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   BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05   

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https://dejure.org/2006,8510
BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05 (https://dejure.org/2006,8510)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2006 - VII R 62/05 (https://dejure.org/2006,8510)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - VII R 62/05 (https://dejure.org/2006,8510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    MinöStG 1993 § 4; ; MinöStG 1993 § 4 Abs. 1 Nr. 4; ; MinöStG 1993 § 4 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1; ; MinöStG 1993 § 4 Abs. 1 Satz 1; ; MinöStG 1993 § 12; ; MinöStG 1993 § 12 Abs. 1; ; Minö... StG 1993 § 31 Abs. 2 Nr. 5; ; MinöStV § 17; ; MinöStV § 17 Abs. 5; ; MinöStV § 17 Abs. 5 Nr. 1; ; AZO § 46 Abs. 1; ; AZO § 72 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MinÖStG § 4 Abs. 1; MinÖStV § 17 Abs. 5
    MinÖSt - steuerfreie Verwendung des Schiffsbetriebsstoffs

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Verwendung von Schiffsbetriebsstoffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStG § 4 Abs 1 Nr 4, MinöStV § 17, EWGRL 81/92 Art 8 Abs 1, Richtlinie 92/81/EWG Art 8 Abs 1
    Gewerbliche Schifffahrt; Schiffsbetriebsstoff; Steuerfreie Verwendung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 01.04.2004 - C-389/02

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05
    Zwar sei die Schifffahrt bei einem Yachtversicherungsmakler nicht unmittelbares Ziel des ausgeübten Gewerbes, doch sei der Begriff der gewerblichen Schifffahrt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) zu Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle --Mineralölstrukturrichtlinie-- (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 316/12) in einem weiteren Sinne zu verstehen und insbesondere von dem Begriff der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt abzugrenzen (EuGH-Urteil vom 1. April 2004 Rs. C-389/02, EuGHE 2004, I-3537).

    Auch ist zu berücksichtigen, dass der EuGH in seiner Entscheidung in EuGHE 2004, I-3537, lediglich zum Begriff der Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft Stellung genommen hat.

    Denn wie der EuGH in seinem Urteil in EuGHE 2004, I-3537 entschieden hat, ist der in Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Mineralölstrukturrichtlinie gemeinschaftsrechtlich festgelegte Begriff der Schifffahrt dahin gehend auszulegen, dass jede Form der Schifffahrt unabhängig vom Zweck der jeweiligen Fahrt erfasst wird, sofern sie zu kommerziellen Zwecken erfolgt.

  • BFH, 03.02.2004 - VII R 4/03

    Wann ist ein Hopperbagger von der Mineralölsteuer befreit?

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05
    c) Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 3. Februar 2004 VII R 4/03 (BFHE 205, 351) ausgeführt hat, können diese Grundgedanken auf die in § 4 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 MinöStG 1993 festgelegte Steuerbefreiung für Schiffsbetriebsstoffe übertragen werden.

    Die Möglichkeit der steuerlichen Überwachung und Kontrolle der Einsatzarten muss ohne großen Aufwand gewährleistet sein (Senatsurteil in BFHE 205, 351).

  • FG Hamburg, 30.08.2005 - IV 342/02

    Vorlage an den EuGH zu Hopperbaggereinsatz in Küstengewässern

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05
    In Anbetracht des Ersuchens des FG vom 30. August 2005 IV 342/02 um Vorabentscheidung des EuGH zu der Frage, wie der Begriff Meeresgewässer der Gemeinschaft i.S. von Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Mineralölstrukturrichtlinie in Abgrenzung zu dem Begriff Binnenwasserstraße i.S. von Art. 8 Abs. 2 Buchst. b der Mineralölstrukturrichtlinie zu verstehen ist (Rs. C-391/05, ABlEU 2006 Nr. C 10/12), lässt es der Senat dahingestellt, ob auch der in Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Mineralölstrukturrichtlinie bzw. Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Energiesteuerrichtlinie normierte Befreiungstatbestand die vom EuGH aufgestellten Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer Norm erfüllt.
  • BFH, 11.02.2003 - VII R 8/01

    Gemeinschaftsrechtswidriger Tabaksteuersatz für Zigarillos

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05
    Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, käme hinsichtlich des Einsatzes von Schiffen in Meeresgewässern der Gemeinschaft eine richtlinienkonforme Auslegung der vom Gemeinschaftsrecht abweichenden nationalen Regelung in Betracht, die eine korrekte Anwendung des Gemeinschaftsrechts sicherstellen und der Klägerin den Anspruch auf die begehrte Steuerbegünstigung einräumen würde (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2003 VII R 8/01, BFHE 201, 359).
  • BFH, 06.08.1985 - VII R 102/81
    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05
    In seinen beiden Urteilen vom 6. August 1985 VII R 73/81 (BFHE 144, 302 --Therapieschiffe--) und VII R 102/81 (BFHE 144, 306 --Motoryachten--) hat der Senat den Begriff der gewerblichen Schifffahrt dahin gehend verstanden, dass er allein auf die Handelsschifffahrt bezogen ist, d.h. den Verkehrszweig zur Beförderung von Personen und Gütern auf dem Wasser durch Schiffe.
  • EuGH, 10.06.1999 - C-346/97

    Braathens

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05
    b) In Bezug auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Kraftstoffe von der Mineralölbesteuerung auszunehmen, die in der Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nicht gewerblichen Luftfahrt verwendet werden, hat der EuGH entschieden, dass die Regelung in Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Mineralölstrukturrichtlinie so klar, genau und unbedingt ist, dass sie dem Einzelnen das Recht verleiht, sich vor den nationalen Gerichten auf sie zu berufen, um sich einer mit ihr unvereinbaren nationalen Regelung zu widersetzen (EuGH-Urteil vom 10. Juni 1999 Rs. C-346/97, EuGHE 1999, I-3419).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05
    Ein Anlass zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH besteht demnach nicht (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 --C.I.L.F.I.T.--, EuGHE 1982, 3415 Rdnr. 16).
  • BFH, 06.08.1985 - VII R 73/81
    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05
    In seinen beiden Urteilen vom 6. August 1985 VII R 73/81 (BFHE 144, 302 --Therapieschiffe--) und VII R 102/81 (BFHE 144, 306 --Motoryachten--) hat der Senat den Begriff der gewerblichen Schifffahrt dahin gehend verstanden, dass er allein auf die Handelsschifffahrt bezogen ist, d.h. den Verkehrszweig zur Beförderung von Personen und Gütern auf dem Wasser durch Schiffe.
  • BFH, 23.03.1993 - VII R 78/90

    Mineralölsteuer; privat betriebene Motorrettungsboote

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05
    Daher seien ihnen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen die Erleichterungen zu gewähren, in deren Genuss die Nutzer von Schiffen anderer Länder gelangten, mit denen sie im Wettbewerb ständen (Senatsurteil vom 23. März 1993 VII R 78/90, BFHE 171, 151).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-10/12

    Transnational Company Kazchrome und ENRC Marketing / Rat

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05
    In Anbetracht des Ersuchens des FG vom 30. August 2005 IV 342/02 um Vorabentscheidung des EuGH zu der Frage, wie der Begriff Meeresgewässer der Gemeinschaft i.S. von Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Mineralölstrukturrichtlinie in Abgrenzung zu dem Begriff Binnenwasserstraße i.S. von Art. 8 Abs. 2 Buchst. b der Mineralölstrukturrichtlinie zu verstehen ist (Rs. C-391/05, ABlEU 2006 Nr. C 10/12), lässt es der Senat dahingestellt, ob auch der in Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Mineralölstrukturrichtlinie bzw. Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Energiesteuerrichtlinie normierte Befreiungstatbestand die vom EuGH aufgestellten Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer Norm erfüllt.
  • BFH, 05.05.2015 - VII R 22/14

    Steuerbefreiung für als Arzneimittel zugelassene Alkohol-Wasser-Mischungen

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH kann sich der Einzelne in den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn dieser die Richtlinie nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (EuGH-Urteile vom 11. Juli 2002 C-62/00 -Marks & Spencer-, Slg. 2002, I-6325, und vom 5. Oktober 2004 C-397/01 bis C-403/01 -Pfeiffer-, Slg. 2004, I-8835; Senatsurteil vom 27. Juni 2006 VII R 62/05, BFH/NV 2006, 2132).
  • FG München, 10.12.2008 - 14 K 1873/06

    Steuerfreiheit von Flugbenzin bei Verwendung im Werksverkehr - Flüge zu

    Zur vergleichbaren Vorschrift des Art. 8 Abs. 1 Buchst. c Satz 1 Struktur-RL betreffend die Schifffahrt hat der EuGH dementsprechend entschieden, dass jede Schifffahrt zu kommerziellen Zwecken in den Anwendungsbereich dieser Regelung fällt und die Bestimmung nicht nach dem jeweiligen Zweck der Schifffahrt unterscheidet, weil die Wettbewerbsverzerrungen, die durch die Richtlinie verhindert werden sollten, unabhängig von der Art der betreffenden kommerziellen Schifffahrt auftreten könnten (EuGH-Urteil vom 1. April 2004 Rs. C-389/02, Slg. 2004, I-3537; EuGH-Urteil vom 1. März 2007 Rs. C-391/05, ZfZ 2007, 81; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 VII R 62/05, ZfZ 2006, 377).

    Es reicht vielmehr aus, wenn der Einsatz des Flugzeuges der Vorbereitung und Anbahnung weiterer Vertragsabschlüsse dient, so dass sich ebenfalls ein unmittelbarer Zusammenhang zur gewerblichen Tätigkeit der Klägerin ergeben kann (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 VII R 62/05, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 31.10.2007 - 4 K 3864/06

    Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer für das für die Durchführung

    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Juni 2006 VII R 62/05 (BFH/NV 2006, 2132) könne er sich ebenfalls nicht berufen, weil er keine Luftfahrt betreibe, sondern sein betanktes Luftfahrzeug Dritten gegen Entgelt zur Verfügung stelle.

    Der Senat sieht sich in dieser Auffassung durch das BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2132 bestätigt, nach dem eine von einem Versicherungsunternehmen in Meeresgewässern der Gemeinschaft zur Besichtigung von Schäden an versicherten Yachten und zur Betreuung von Regatten eingesetzte Barkasse zu kommerziellen Zwecken verwendet wird.

  • FG Hamburg, 13.05.2009 - 4 K 53/08

    Mineralölsteuer: Zum Anspruch eines Flugzeug-"Vercharterers" auf Erstattung von

    Darauf aufbauend sah der Bundesfinanzhof die Werbemaßnahme eines Yachtversicherungsmaklers, der keiner gewerblichen Schifffahrt nachging, mittels einer eingesetzten Barkasse als von der Steuerbefreiung umfasst an, da diese in einem unmittelbaren Zusammenhang zu seiner gewerblichen Tätigkeit stehe und deshalb den vom EuGH geforderten kommerziellen Zweck erfülle (vgl. BFH, Urteil vom 27.06.2006, VII R 62/05, BFH/NV 2006, S. 2132).
  • FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08

    Mineralölsteuerbefreiung einer polnischen Aktiengesellschaft wegen Verwendung von

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung auch durch das BFH-Urteil vom 27.06.2006 VII R 62/05, BFH/NV 2006, 2132, bestätigt.
  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3182/08

    Anspruch eines Luftfahrtunternehmens auf Vergütung von Mineralölsteuer;

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung auch durch das BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 VII R 62/05 (BFH/NV 2006, 2132) bestätigt.
  • FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 268/08

    Mineralölsteuer: Kommerzielle Luftfahrt

    Folgerichtig hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Werbemaßnahme eines Yachtversicherungsmaklers mittels einer eingesetzten Barkasse als kommerzielle Schifffahrt angesehen, da diese in einem unmittelbaren Zusammenhang zu seiner gewerblichen Tätigkeit stehe (BFH, Urteil vom 27.06.2006 VII R 62/05, BFH/NV 2006, S. 21 - 32).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3193/08

    Vergütung der Mineralölsteuer und Energiesteuer für die Durchführung von

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung auch durch das BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 VII R 62/05 (BFH/NV 2006, 2132) bestätigt.
  • FG Hamburg, 25.06.2009 - 4 K 141/07

    Mineralölsteuerrecht: Mineralölsteuererstattung für Luftfahrtbetriebsstoffe

    Darauf aufbauend sah der Bundesfinanzhof die Werbemaßnahme eines Yachtversicherungsmaklers, der keiner gewerblichen Schifffahrt nachging, mittels einer eingesetzten Barkasse als von der Steuerbefreiung umfasst an, da diese in einem unmittelbaren Zusammenhang zu seiner gewerblichen Tätigkeit stehe und deshalb den vom EuGH geforderten kommerziellen Zweck erfülle (vgl. BFH, Urteil vom 27.06.2006, VII R 62/05, BFH/NV 2006, S. 2132).
  • FG Hamburg, 13.05.2009 - 4 K 157/08

    Mineralölsteuer: Zum Anspruch eines Flugzeug-"Vercharterers" auf Erstattung von

    Darauf aufbauend sah der Bundesfinanzhof die Werbemaßnahme eines Yachtversicherungsmaklers, der keiner gewerblichen Schifffahrt nachging, mittels einer eingesetzten Barkasse als von der Steuerbefreiung umfasst an, da diese in einem unmittelbaren Zusammenhang zu seiner gewerblichen Tätigkeit stehe und deshalb den vom EuGH geforderten kommerziellen Zweck erfülle (vgl. BFH, Urteil vom 27.06.2006, VII R 62/05, BFH/NV 2006, S. 2132).
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