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   BFH, 28.08.2012 - VII R 62/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45388
BFH, 28.08.2012 - VII R 62/11 (https://dejure.org/2012,45388)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2012 - VII R 62/11 (https://dejure.org/2012,45388)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2012 - VII R 62/11 (https://dejure.org/2012,45388)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum Abtretungsgrund trotz Mangelhaftigkeit des amtlichen Vordrucks

  • openjur.de

    Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum Abtretungsgrund trotz Mangelhaftigkeit des amtlichen Vordrucks

  • Bundesfinanzhof

    AO § 46 Abs 2, AO § 46 Abs 3, AO § 46 Abs 4, GG Art 20 Abs 3
    Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum Abtretungsgrund trotz Mangelhaftigkeit des amtlichen Vordrucks

  • Bundesfinanzhof

    Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum Abtretungsgrund trotz Mangelhaftigkeit des amtlichen Vordrucks

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 AO, § 46 Abs 3 AO, § 46 Abs 4 AO, Art 20 Abs 3 GG
    Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum Abtretungsgrund trotz Mangelhaftigkeit des amtlichen Vordrucks

  • rewis.io

    Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum Abtretungsgrund trotz Mangelhaftigkeit des amtlichen Vordrucks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 46 Abs. 3; AO § 46 Abs. 4
    Anforderungen an die Darlegung des Abtretungsgrundes hinsichtlich Steueransprüchen

  • datenbank.nwb.de

    Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum Abtretungsgrund; Mangelhaftigkeit des amtlichen Vordrucks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige - der fehlerhafte Vordruck der Finanzverwaltung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung des Abtretungsgrundes hinsichtlich Steueransprüchen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.09.2011 - VII R 52/10

    Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum

    Auszug aus BFH, 28.08.2012 - VII R 62/11
    NV: Eine unvollständige Abtretungsanzeige kann nicht deshalb als formwirksam angesehen werden, weil die (inzwischen geänderte) Gestaltung des nach dem Gesetz zu verwendenden amtlichen Vordrucks dazu verleiten kann, nur unzureichende Angaben zum Abtretungsgrund zu machen (Fortführung der Rechtsprechung des Urteils vom 28. September 2011 VII R 52/10, BFHE 235, 111, BStBl II 2012, 92).

    Es weist auf das Urteil des erkennenden Senats vom 28. September 2011 VII R 52/10 (BFHE 235, 111, BStBl II 2012, 92) hin, wonach das Ankreuzen des Feldes "Sicherungsabtretung" keine ausreichenden Angaben zum Abtretungsgrund darstelle.

    Diese Vorschrift hat der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 235, 111, BStBl II 2012, 92 dahin ausgelegt, dass die in einer Abtretungsanzeige notwendigen Angaben zum Abtretungsgrund auch dann (zusätzlich) eine kurze stichwortartige Kennzeichnung des zugrunde liegenden schuldrechtlichen Lebenssachverhalts erfordern, wenn das auf dem amtlichen Vordruck vorgesehene Feld "Sicherungsabtretung" angekreuzt worden ist.

  • BFH, 13.11.2001 - VII R 107/00

    Stichwortartige Kennzeichnung des der Abtretung zugrunde liegenden Sachverhalte

    Auszug aus BFH, 28.08.2012 - VII R 62/11
    Ein solcher Ausnahmefall sei insbesondere deshalb nicht gegeben, weil der Irrtum, mit dem Ankreuzen des Feldes "Sicherungsabtretung" die erforderlichen Angaben zum Abtretungsgrund gemacht zu haben, wegen des Urteils des erkennenden Senats vom 13. November 2001 VII R 107/00 (BFHE 197, 5, BStBl II 2002, 402) nicht unvermeidbar gewesen sei.
  • LSG Sachsen, 12.03.2015 - L 3 AS 360/14

    Abtretung einer künftigen Steuererstattungsforderung; bereites Mittel; Einmalige

    Die Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis unterliegen nach § 46 der Abgabenordnung (AO) besonderen Formerfordernissen (vgl. BFH, Urteil vom 28. September 2011 - VII R 52/10 - BFHE 235, 111 = JURIS-Dokument; BFH, Urteil vom 28. August 2012 -VII R 62/11 - BFH/NV 2013, 498 = JURIS-Dokument; König, in: Pahlke/König, Abgabenordnung, [2. Aufl., 2009], Rdnr. 11).
  • OVG Sachsen, 17.08.2015 - 3 A 33/15

    Verrechnungsvertrag über Erstattungsanspruch mit Grundsteuerforderung; Abtretung

    Eine formunwirksame Abtretungsanzeige könnte nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nur dann ausnahmsweise als wirksam angesehen werden, wenn die Berufung auf die Formunwirksamkeit zu einem schlicht untragbaren Ergebnis führen würde (BFH, Urt. v. 28. August 2012 - VII R 62/11 -, juris Rn. 15 m. w. N.) Ein solcher Ausnahmefall ist vorliegend nicht erkennbar.
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