

    Keine rückwirkende Änderung der Tilgungsbestimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 26 Abs. 1; EStG § 36 Abs. 4 S. 2
    Anrechnung von auf die gemeinschaftlich festgesetzte Einkommensteuerschuld von Ehegatten geleistete Vorauszahlungen nach getrennter Veranlagung

  • datenbank.nwb.de

    Abweichender Tilgungswille bei Zahlung eines Ehegatten auf die Gesamtschuld der Ehepartner; keine rückwirkende Änderung der Tilgungsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Getrenntleben - und die Tilgungsbestimmung bei der Einkommensteuervorauszahlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bei getrennt zu veranlagenden Ehegatten

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    ESt-VZ: Wer darf bei Scheidung anrechnen?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Tilgungsbestimmungen bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.03.2011 - VII R 42/10

    Anrechnung der Vorauszahlungen eines Ehegatten auf die Steuerschulden beider

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - VII R 41/14
    Dabei kommt es allein darauf an, wie sich dem Finanzamt als Zahlungsempfänger die Umstände zum Zeitpunkt der Zahlung darstellten (Senatsurteil vom 22. März 2011 VII R 42/10, BFHE 233, 10, BStBl II 2011, 607, m.w.N.).

    Das Senatsurteil in BFHE 233, 10, BStBl II 2011, 607 führt im Streitfall ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis.

  • BFH, 26.06.2007 - VII R 35/06

    Änderung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Anrechnung von

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - VII R 41/14
    Es kommt also nicht darauf an, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt worden ist, sondern nur darauf, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Finanzamt erkennbar ist, getilgt werden sollte (Senatsurteil vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BFHE 218, 10, BStBl II 2007, 742, m.w.N.).

    Da eine einmal getroffene Tilgungsbestimmung nicht rückwirkend geändert werden kann, kann es nämlich nur auf den für das Finanzamt erkennbaren Tilgungswillen zum Zeitpunkt der Zahlung ankommen (Senatsbeschluss vom 4. November 2003 VII B 382/02, BFH/NV 2004, 314; Senatsurteil in BFHE 218, 10, BStBl II 2007, 742).

  • FG Niedersachsen, 28.08.2014 - 5 K 193/12

    Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen unter Ehegatten nach dem

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - VII R 41/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. August 2014  5 K 193/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 04.11.2003 - VII B 382/02

    Anrechnung von Leistungen des Ehegatten

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - VII R 41/14
    Da eine einmal getroffene Tilgungsbestimmung nicht rückwirkend geändert werden kann, kann es nämlich nur auf den für das Finanzamt erkennbaren Tilgungswillen zum Zeitpunkt der Zahlung ankommen (Senatsbeschluss vom 4. November 2003 VII B 382/02, BFH/NV 2004, 314; Senatsurteil in BFHE 218, 10, BStBl II 2007, 742).
  • FG München, 29.01.2019 - 12 K 715/17

    Tilgungswille bei gesamtschuldnerischer Steuerschuld

    Es kommt also nicht darauf an, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt worden ist, sondern nur darauf, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Finanzamt erkennbar ist, getilgt werden sollte (BFH-Urteil vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BFHE 218, 10, BStBl II 2007, 742 BFH-Beschluss vom 13. Mai 2015 VII R 41/14, BFH/NV 2015, 1347).

    Dies gilt sowohl im Fall der Zusammenveranlagung als auch bei Wahl der Einzelveranlagung (bzw. getrennten Veranlagung) und folgt aus dem Sicherungszweck der Vorauszahlungen (BFH-Urteil vom 22. März 2011 VII R 42/10, BFHE 233, 10, BStBl II 2011, 607; BFH-Beschlüsse vom 13. Mai 2015 VII R 38/14, BFH/NV 2015, 1346, Rn. 11 - 12 juris; vom 13. Mai 2015 VII R 41/14, BFH/NV 2015, 1347, Rn. 15 juris).

    Der Beklagte hat demgemäß im Streitfall zutreffend einen Fall des Nachzahlungsüberhanges angenommen und entsprechend diesen Grundsätzen (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2015, 83; zustimmend BFH-Beschluss vom 13. Mai 2015 VII R 41/14, BFH/NV 2015, 1347, Rn. 15 juris) die beiden Vorauszahlungen für das 1. und 2. Vierteljahr 2013 allein dem Kläger zugerechnet.

    Ab dem Zeitpunkt, zu dem das dauernde Getrenntleben der Ehegatten dem Finanzamt bekannt geworden ist, ist von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass der Zahlende nur auf eigene Rechnung leisten will (BFH-Urteil vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BStBl II 1990, 41; BFH-Beschluss vom 13. Mai 2015 VII R 41/14, BFH/NV 2015, 1347).

    Da eine einmal getroffene Tilgungsbestimmung nicht rückwirkend geändert werden kann, kann es nur auf den für den Beklagten erkennbaren Tilgungswillen zum Zeitpunkt der Zahlung ankommen (BFH-Urteil vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BFHE 218, 10, BStBl II 2007, 742; BFH-Beschluss vom 13. Mai 2015 VII R 41/14, BFH/NV 2015, 1347).

  • BFH, 01.12.2015 - VII R 44/14

    Keine Berufung des Steuerschuldners auf ursprüngliche Tilgungsbestimmung bei

    Denn unabhängig davon, ob sich der Kläger von seiner Tilgungsbestimmung nach der im Dezember 2003 geleisteten Zahlung überhaupt hat lösen wollen, kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine einmal getroffene Tilgungsbestimmung nicht einseitig rückwirkend geändert werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Mai 2015 VII R 41/14, BFH/NV 2015, 1347; vom 10. Juli 2008 VII B 194/07, BFH/NV 2008, 1802).
  • BFH, 01.12.2015 - VII R 46/14

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2015 VII R 44/14 - Keine Berufung des

    Denn unabhängig davon, ob sich der Kläger von seiner Tilgungsbestimmung nach der im Dezember 2003 geleisteten Zahlung überhaupt hat lösen wollen, kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine einmal getroffene Tilgungsbestimmung nicht einseitig rückwirkend geändert werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Mai 2015 VII R 41/14, BFH/NV 2015, 1347; vom 10. Juli 2008 VII B 194/07, BFH/NV 2008, 1802).
  • BFH, 01.12.2015 - VII R 45/14

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2015 VII R 44/14 - Keine Berufung des

    Denn unabhängig davon, ob sich der Kläger von seiner Tilgungsbestimmung nach der im Dezember 2003 geleisteten Zahlung überhaupt hat lösen wollen, kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine einmal getroffene Tilgungsbestimmung nicht einseitig rückwirkend geändert werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Mai 2015 VII R 41/14, BFH/NV 2015, 1347; vom 10. Juli 2008 VII B 194/07, BFH/NV 2008, 1802).
  • FG Niedersachsen, 28.08.2014 - 5 K 193/12
    Revision eingelegt - BFH-Az.: VII R 41/14.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht