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   BFH, 13.06.1973 - VII R 58/71   

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https://dejure.org/1973,156
BFH, 13.06.1973 - VII R 58/71 (https://dejure.org/1973,156)
BFH, Entscheidung vom 13.06.1973 - VII R 58/71 (https://dejure.org/1973,156)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 1973 - VII R 58/71 (https://dejure.org/1973,156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt eines Strafurteils - Finanzgerichtliches Verfahren - Tatsächliche Feststellungen - Beweiswürdigungen - Rechtliche Beurteilungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1, § 235

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 306
  • NJW 1973, 2320
  • BStBl II 1973, 666
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

    Zur Übernahme der vom FG für zutreffend erachteten Feststellungen und Beweiswürdigungen des Strafgerichts besteht besonders dann Anlass, wenn --wie im Streitfall-- die strafgerichtliche Entscheidung bereits rechtskräftig geworden ist (Senatsurteil vom 13. Juni 1973 VII R 58/71, BFHE 109, 306, BStBl II 1973, 666).
  • BFH, 06.11.2008 - IV B 126/07

    Einstweilige Rechtsschutzverfahren über Anerkennung von Verlusten aus Filmfonds

    Eigene Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren können zwar grundsätzlich durch Übernahme von Feststellungen des strafgerichtlichen Urteils ersetzt werden, sofern das betreffende Urteil rechtskräftig ist und die Beteiligten die Feststellungen nicht substantiiert bestreiten (BFH-Urteil vom 13. Juni 1973 VII R 58/71, BFHE 109, 306, BStBl II 1973, 666).
  • BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74

    Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung

    Es erachte ferner die Beweiswürdigung und die rechtliche Beurteilung in dem gegen den Kläger ergangenen rechtskräftigen Strafurteil des Landgerichts X für zutreffend und mache sie sich deswegen in dem Rahmen, der sich aus den nachstehenden Ausführungen ergebe, zu eigen (vgl. Urteil des BFH vom 13. Juni 1973 VII R 58/71, BFHE 109, 306, BStBl II 1973, 666).

    Das stehe jedoch der Übernahme nicht entgegen (vgl. das zitierte BFH-Urteil VII R 58/71).

    Die Zulässigkeit der Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen und Würdigungen, wie sie in dem vom FG zitierten BFH-Urteil VII R 58/71 ausgesprochen worden sei, betreffe zunächst einmal einen anderen Fall, der ganz entscheidend von dem hier in Rede stehenden Fall abweiche.

    Nach dem vom FG zitierten Urteil des erkennenden Senats VII R 58/71 kann das FG sich die ihm zutreffend erscheinenden tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen eines Strafurteils zu eigen machen, und zwar auch dann, wenn es noch nicht rechtskräftig ist.

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