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   BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08   

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https://dejure.org/2009,836
BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08 (https://dejure.org/2009,836)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2009 - VII R 52/08 (https://dejure.org/2009,836)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - VII R 52/08 (https://dejure.org/2009,836)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    RL 76/308/EWG Art. 2, 14; EG-BeitrG § 1; AO § 117 Abs. 1, § 240; FVG § 5 Abs. 1 Nr. 5, § 17 Abs. 2 Satz 1; FGO § 63 Abs. 1, § 40 Abs. 1, § 118 Abs. 1

  • openjur.de

    Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung; Beitreibungsersuchen kein Verwaltungsakt; Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/44/EG; Rechtsschutz; Abgrenzung zwischen Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    RL 76/308/EWG Art. 2, 14; EG-BeitrG § 1; AO § 117 Abs. 1, § 240; FVG § 5 Abs. 1 Nr. 5, § 17 Abs. 2 Satz 1; FGO § 63 Abs. 1, § 40 Abs. 1, § 118 Abs. 1

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Amtshilfe zwischen EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Beitreibung von Steuerforderungen

  • Betriebs-Berater

    Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung - Beitreibungsersuchen kein VA - Anwendungsbereich der RL 2001/44/EG - Rechtsschutz - Abgrenzung Prozessführungsbefugnis/Passivlegitimation

  • Betriebs-Berater

    Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung

  • Judicialis

    FGO § 63 Abs. 1; ; AO § 117 Abs. 1; ; FVG § 17 Abs. 2 S. 1; ; RL 308/76/EWG Art. 2; ; RL 76/308/EWG Art. 14 Abs. 1 Buchst. b S. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessführungsbefugnis nach § 63 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung ( FGO ); Das Bundeszentralamt für Steuern als "Kontaktstelle oder Verbindungsstelle" für die Abwicklung eines Ersuchens bei der Übermittlung von Beitreibungsersuchen an eine Behörde in einem EG-Mitgliedstaat; ...

  • rechtsportal.de

    Prozessführungsbefugnis nach § 63 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung ( FGO ); Das Bundeszentralamt für Steuern als "Kontaktstelle oder Verbindungsstelle" für die Abwicklung eines Ersuchens bei der Übermittlung von Beitreibungsersuchen an eine Behörde in einem EG-Mitgliedstaat; ...

  • datenbank.nwb.de

    Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung; Beitreibungsersuchen kein Verwaltungsakt; Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/44/EG; Rechtsschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung ? Beitreibungsersuchen kein Verwaltungsakt ? Anwendungsbereich der RL 2001/44/EG ? Rechtsschutz ? Abgrenzung zwischen Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Beitreibungsersuchen des Finanzamts in das EG-Ausland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitreibung von Steuerschulden im EU-Ausland

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozessführungsbefugnis nach § 63 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO); Das Bundeszentralamt für Steuern als "Kontaktstelle oder Verbindungsstelle" für die Abwicklung eines Ersuchens bei der Übermittlung von Beitreibungsersuchen an eine Behörde in einem EG-Mitgliedstaat; Das ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beitreibung deutscher Steuerschulden im EG-Ausland ist rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit eines Beitreibungsersuchens in das EG-Ausland

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 308/76 Art 6, EWGRL 308/76 Art 13, FVG § 5 Nr 5
    Amtshilfe; Vollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 102
  • NVwZ-RR 2009, 948
  • EuZW 2010, 116
  • BB 2009, 2283
  • BB 2009, 2463
  • DB 2009, 2300
  • BStBl II 2010, 51
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 13.01.1976 - VII R 40/73

    Gewährung von Ausfuhrvergütungen - Finanzrechtsweg - Klage - Bekanntmachung des

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Die Revisibilität von Entscheidungen auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften hat der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte für den Fall anerkannt, dass die Bedeutung der Vorschrift über die einer bloßen Anweisung für den inneren Dienstbetrieb hinausgeht, weil sie eine im Gesetz nur allgemein festgelegte Rechtspflicht durch bestimmte und für alle gleichgelagerten Fälle allgemein geltende Regel konkretisiert und damit das Ermessen der Verwaltung mit Außenwirkung bindet (Selbstbindung der Verwaltung, vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 1976 VII R 40/73, BFHE 118, 492, BStBl II 1976, 457, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Das FG allerdings spricht, indem es die Beklagtenstellung des FA gemäß § 63 Abs. 1 FGO bejaht, offensichtlich in Anlehnung an die Gleichstellung der Begriffe "Passivlegitimation (Prozessführungsbefugnis des Beklagten)" im BFH-Beschluss vom 19. Mai 2008 V B 29/07 (BFH/NV 2008, 1501) davon, das FA sei "passivlegitimiert".
  • BFH, 29.10.1986 - I B 28/86

    Tätigkeit der Steuerfahndung im Besteuerungs- oder Strafverfahren;

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    In dem Beschluss vom 29. Oktober 1986 I B 28/86 (BFHE 147, 492, BStBl II 1987, 440) ging es allein darum, die Weiterleitung eines Auskunftsersuchens durch das BMF vorläufig zu verhindern.
  • FG Düsseldorf, 13.09.1989 - 5 V 364/89

    Abgabenordnung; zwischenstaatliche Amtshilfe

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Der Senat teilt allerdings nicht die Auffassung des FG Düsseldorf (Beschluss vom 13. September 1989 5 V 364/89 AE, Entscheidungen der Finanzgerichte 1989, 646), dass ein solches Ersuchen als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist.
  • BFH, 26.02.1980 - VII R 60/78

    Klageänderung - Frist - Zulässigkeit der Klageänderung - Falsche Behörde -

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Lediglich klarstellend sei angemerkt, dass dieser Begriff in diesem Zusammenhang ebenso wie seine Verwendung in dem Senatsurteil vom 26. Februar 1980 VII R 60/78 (BFHE 130, 12, BStBl II 1980, 1199) missverständlich ist (wie hier z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2007 IV B 98/06, BFH/NV 2007, 2322; vom 6. März 2000 II B 48/99, BFH/NV 2000, 1112).
  • BFH, 13.01.2006 - I B 35/05

    Spontanauskunft in die Russische Förderation

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Im Verfahren I B 35/05 (Beschluss vom 13. Januar 2006, BFH/NV 2006, 922) sollte dem BZSt untersagt werden, eine beabsichtigte Spontanauskunft zu erteilen.
  • BFH, 23.07.1986 - I R 306/82

    Auskunft an ausländische Steuerbehörde - Klage auf Unterlassung einer Auskunft -

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) für eine Klage auf Unterlassung einer Auskunft an eine ausländische Steuerbehörde nicht die Prozessführungsbefugnis des FA, sondern seine Passivlegitimation verneint, weil das FA für die streitige Auskunft unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zuständig gewesen sei (Urteil vom 23. Juli 1986 I R 306/82, BFHE 148, 1, BStBl II 1987, 92).
  • BFH, 06.03.2000 - II B 48/99

    Verfahrensfehler; Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Lediglich klarstellend sei angemerkt, dass dieser Begriff in diesem Zusammenhang ebenso wie seine Verwendung in dem Senatsurteil vom 26. Februar 1980 VII R 60/78 (BFHE 130, 12, BStBl II 1980, 1199) missverständlich ist (wie hier z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2007 IV B 98/06, BFH/NV 2007, 2322; vom 6. März 2000 II B 48/99, BFH/NV 2000, 1112).
  • BFH, 27.08.2007 - IV B 98/06

    Passivlegitimation; unzulässige Klage

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Lediglich klarstellend sei angemerkt, dass dieser Begriff in diesem Zusammenhang ebenso wie seine Verwendung in dem Senatsurteil vom 26. Februar 1980 VII R 60/78 (BFHE 130, 12, BStBl II 1980, 1199) missverständlich ist (wie hier z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2007 IV B 98/06, BFH/NV 2007, 2322; vom 6. März 2000 II B 48/99, BFH/NV 2000, 1112).
  • BFH, 15.12.1992 - VII B 131/92

    Aussetzungsfähigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes in das

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Zwar sieht die Rechtsprechung des Senats in den für die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen erforderlichen Anträgen an das (inländische) Vollstreckungsgericht oder Grundbuchamt Verwaltungsakte, weil sie die Bestätigung enthalten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung vorliegen (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 1992 VII B 131/92, BFH/NV 1993, 460).
  • BFH, 30.07.2020 - VII B 73/20

    Zur Beitreibung nach dem EUBeitrG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens

    (1) Nach dem EUBeitrG wird Amtshilfe im Bereich der Beitreibung in Bezug auf Forderungen im Zusammenhang mit Steuern (i.S. des § 3 Abs. 1 AO) und Abgaben einschließlich der Forderungen aus Haftungsbescheiden und steuerlichen Nebenleistungen (i.S. des § 3 Abs. 4 AO), wie etwa Säumniszuschlägen (vgl. Senatsurteil vom 21.07.2009 - VII R 52/08, BFHE 226, 102, BStBl II 2010, 51, unter II.4.a), geleistet (§ 1 EUBeitrG, Art. 2 EUBeitrRL), wenn der Mindestbetrag von 1.500 EUR (§ 14 Abs. 1 EUBeitrG, Art. 18 Abs. 3 EUBeitrRL) überschritten wird und die Forderungen nicht betagt sind (§ 14 Abs. 2 EUBeitrG, Art. 18 Abs. 2 EUBeitrRL).

    (5) Die Antragstellerin kann die Aufhebung der streitgegenständlichen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen nicht deshalb verlangen, weil im Streitfall --entgegen dem BMF-Merkblatt in BStBl I 2014, 188, Nr. 4.2.4.-- vor deren Erlass keine Zahlungsaufforderung mit 14-tägiger Frist ergangen ist, auch wenn der Senat mit Urteil in BFHE 226, 102, BStBl II 2010, 51 zum früheren Recht entschieden hat, dass ein derartiges Merkblatt Außenwirkung entfaltet.

  • BFH, 24.02.2015 - VII R 1/14

    Beitreibungsersuchen - Einwendungen gegen die Bekanntgabe des Leistungsbescheids

    Es hat zutreffend darauf hingewiesen, dass das EG-BeitrG nach der Senatsrechtsprechung auf alle Forderungen im Zusammenhang mit --unter anderem-- Einkommensteuern Anwendung finde, insbesondere auch auf (Säumnis-)Zuschläge (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 VII R 52/08, BFHE 226, 102, BStBl II 2010, 51).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 631/10

    Anspruch einer GmbH nach ukrainischem Recht mit inländischer Zweigniederlassung

    Davon zu unterscheiden ist die Sach- oder Passivlegitimation, die die Frage beantwortet, ob der Beklagte nach dem materiellen Recht auch der Anspruchsverpflichtete ist (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 52/08, BFH/NV 2009, 1906).
  • FG Sachsen, 27.11.2013 - 2 K 44/12

    Zulässigkeit der Vollstreckung eines tschechischen Vollstreckungstitels aufgrund

    Bereits unter Geltung des EG-Beitreibungsgesetzes und des Art. 2 e und g der Richtlinie 76/308/EWG i.d.F. der Richtlinie 2001/44/EG des Rates vom 15. Juni 2001 war aber anerkannt, dass die Richtlinie und in deren Auslegung das Gesetz auf alle Forderungen im Zusammenhang mit - unter anderem - Einkommensteuern Anwendung findet, wozu nach deutschem Recht auch Säumniszuschläge gehören (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 - VII R 52/08, BStBl II 2010, 51).
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