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   BFH, 12.04.2016 - VII R 56/13   

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https://dejure.org/2016,14749
BFH, 12.04.2016 - VII R 56/13 (https://dejure.org/2016,14749)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2016 - VII R 56/13 (https://dejure.org/2016,14749)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2016 - VII R 56/13 (https://dejure.org/2016,14749)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EnergieStG § 50 Abs 1 Nr 3, EnergieStG § 50 Abs 5 Nr 1, EnergieStG § 66 Abs 1 Nr 11a, BImSchG § 37b S 8, GG Art 3 Abs 1, AEUV Art 49, AEUV Art 107
    Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 Abs 1 Nr 3 EnergieStG vom 18.12.2006, § 50 Abs 5 Nr 1 EnergieStG vom 18.12.2006, § 66 Abs 1 Nr 11a EnergieStG vom 18.12.2006, § 37b S 8 BImSchG, Art 3 Abs 1 GG
    Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der besonderen Förderungswürdigkeit von Biokraftstoffen i.S. von § 50 Abs. 5 EnergieStG a.F.

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

  • rewis.io

    Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der besonderen Förderungswürdigkeit von Biokraftstoffen i.S. von § 50 Abs. 5 EnergieStG a.F.

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kraftstoffzusätze - als besonders förderungswürdige Biokraftstoffe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Energiesteuer: Hydrierte Pflanzenöle (HVO) keine besonders förderungswürdigen Biokraftstoffe

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EnergieStG § 50 Abs 1 Nr 3, EnergieStG § 50 Abs 5 Nr 1
    Energiesteuer, Biokraftstoff, Steuerentlastung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 253, 181
  • BB 2016, 1556
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 12.04.2016 - VII R 56/13
    Soweit es für "besonders förderungswürdige" Biokraftstoffe zu einer doppelten Förderung durch die Biokraftstoffquote einerseits und eine steuerliche Entlastung andererseits kommt, ist somit eine restriktive Auslegung geboten, die insbesondere die vom Gesetzgeber verfolgten energie- und umweltpolitischen Ziele Versorgungssicherheit und Klimaschutz berücksichtigt (BTDrucks 16/2709, S. 1 und 15; vgl. auch Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 25. Juli 2007  1 BvR 1031/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 1024, und vom 4. November 2010  1 BvR 1981/07, HFR 2011, 209).

    Die Differenzierung der steuerlichen Förderung nach dem Umfang der verwendeten Rohstoffgrundlage ist ein sachgerechtes Kriterium, das eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ausschließt, selbst wenn HVO-Verfahren im Jahr 2007 noch das vom BVerfG in HFR 2007, 1024 und HFR 2011, 209 genannte Kriterium eines erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarfs erfüllt haben sollten.

  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07

    Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene

    Auszug aus BFH, 12.04.2016 - VII R 56/13
    Soweit es für "besonders förderungswürdige" Biokraftstoffe zu einer doppelten Förderung durch die Biokraftstoffquote einerseits und eine steuerliche Entlastung andererseits kommt, ist somit eine restriktive Auslegung geboten, die insbesondere die vom Gesetzgeber verfolgten energie- und umweltpolitischen Ziele Versorgungssicherheit und Klimaschutz berücksichtigt (BTDrucks 16/2709, S. 1 und 15; vgl. auch Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 25. Juli 2007  1 BvR 1031/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 1024, und vom 4. November 2010  1 BvR 1981/07, HFR 2011, 209).

    Die Differenzierung der steuerlichen Förderung nach dem Umfang der verwendeten Rohstoffgrundlage ist ein sachgerechtes Kriterium, das eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ausschließt, selbst wenn HVO-Verfahren im Jahr 2007 noch das vom BVerfG in HFR 2007, 1024 und HFR 2011, 209 genannte Kriterium eines erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarfs erfüllt haben sollten.

  • Drs-Bund, 26.08.2013 - BT-Drs 17/14641
    Auszug aus BFH, 12.04.2016 - VII R 56/13
    Im Übrigen folge aus dem Biokraftstoffbericht 2012 (Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe 2012 vom 26. August 2013, Unterrichtung durch die Bundesregierung, BTDrucks 17/14641, S. 5), dass auch die Finanzverwaltung von der grundsätzlichen steuerlichen Entlastung hydrierter Pflanzenöle gemäß § 50 Abs. 5 Nr. 1 EnergieStG ausgehe.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin geht auch der Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe 2012 (BTDrucks 17/14641, S. 5) nicht von einer Steuerentlastung für hydrierte Pflanzenöle aus.

  • EuGH, 15.06.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von

    Auszug aus BFH, 12.04.2016 - VII R 56/13
    Hinsichtlich eines etwaigen Verstoßes gegen das unionsrechtliche Beihilfeverbot ist jedenfalls darauf hinzuweisen, dass sich Unternehmen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vor den nationalen Gerichten nicht auf die Rechtswidrigkeit der anderen Unternehmen gewährten Steuerbefreiung berufen können, um sich der Entrichtung dieser Steuer zu entziehen oder deren Erstattung zu erwirken (EuGH-Urteil Air Liquide Industries Belgium vom 15. Juni 2006 C-393/04 und C-41/05, EU:C:2006:403; EuGH-Urteil Finanzamt Linz vom 6. Oktober 2015 C-66/14, EU:C:2015:661).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-66/14

    Finanzamt Linz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV, 54 AEUV, 107 AEUV

    Auszug aus BFH, 12.04.2016 - VII R 56/13
    Hinsichtlich eines etwaigen Verstoßes gegen das unionsrechtliche Beihilfeverbot ist jedenfalls darauf hinzuweisen, dass sich Unternehmen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vor den nationalen Gerichten nicht auf die Rechtswidrigkeit der anderen Unternehmen gewährten Steuerbefreiung berufen können, um sich der Entrichtung dieser Steuer zu entziehen oder deren Erstattung zu erwirken (EuGH-Urteil Air Liquide Industries Belgium vom 15. Juni 2006 C-393/04 und C-41/05, EU:C:2006:403; EuGH-Urteil Finanzamt Linz vom 6. Oktober 2015 C-66/14, EU:C:2015:661).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 12.04.2016 - VII R 56/13
    Ein Anlass zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH besteht demnach nicht (vgl. EuGH-Urteil CILFIT vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EU:C:1982:335).
  • FG Hamburg, 24.10.2013 - 4 K 38/11

    Energiesteuer: Energiesteuerentlastung für Biokraftstoffe

    Auszug aus BFH, 12.04.2016 - VII R 56/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2013  4 K 38/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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