Rechtsprechung
BFH, 21.02.1978 - VII R 49/74 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 30.01.1974 - III 154/73
- BFH, 21.02.1978 - VII R 49/74
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Papierfundstellen
- BFHE 124, 480
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 03.11.2010 - VII R 21/10
Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen …
Daraus folgt, dass allein die Übermittlung eines --evtl. gerichtlich bestätigten-- ausländischen Steuerbescheids oder Vollstreckungstitels eine Überprüfung auf einen Verstoß gegen den ordre public nicht ausschließt (zu einer entsprechenden Befugnis des Gerichts bei Anwendung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten vom 11. September 1970 --RHV-- vgl. Senatsentscheidung vom 21. Februar 1978 VII R 49/74, BFHE 124, 480).Wie der Senat entschieden hat, eröffnet diese Klausel für das FG die Möglichkeit zur Prüfung, ob für die deutsche Behörde ein Anlass bestanden hätte, der ersuchenden österreichischen Behörde die Rechts- und Amtshilfe zu verweigern, etwa wegen begründeter Bedenken gegen die Rechtsstaatlichkeit des österreichischen Verfahrens bei der Entscheidung über den Anspruch oder seine Vollstreckbarkeit und wegen der Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ihren Bürgern aus den Grundrechtsvorschriften der Art. 1 bis 19 sowie der Art. 101 und 103 GG (Senatsurteil in BFHE 124, 480, 484).
- FG München, 10.10.2013 - 10 K 2217/13
Vollstreckung eines Straferkenntnisses einer österreichischen …
Denn Art. 9 Abs. 5 Amtshilfeabkommen räumt den zuständigen Stellen des ersuchten Staates die Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Vollstreckung ein und eine entsprechenden Prüfungsbefugnis des FG wurde vom BFH bereits bei Anwendung des (alten, vorhergehenden) Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten vom 11. September 1970 angenommen (BFH-Urteil vom 21. Februar 1978 VII R 49/74, BFHE 124, 480). - FG München, 28.04.2015 - 10 K 2146/14
Vollstreckung aus Beitreibungsersuchen aus Österreich
Nach dieser Vorschrift kann Rechtshilfe und Amtshilfe verweigert werden, wenn der ersuchte Staat der Ansicht ist, die Erledigung des Ersuchens sei geeignet, die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung (ordre public) oder andere wesentliche Interessen seines Landes zu beeinträchtigen (BFH-Urteil vom 21. Februar 1978 VII R 49/74, BFHE 124, 480; vgl. auch FG München, Urteil vom 10. Oktober 2013 10 K 2217/13, DStRE 2014, 1511; Sächsisches FG, Urteil vom 27. November 2013, 2 K 44/12, EFG 2015, 182). - FG Nürnberg, 14.12.2017 - 6 K 1111/17
Beschwerde, Bescheid, Gemeinde, Verwaltungsakt, Vollstreckung, Fahrzeug, …
Eine entsprechenden Prüfungsbefugnis des FG wurde vom BFH bereits bei Anwendung des (alten, vorhergehenden) Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten vom 11.09.1970 angenommen (BFH-Urteil vom 21.02.1978 VII R 49/74, BFHE 124, 480).