Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.05.2013

Rechtsprechung
   BFH, 07.09.2011 - VII R 45/10   

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https://dejure.org/2011,2876
BFH, 07.09.2011 - VII R 45/10 (https://dejure.org/2011,2876)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2011 - VII R 45/10 (https://dejure.org/2011,2876)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2011 - VII R 45/10 (https://dejure.org/2011,2876)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Vorlage an den EuGH: Verhängung einer Verwaltungssanktion bei in nicht zutreffender Höhe beantragter Ausfuhrerstattung - Sanktion trotz zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts? - Prüfung und Umfang der ...

  • openjur.de

    Vorlage an den EuGH: Verhängung einer Verwaltungssanktion bei in nicht zutreffender Höhe beantragter Ausfuhrerstattung; Sanktion trotz zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts?; Prüfung und Umfang der ...

  • Bundesfinanzhof

    EWGV 3665/87 Art 11 Abs 1, EGV 612/2009 Art 48, EWGV 3665/87 Art 3, EGV 2221/95 Art 5 Abs 1, EWGV 3665/87 Art 5
    Vorlage an den EuGH: Verhängung einer Verwaltungssanktion bei in nicht zutreffender Höhe beantragter Ausfuhrerstattung - Sanktion trotz zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts? - Prüfung und Umfang der ...

  • Bundesfinanzhof

    Vorlage an den EuGH: Verhängung einer Verwaltungssanktion bei in nicht zutreffender Höhe beantragter Ausfuhrerstattung - Sanktion trotz zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts? - Prüfung und Umfang der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 11 Abs 1 EWGV 3665/87, Art 48 EGV 612/2009, Art 3 EWGV 3665/87, Art 5 Abs 1 EGV 2221/95, Art 5 EWGV 3665/87
    Vorlage an den EuGH: Verhängung einer Verwaltungssanktion bei in nicht zutreffender Höhe beantragter Ausfuhrerstattung - Sanktion trotz zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts? - Prüfung und Umfang der ...

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verordnung (EG) Nr. 3665/87 Art. 3, 11
    Sanktion im Ausfuhrerstattungsverfahren - Vorlage an den EuGH

  • Betriebs-Berater

    Verwaltungssanktion für zu hoch beantragte Ausfuhrerstattung

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH: Verhängung einer Verwaltungssanktion bei in nicht zutreffender Höhe beantragter Ausfuhrerstattung - Sanktion trotz zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts? - Prüfung und Umfang der ...

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH: Verhängung einer Verwaltungssanktion bei in nicht zutreffender Höhe beantragter Ausfuhrerstattung - Sanktion trotz zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts? - Prüfung und Umfang der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 267
    Verhängung einer Sanktion wegen Stellen eines Erstattungsantrags für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen bei fehlendem Anspruch

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage an den EuGH: Verhängung einer Verwaltungssanktion bei in nicht zutreffender Höhe beantragter Ausfuhrerstattung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorlage an den EuGH: Verhängung einer Verwaltungssanktion bei in nicht zutreffender Höhe beantragter Ausfuhrerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Rechtmäßigkeit einer Verwaltungssanktion für in nicht zustehender Höhe beantragte Ausfuhrerstattung zweifelhaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhängung einer Sanktion wegen Stellen eines Erstattungsantrags für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen bei fehlendem Anspruch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Verhängung von Sanktionen bei in nicht zutreffender Höhe beantragter Ausfuhrerstattung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Sanktion bei unzutreffendem Ausfuhrerstattungsantrag

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Rechtmäßigkeit einer Verwaltungssanktion für in nicht zustehender Höhe beantragte Ausfuhrerstattung zweifelhaft

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verwaltungssanktion für zu hoch beantragte Ausfuhrerstattung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Darf bei Antrag auf nicht zustehende Ausfuhrerstattung trotz vollständiger Angaben Sanktion verhängt werden?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sanktion bei zu Unrecht beantragter Ausfuhrerstattung rechtmäßig

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.11.2011)

    BFH legt EuGH Ausfuhrerstattungssanktion vor - Strafzahlungen auch bei falschem Antrag, aber richtigen Angaben?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 65
  • BB 2012, 101
  • DB 2011, 2644
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.04.2008 - C-143/07

    AOB Reuter - Landwirtschaft - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Art. 11 - System der

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - VII R 45/10
    Dies könnte aus den Ausführungen des Gerichtshofs in dem Urteil vom 24. April 2008 C-143/07 --AOB Reuter-- (Slg. 2008, I-3171, ZfZ 2008, 158) gefolgert werden.

    Eine so weite Ausdehnung der Sanktionsvorschrift erschiene dem beschließenden Senat indes nicht mehr hinreichend durch deren Sinn und Zweck gerechtfertigt, die Ausführer zu veranlassen, das Unionsrecht einzuhalten, und Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle stärker zu bekämpfen (vgl. in diesem Sinne das Urteil in Slg. 2008, I-3171, ZfZ 2008, 158, Rz 15).

    Er hat also offenbar eine Verwirklichung des Sanktionstatbestandes in Betracht gezogen, weil diese Angaben unzutreffend gewesen sind, auch wenn sich dies erst aufgrund nach Abgabe der Ausfuhranmeldung eingetretener Ereignisse --wie im Streitfall, der dem Urteil in Slg. 2008, I-3171, ZfZ 2008, 158 zugrunde liegt-- herausstellt.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-77/08

    Dachsberger & Söhne - Ausfuhrerstattung - Differenzierte Erstattung - Zeitpunkt

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - VII R 45/10
    Zudem hat der Gerichtshof sowohl in der eben angeführten Entscheidung wie zuletzt in dem Urteil vom 19. März 2009 C-77/08 --Dachsberger & Söhne-- (Slg. 2009, I-2097, ZfZ 2009, 108) und in Übereinstimmung mit den Erwägungsgründen zu Art. 11 VO Nr. 3665/87 immer wieder auf die Angaben abgestellt, die der Ausführer in seiner Ausfuhranmeldung gemacht hat.
  • BFH, 15.07.2003 - VII R 10/02

    Begriff der handelsüblichen Qualität; Ausfuhrerstattung

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - VII R 45/10
    Die demgemäß von der Klägerin bei der Ausfuhranmeldung gemachte Angabe, es handele sich um Fleisch aus einem Isolierschlachtbetrieb, durfte auch nicht aufgrund der nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs in jeder Ausfuhranmeldung grundsätzlich enthaltenen Versicherung der gesunden und handelsüblichen Qualität der Ware unbeachtet bleiben, zumal die Klägerin im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldungen weder davon ausgehen musste, dass ihre Ware aufgrund ihrer Herkunft aus einem Isolierschlachtbetrieb nicht erstattungsfähig ist, noch erwarten musste, dass jedenfalls das Zollamt oder das HZA dieser Ansicht sind; die Frage, ob in Isolierschlachtbetrieben erschlachtetes Fleisch handelsübliche Qualität hat, war damals jedenfalls nicht klar und eindeutig zu verneinen, wie das diesbezügliche Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senats vom 15. Juli 2003 VII R 10/02 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, Band 203, Seite 215) erkennen lässt.
  • EuGH, 27.04.2006 - C-27/05

    Elfering Export - Ausfuhrerstattungen - Materielle Voraussetzung - Verordnung

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - VII R 45/10
    Der in diesem Zusammenhang maßgebliche "Antrag" wird durch die Abgabe einer Ausfuhranmeldung nach Art. 3 VO Nr. 3665/87 gestellt (Urteile des Gerichtshofs vom 14. April 2005 C-385/03 --Käserei Champignon Hofmeister--, Slg. 2005, I-2997, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 234, und vom 27. April 2006 C-27/05 --Elfering Export--, Slg. 2006, I-3681, ZfZ 2006, 235).
  • EuGH, 01.12.2005 - C-309/04

    Fleisch-Winter - Ausfuhrerstattungen - Voraussetzung für die Gewährung -

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - VII R 45/10
    Eine solche Ausfuhranmeldung enthält (zumindest stillschweigend) die Versicherung der gesunden und handelsüblichen Qualität der angemeldeten Ware, welche Voraussetzung für die Gewährung von Ausfuhrerstattung ist (Urteil des Gerichtshofs vom 1. Dezember 2005 C-309/04 --Fleisch-Winter--, Slg. 2005, I-10349).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-409/03

    SEPA - Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass -

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - VII R 45/10
    Da solches Fleisch nicht "von gesunder und handelsüblicher Qualität" und daher nicht erstattungsfähig ist, wie der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 26. Mai 2005 C-409/03 --SEPA-- (Slg. 2005, I-4321) entschieden hat, hat das HZA die der Klägerin gewährten Vorschüsse auf die Ausfuhrerstattung durch inzwischen bestandskräftige Rückforderungsbescheide zurückgefordert.
  • EuGH, 14.04.2005 - C-385/03

    Käserei Champignon Hofmeister - Ausfuhrerstattungen - Unrichtige Erklärung -

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - VII R 45/10
    Der in diesem Zusammenhang maßgebliche "Antrag" wird durch die Abgabe einer Ausfuhranmeldung nach Art. 3 VO Nr. 3665/87 gestellt (Urteile des Gerichtshofs vom 14. April 2005 C-385/03 --Käserei Champignon Hofmeister--, Slg. 2005, I-2997, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 234, und vom 27. April 2006 C-27/05 --Elfering Export--, Slg. 2006, I-3681, ZfZ 2006, 235).
  • BFH, 25.09.2015 - VII B 55/15

    Ausfuhrerstattung: Sanktion für in unzutreffender Höhe beantragte

    Im anschließenden Revisionsverfahren hat der beschließende Senat das Verfahren mit Beschluss vom 7. September 2011 VII R 45/10 (BFHE 235, 65, ZfZ 2011, 328) ausgesetzt und den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob eine Sanktion gegen einen Ausführer zu verhängen ist, der unter zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts einen Erstattungsantrag stellt, obwohl für die betreffende Ausfuhr ein Erstattungsanspruch tatsächlich nicht besteht.
  • LG Bonn, 04.01.2017 - 1 O 148/16

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch Finanzgericht

    Im anschließenden Revisionsverfahren setzte der BFH I das Verfahren mit Beschluss vom 07.09.2011, Az. VII R 45/10, aus und ersuchte den EuGH um Vorabentscheidung zu der Frage, ob eine Sanktion gegen einen Ausführer zu verhängen sei, der unter zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts einen Erstattungsantrag stelle, obwohl für die betreffende Ausfuhr ein Erstattungsanspruch tatsächlich nicht bestehe (Anlage 5).

    Der BFH hob daraufhin mit Gerichtsbescheid vom 14.05.2013, Az. VII R 45/10, (Anlage 7) das Urteil des FG I auf und verwies die Sache an das FG I zurück.

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Rechtsprechung
   BFH, 14.05.2013 - VII R 45/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22079
BFH, 14.05.2013 - VII R 45/10 (https://dejure.org/2013,22079)
BFH, Entscheidung vom 14.05.2013 - VII R 45/10 (https://dejure.org/2013,22079)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - VII R 45/10 (https://dejure.org/2013,22079)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Sanktion für einen aus Rechtsgründen unberechtigten Ausfuhrerstattungsantrag trotz richtiger tatsächlicher Angaben

  • openjur.de

    Sanktion für einen aus Rechtsgründen unberechtigten Ausfuhrerstattungsantrag trotz richtiger tatsächlicher Angaben

  • Bundesfinanzhof

    EWGV 3665/87 Art 11
    Sanktion für einen aus Rechtsgründen unberechtigten Ausfuhrerstattungsantrag trotz richtiger tatsächlicher Angaben

  • Bundesfinanzhof

    Sanktion für einen aus Rechtsgründen unberechtigten Ausfuhrerstattungsantrag trotz richtiger tatsächlicher Angaben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 11 EWGV 3665/87
    Sanktion für einen aus Rechtsgründen unberechtigten Ausfuhrerstattungsantrag trotz richtiger tatsächlicher Angaben

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Sanktion für einen unberechtigten Ausfuhrerstattungsantrag trotz richtiger tatsächlicher Angaben

  • rewis.io

    Sanktion für einen aus Rechtsgründen unberechtigten Ausfuhrerstattungsantrag trotz richtiger tatsächlicher Angaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 11
    Verhängung einer Sanktion wegen gutgläubiger Stellung eines unberechtigten Ausfuhrerstattungsantrags

  • datenbank.nwb.de

    Sanktion für einen aus Rechtsgründen unberechtigten Ausfuhrerstattungsantrag trotz richtiger tatsächlicher Angaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhängung einer Sanktion wegen gutgläubiger Stellung eines unberechtigten Ausfuhrerstattungsantrags

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sanktion für einen unberechtigten Ausfuhrerstattungsantrag trotz richtiger tatsächlicher Angaben

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sanktionen bei unzutreffendem Ausfuhrerstattungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 466
  • BB 2013, 2197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-562/11

    SEPA - Landwirtschaft - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Art. 11 -

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - VII R 45/10
    Von der Verhängung einer Sanktion kann jedoch in einem Ausnahmefall abzusehen sein, wenn dies eine umfassende und die einzelnen Umstände in ihrem Gewicht abwägende Betrachtung und Bewertung der Situation gebietet, in der sich der Ausführer bei der Abgabe seiner Ausfuhranmeldung befunden hat (Anschluss an das Urteil des EuGH vom 6. Dezember 2012 C-562/11).

    Auf dieses Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH mit Urteil vom 6. Dezember 2012 C-562/11 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2013, 52) entschieden, Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 in der hier anzuwendenden Fassung sei dahin auszulegen, dass vorbehaltlich dessen Unterabs. 3 die Erstattung dann zu vermindern sei (Sanktion), wenn sich erweise, dass die Ware, für deren Ausfuhr eine Erstattung beantragt worden ist, nicht von gesunder und handelsüblicher Qualität war.

  • EuGH, 26.05.2005 - C-409/03

    SEPA - Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass -

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - VII R 45/10
    Da solches Fleisch nicht "von gesunder und handelsüblicher Qualität" und daher nicht erstattungsfähig sei, wie inzwischen der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 26. Mai 2005 C-409/03 --SEPA-- (Slg. 2005, I-4321) entschieden hat, hatte das HZA die der Klägerin gewährten Vorschüsse auf die Ausfuhrerstattung zurückgefordert.

    Dazu hat der EuGH weiter ausgeführt, der von der Klägerin zu ihren Gunsten angeführte Umstand, die (spätere) Auffassung der deutschen Behörden und das Urteil des EuGH in Slg. 2005, I-4321, dass Fleisch aus Isolierschlachtbetrieben nicht von handelsüblicher Qualität sei, könne nicht als ungewöhnlich und unvorhersehbar qualifiziert werden.

  • BFH, 30.07.2010 - VII B 217/08

    Kein Vertrauensschutz wegen einer überraschenden EuGH-Rechtsprechung zur

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - VII R 45/10
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 30. Juli 2010 VII B 217/08 (BFH/NV 2011, 577), auf den sich das HZA mit Recht bezogen hat, näher ausgeführt hat, musste jedoch ein umsichtiger Wirtschaftsteilnehmer auch vor Ergehen dieser Entscheidung in Betracht ziehen, dass die Erstattungsfähigkeit solchen Fleisches nicht umgekehrt zweifelsfrei feststeht; er konnte also nicht von vornherein ausschließen, dass die Rechtsprechung, insbesondere der EuGH, dahin entscheiden könnte, solches Fleisch sei nicht von handelsüblicher Qualität.
  • BFH, 25.09.2015 - VII B 55/15

    Ausfuhrerstattung: Sanktion für in unzutreffender Höhe beantragte

    Im anschließenden Revisionsverfahren hat der beschließende Senat das Verfahren mit Beschluss vom 7. September 2011 VII R 45/10 (BFHE 235, 65, ZfZ 2011, 328) ausgesetzt und den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob eine Sanktion gegen einen Ausführer zu verhängen ist, der unter zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts einen Erstattungsantrag stellt, obwohl für die betreffende Ausfuhr ein Erstattungsanspruch tatsächlich nicht besteht.

    Der beschließende Senat hat daraufhin mit Urteil vom 14. Mai 2013 VII R 45/10 (BFHE 242, 466, ZfZ 2013, 278) die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.

    Der beschließende Senat hat insoweit mit Urteil in BFHE 242, 466, ZfZ 2013, 278 "eine umfassende und die einzelnen Umstände in ihrem Gewicht abwägende Betrachtung und Bewertung der Situation" für erforderlich gehalten.

    Aus dem EuGH-Urteil SEPA (EU:C:2012:779, ZfZ 2013, 52) und dem Senatsurteil in BFHE 242, 466, ZfZ 2013, 278 ergibt sich nichts anderes.

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