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   BFH, 28.09.2010 - VII R 45/09   

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https://dejure.org/2010,3370
BFH, 28.09.2010 - VII R 45/09 (https://dejure.org/2010,3370)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2010 - VII R 45/09 (https://dejure.org/2010,3370)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2010 - VII R 45/09 (https://dejure.org/2010,3370)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz - Entscheidung, welcher Flugplatz in die Liste der Zollflugplätze aufzunehmen ist, als Ermessensentscheidung - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung - Keine Bindung des BFH an ins Blaue ...

  • openjur.de

    Zollflugplatzzwang; Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz; Entscheidung, welcher Flugplatz in die Liste der Zollflugplätze aufzunehmen ist, als Ermessensentscheidung; Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung; Keine Bindung des BFH an ins Blaue hinein ...

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 12 Abs 1, ZK Art 4 Nr 5, ZK Art 38 Abs 1, ZK Art 38 Abs 4, ZK Art 243 Abs 1, ZollVG § ... 2 Abs 2, ZollVG § 2 Abs 4, EWGV 2913/92 Art 4 Nr 5, EWGV 2913/92 Art 38 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 38 Abs 4, EWGV 2913/92 Art 243 Abs 1, ZollV § 3 Abs 1, FGO § 40 Abs 2, FGO § 102, FGO § 118 Abs 2
    Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz - Entscheidung, welcher Flugplatz in die Liste der Zollflugplätze aufzunehmen ist, als Ermessensentscheidung - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung - Keine Bindung des BFH an ins Blaue ...

  • Bundesfinanzhof

    Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz - Entscheidung, welcher Flugplatz in die Liste der Zollflugplätze aufzunehmen ist, als Ermessensentscheidung - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung - Keine Bindung des BFH an ins Blaue ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 4 Nr 5 ZK, Art 38 Abs 1 ZK, Art 38 Abs 4 ZK, Art 243 Abs 1 ZK
    Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz - Entscheidung, welcher Flugplatz in die Liste der Zollflugplätze aufzunehmen ist, als Ermessensentscheidung - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung - Keine Bindung des BFH an ins Blaue ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz

  • rewis.io

    Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz - Entscheidung, welcher Flugplatz in die Liste der Zollflugplätze aufzunehmen ist, als Ermessensentscheidung - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung - Keine Bindung des BFH an ins Blaue ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz - Entscheidung, welcher Flugplatz in die Liste der Zollflugplätze aufzunehmen ist, als Ermessensentscheidung - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung - Keine Bindung des BFH an ins Blaue ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Qualität eines Flughafens als Zollflugplatz als an den jeweiligen Flugzeugführer gerichtete zollrechtliche Verkehrsregelung; Berücksichtigung der Berufsausübungsfreiheit bei der Entscheidung über die Aufnahme eines Flugplatzes in die Liste der ...

  • datenbank.nwb.de

    Zollflugplatzzwang, Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung über die Qualität eines Flughafens als Zollflugplatz als an den jeweiligen Flugzeugführer gerichtete zollrechtliche Verkehrsregelung; Berücksichtigung der Berufsausübungsfreiheit bei der Entscheidung über die Aufnahme eines Flugplatzes in die Liste der ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 409
  • BB 2011, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07

    Versagung der Bestimmung als "Zollflugplatz" stellt Eingriff in die

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - VII R 45/09
    Auf die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde der Klägerin hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Senatsurteil mit Beschluss vom 31. August 2009  1 BvR 3275/07 (ZfZ 2009, 291) aufgehoben und die Sache an den Bundesfinanzhof zurückverwiesen.

    Da nach dem BVerfG-Beschluss in ZfZ 2009, 291 davon auszugehen ist, dass die Entscheidung über die Aufnahme eines Flugplatzes in die Liste der Zollflugplätze die Berufsausübungsfreiheit des Flugplatzbetreibers tangiert, besteht die --zur Bejahung der Klagebefugnis ausreichende-- Möglichkeit, dass die angefochtene Entscheidung des BMF eigene Rechte der Klägerin verletzt.

    Dass diese Entscheidung nach dem BVerfG-Beschluss in ZfZ 2009, 291 auch die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit eines Flugplatzbetreibers tangiert, der über seinen Flugplatz auch Drittlandsverkehre abwickeln will, hat --wie das BVerfG in dem genannten Beschluss ebenfalls ausgeführt hat-- nicht zur Folge, dass die der Entscheidung zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften in ihren Tatbeständen beschriebene materielle Kriterien enthalten müssten, welche den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit genügen.

    Dementsprechend hat das BVerfG in dem Beschluss in ZfZ 2009, 291 unter Hinweis auf seine Rechtsprechung ausgeführt, dass diese sich aus Systematik und Zwecksetzung der zollrechtlichen Vorschriften ergebenden Kriterien eine verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende gesetzliche Regelung der Berufsausübung darstellen, solange bei der Entscheidung, welcher Flugplatz Zollflugplatz sein soll, die Berufsausübungsfreiheit des --durch die Entscheidung allerdings nur mittelbar-- betroffenen Flugplatzbetreibers mit dem ihr zukommenden Gewicht berücksichtigt wird.

    Denn für die gerichtliche Prüfung einer Ermessensentscheidung gemäß § 102 FGO kommt es nicht darauf an, ob das Gericht bestimmte Ermessenserwägungen der Behörde für überzeugend hält, sie also in gleicher oder ähnlicher Weise angestellt hätte, sondern allein darauf, ob die nach dem Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift in Betracht kommenden Erwägungen --zu denen im Streitfall nach dem BVerfG-Beschluss in ZfZ 2009, 291 auch die angemessene Berücksichtigung beruflicher Belange der Klägerin gehört-- angestellt wurden und ob die für die Entscheidung maßgeblichen Erwägungen dem Zweck der Ermächtigung entsprechen und somit sachgerecht sind oder ob für die Entscheidung sachwidrige Erwägungen bestimmend waren.

    Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit (die Berufswahlfreiheit ist nach dem BVerfG-Beschluss in ZfZ 2009, 291 im Streitfall nicht tangiert) sind nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (vgl. den vorstehend genannten BVerfG-Beschluss, m.w.N.) auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind.

    So können z.B. auch die vom BVerfG in dem Beschluss in ZfZ 2009, 291 erwähnten strukturpolitischen Folgen für die Raumordnung Berücksichtigung finden und es kann daher eine Rolle spielen, dass eine bisher strukturschwache Region über keine bzw. nur geringe Möglichkeiten verfügt, Flugverkehre mit Drittlandsbezug stattfinden zu lassen.

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 36/06

    Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz -

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - VII R 45/09
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 36/06 (BFHE 218, 458, ZfZ 2008, 13) das FG-Urteil geändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

    Hinsichtlich der im Rahmen der Zulässigkeit der Klage zu prüfenden Klagebefugnis der Klägerin verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Urteil in BFHE 218, 458, ZfZ 2008, 13.

    Es handelt sich hierbei --wie der Senat bereits mit Urteil vom 31. Januar 2005 VII R 33/04 (BFHE 208, 350, ZfZ 2005, 236) hinsichtlich der sog. besonderen Landeplätze sowie im Streitfall mit Urteil in BFHE 218, 458, ZfZ 2008, 13 ausgeführt hat-- nicht um eine an den Flugplatzbetreiber gerichtete Entscheidung, mit der seinem Flugplatz ein besonderer Status verliehen wird, sondern allein um eine an den jeweiligen Flugzeugführer gerichtete und von diesem zu befolgende zollrechtliche Verkehrsregelung.

    Denn das der Zollverwaltung eingeräumte Ermessen bei der Entscheidung über die Bestimmung eines Zollflugplatzes ist nicht etwa völlig frei und für jegliche Erwägungen offen und somit im Sinne verfassungsrechtlicher Anforderungen nicht hinreichend bestimmt, sondern Sinn und Zweck der vorstehend genannten zollrechtlichen Vorschriften machen vielmehr --wie der Senat bereits mit Urteil in BFHE 218, 458, ZfZ 2008, 13 ausgeführt hat-- deutlich, nach welchen Kriterien die Entscheidung, welche Flugplätze für Drittlandsverkehre bestimmt werden, zu treffen ist.

  • BFH, 31.01.2005 - VII R 33/04

    Zollflugplatzzwang; Bestimmung eines besonderen Landeplatzes; Klagebefugnis;

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - VII R 45/09
    Es handelt sich hierbei --wie der Senat bereits mit Urteil vom 31. Januar 2005 VII R 33/04 (BFHE 208, 350, ZfZ 2005, 236) hinsichtlich der sog. besonderen Landeplätze sowie im Streitfall mit Urteil in BFHE 218, 458, ZfZ 2008, 13 ausgeführt hat-- nicht um eine an den Flugplatzbetreiber gerichtete Entscheidung, mit der seinem Flugplatz ein besonderer Status verliehen wird, sondern allein um eine an den jeweiligen Flugzeugführer gerichtete und von diesem zu befolgende zollrechtliche Verkehrsregelung.
  • BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des FG -

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - VII R 45/09
    Eine Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des FG tritt nämlich dann nicht ein, wenn die getroffenen Feststellungen auf einer Verletzung von bei der Beweiswürdigung zu beachtenden Rechtsgrundsätzen beruhen, was (u.a.) dann der Fall ist, wenn es den Feststellungen an einer hinreichenden Grundlage fehlt, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist, es also gleichsam ins Blaue hinein Feststellungen getroffen hat, die sich in Wahrheit als Mutmaßungen oder bloße Unterstellungen erweisen (Senatsurteil vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70, ZfZ 2005, 341).
  • BFH, 06.11.2012 - VII R 72/11

    Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter auch wegen Nichtabgabe von "Null-Erklärungen"

    Hingegen ist das Gericht nicht befugt, eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen und diese an die Stelle der behördlichen Ermessensentscheidung zu setzen (Senatsurteil vom 28. September 2010 VII R 45/09, BFHE 231, 409, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2011, 12; vgl. Gräber/ von Groll, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 102 Rz 14).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2023 - 4 K 394/21

    Aufhebung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer nach § 152 Abs. 1 AO n.F.

    (8) Zu allerletzt kann sich der Beklagte nicht auf die Entscheidung des BFH vom 28.9.2010 (VII R 45/09, BFHE 231, 409) berufen.
  • FG Nürnberg, 30.04.2013 - 2 K 1290/12

    Antrag auf Vollstreckungsaufschub

    Hingegen ist das Gericht nicht befugt, eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen und diese an die Stelle der behördlichen Ermessensentscheidung zu setzen (Senatsurteil vom 28.09.2010 VII R 45/09, BFHE 231, 409, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 2011, 12; vgl. Gräber/ von Groll, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 102 Rz 14).
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