Rechtsprechung
   BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,992
BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05 (https://dejure.org/2006,992)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2006 - VII R 63/05 (https://dejure.org/2006,992)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - VII R 63/05 (https://dejure.org/2006,992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftspflicht Dritter im Rahmen der Steuerfahndung

  • Judicialis

    AO 1977 § 93; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 2

  • RA Kotz

    Steuerfahndung - hinreichender Anlass für Ermittlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftspflicht Dritter im Rahmen der Steuerfahndung

  • datenbank.nwb.de

    Auskunftspflicht Dritter im Rahmen der Steuerfahndung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftspflicht Dritter im Rahmen der Steuerfahndung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Lieferantenfahndung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lieferantenfahndung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Dritte müssen Steuerfahndern Auskunft erteilen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Pharmaunternehmen muss Steuerfahndung Auskunft erteilen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pharmaunternehmen muss Steuerfahndung Auskunft erteilen - Verdacht der Steuerverkürzung genügt

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ermittlungsmethoden - Noch Sammelauskunftsersuchen oder schon "Rasterfahndung"

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sammelauskunftsersuchen - Auskunftserteilung als Bürgerpflicht

  • wistra-online.com PDF, S. 45 (Entscheidungsanmerkung)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 208 Abs 1 S 1, AO 1977 § 93 Abs 1
    Auskunftsersuchen; Besteuerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 40
  • NJW 2007, 1308
  • BB 2007, 370
  • BB 2007, 814
  • DB 2007, 895
  • BStBl II 2007, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.10.1986 - VII R 82/85

    Auskunft - Steuerfahndung - Anforderungen - Rechtsweg - Objektive

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05
    Seit der Entscheidung vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85 (BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359) urteilt der Senat in ständiger Rechtsprechung, dass für Nachforschungen sowohl nach unbekannten Steuerpflichtigen als auch nach bisher unbekannten steuerlichen Sachverhalten ein hinreichender Anlass bestehen muss.

    Für ein berechtigtes Auskunftsverlangen ist aber ausreichend, dass die Steuerfahndung im Rahmen einer Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359 --Ermittlung der Adressen der Aufgeber einzelner Chiffre-Anzeigen--, und BFH-Urteil vom 24. März 1987 VII R 30/86, BFHE 149, 404, BStBl II 1987, 484 --Auskunft eines Kreditinstitutes über die bei diesem tätigen Kreditvermittler--).

    Damit ist ein Verdachtsgrad erreicht, der --wie bereits der Große Senat des BFH zu § 201 AO (in der bis 1977 geltenden Fassung) entschieden hat (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 13. Februar 1968 GrS 5/67, BFHE 91, 351, BStBl II 1968, 365)-- sog. Vorfeldermittlungen mindestens rechtfertigt, wenn nicht gar gebietet, um die vom Gesetzgeber mit der Aufgabenstellung in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 beabsichtigte möglichst lückenlose Verhinderung von Steuerverkürzungen zu gewährleisten (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359).

    Das FG hat zutreffend in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (Senatsurteil in BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359; Beschluss in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495) geurteilt, dass das Sammelauskunftsersuchen gerechtfertigt war, weil es --nicht anders als die Einholung einer Einzelauskunft-- zu den der Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 2, § 93 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 übertragenen Ermittlungsbefugnissen gehört.

    Die verlangte Auskunft muss zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und seine Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar sein (Senatsurteil in BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359; so auch BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499, m.w.N.).

  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05
    Das FG hat --davon geht auch die Klägerin aus-- die vom Senat entwickelten Rechtsgrundsätze zum Tätigwerden der Steuerfahndung im Rahmen des ihr zugewiesenen Aufgabenbereichs einerseits und zu den Voraussetzungen für ein Sammelauskunftsersuchen andererseits korrekt wiedergegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495, m.w.N.).

    Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen sind unzulässig (Senatsbeschluss in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495).

    Das FG hat zutreffend in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (Senatsurteil in BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359; Beschluss in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495) geurteilt, dass das Sammelauskunftsersuchen gerechtfertigt war, weil es --nicht anders als die Einholung einer Einzelauskunft-- zu den der Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 2, § 93 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 übertragenen Ermittlungsbefugnissen gehört.

    Ein solches Erfordernis lässt sich insbesondere nicht --wie die Klägerin aber wohl meint-- mit den Ausführungen des Senats in der Entscheidung über die Auskunftspflicht eines Kreditinstituts zwecks Ermittlung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften am "Neuen Markt" (Urteil in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495) begründen.

  • BFH, 13.02.1968 - GrS 5/67

    Vorstand - Aufsichtsrat - Protokolle über Sitzungen - AG - Betriebsprüfung -

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05
    Damit ist ein Verdachtsgrad erreicht, der --wie bereits der Große Senat des BFH zu § 201 AO (in der bis 1977 geltenden Fassung) entschieden hat (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 13. Februar 1968 GrS 5/67, BFHE 91, 351, BStBl II 1968, 365)-- sog. Vorfeldermittlungen mindestens rechtfertigt, wenn nicht gar gebietet, um die vom Gesetzgeber mit der Aufgabenstellung in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 beabsichtigte möglichst lückenlose Verhinderung von Steuerverkürzungen zu gewährleisten (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359).
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05
    Die verlangte Auskunft muss zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und seine Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar sein (Senatsurteil in BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359; so auch BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1987 - VII R 30/86

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an ein Kreditinstitut über

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05
    Für ein berechtigtes Auskunftsverlangen ist aber ausreichend, dass die Steuerfahndung im Rahmen einer Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359 --Ermittlung der Adressen der Aufgeber einzelner Chiffre-Anzeigen--, und BFH-Urteil vom 24. März 1987 VII R 30/86, BFHE 149, 404, BStBl II 1987, 484 --Auskunft eines Kreditinstitutes über die bei diesem tätigen Kreditvermittler--).
  • FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05

    Überprüfung einer konkreten Tätigkeit des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 232 veröffentlicht.
  • BFH, 16.05.2013 - II R 15/12

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer

    Für ein berechtigtes Auskunftsverlangen ist aber ausreichend, dass die Steuerfahndung im Rahmen einer Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (BFH-Urteile vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155, und in BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582; BFH-Beschluss in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495, unter II.2.b aa; vgl. auch BVerfG-Beschluss in BVerfGE 118, 168, BStBl II 2007, 896, unter C.I.2.c bb).
  • FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14

    Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten

    Für ein berechtigtes Auskunftsverlangen ist aber ausreichend, dass die Steuerfahndung im Rahmen einer Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 II R 15/12, BFHE 241, 211, BStBl II 2014, 225 unter Hinweis auf BFH-Urteile vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155, und in BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582; BFH-Beschluss in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495, unter II.2.b aa; vgl. auch BVerfG-Beschluss in BVerfGE 118, 168, BStBl II 2007, 896, unter C.I.2.c bb).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein hinreichender Anlass für Ermittlungen der Steuerfahndung zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle nach den §§ 93, 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO auch dann vorliegen kann, wenn bei Betriebsprüfungen Steuerverkürzungen aufgedeckt worden sind, die durch bestimmte für die Berufsgruppe typische Geschäftsabläufe begünstigt worden sind (vgl. BFH-Urteil von 5. Oktober 2006 VII R 63/05, BStBl II 2007, 155; Niedersächsisches FG, Urteil vom 27. August 2013 8 K 78/12, EFG 2014, 99; Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 17/14).

    Im Übrigen stünde sogar eine (relativ) geringe Anzahl bereits festgestellter Steuerverkürzungen - im Streitfall 7 Einzelfälle bei Xy.de/z - der Aufnahme von Vorfeldermittlungen nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil von 5. Oktober 2006 VII R 63/05, BStBl II 2007, 155).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Die Auskunftsersuchen betrafen eine homogene Gruppe, nämlich Tanzkapellen (vgl. auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 11. November 2005 6 K 21/05, EFG 2006, 232, Revision VII R 63/05).
  • BFH, 12.05.2016 - II R 17/14

    Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen - Grundrechtsschutz nach Art. 5

    g) Nach der Rechtsprechung des BFH sind auch Sammelauskunftsersuchen zulässig, bei denen der Adressat über eine noch unbekannte Anzahl von Geschäftsvorfällen Auskunft erteilen soll (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155, unter II.B.2., m.w.N.; Schuster in HHSp, § 93 AO Rz 11; Klein/Rätke, a.a.O., § 93 Rz 9; Koenig/ Wünsch, a.a.O., § 93 Rz 12).

    Es ist vom BFH anerkannt, dass sich der hinreichende Anlass für Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung auch auf eine gesamte Berufsgruppe erstrecken kann, nämlich bei Vorliegen eines die Möglichkeit einer Steuerverkürzung begünstigenden Geschäftsablaufs (BFH-Urteil in BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155, unter II.B.1.b; Klein/ Rüsken, a.a.O., § 208 Rz 41a).

  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16

    Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren

    Für die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein hinreichender Anlass für (Sammel-)Auskunftsersuchen besteht, hat die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteile vom 16.05.2013 - II R 15/12 -, juris, vom 05.10.2006 - VII R 63/05 -, juris, vom 29.07.2015 - X R 4/14 -, juris und vom 12.05.2016 - II R 17/14 -, juris; Nieders. FG, Urteil vom 30.06.2015 - 9 K 343/14 -, juris; FG Bad.-Württ., Beschluss vom 14.07.2005 - 4 V 24/04 -, juris) in erster Linie im Zusammenhang mit Maßnahmen der Steuerfahndung gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, für die § 93 Abs. 1 AO mit Ausnahme des Satzes 3 ebenfalls gilt, Grundsätze entwickelt, die sich auch auf den Bereich der Kommunalabgaben übertragen lassen.

    Denn ein Anlass zum Tätigwerden ergibt sich nicht aus der Anzahl der bereits konkret nachgewiesenen Steuerverkürzungen, sondern aus einem die Möglichkeit einer Steuerverkürzung begünstigenden Geschäftsablauf (BFH, Urteil vom 05.10.2006 - VII R 63/05 -, juris).

    Vielmehr ist insoweit maßgeblich, worauf sich der hinreichende Anlass bezieht; ist dies unterschiedslos eine gesamte Berufsgruppe bzw. ein bestimmter gewerblicher Bereich, so darf sich das Sammelauskunftsersuchen auch ohne weitere Differenzierung auf alle Mitglieder dieser Berufsgruppe bzw. dieses Bereichs beziehen (vgl. dazu BFH, Urteile vom 12.05.2016 - II R 17/14 -, juris, und vom 05.10.2006 - VII R 63/05 -, juris).

  • BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08

    Sammelauskunftsersuchen an eine Bank wegen der Ausgabe von Bonusaktien der

    Das FA könne sich insofern auch nicht auf das Urteil des Senats vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05 (BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155) berufen, weil dort zu den sechs bekannten Fällen von Steuerverkürzungen Besonderheiten hinzugetreten seien, die hier fehlten.

    Denn bereits die Klägerin hat mit Recht darauf hingewiesen, dass der Hinweis des FA auf das Urteil des Senats in BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155 in diesem Zusammenhang unbehelflich ist, weil der Senat dort das Auskunftsersuchen nicht maßgeblich wegen der zuvor entdeckten sechs Fälle von Steuerhinterziehung für zulässig erachtet hat, sondern in der Annahme einer für eine Steuerhinterziehung besonders anfälligen Art der Geschäftsabwicklung.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 2 K 2455/05

    Rechtmäßigkeit eines an einen Dachverband (e.V.) gerichteten Auskunftsersuchens

    Die Befragung Dritter (§ 93 Abs. 1 AO ), wie im Streitfall, ist auch dann, wenn sie mit den möglichen Steuerverkürzern in keiner unmittelbaren Beziehung stehen, ist - ohne dass es eines Anlasses in ihrer Person oder Sphäre bedürfte - gerechtfertigt, wenn die Steuerfahndung auf Grund ihrer Vorkenntnisse nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/06, DStR 2007, 252 ).

    Der BFH hat diese Grundsätze in seiner neuesten Entscheidung (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, noch unveröffentlicht) bestätigt und wie folgt verallgemeinert: Deckt die Betriebsprüfung in einzelnen Fällen Steuerverkürzungen auf, die in der Geschäftsabwicklung eines typischen Tätigkeitsbereichs der geprüften Steuerpflichtigen ihre Ursache haben und durch spezifische Geschehensabläufe in der Berufsgruppe bzw. Berufssparte dieser Steuerpflichtigen begünstigt worden sind, darf die Steuerfahndung weitergehende sog. Vorfeld-Ermittlungen führen, wenn erwartet werden kann, dass sie Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen liefern.

    Auch im jüngst vom BFH entschiedenen Fall (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05) war der VII. Senat zu dem Ergebnis gelangt, dass der dortige Kläger, ein Arzneimittelhersteller, Auskunft zu erteilen hat.

    Der BFH hat eine solche Berechtigung selbst dann bejaht, wenn der Dritte zu den potentiellen Steuerverkürzern keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen unterhält; das Sammelauskunftsersuchen gehöre zu den der Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 2, 93 Abs. 1 Satz 1 AO - aus diesen Vorschriften ergebe sich keine Beschränkung der Auskunftspflicht Dritter, die über die Beschränkung hinausgehe, die der Steuerfahndung bei Ermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO auferlegt seien (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, DStR 2007, 252 ).

    Der Senat hat die höchstrichterlichen Rechtsprechungsgrundsätze des BFH, wie sie zuletzt im Urteil vom 5. Oktober 2006 ( VII R 63/05, DStR 2007, 252 ) niedergelegt sind, auf den vorliegenden Einzelfall angewendet.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 2 K 2455/06

    Befugnisse der Steuerfahndung als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft;

    Die Befragung Dritter (§ 93 Abs. 1 AO), wie im Streitfall, ist auch dann, wenn sie mit den möglichen Steuerverkürzern in keiner unmittelbaren Beziehung stehen, ist - ohne dass es eines Anlasses in ihrer Person oder Sphäre bedürfte - gerechtfertigt, wenn die Steuerfahndung auf Grund ihrer Vorkenntnisse nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/06, DStR 2007, 252).

    Der BFH hat diese Grundsätze in seiner neuesten Entscheidung (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, noch unveröffentlicht) bestätigt und wie folgt verallgemeinert: Deckt die Betriebsprüfung in einzelnen Fällen Steuerverkürzungen auf, die in der Geschäftsabwicklung eines typischen Tätigkeitsbereichs der geprüften Steuerpflichtigen ihre Ursache haben und durch spezifische Geschehensabläufe in der Berufsgruppe bzw. Berufssparte dieser Steuerpflichtigen begünstigt worden sind, darf die Steuerfahndung weitergehende sog. Vorfeld-Ermittlungen führen, wenn erwartet werden kann, dass sie Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen liefern.

    Auch im jüngst vom BFH entschiedenen Fall (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05) war der VII. Senat zu dem Ergebnis gelangt, dass der dortige Kläger, ein Arzneimittelhersteller, Auskunft zu erteilen hat.

    Der BFH hat eine solche Berechtigung selbst dann bejaht, wenn der Dritte zu den potentiellen Steuerverkürzern keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen unterhält; das Sammelauskunftsersuchen gehöre zu den der Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 2, 93 Abs. 1 Satz 1 AO - aus diesen Vorschriften ergebe sich keine Beschränkung der Auskunftspflicht Dritter, die über die Beschränkung hinausgehe, die der Steuerfahndung bei Ermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO auferlegt seien (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, DStR 2007, 252).

    Der Senat hat die höchstrichterlichen Rechtsprechungsgrundsätze des BFH, wie sie zuletzt im Urteil vom 5. Oktober 2006 (VII R 63/05, DStR 2007, 252) niedergelegt sind, auf den vorliegenden Einzelfall angewendet.

  • BFH, 19.02.2009 - II R 61/07

    Revisionsbegründung: Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der

    Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit der Steuerfahndung auf ihre Rechtmäßigkeit hin ist zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 AO) und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO) zu unterscheiden (z.B. BFH-Entscheidungen vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85, BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359; vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424; vom 16. Dezember 1997 VII B 45/97, BFHE 184, 266, BStBl II 1998, 231; vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155; grundlegend schon Großer Senat vom 13. Februar 1968 GrS 5/67, BFHE 91, 351, BStBl II 1968, 365).

    Für Maßnahmen der Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO muss auf der Ebene der Aufgabenzuweisung nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359, und in BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155) für Nachforschungen sowohl nach unbekannten Steuerpflichtigen als auch nach bisher unbekannten steuerlichen Sachverhalten ein hinreichender Anlass bestehen.

    Ein solcher liegt vor, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte (z.B. wegen der Besonderheit des Objektes oder der Höhe des Wertes) oder auf Grund allgemeiner Erfahrung (auch konkreter Erfahrungen für bestimmte Gebiete) die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht kommt und daher eine Anordnung bestimmter Art angezeigt ist (zuletzt BFH-Urteil in BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155).

  • FG Niedersachsen, 23.02.2012 - 5 K 397/10

    Auskunftsersuchen der Finanzbehörden über den Inhalt elektronisch gespeicherter

    So müssen die verlangte Auskunft zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und seine Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar sein (BFH-Urteile vom 29.10.1986 VII R 82/85, BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359; vom 22.02.2000 VII R 73/98, BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366; vom 05.10.2006 VII R 63/05, BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155; vom BFH-Beschluss vom 21.10.2003 VII B 85/03, BFHE 203, 257, BStBl II 2004, 36, m.w.N).
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17

    Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung durch Veröffentlichung einer

  • FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06

    Notwendigkeit des Vorliegens eines hinreichenden Anlasses für die Aufdeckung und

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2014 - 1 K 385/11

    Zusammenveranlagung gebietsfremder Ehegatten - Einkunftsgrenzen der §§ 1 Abs. 3

  • FG Niedersachsen, 27.08.2013 - 8 K 78/12

    (Sammel-)Auskunftsersuchen gegen einen Verlag i.R.e. Verstoßes gegen das

  • FG Sachsen, 02.07.2013 - 6 K 813/13

    Antrag des FA auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Steuerschulden von knapp

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 3006/08

    Besteuerungrecht der Vergütungen des Delegierten einer Schweizer

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2009 - 3 K 131/07

    Besteuerungrecht der Vergütungen des Delegierten einer Schweizer

  • OLG Köln, 25.11.2014 - 15 U 110/14

    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über eine bislang nicht offenbarte

  • FG Niedersachsen, 27.08.2013 - 8 K 55/12

    Möglichkeit des Erlasses eines Auskunftsersuchens gegenüber Zeitungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 14 A 2184/07

    Auskunftsersuchen ins Blaue hinein als eine i.R.e. Steuererhebung unzulässigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht