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   BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04   

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https://dejure.org/2006,3596
BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04 (https://dejure.org/2006,3596)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2006 - VII R 42/04 (https://dejure.org/2006,3596)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - VII R 42/04 (https://dejure.org/2006,3596)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MinöstV § 53 Abs. 1 Nr. 3
    Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten von voll versteuertem Mineralöl bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers; unzureichende Absicherung der Außenstände bei wiederholten Rücklastschriften

  • datenbank.nwb.de

    Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten von voll versteuertem Mineralöl bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Vergütung der Mineralölsteuer bei wiederholten Rücklastschriften bei Belieferung gegen Lastschrift ? Zur Sicherung vom Abnehmer eingeräumte Grundpfandrechte müssen werthaltig sein, worüber sich der Lieferant zu vergewissern hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Mineralölsteuervergütung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mineralölsteuervergütung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer; Fortsetzung der Lieferung ohne Sicherung der Kaufpreiszahlung ; Vermeidbarkeit eines Zahlungsausfalls

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStV § 53 Abs 1 Nr 3
    Lastschrift; Mineralölsteuer; Rücklastschrift; Vergütung; Zahlungsunfähigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 347
  • BB 2006, 703
  • DB 2006, 654
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.08.2002 - VII B 311/01

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Überwachung der Außenstände

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04
    Dabei bezieht sich das Erfordernis einer laufenden Überwachung auf sämtliche Mineralöllieferungen, so dass eine isolierte Betrachtung jeder einzelnen Lieferung nicht in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 9. August 2002 VII B 311/01, BFH/NV 2002, 1619).

    Führt der Vergütungsberechtigte dennoch weitere Lieferungen aus oder durchbricht er eine zuvor verhängte Liefersperre ohne einen rechtfertigenden Grund, kann er sich gegenüber den Finanzbehörden nicht darauf berufen, dass der Zahlungsausfall nicht zu vermeiden war (Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 1619).

  • BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00

    Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers - Selbstbehalt - Vergütung

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04
    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats müssen die in § 53 Abs. 1 MinöStV genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Senatsurteil vom 22. Mai 2001 VII R 33/00, BFHE 195, 78, 81).

    Der Verordnungsgeber ging offensichtlich davon aus, dass nur derjenige einen finanziellen Ausgleich seines Schadens durch die Allgemeinheit verlangen kann, der im Geschäftsverkehr die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung beachtet und wie ein sorgfältiger Kaufmann handelt (Senatsentscheidungen in BFHE 195, 78, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179).

  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann der Senatsentscheidung vom 2. Februar 1999 VII B 247/98 (BFHE 188, 217) nicht entnommen werden, dass eine Liefersperre in jedem Fall nur dann erforderlich wird, wenn etwa sechs bis sieben Wochen nach einer Lieferung die Zahlung noch nicht erfolgt ist.

    Verzichtet der Vergütungsberechtigte z.B. auf einen sofortigen Einzug der Kaufpreisforderungen und auf die Kontrolle des fristgerechten Zahlungseingangs durch ein effizientes Mahnsystem (vgl. hierzu BFH-Entscheidung in BFHE 188, 217, 222), so kann er den Vergütungsanspruch nach § 53 MinöStV nur dann erhalten, wenn er für eine wirksame und volle Absicherung des eingeräumten Kreditrahmens Sorge trägt.

  • BFH, 25.06.2001 - VII B 269/00

    MinöSt; Vergütungsanspruch; Absicherung

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04
    Um die an einen sorgfältigen Kaufmann zu stellenden Anforderungen zu erfüllen, darf er dabei nur hinreichend werthaltige Sicherheiten --z.B. erstrangige Grundpfandrechte-- akzeptieren (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2001 VII B 269/00, BFH/NV 2001, 1613).

    In dieser Situation, in der sie auf die gewissenhafte Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen nicht mehr vertrauen konnte und mit weiteren Rücklastschriften und Zahlungsverzögerungen rechnete oder rechnen musste, hätte sie für die Werthaltigkeit der angeforderten Sicherheit Sorge tragen müssen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1613).

  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04
    Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass vorbeugende und in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht aufgeführte Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. der Abschluss einer Warenkreditversicherung oder die generelle Absicherung der Außenstände durch die Bestellung von Grundpfandrechten, nicht verlangt werden können (Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, 192).
  • BFH, 08.02.2000 - VII B 269/99

    Mineralöllieferant - Zahlungsverzug des Abnehmers - Mahnung - Fristsetzung -

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04
    Der Verordnungsgeber ging offensichtlich davon aus, dass nur derjenige einen finanziellen Ausgleich seines Schadens durch die Allgemeinheit verlangen kann, der im Geschäftsverkehr die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung beachtet und wie ein sorgfältiger Kaufmann handelt (Senatsentscheidungen in BFHE 195, 78, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179).
  • BFH, 30.09.2002 - VII B 64/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Kreditgewährung durch Wechselausstellung

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04
    Vielmehr ergibt sich aus dem Senatsbeschluss vom 30. September 2002 VII B 64/02 (BFH/NV 2003, 84), dass eine Situation eintreten kann, in der vom Vergütungsberechtigten ein unverzügliches Handeln gefordert wird.
  • FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 87/13

    Energiesteuerrecht: Energiesteuervergütung gem. § 60 Abs. 1 EnergieStG

    Führt der Vergütungsberechtigte dennoch weitere Lieferungen aus, kann er sich gegenüber den Finanzbehörden nicht darauf berufen, dass der Zahlungsausfall nicht zu vermeiden war (BFH, Urteil vom 17.01.2006, VII R 42/04 zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift § 53 MinöStV).

    Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (BFH, Beschlüsse vom 02.02.1999, VII B 247/98 und vom 30.09.2002, VII B 64/02, Urteil vom 17.01.2006, VII R 42/04).

    Lässt sich der Vergütungsberechtigte trotz mehrfacher Überschreitung des Fälligkeitstermins auf ein solches Verfahren ein, muss er für eine Absicherung der Kaufpreissumme sorgen, wenn er den Vergütungsanspruch aus § 53 MinöStV nicht verlieren will (Urteile vom 17.01.2006, VII R 42/04 und vom 11.01.2011, VII R 11/10).

  • BFH, 19.04.2007 - VII R 45/05

    Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei

    Vielmehr hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384, und vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFH/NV 2006, 1024).
  • BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05

    Gerichtliche Geltendmachung des Kaufpreisanspruchs zur Erlangung einer

    Vielmehr hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384, und vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFH/NV 2006, 1024).
  • BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07

    Zu den Voraussetzungen für eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung des

    Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384, und vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFHE 212, 347).
  • BFH, 08.08.2006 - VII R 15/06

    Zum Erfordernis der Einleitung gerichtlicher Schritte zur Sicherung eines

    Vielmehr hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384, und vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFH/NV 2006, 1024).
  • BFH, 14.12.2010 - VII B 144/10

    Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines

    Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384; vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFHE 212, 347, und 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621).
  • FG Hamburg, 29.06.2007 - 4 K 137/06

    Mineralölsteuer: keine Mineralölsteuererstattung bei entwendetem Mineralöl

    Die in § 53 Abs. 1 MinöStV genanten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (vgl. BFH, Urteil vom 8.8.2006, VII R 15/06, juris; BFH, Urteil vom 17.1.2006, VII R 42/04, juris).

    Die Gewährung einer auf § 53 Abs. 1 MinöStV gestützten Mineralölsteuervergütung setzt nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Erfüllung des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals voraus, dass der Mineralölhändler im Geschäftsverkehr die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung beachtet und wie ein sorgfältiger Kaufmann gehandelt hat (vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 17.1.2006, VII R 42/04, juris).

  • FG Hamburg, 29.10.2007 - 4 K 111/06

    Anspruch auf Mineralölsteuererstattung bei Erfolglosigkeit

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen die in § 53 Abs. 1 MinöStV genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (BFH-Urteil vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFHE 212, 347 ).

    Durchbricht der Vergütungsberechtigte eine zuvor verhängte Liefersperre ohne einen rechtfertigenden Grund, kann er sich gegenüber den Finanzbehörden nicht darauf berufen, dass der Zahlungsausfall nicht zu vermeiden war (BFH-Urteil vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFHE 212, 347 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 16.12.2011 - 4 K 131/10

    Mineralölsteuer: Keine Entlastung bei Nichtbeachtung der Grundsätze

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann nur derjenige einen finanziellen Ausgleich seines Schadens durch die Allgemeinheit verlangen, der im Geschäftsverkehr die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung beachtet und wie ein sorgfältiger Kaufmann gehandelt hat (BFH, Urteile vom 17.01.2006, VII R 42/04, BFHE 212, 347, und vom 08.02.2000, VII B 269/99, BFHE 191, 179).

    Führt etwa ein Vergütungsberechtigter, obwohl wegen Unregelmäßigkeiten bei vorangegangenen Lieferungen die Verhängung einer sofortigen Liefersperre geboten ist, dennoch weitere Lieferungen aus oder durchbricht er eine zuvor verhängte Liefersperre ohne einen rechtfertigenden Grund, kann er sich gegenüber den Finanzbehörden nicht darauf berufen, dass der Zahlungsausfall nicht zu vermeiden war und kann er keine Entlastung beanspruchen (BFH, Urteil vom 17.01.2006, VII R 42/04, BFHE 212, 347 m. w. N).

  • BFH, 05.03.2007 - VII B 189/06

    MinÖSt: Verfolgung des Kaufpreisanspruchs nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinÖStV

    In besonders gelagerten Fällen kann allerdings ein unverzügliches Handeln des Lieferanten gefordert werden (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384, und vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFHE 212, 347).
  • FG Hamburg, 27.01.2014 - 4 K 98/13

    Energiesteuerrecht: Energiesteuervergütung gem. § 60 Abs. 1 EnergieStG

  • FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 98/13

    Entlastung von der Energiesteuer für Dieselkraftstoff, wegen Zahlungsausfall beim

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 1 K 615/06

    Voraussetzungen für einen Mineralölsteuervergütungsanspruch - Zeitlicher Rahmen

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2018 - 11 K 371/17

    Rückerstattung von Energiesteuer nach § 60 EnergieStG für im Rahmen eines

  • FG Hamburg, 19.02.2014 - 4 K 104/13

    Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG

  • FG Hamburg, 16.09.2010 - 4 K 62/10

    Energiesteuer: Obliegenheiten des Mineralölhändlers bei der gerichtlichen

  • FG Hamburg, 02.10.2009 - 4 K 107/09

    Mineralölsteuerentlastung gemäß § 60 EnergieStG

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