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   BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04   

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https://dejure.org/2006,3947
BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04 (https://dejure.org/2006,3947)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2006 - VII R 44/04 (https://dejure.org/2006,3947)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - VII R 44/04 (https://dejure.org/2006,3947)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromStG § 9 Abs. 3 § 2 Nr. 3
    Keine Stromsteuerbegünstigung nach § 9 Abs. 3 StromStG für Augenoptiker

  • datenbank.nwb.de

    Keine Stromsteuerbegünstigung nach § 9 Abs. 3 StromStG für Augenoptiker

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betrieb eines Augenoptikers kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ? Daher keine Stromsteuerbegünstigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Augenoptiker und Stromsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom ; Gewährung einer Stromsteuerbegünstigung bei Unternehmen des Produzierenden Gewerbes; Möglichkeit der Abweichung von den eindeutigen Wertungen der Klassifikation der Wirtschaftszweige; ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigung beim Stromverbrauch eines Augenoptikers

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StromStG § 2 Nr 3, StromStG § 4 Abs 2, StromStG § 9 Abs 3, StromStG § 9 Abs 4
    Produzierendes Gewerbe; Steuerermäßigung; Stromsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 354
  • BB 2006, 706
  • DB 2006, 654
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auszug aus BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04
    Das Verarbeitende Gewerbe ist im Wesentlichen durch die Herstellung eines anderen Produktes im Sinne einer substanziellen Veränderung von Materialien oder durch die Veredelung von Erzeugnissen gekennzeichnet (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. März 2005 III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497).

    Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass diese Einordnung offensichtlich falsch ist, so dass sie nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, und vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, 89, BStBl II 1975, 392) bei der Anwendung von § 9 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 3 StromStG außer Acht gelassen bzw. korrigiert werden müsste.

  • BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71

    Herstellung - Montage von Aufzügen - Förderbänder - Müllschlucker - Baugewerbe -

    Auszug aus BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04
    Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass diese Einordnung offensichtlich falsch ist, so dass sie nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, und vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, 89, BStBl II 1975, 392) bei der Anwendung von § 9 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 3 StromStG außer Acht gelassen bzw. korrigiert werden müsste.
  • BFH, 14.12.1999 - VII R 78/98

    Gartenpavillons; Tarifierung

    Auszug aus BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04
    Die von der Klägerin im Rahmen der Erwiderung vorgelegten Unterlagen können gemäß § 118 Abs. 2 FGO im Revisionsverfahren keine Berücksichtigung finden, weil es sich insoweit um neuen Tatsachenvortrag handelt (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1999 VII R 78/98, BFH/NV 2000, 898; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 118 FGO Rz. 46).
  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04
    Dieser nicht abschließend zu betrachtenden Aufzählung ist zu entnehmen, dass für statistische Zwecke nur solche Tätigkeiten als Verarbeitung oder Herstellung anzusehen sind, bei denen das Einwirken auf die Ware zu einer nicht unerheblichen Veränderung ihrer stofflichen Zusammensetzung führt (vgl. Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88).
  • BFH, 23.02.2005 - VII R 27/04

    Steuerbegünstigte Verwendung von Strom - Arzneimittelabpackung kein

    Auszug aus BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04
    Aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung des MPG (insbesondere Gesundheitsschutz der Bevölkerung) und des StromStG (Abgabenerhebung unter Zugrundelegung der durch die Anwendung der Klassifikation der Wirtschaftszweige vorgenommenen Typisierung) können die Einstufungen und Qualifizierungen nach dem MPG für die stromsteuerrechtliche Behandlung einer Tätigkeit keine Bindungswirkung entfalten (vgl. zu Herstellungshandlungen nach § 4 Abs. 14 des Arzneimittelgesetzes, Senatsurteil vom 23. Februar 2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372).
  • FG Düsseldorf, 21.03.2007 - 4 K 3113/05

    Anspruch auf die Vergütung von Mineralölsteuer für das in einer

    Denn die Bestimmung des Kreises der begünstigten Unternehmen in § 2 Nr. 3 StromStG ist abschließend, so dass in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG angelegten Definitionen keine Bedeutung zukommen kann (BFH-Urteile vom 23. Februar 2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372; vom 24. Januar 2006 VII R 44/04, BFHE 212, 354).

    Es ist bereits geklärt, dass die Bestimmung des Kreises der begünstigten Unternehmen in § 2 Nr. 3 StromStG abschließend ist, so dass in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG angelegte Definitionen keine Bedeutung haben (BFH-Urteile in BFHE 208, 372 sowie in BFHE 212, 354).

  • BFH, 06.02.2013 - III B 116/12

    Zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

    Nach der Rechtsprechung des BFH sei die Verarbeitung einer Ware zu bejahen, wenn sie in ihrer stofflichen Zusammensetzung erheblich verändert werde (BFH-Urteile vom 24. Januar 2006 VII R 44/04, BFH/NV 2006, 1027, sowie in BFH/NV 2006, 1709).
  • FG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 K 2894/09

    Stromsteuerbegünstigung - Unterscheidung zwischen Recycling und Großhandel mit

    Für statistische Zwecke sind nur solche Tätigkeiten als Verarbeitung oder Herstellung anzusehen, bei denen das Einwirken auf die Ware zu einer nicht unerheblichen Veränderung ihrer stofflichen Zusammensetzung führt (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 24. Januar 2006 VII R 44/04, BFHE 212, 354).

    Das Verarbeitende Gewerbe ist im Wesentlichen durch die Herstellung eines anderen Produkts im Sinne einer substanziellen Veränderung von Materialien oder durch die Veredelung von Erzeugnissen gekennzeichnet (BFH-Urteil in BFHE 212, 354).

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1137/07

    Anspruch auf Investitionszulage für das verarbeitende Gewerbe; Bindung an die

    Das verarbeitende Gewerbe ist in allen Klassen und Unterklassen gekennzeichnet durch die Herstellung eines anderen Produktes durch Be- und Verarbeitung im Sinne einer substantiellen Veränderung von Materien oder durch die Veredelung von Erzeugnissen, mithin eine erhebliche Veränderung der stofflichen Zusammensetzung (Urteil vom 07. März 2002, a.a.O., S. 546; Urteil des BFH vom 23. März 2005, a.a.O.; Urteil vom 24. Januar 2006, VII R 44/04, BFH/NV 2006, 1027; Urteil vom 24. März 2006, III R 49/04, BFH/NV 2006, 1709).
  • BFH, 24.03.2006 - III R 49/04

    InvZul Abgrenzung Getreidegroßhandel - investitionszulagenbegünstigtes

    Dieser nicht abschließenden Aufzählung ist zu entnehmen, dass nur solche Tätigkeiten als Verarbeitung anzusehen sind, welche die Ware in ihrer stofflichen Zusammensetzung erheblich verändern (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 2006 VII R 44/04, BFH/NV 2006, 1027).
  • FG Sachsen, 26.11.2009 - 1 K 1827/07

    Berechtigung der Finanzverwaltung zur Einordnung des Wirtschaftszweiges bei der

    Das verarbeitende Gewerbe ist in allen Klassen und Unterklassen gekennzeichnet durch die Herstellung eines anderen Produktes durch Be- und Verarbeitung im Sinne einer substantiellen Veränderung von Materien oder durch die Veredelung von Erzeugnissen, mithin eine erhebliche Veränderung der stofflichen Zusammensetzung (Urteil vom 07. März 2002, a.a.O., S. 546; Urteil des BFH vom 23. März 2005, a.a.O.; Urteil vom 24. Januar 2006, VII R 44/04, BFH/NV 2006, 1027; Urteil vom 24. März 2006, III R 49/04, BFH/NV 2006, 1709).
  • FG Münster, 04.07.2012 - 6 K 3567/09

    Abgrenzung Handel oder verarbeitendes Gewerbe

    In seinen Urteilen vom 24.01.2006 (VII R 44/04) und vom 24.03.2006 (III R 49/04) habe der BFH den Begriff des verarbeitenden Gewerbes als im Wesentlichen durch die Herstellung eines anderen Produkts i. S. einer substantiellen Veränderung von Materialien oder durch Veredelung von Erzeugnissen gekennzeichnet.
  • FG Hamburg, 23.03.2015 - 4 K 90/13

    Keine Stromsteuerbegünstigung für die Umwandlung von Klärschlamm in

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 24.01.2006, VII R 44/04) sei das verarbeitende Gewerbe im Wesentlichen durch die Herstellung eines anderen Produkts im Sinne einer substanziellen Veränderung von Materialien oder durch die Veredelung von Erzeugnissen gekennzeichnet.
  • FG Sachsen, 03.07.2014 - 6 K 848/13

    Investitionszulage Zerkleinern von Altbeton kein verarbeitendes Gewerbe

    Das verarbeitende Gewerbe ist in allen Klassen und Unterklassen gekennzeichnet durch die Herstellung eines anderen Produktes durch Be- und Verarbeitung im Sinne einer substantiellen Veränderung von Materialien oder durch die Veredelung von Erzeugnissen, mithin eine erhebliche Veränderung der stofflichen Zusammensetzung (BFH, Urteil vom 24. März 2006, III R 49/04, BFH/NV 2006, 1709; BFH, Urteil vom 24. Januar 2006, VII R 44/04, BFH/NV 2006, 1027 ; BFH, Urteil vom 23. März 2005, III R 20/00, BStBl. II 2005, 497,).
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