Rechtsprechung
   BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9624
BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12 (https://dejure.org/2013,9624)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2013 - VII R 6/12 (https://dejure.org/2013,9624)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2013 - VII R 6/12 (https://dejure.org/2013,9624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,9624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Zollpräferenzen gemäß Assoziierungsabkommen EG-Israel für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse - Keine Präferenzbehandlung nach dem Assoziierungsabkommen EG-PLO - Ursprungseigenschaft einer Ware - Keine Bindung der Behörden des Einfuhrlands an die Beurteilung ...

  • openjur.de

    Keine Zollpräferenzen gemäß Assoziierungsabkommen EG-Israel für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse; Keine Präferenzbehandlung nach dem Assoziierungsabkommen EG-PLO; Ursprungseigenschaft einer Ware; Keine Bindung der Behörden des Einfuhrlands an die Beurteilung ...

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 220 Abs 2, EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2, EGAbk ISR Art 83, EGAbkISRProt 4 Art 2, EGAbkISRProt 4 Art 4, EGAbkISRProt 4 Art 5, EGAbkISRProt 4 Art 17, EGAbkISRProt 4 Art 22, EGAb... kISRProt 4 Art 32, EGIntAbk PSE, VtrRKonv Art 34
    Keine Zollpräferenzen gemäß Assoziierungsabkommen EG-Israel für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse - Keine Präferenzbehandlung nach dem Assoziierungsabkommen EG-PLO - Ursprungseigenschaft einer Ware - Keine Bindung der Behörden des Einfuhrlands an die Beurteilung ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine Zollpräferenzen gemäß Assoziierungsabkommen EG-Israel für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse - Keine Präferenzbehandlung nach dem Assoziierungsabkommen EG-PLO - Ursprungseigenschaft einer Ware - Keine Bindung der Behörden des Einfuhrlands an die Beurteilung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 220 Abs 2 ZK, Art 220 Abs 2 EWGV 2913/92, Art 83 EGAbk ISR, Art 2 EGAbkISRProt 4, Art 4 EGAbkISRProt 4
    Keine Zollpräferenzen gemäß Assoziierungsabkommen EG-Israel für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse - Keine Präferenzbehandlung nach dem Assoziierungsabkommen EG-PLO - Ursprungseigenschaft einer Ware - Keine Bindung der Behörden des Einfuhrlands an die Beurteilung ...

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Zollpräferenzen gemäß Assoziierungsabkommen EG-Israel für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse - Keine Präferenzbehandlung nach dem Assoziierungsabkommen EG-PLO - Ursprungseigenschaft einer Ware - Keine Bindung der Behörden des Einfuhrlands an die Beurteilung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Präferenzbehandlung gemäß Assoziierungsabkommen EG-Israel für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse

  • datenbank.nwb.de

    Keine Zollpräferenzen gemäß Assoziierungsabkommen EG-Israel für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Zollpräferenzen für israelische Waren gelten nicht für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gelten Zollpräferenzen für israelische Waren auch für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Gewährung einer Präferenzbehandlung für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse gem. Assoziierungsabkommen EG-Israel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zollpräferenzen für israelische Waren gelten nicht für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Präferenzbehandlung für Waren aus dem Westjordanland

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Zollpräferenzen für israelische Waren gelten nicht für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Zollpräferenzen für israelische Waren gelten nicht für im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 470
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 25.02.2010 - C-386/08

    Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland fallen nicht unter die

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12
    Im anschließenden Klageverfahren legte das Finanzgericht (FG) dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Auslegung des Assoziierungsabkommens EG-Israel sowie des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits --Assoziierungsabkommen EG-PLO-- (ABlEG 1997, Nr. L 187/3) zur Vorabentscheidung vor (FG-Beschluss vom 30. Juli 2008  4 K 133/06, nicht veröffentlicht), die der EuGH mit Urteil vom 25. Februar 2010 C-386/08 (Slg. 2010, I-1289, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 104) wie folgt beantwortete:.

    Nach dem EuGH-Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104 könnten die Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats die Präferenzbehandlung nach dem Assoziierungsabkommen EG-Israel verweigern, wenn die betreffenden Waren ihren Ursprung im Westjordanland hätten.

    Wie der EuGH mit Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104 entschieden hat, ist das Assoziierungsabkommen EG-Israel dahin auszulegen, dass das Gebiet des Staates Israel, für den das Abkommen nach seinem Art. 83 gilt, die von Israel besetzten Gebiete des Westjordanlands nicht erfasst (Rz 53 des Urteils).

    Es verstieße gegen den vom EuGH in seinem Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104 hervorgehobenen Grundsatz der relativen Wirkung von Verträgen, wollte man das Assoziierungsabkommen EG-Israel und die dort beschriebenen Voraussetzungen einer Präferenzbehandlung für Einfuhrwaren unter Berücksichtigung bilateraler Abkommen zwischen Israel und der PLO auslegen.

    Dementsprechend hat der EuGH mit Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104 (Rz 51) ausgeführt, die Zollbehörden des Ausfuhrstaats im Sinne der Ursprungsprotokolle verfügten im Rahmen des räumlichen Geltungsbereichs der Assoziierungsabkommen über eine ausschließliche Zuständigkeit zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen bzw. zur Ermächtigung der Ausführer, Ursprungserklärungen auf der Rechnung auszufertigen.

    Es ist nach alledem nicht zu klären, ob die --von Seiten der Revision hinsichtlich der sog. Zone C des Westjordanlands bezweifelten-- Angaben des Generalanwalts zutreffen, es gebe nach den zwischen Israel und der PLO getroffenen Abkommen auch durchaus palästinensische Behörden, die zollbehördliche Befugnisse hätten und diese auch ausübten (Slg. 2010, I-1289, Rz 126 ff.).

    Aus den vorgenannten Gründen sowie im Hinblick auf die Ausführungen des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen vom 29. Oktober 2009 (Slg. 2010, I-1289, Rz 38 ff.) spricht nichts für die Vermutung der Revision, der EuGH habe die bilateralen Abkommen zwischen Israel und der PLO unberücksichtigt gelassen, weil diese nicht Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens des FG gewesen seien, und er werde bei einer erneuten Vorlage die Zuständigkeit israelischer Behörden zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Waren aus dem Westjordanland möglicherweise bejahen.

    Die im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (Wiener Übereinkommen) wiedergegebenen Regeln des Völkergewohnheitsrechts binden zwar die Organe der Union, sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH-Urteile in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 42; vom 21. Dezember 2011 C-366/10 --Air Transport Association of America u.a.--, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2012, 226, Rz 101; vom 22. November 2012 C-410/11 --Espada Sánchez u.a.--, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2012, 540, Rz 21) und daher zur Auslegung völkerrechtlicher Verträge heranzuziehen (EuGH-Urteil vom 19. November 2009 C-118/07 --Kommission/Finnland--, Slg. 2009, I-10889, Rz 39).

    Da der EuGH sein Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 40 ff. auf das Wiener Übereinkommen, das die Regeln des Völkergewohnheitsrechts wiedergibt, gestützt hat, besteht auch kein Grund für die Vermutung der Revision, der EuGH habe bei seiner Vorabentscheidung das Völkergewohnheitsrecht unberücksichtigt gelassen, weil ihm dieser rechtliche Gesichtspunkt nicht vorgetragen worden sei.

    Wie der EuGH wiederholt entschieden hat, beruht zwar das in den Präferenzabkommen vorgesehene System der Zusammenarbeit der Verwaltungen auf einer Verteilung der Aufgaben sowie auf einem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Behörden der Einfuhr- und der Ausfuhrstaaten, weshalb die dem Ausfuhrland obliegende Beurteilung der Gültigkeit ausgestellter Ursprungsnachweise von den Behörden des Einfuhrlands anzuerkennen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 9. Februar 2006 C-23 bis 25/04 --Sfakianakis-- Slg. 2006, I-1265, ZfZ 2006, 154; vom 15. Dezember 2011 C-409/10 --Afasia Knits Deutschland--, ZfZ 2012, 79; ebenso in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 60 ff.).

    Rechtliche Fragen dieser Art sind nicht im Rahmen einer nachträglichen Prüfung der Ursprungsnachweise gemäß Art. 32 Protokoll Nr. 4 durch die Zollbehörden des Ausfuhrlands oder gemäß Art. 33 Unterabs. 1 Protokoll Nr. 4 vom Ausschuss für die Zusammenarbeit im Zollwesen zu beantworten (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 64, 69, 70).

    Geschieht dies nicht, ist die Zollbehörde des Einfuhrlands allerdings nicht gehindert, die Rechtsfrage in eigener Zuständigkeit zu beantworten und die Gewährung der Präferenz zu versagen (EuGH-Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 69, 72).

    Trotzdem kann --wie der EuGH mit Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104 entschieden hat-- bei der Frage der Präferenzbehandlung keine Wahlfeststellung getroffen und offengelassen werden, welches Abkommen anzuwenden ist.

  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zu anderen Präferenzabkommen sind die Zollbehörden des Einfuhrlands in Fällen, in denen die Zollbehörden des Ausfuhrlands zur nachträglichen Überprüfung nicht in der Lage sind, berechtigt, andere Beweise für den Ursprung der Ware als die im Präferenzabkommen vorgesehenen Ursprungsnachweise zu berücksichtigen (EuGH-Urteil vom 7. Dezember 1993 C-12/92 --Huygen u.a.--, Slg. 1993, I-6381).

    Lässt sich damit die Ursprungseigenschaft der Ware zweifelsfrei feststellen, kann sich der Importeur hinsichtlich der fehlenden formellen Ursprungsnachweise ggf. auf höhere Gewalt berufen, wenn er sich ganz außergewöhnlichen Umständen gegenübersieht, auf die er keinen Einfluss hat und deren Folgen unvermeidbar und unausweichlich sind und ihm die Einhaltung seiner Verpflichtungen objektiv unmöglich machen (EuGH-Urteile in Slg. 1993, I-6381; vom 23. Februar 1995 C-334/93 --Bonapharma--, Slg. 1995, I-319).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-328/04

    Vajnai - Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung des Grundsatzes der

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12
    Wirtschaftsbeteiligte, die Ursprungsnachweise vorlegten, um für Waren mit Ursprung (u.a.) im Westjordanland eine Präferenzbehandlung zu erwirken, hätten alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, weil aus der Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr eine Zollschuld entstehen könne (Hinweis an die Einführer - Einfuhren aus Israel in die Gemeinschaft, 2001/C 328/04, ABlEG 2001, Nr. C 328/6).
  • EuGH, 15.12.2011 - C-409/10

    Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik - Präferenzregelung für die

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12
    Wie der EuGH wiederholt entschieden hat, beruht zwar das in den Präferenzabkommen vorgesehene System der Zusammenarbeit der Verwaltungen auf einer Verteilung der Aufgaben sowie auf einem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Behörden der Einfuhr- und der Ausfuhrstaaten, weshalb die dem Ausfuhrland obliegende Beurteilung der Gültigkeit ausgestellter Ursprungsnachweise von den Behörden des Einfuhrlands anzuerkennen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 9. Februar 2006 C-23 bis 25/04 --Sfakianakis-- Slg. 2006, I-1265, ZfZ 2006, 154; vom 15. Dezember 2011 C-409/10 --Afasia Knits Deutschland--, ZfZ 2012, 79; ebenso in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 60 ff.).
  • EuGH, 09.02.2006 - C-23/04

    Sfakianakis - Assoziierungsabkommen EWG-Ungarn - Verpflichtung der Zollbehörden,

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12
    Wie der EuGH wiederholt entschieden hat, beruht zwar das in den Präferenzabkommen vorgesehene System der Zusammenarbeit der Verwaltungen auf einer Verteilung der Aufgaben sowie auf einem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Behörden der Einfuhr- und der Ausfuhrstaaten, weshalb die dem Ausfuhrland obliegende Beurteilung der Gültigkeit ausgestellter Ursprungsnachweise von den Behörden des Einfuhrlands anzuerkennen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 9. Februar 2006 C-23 bis 25/04 --Sfakianakis-- Slg. 2006, I-1265, ZfZ 2006, 154; vom 15. Dezember 2011 C-409/10 --Afasia Knits Deutschland--, ZfZ 2012, 79; ebenso in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 60 ff.).
  • EuGH, 23.02.1995 - C-334/93

    Bonapharma Arzneimittel / Hauptzollamt Krefeld

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12
    Lässt sich damit die Ursprungseigenschaft der Ware zweifelsfrei feststellen, kann sich der Importeur hinsichtlich der fehlenden formellen Ursprungsnachweise ggf. auf höhere Gewalt berufen, wenn er sich ganz außergewöhnlichen Umständen gegenübersieht, auf die er keinen Einfluss hat und deren Folgen unvermeidbar und unausweichlich sind und ihm die Einhaltung seiner Verpflichtungen objektiv unmöglich machen (EuGH-Urteile in Slg. 1993, I-6381; vom 23. Februar 1995 C-334/93 --Bonapharma--, Slg. 1995, I-319).
  • FG Hamburg, 30.07.2008 - 4 K 133/06

    Zollrecht: Präferenzbehandlung für Waren aus dem israelisch kontrollierten Teil

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12
    Im anschließenden Klageverfahren legte das Finanzgericht (FG) dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Auslegung des Assoziierungsabkommens EG-Israel sowie des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits --Assoziierungsabkommen EG-PLO-- (ABlEG 1997, Nr. L 187/3) zur Vorabentscheidung vor (FG-Beschluss vom 30. Juli 2008  4 K 133/06, nicht veröffentlicht), die der EuGH mit Urteil vom 25. Februar 2010 C-386/08 (Slg. 2010, I-1289, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 104) wie folgt beantwortete:.
  • EuGH, 22.11.2012 - C-410/11

    Ein Flugreisender kann vom Luftfrachtführer Schadensersatz für den Verlust seiner

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12
    Die im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (Wiener Übereinkommen) wiedergegebenen Regeln des Völkergewohnheitsrechts binden zwar die Organe der Union, sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH-Urteile in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 42; vom 21. Dezember 2011 C-366/10 --Air Transport Association of America u.a.--, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2012, 226, Rz 101; vom 22. November 2012 C-410/11 --Espada Sánchez u.a.--, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2012, 540, Rz 21) und daher zur Auslegung völkerrechtlicher Verträge heranzuziehen (EuGH-Urteil vom 19. November 2009 C-118/07 --Kommission/Finnland--, Slg. 2009, I-10889, Rz 39).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12
    Die im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (Wiener Übereinkommen) wiedergegebenen Regeln des Völkergewohnheitsrechts binden zwar die Organe der Union, sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH-Urteile in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 42; vom 21. Dezember 2011 C-366/10 --Air Transport Association of America u.a.--, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2012, 226, Rz 101; vom 22. November 2012 C-410/11 --Espada Sánchez u.a.--, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2012, 540, Rz 21) und daher zur Auslegung völkerrechtlicher Verträge heranzuziehen (EuGH-Urteil vom 19. November 2009 C-118/07 --Kommission/Finnland--, Slg. 2009, I-10889, Rz 39).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-118/07

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 307 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12
    Die im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (Wiener Übereinkommen) wiedergegebenen Regeln des Völkergewohnheitsrechts binden zwar die Organe der Union, sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH-Urteile in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 42; vom 21. Dezember 2011 C-366/10 --Air Transport Association of America u.a.--, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2012, 226, Rz 101; vom 22. November 2012 C-410/11 --Espada Sánchez u.a.--, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2012, 540, Rz 21) und daher zur Auslegung völkerrechtlicher Verträge heranzuziehen (EuGH-Urteil vom 19. November 2009 C-118/07 --Kommission/Finnland--, Slg. 2009, I-10889, Rz 39).
  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 63/18

    Gewährung einer Zollpräferenz wegen außergewöhnlicher Umstände trotz fehlender

    Diese Rechtsfolge tritt nicht ein, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2013, VII R 6/12, Rn. 31 zu einer ähnlich formulierten Vorschrift).

    (4) Auch das Urteil des BFH vom 19. März 2013 (VII R 6/12, Rn. 30-32) steht nicht im Widerspruch zu der hier vorgenommenen Erweiterung der außergewöhnlichen Umstände.

  • FG Hamburg, 30.11.2011 - 4 K 61/10

    Zollrecht: Präferenzbehandlung für Waren aus dem Westjordanland

    Rev., Az.: VII R 6/12.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht