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   BFH, 30.04.1987 - VII R 48/84   

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https://dejure.org/1987,731
BFH, 30.04.1987 - VII R 48/84 (https://dejure.org/1987,731)
BFH, Entscheidung vom 30.04.1987 - VII R 48/84 (https://dejure.org/1987,731)
BFH, Entscheidung vom 30. April 1987 - VII R 48/84 (https://dejure.org/1987,731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO a.F. §§ 103, 109 Abs. 1, 118

  • Wolters Kluwer

    Ermessensfehler - Ermessensentscheidung - Fehlende Begründung - Vorprägung der Ermessensentscheidung - Erschwerte Verschuldensform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (a.F.) §§ 103 109 Abs. 1 § 118

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eine nicht begründete Ermessensentscheidung ist regelmäßig rechtsfehlerhaft; Vorprägung der Ermessensentscheidung nur, wenn das FA erkennbar von erhöhtem Verschulden ausgegangen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 149, 511
  • BB 1987, 1593
  • BStBl II 1988, 170
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BFH, 30.04.1987 - VII R 48/84
    Eine Vorprägung der Ermessensentscheidung durch die Verwirklichung des Haftungstatbestands in erschwerter Verschuldensform und eine daran anknüpfende stillschweigend sachgerechte Ermessensausübung des FA kann in Anwendung des BFH-Urteils in BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508 nur dann angenommen werden, wenn das FA selbst bei seiner Entscheidung über den Haftungstatbestand erkennbar von einem schweren Verschulden des Haftungsschuldners ausgegangen ist.

    Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, daß es sich bei der Inanspruchnahme eines nach den §§ 103, 109 AO Haftenden um eine nach § 118 AO zu treffende Ermessensentscheidung handelt, die nach § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, und Urteil des erkennenden Senats vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).

    Auf eine Begründung der Ermessensentscheidung hätte das FA nach der Rechtsprechung des BFH allenfalls dann verzichten können, wenn diese Entscheidung durch die Rechtsentscheidung gewissermaßen vorgeprägt gewesen wäre, die Ermessenserwägung des FA also z.B. aus dem Maß des Verschuldens des Klägers als Haftungsschuldner, das aus der rechtlichen Begründung ersichtlich ist, mit einer jeden Zweifel ausschließenden Deutlichkeit hätte abgelesen werden können (vgl. Urteil in BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508).

  • BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78

    Ermessensentscheidung - Verwaltung

    Auszug aus BFH, 30.04.1987 - VII R 48/84
    Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, daß es sich bei der Inanspruchnahme eines nach den §§ 103, 109 AO Haftenden um eine nach § 118 AO zu treffende Ermessensentscheidung handelt, die nach § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, und Urteil des erkennenden Senats vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).

    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen - hier die Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners - aus der Entscheidung erkennbar sein (BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).

  • BFH, 11.11.1986 - VII R 3/82

    Steuerliche Bewertung der Nichtabführung von Steuerabzugsbeträgen - Verpflichtung

    Auszug aus BFH, 30.04.1987 - VII R 48/84
    In diesem Falle bedurfte es, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (Urteile vom 2. Oktober 1986 VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349 und vom 11. November 1986 VII R 3/82, BFH/NV 1987, 361), einer Darlegung der Ermessenserwägungen, um die Ermessensbetätigung der Verwaltung gemäß § 102 FGO richterlich überprüfen zu können.
  • BFH, 02.10.1986 - VII R 28/83

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Beurteilung des

    Auszug aus BFH, 30.04.1987 - VII R 48/84
    In diesem Falle bedurfte es, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (Urteile vom 2. Oktober 1986 VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349 und vom 11. November 1986 VII R 3/82, BFH/NV 1987, 361), einer Darlegung der Ermessenserwägungen, um die Ermessensbetätigung der Verwaltung gemäß § 102 FGO richterlich überprüfen zu können.
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen --die Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners-- aus der Entscheidung erkennbar sein (Senatsurteile vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493, und vom 30. April 1987 VII R 48/84, BFHE 149, 511, BStBl II 1988, 170).
  • BFH, 01.07.2008 - II R 2/07

    Begründung des Auswahlermessens bei Inanspruchnahme des Beschenkten trotz

    Fehlt die erforderliche Begründung und wird sie auch nicht in zulässiger Form nachgeholt, ist der gegen den Bedachten ergangene Steuerbescheid bereits aus diesem Grund rechtswidrig und aufzuheben (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. April 1987 VII R 48/84, BFHE 149, 511, BStBl II 1988, 170, und vom 23. November 1993 VII R 32/93, BFHE 173, 274; BFH-Beschluss vom 12. Juli 1999 VII B 2/99, BFH/NV 2000, 99).
  • BFH, 29.09.1987 - VII R 54/84

    Zur Begründung der Ermessensentschädigung der Verwaltung bei der Inanspruchnahme

    In diesem Falle bedurfte es, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (Urteile vom 2. Oktober 1986 VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349; vom 11. November 1986 VII R 3/82, BFH/NV 1987, 361, und vom 30. April 1987 VII R 48/84, BFHE 149, 511), einer Darlegung der Ermessenserwägungen, um die Ermessensbetätigung der Verwaltung gemäß § 102 FGO richterlich überprüfen zu können.
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