Rechtsprechung
BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 6 - jetzt Nr. 5 -, § 48 Abs. 2, § 37 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Steuerbevollmächtigter - Vermögensverfall
- BRAK-Mitteilungen
Widerruf der Bestellung als StB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg - EFG 1995
- BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94
Papierfundstellen
- BFHE 178, 504
- NJW 1996, 2598
- BB 1995, 2518
- DB 1995, 2510
- BStBl II 1995, 909
Wird zitiert von ... (103) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90
Ermittlung des Vermögensverfalls
Auszug aus BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94
Im übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Schuldner (hier: Steuerberater) in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (…Urteil des Senats vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624, 625 m. w. N.; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. März 1991 AnwZ (B) 80/90, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 2083, zu der gleichlautenden Widerrufsvorschrift in § 14 Abs. 2 Nr. 8 der Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO - ebenso: Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 46 StBerG Kommentar, B 622.1).Denn die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die beklagte Behörde würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie den Widerruf noch in einem Zeitpunkt verteidigte, in dem sie einem Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müßte (Senatsurteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740; BGH-Beschluß in NJW 1991, 2083, 2084).
Auch der BGH hat für die gleichlautende Widerrufsvorschrift in § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO entschieden, daß der betroffene Rechtsanwalt die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls widerlegen kann, wozu allerdings die auch im Streitfall vorliegende spätere Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis und die Tilgung der Schulden, die zu dieser Eintragung geführt haben, allein nicht ausreicht (BGH in NJW 1991, 2083, 2084).
wird es den Kläger zur Ergänzung seiner Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung sowie seiner damaligen Vorstellungen über die Tilgung der Verbindlichkeiten auffordern müssen (vgl. BGH in NJW 1991, 2083).
Es muß vielmehr zweifelsfrei feststehen, daß sich die Vermögensverhältnisse nachhaltig gebessert haben (BGH in NJW 1991, 2083, 2084).
- BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche …
Auszug aus BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94
Denn die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die beklagte Behörde würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie den Widerruf noch in einem Zeitpunkt verteidigte, in dem sie einem Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müßte (Senatsurteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740; BGH-Beschluß in NJW 1991, 2083, 2084). - BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung …
Auszug aus BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94
Im übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Schuldner (hier: Steuerberater) in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (Urteil des Senats vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624, 625 m. w. N.; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. März 1991 AnwZ (B) 80/90, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 2083, zu der gleichlautenden Widerrufsvorschrift in § 14 Abs. 2 Nr. 8 der Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO - ebenso: Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 46 StBerG Kommentar, B 622.1). - FG Baden-Württemberg, 22.09.1993 - 13 K 65/92
Auszug aus BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94
Das Urteil des FG ist mit den wesentlichen Entscheidungsgründen in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 44 veröffentlicht.
- BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage …
b) Die Rechtsprechung der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes - mit Ausnahme des BFH (vgl BFHE 178, 504 = NJW 1996, 2598;… BFH Beschluss vom 24.1.2006 - VII B 141/05 - Juris RdNr 10 = BFH/NV 2006, 983) - hält demgegenüber auch in vergleichbaren Konstellationen ausnahmslos an dem Grundsatz fest, dass allein der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist. - BFH, 18.03.2014 - VII R 14/13
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § …
Dabei hat das FG eine im Zeitpunkt seiner Entscheidung bestehende veränderte Sachlage zu berücksichtigen und die Fragen, ob der Vermögensverfall gegeben und der Widerrufsbescheid aufrechtzuerhalten ist, anhand der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der finanzgerichtlichen Entscheidung zu beurteilen (vgl. Senatsurteil vom 22. August 1995 VII R 63/94, BFHE 178, 504, 506 f., BStBl II 1995, 909, 910).Im Übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Steuerberater in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (Senatsurteile vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624, 625, und in BFHE 178, 504, 506, BStBl II 1995, 909, 910;… Senatsbeschluss vom 9. April 2009 VII B 113/08, BFH/NV 2009, 1282; ebenso: Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 46 StBerG, Kommentar, B 621).
Dabei ist von den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der erneuten erstinstanzlichen Entscheidung auszugehen (Senatsurteil in BFHE 178, 504, 510, BStBl II 1995, 909, 912;… Senatsbeschluss vom 18. August 2005 VII B 20/05, BFH/NV 2005, 2254, 2255).
Zu entscheiden ist, ob die Klägerin in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen (vgl. Senatsurteil in BFHE 178, 504, 508, BStBl II 1995, 909, 911).
Dabei sind Schulden unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert ist und sie nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können (Senatsurteile in BFHE 178, 504, 509, BStBl II 1995, 909, 912, und in BFHE 220, 558, 562, BStBl II 2008, 401, 403).
Selbst wenn allerdings im Lauf des gerichtlichen Verfahrens zur Überprüfung des Widerrufs der Bestellung Eintragungen nachweislich gelöscht und Forderungen getilgt werden, reicht diese Entwicklung alleine noch nicht aus, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen (vgl. Senatsurteile vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, 87 ff., BStBl II 1981, 740, und in BFHE 178, 504, 508, BStBl II 1995, 909, 911, sowie BGH-Beschluss in NJW 1991, 2083, 2084, zur gleichlautenden Widerrufsvorschrift der BRAO in § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO a.F. --§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO n.F.--).
- BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04
Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete …
Soweit Schulden vorhanden sind, denen keine realisierbaren Vermögenswerte gegenüberstehen, ist von geordneten finanziellen Verhältnissen (nur) dann auszugehen, wenn der Schuldendienst nach Maßgabe mit den Gläubigern getroffener Vereinbarungen bedient wird und die Verbindlichkeiten zudem nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können (vgl. BFH, Urteile vom 22. August 1995 - VII R 63/94 - BFHE 178, 506 …und vom 30. März 2004 - VII R 56/03 - BFH/NV 2004, 1426 zu § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StBerG; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 - NJW 2004 m.w.N. und vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03 - NJW 2005, 511 zu § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).
- BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02
NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung; …
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 22. August 1995 VII R 63/94, BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909) sei für die Beurteilung des Vermögensverfalls nicht ein einzelner Schuldposten, sondern die Gesamtschau von Aktiva und Passiva sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen maßgebend.Der Senat vermag die angebliche Abweichung der angefochtenen Entscheidung von seiner Entscheidung in BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909 nicht zu erkennen.
- FG Hamburg, 27.09.2017 - 6 K 53/17
Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Ein Vermögensverfall ist insbesondere gegeben angesichts erheblicher Schulden (u. a. Steuerschulden), wenn keine Aktiva festgestellt werden können, die es dem Schuldner ermöglichen, die Schulden zu bezahlen (…vgl. BFH Urteile vom 03.11.1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624, 625; vom 22.08.1995 VII R 63/94, BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909;… vom 18.03.2014 VII R 14/13, BFH/NV 2014, 1598;… Beschluss vom 09.04.2009 VII B 113/08, BFH/NV 2009, 1282).Diese gesetzliche Vermutung, dass der Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, wenn er in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, ist zwar widerlegbar (BFH Urteil vom 22.08.1995 VII R 63/94, BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909).
Zwar sind Schulden für sich allein gesehen unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert ist und sie nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können (BFH Urteil vom 22.08.1995 VII R 63/94, BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909).
Zwar würde die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die Beklagte gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie den Widerruf noch in einem Zeitpunkt verteidigte, in dem sie einem Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müsste (vgl. BFH Urteil vom 22.08.1995 VII R 63/94, BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909).
Dabei sind Schulden für sich allein gesehen unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert ist und sie nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können (vgl. BFH Urteil vom 22.08.1995 VII R 63/94, BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909).
- FG Niedersachsen, 29.01.2004 - 6 K 278/02
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung eines Steuerberaters; Vorliegen und …
Diese Vermutung ist zwar widerlegbar (BFH-Urteil vom 22. August 1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909;… BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69); eine Widerlegung ist dem Kläger jedoch nicht gelungen.Der (rechtmäßige) Widerruf der Bestellung als Steuerberater kann jedoch nicht aufrechterhalten werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine Rechtspflicht zur sofortigen Wiederbestellung besteht (BFH-Urteil vom 22. August 1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909 m.w.N.).
Ein Fortbestehen der Vermutungswirkung aufgrund des einmal eröffneten Insolvenzverfahrens besteht nicht (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 1995 VII R 63/94, a.a.O., zur zwischenzeitliche erfolgten Löschung der zum Widerruf führenden Eintragungen des Klägers im Schuldnerverzeichnis;… sowie BFH-Urteil vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624, zum Nichtvorliegen der Vermutung bei Ablehnung des Konkurses mangels Masse).
Es muss vielmehr zweifelsfrei feststehen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Klägers nachhaltig gebessert haben (BFH-Urteil vom 22. August 1995 VII R 63/94, a.a.O., unter Hinweis auf den BGH-Beschluß vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083).
Dabei sind Schulden für sich allein gesehen unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert ist und sie nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können (BFH-Urteil vom 22. August 1995 VII R 63/94, a.a.O.); anders ausgedrückt ist ein Vermögensverfall dann beseitigt, wenn der Schuldner mit den Gläubigern der titulierten Forderungen Vereinbarungen getroffen hat, die erwarten lassen, dass es zu keinen Vollstreckungsmaßnahmen mehr kommen wird.
- FG Hamburg, 08.03.2006 - V 94/05
Steuerberatungsrecht: Einfluss der Erwartung des Eintritts geordneter …
In Vermögensverfall ist der Steuerberater, wenn er in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BFH, Urteil vom 22.08.1995, VII R 63/94 BStBl II 1995, 909 m.w.N.).Schulden für sich allein gesehen sind dabei unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert ist und sie nach Art. und Höhe und in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können (BFH, BStBl II 1995, 909 - Ls).
Denn die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die Beklagte würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie den Widerruf noch in einem Zeitpunkt verteidigte, in dem sie einem Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müsste (BFH, Urteil vom 01.07.1981, VII R 84/80, BStBl II 1981, 740 ; vom 22.08.1995, VII R 63/94, BStBl II 1995, 909 ; vgl. auch BGH Beschluss NJW 1991, 2083 ).
Denn § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StBerG enthält im Gegensatz zu § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG einen solchen Ausnahmetatbestand nicht (vgl. BFH, Urteil vom 22.08.1995, VII R 63/94, BStBl II 1995, 909 ).
- BFH, 04.12.2007 - VII R 64/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Überschuldung
Zwar weist die Revision zu Recht darauf hin, dass allein das Vorhandensein von Schulden nicht gegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse spricht, wenn der Schuldendienst gesichert ist und die Schulden in Anbetracht der Einkommensverhältnisse des Steuerberaters in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können (vgl. Senatsurteil vom 22. August 1995 VII R 63/94, BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909). - FG Niedersachsen, 26.01.2005 - 6 K 63/01
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Bestellung als Steuerberater wegen …
Im Übrigen ist ein Vermögensverfall gegeben, wenn jemand in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (…vgl. BFH-Urteile vom 03.11.1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624, 625; vom 22. August 1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909).Im finanzgerichtlichen Verfahren gegen den Bescheid über den Widerruf der Bestellung als Steuerberater (Widerrufsbescheid) ist einerseits zu prüfen, ob der Bescheid nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung rechtmäßig ergangen ist, zum anderen muss das Gericht aber auch eine im Zeitpunkt seiner Entscheidung veränderte Sachlage berücksichtigen, wenn sich aus dieser eine Rechtspflicht zur sofortigen Wiederbestellung des Steuerberater ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909).
Die gesetzliche Vermutung, dass ein Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, kann der Steuerberater trotz Fortbestehens der Eintragung bzw. des Insolvenzverfahrens durch den Nachweis widerlegen, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse gleichwohl geordnet sind und er in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BFH-Urteil im BStBl II 1995, 909;… BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69).
Der Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn der Vermögensverfall noch andauert (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909, 911).
- FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1999 - 2 K 2594/97 Weiterhin werde auf das BFH-Urteil vom 22. August 1995, VII R 63/94 verwiesen.
Es müsse im übrigen berücksichtigt werden, daß eine sich sei Erlaß des Widerrufsbescheids eventuell ergebende veränderte Sachlage nur dann berücksichtigt werden könne, wenn sich daraus eine Rechtspflicht zur Wiederbestellung des Klägers als Steuerberater ergeben würde (BFH BStBl II 1995 S. 909).
Eine nach diesem Zeitpunkt eingetretene Änderung der Verhältnisse kann die Aufhebung des Widerrufsbescheids ausnahmsweise nur rechtfertigen, wenn der Kläger aufgrund der Änderung in geordneten Verhältnissen lebt und deshalb einen Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 2, 40 Abs. 4, 37 Abs. 1 Nr. 2 StBerG hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. Juli 1981 VII R 84/80 , BStBl II 1981, 740; vom 22. August 1995 VII R 63/94 , BStBl II 1995, 909).
Daraus folgt, daß im Zeitpunkt der Entscheidung des erkennenden Senats nicht feststeht, daß sich die Vermögensverhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt der Widerrufsverfügung so nachhaltig gebessert haben, daß der Widerruf der Bestellung als Steuerberater nicht aufrecht erhalten werden kann (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 22. August 1995 VII R 63/94 a.a.O.).
- FG Niedersachsen, 07.03.2013 - 6 K 344/12
Gefährdung von Auftraggeberinteressen bei Unzuverlässigkeit eines Steuerberaters …
- BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden - …
- FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 6 K 234/11
Entfallen der Gefährdung von Auftraggeberinteressen durch die Eröffnung des …
- BFH, 09.08.2011 - VII R 46/10
Wiederbestellung eines Steuerberaters keine Ermessensentscheidung - Verpflichtung …
- FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 6 K 433/07
Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Vereinbarung zur …
- FG Niedersachsen, 27.11.2008 - 6 K 416/07
Voraussetzungen für einen Widerruf der Bestellung zum Steuerberater; Vermutung …
- BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
Streichung aus der Architektenliste
- FG Hamburg, 02.12.2021 - 6 K 112/20
StBerG, Widerruf der Zulassung: Voraussetzungen für einen Vermögensverfall
- FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater in Folge Vermögensverfalls
- FG Düsseldorf, 16.06.2004 - 2 K 3969/03
Widerruf; Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall; Mandanteninteresse; …
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - 13 K 34/03
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall aufgrund einer …
- FG Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 13 K 216/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Fehlens einer …
- FG Nürnberg, 07.12.2001 - VII 5/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- BFH, 24.08.2010 - VII R 49/09
Entgeltlicher Erwerb eines Mitgliederstammes rechtfertigt nicht ohne weiteres die …
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2006 - 13 K 274/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Abgabe der eidestattlichen …
- BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
- FG Sachsen-Anhalt, 10.05.2001 - 1 K 3/00
Passivlegitimation in Klageverfahren gegen den Widerruf der Bestellung zum …
- FG Hessen, 01.12.2009 - 13 K 820/05
Keine Wiederbestellung als Steuerberater, wenn Verzicht nach Einleitung eines …
- FG Nürnberg, 28.11.2002 - VII 335/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall
- BFH, 09.07.1996 - VII R 23/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Versäumung des Termins …
- BFH, 30.03.2004 - VII R 56/03
Vermögensverfall: Versagung der Wiederbestellung als Steuerberater
- FG Hamburg, 12.08.2021 - 6 K 152/20
Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07
Ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse als Vermögensverfall eines …
- BFH, 13.11.2001 - VII R 14/01
Bundesfinanzhof
- FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 6 K 425/06
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater aufgrund …
- FG Hamburg, 27.08.2003 - V 234/02
Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfall
- FG Nürnberg, 14.01.2005 - VII 141/03
Absehen vom Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Aufhebung des …
- FG Hamburg, 10.12.2004 - V 85/04
Steuerberatungsrecht: Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigter bei …
- FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Ausschluss der Gefährdung von …
- FG Hessen, 15.02.2005 - 13 K 1698/04
Widerruf; Bestellung; Steuerberater; Vermögensverfall; Berufsfreiheit; …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1999 - 2 K 2582/98
- FG Düsseldorf, 15.12.2004 - 2 K 2679/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater und Anspruch auf sofortige …
- FG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 K 86/03
Keine Unterbrechung des Klageverfahrens eines Steuerberates gegen Widerruf seiner …
- FG Düsseldorf, 13.03.2002 - 2 K 3111/00
Widerruf einer Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls; …
- FG Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 11 K 176/98
Wiederbestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters; Widerruf der …
- FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters bei Vorliegen des Vermögensverfalls; …
- BFH, 24.01.2006 - VII B 141/05
Steuerberater: Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall
- FG Düsseldorf, 12.02.2003 - 2 K 2820/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs einer Bestellung als Steuerberater …
- BFH, 12.09.2005 - VII B 240/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- BFH, 11.06.2004 - VII B 166/03
Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls
- FG Bremen, 14.04.1998 - 297174K 2
Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters wegen Vermögensverfalls; Geordnete …
- FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 107/06
Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater wegen Eröffnung eines …
- BFH, 07.07.1998 - VII B 60/98
Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Verfügung über Vermögen - Gerichtliche …
- FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - kein …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2008 - 2 K 2084/08
Kein Widerruf der Bestellung als Steuerberater, wenn Restschuldbefreiung nach …
- BFH, 18.08.2005 - VII B 20/05
Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls
- BFH, 30.05.2005 - VII B 293/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
- BFH, 11.06.2004 - VII B 272/03
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall
- FG Hamburg, 21.01.2020 - 6 K 232/19
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Insolvenz
- BFH, 13.10.2005 - VII B 155/04
Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall
- BFH, 07.12.2004 - VII B 127/04
Steuerberater: Wiederbestellung
- FG Hamburg, 14.02.2018 - 6 K 199/17
Rechtmäßiger Widerruf einer Steuerberaterbestellung wegen Vermögensverfalls bei …
- BFH, 30.03.2009 - VII S 35/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - …
- FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 179/05
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall
- FG Niedersachsen, 03.07.2001 - 6 K 10171/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen potentiellen Interessengefährdung …
- FG Hamburg, 20.04.2021 - 6 K 131/20
StBerG: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Hamburg, 17.08.2018 - 6 K 204/17
Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen der …
- FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Kurzfristige …
- FG Niedersachsen, 20.10.2005 - 6 K 67/05
Anforderungen an die Tätigkeit des Geschäftsführers zur verantwortlichen Führung …
- FG Niedersachsen, 29.08.2000 - 6 K 723/98
Rücknahme der Bestellung zum Steuerberater wegen unvollständiger Angaben
- FG Hamburg, 04.05.2021 - 6 K 35/20
StBerG: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13
Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Prüfung der …
- FG München, 29.09.2010 - 4 K 4158/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Kostentragungspflicht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2003 - 4 A 1673/02
Gerichtliche Beurteilung eines Widerrufs nach der Wirtschaftsprüferordnung; …
- FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17
Steuerberatergesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen …
- FG Niedersachsen, 17.06.2004 - 6 K 768/03
Widerrug einer Bestellung als Steuerberater; Vorliegen eines "Vermögensverfalls"; …
- FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 6 K 635/02
Möglichkeit des Widerrufs der Bestellung als Steuerbevollmächtigte; …
- FG Sachsen, 21.01.2009 - 6 K 1472/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberaterin wegen Vermögensverfalls
- FG Köln, 16.10.2008 - 2 K 814/08
Voraussetzungen der in § 46 Abs. 2 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) …
- FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 4177/06
Vermögensverfall bei hohen Steuerrückständen eines Steuerberaters; Keine Prüfung …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 2 K 2424/02
Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater; Widerrufsgrund des …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2007 - 12 K 4192/06
Widerruf der Bestellung zum Steuerberater - Vermögensverfall und Gefährdung der …
- FG Sachsen-Anhalt, 05.09.2000 - 1 K 183/99
Befugnis eines in den Niederlanden zugelassenen Belastingadviseurs zur …
- OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21
Antrag auf Zulassung der Berufung; Löschung aus der Architektenliste wegen …
- FG Hamburg, 17.12.2020 - 6 K 36/20
Berufsrecht Steuerberater: Widerruf der Anerkennung einer …
- FG Hamburg, 14.02.2018 - 6 K 32/17
Widerruf einer Steuerberaterbestellung: Widerruf wegen Vermögensverfalls
- FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2009 - 12 K 12120/09
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Möglichkeit …
- FG Niedersachsen, 17.02.2005 - 6 K 918/04
Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater bei Vermögensverfall; Vermutung des …
- FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 6 K 585/04
Widerruf der Bestellung zum Steuerberater; Vermutung des Vermögensverfalls
- FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2012 - 1 K 1652/08
Darlegungslast und Feststellungslast beim Absehen des Widerrufs der Bestellung …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 12078/10
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - …
- FG Nürnberg, 25.07.2002 - VII 347/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 1954/21
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall bei erheblichen …
- FG München, 31.05.2017 - 4 K 1990/16
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermutung des Vermögensverfalles
- FG Niedersachsen, 27.06.2013 - 6 K 47/13
Verschuldensabhängigkeit des Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater wegen …
- FG Thüringen, 24.04.2007 - III 150/04
Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Gegenstandswert bei …
- FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall; Nachweis der …
- FG Niedersachsen, 09.10.2001 - 6 K 10837/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Eintragung im Schuldnerverzeichnis; …
- FG Nürnberg, 05.06.2003 - VI 89/01
Keine Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft bei Stimmvollmachtsabtretung
- FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 1 K 231/01
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls; Widerrufs der …
- FG Saarland, 27.02.1997 - 2 K 198/96
- FG Hamburg, 24.05.1996 - V 146/95
Erledigung deines Antrages durch Zeitablauf ; Zulässigkeit einer …
- FG Nürnberg, 05.06.2003 - VII 89/01
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Anerkennung einer GmbH als …