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   BFH, 09.08.2011 - VII R 74/10   

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https://dejure.org/2011,8865
BFH, 09.08.2011 - VII R 74/10 (https://dejure.org/2011,8865)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2011 - VII R 74/10 (https://dejure.org/2011,8865)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2011 - VII R 74/10 (https://dejure.org/2011,8865)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden - Einordnung einer Tätigkeit in die WZ 2003 durch Statistikbehörden nicht bindend für Stromsteuer - Rechtsschutzbedürfnis für ein Begehren auf Stromsteuerentlastung

  • openjur.de

    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden; Einordnung einer Tätigkeit in die WZ 2003 durch Statistikbehörden nicht bindend für Stromsteuer; Rechtsschutzbedürfnis für ein Begehren auf Stromsteuerentlastung

  • Bundesfinanzhof

    StromStG § 9a Abs 1 Nr 2, EWGV 3037/90, StromStG § 10, FGO § 40 Abs 2
    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden - Einordnung einer Tätigkeit in die WZ 2003 durch Statistikbehörden nicht bindend für Stromsteuer - Rechtsschutzbedürfnis für ein Begehren auf Stromsteuerentlastung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden - Einordnung einer Tätigkeit in die WZ 2003 durch Statistikbehörden nicht bindend für Stromsteuer - Rechtsschutzbedürfnis für ein Begehren auf Stromsteuerentlastung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9a Abs 1 Nr 2 StromStG vom 15.07.2006, EWGV 3037/90, § 10 StromStG, § 40 Abs 2 FGO
    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden - Einordnung einer Tätigkeit in die WZ 2003 durch Statistikbehörden nicht bindend für Stromsteuer - Rechtsschutzbedürfnis für ein Begehren auf Stromsteuerentlastung

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden - Einordnung einer Tätigkeit in die WZ 2003 durch Statistikbehörden nicht bindend für Stromsteuer - Rechtsschutzbedürfnis für ein Begehren auf Stromsteuerentlastung

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden - Einordnung einer Tätigkeit in die WZ 2003 durch Statistikbehörden nicht bindend für Stromsteuer - Rechtsschutzbedürfnis für ein Begehren auf Stromsteuerentlastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromStG § 9a Abs. 1 Nr. 2
    Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden

  • datenbank.nwb.de

    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 81
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.10.2008 - VII R 38/07

    Energiebesteuerung - Prüfungskompetenz der Hauptzollämter bei der Einordnung in

    Auszug aus BFH, 09.08.2011 - VII R 74/10
    Im Übrigen kommt der von den Statistikbehörden vorgenommenen Einordnung einer Tätigkeit in die WZ 2003 in Bezug auf die stromsteuerrechtliche Beurteilung allenfalls eine Indizwirkung, jedoch keine Bindungswirkung zu (Senatsentscheidungen vom 28. Oktober 2008 VII R 38/07, BFHE 223, 287, und vom 31. Januar 2008 VII B 88/07, BFH/NV 2008, 991).
  • BFH, 26.10.2010 - VII R 50/09

    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von

    Auszug aus BFH, 09.08.2011 - VII R 74/10
    Die NACE Rev. 1.1 ist deshalb zur Auslegung der Vorschrift heranzuziehen (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2010 VII R 50/09, BFH/NV 2011, 366, zur im Wesentlichen identischen Regelung in § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Energiesteuergesetzes).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 09.08.2011 - VII R 74/10
    Ein Anlass zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH besteht demnach nicht (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 --C.I.L.F.I.T.--, Slg. 1982, 3415 Rz 16).
  • BFH, 08.06.2010 - VII R 37/09

    Antrag auf Mineralölsteuerentlastung für das Produzierende Gewerbe schließt

    Auszug aus BFH, 09.08.2011 - VII R 74/10
    Denn eine Entlastung nach § 10 StromStG stellt nicht etwa ein wesensverschiedenes aliud zu einer Entlastung nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG dar, sodass die Klägerin ihr Ziel, nach dieser Vorschrift entlastet zu werden, ungeachtet der bereits nach § 10 StromStG gewährten Entlastung weiter zu verfolgen keinen rechtsschutzfähigen Anlass hatte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juni 2010 VII R 37/09, BFH/NV 2010, 2122, zum Mineralölsteuergesetz).
  • BFH, 31.01.2008 - VII B 88/07

    Mineralölsteuer: Zur Einordnung eines Unternehmens in die Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 09.08.2011 - VII R 74/10
    Im Übrigen kommt der von den Statistikbehörden vorgenommenen Einordnung einer Tätigkeit in die WZ 2003 in Bezug auf die stromsteuerrechtliche Beurteilung allenfalls eine Indizwirkung, jedoch keine Bindungswirkung zu (Senatsentscheidungen vom 28. Oktober 2008 VII R 38/07, BFHE 223, 287, und vom 31. Januar 2008 VII B 88/07, BFH/NV 2008, 991).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BFH, 09.08.2011 - VII R 74/10
    Eine ausdrückliche Erwähnung der Klassifikation im Gesetzestext selbst hat es nicht gefordert, sondern den Willen des Gesetzgebers --der sich eindeutig den Materialien entnehmen ließ-- für ausreichend erachtet (BVerfG-Beschluss vom 31. Mai 2011  1 BvR 857/07, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 2301/17

    Keine Energiesteuerentlastung für Erdgas, das zur Herstellung von gefälltem

    Ergänzend führt das HZA aus, soweit die Klägerin ausführe, dass die Erläuterungen des Statistischen Bundesamtes rechtlich nicht verbindlich seien, werde auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2011, VII R 74/10, verwiesen, nach dem die WZ 2003 und die hierzu veröffentlichten Erläuterungen bei der Auslegung der NACE zu berücksichtigen seien.

    Bei der Auslegung der NACE Rev. 1.1 sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wiederum die WZ 2003 (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003) und die hierzu veröffentlichten Erläuterungen heranzuziehen (BFH-Urteile vom 9. August 2011, VII R 74/10, ZfZ 2011, 331; BFH/NV 2011, 2178 sowie vom 7. August 2012, VII R 35/11, BFH/NV 2013, 382).

    Durch die WZ 2003 werde sichergestellt, dass die statistische Erfassung der in Deutschland tätigen Unternehmen nach den in der VO Nr. 3037/90 festgelegten unionsrechtlichen Vorgaben erfolgt (BFH-Urteil vom 09. August 2011, VII R 74/10, a.a.O.).

    In seiner Entscheidung vom 9. August 2011, VII R 74/10 führt der Bundesfinanzhof hierzu aus, es sei unbeachtlich, dass sowohl das Gesetz als auch die Begründung die WZ 2003 unerwähnt lassen, da davon auszugehen ist, dass die WZ 2003 inhaltlich mit der NACE Rev. 1.1 übereinstimmt und deren Klasse DI 26 von der RL 2003/96/EG und auch von der Gesetzesbegründung zu § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG ausdrücklich in Bezug genommen wird.

    Nach Auffassung des erkennenden Senats können aus der Einreihung in die KN Rückschlüsse auf die Einordnung in die WZ 2003 bzw. die NACE Rev. 1.1 gezogen werden (offen gelassen im BFH-Urteil vom 9. August 2011, VII R 74/10, a.a.O.).

  • BFH, 29.10.2013 - VII R 24/12

    Keine Energiesteuerentlastung für die Herstellung von verlorenen Sandgussformen

    Das Urteil des FG weiche von den Senatsurteilen vom 9. August 2011 VII R 74/10 (BFHE 235, 81, ZfZ 2011, 331) und vom 7. August 2012 VII R 35/11 (BFH/NV 2013, 382) ab.

    Die Bezugnahme in der Gesetzesbegründung ist als ausreichend zu erachten, um die Begünstigungsnorm nach den Vorgaben der NACE Rev. 1.1 auszulegen, einer ausdrücklichen Erwähnung im Gesetzestext bedarf es insoweit nicht (Senatsurteile vom 26. Oktober 2010 VII R 50/09, BFHE 231, 443, ZfZ 2011, 23, und in BFHE 235, 81, ZfZ 2011, 331, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2011  1 BvR 857/07, juris).

  • BFH, 07.08.2012 - VII R 35/11

    Kein energiesteuerrechtlicher Entlastungsanspruch für die Herstellung von

    Wie der erkennende Senat entschieden hat, sind zur Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG und zur Auslegung der wortgleichen Bestimmung des § 9a Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes (StromStG) die NACE Rev. 1.1 und die Klassifikation der Wirtschaftszweige nebst deren Erläuterungen heranzuziehen (Senatsurteile in BFHE 231, 443, ZfZ 2011, 23, und vom 9. August 2011 VII R 74/10, BFHE 235, 81, ZfZ 2011, 331).

    In Bezug auf die Einbeziehung von Waren aus Graphit und anderen Kohlenstoffen in die Begünstigung durch das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes vom 1. März 2011 (BGBl I 2011, 282) hat der Senat entschieden, dass der Gesetzgeber mit dieser Änderung keine bloße Klarstellung des von vornherein festgelegten Anwendungsbereichs des § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG, sondern --ohne Anordnung einer Rückwirkung-- dessen Erweiterung bewirken wollte (BFH-Urteil in BFHE 235, 81, ZfZ 2011, 331).

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.10.2019 - 6 V 1039/19

    Energiesteuer - Widerruf der Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Kohle bei

    Der Bundesfinanzhof habe die Zulässigkeit der Anwendung der aufgeführten Regelwerke bestätigt (Urteile vom 26. Oktober 2010, VII R 50/09, vom 9. August 2011, VII R 74/10 und vom 24. Februar 2015, VII R 50/13).

    Die Position 23 falle nach unbestrittener Auffassung unter § 51 Abs. 1 Nr. 1 a EnergieStG und damit auch die Unterklasse 23.99.13.200 (Hinweis auf BFH-Urteil vom 9. August 2011, VII R 74/10 zur Position 26, die der heutigen Position 23 entspreche).

    Aufgrund der Verweisung in der Richtlinie sind zur Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 a EnergieStG die NACE Rev. 1.1 und die WZ 2003 nebst deren Erläuterungen heranzuziehen (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2011, VII R 74/10, ZfZ 2011, 331 und vom 7. August 2012, VII R 35/11, BFH/NV 2013, 382).

  • BFH, 24.08.2021 - VII R 4/20

    Herstellung von Kalk nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG

    Zur Auslegung der NACE Rev. 1.1 könne ferner auf die WZ 2003 nebst deren Erläuterungen zurückgegriffen werden (Senatsurteil vom 09.08.2011 - VII R 74/10, BFHE 235, 81, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2011, 331).

    c) Bei der Auslegung der NACE Rev. 1.1 sind die WZ 2003 und die hierzu veröffentlichten Erläuterungen zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile in BFHE 235, 81, ZfZ 2011, 331, Rz 16, und in BFH/NV 2013, 382, Rz 10).

  • FG Düsseldorf, 27.06.2018 - 4 K 1380/17

    Verpflichtung des Hauptzollamt zur Festsetzung einer Steuerentlastung

    Daher sind zur Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a EnergieStG die NACE Rev. 1.1 und die WZ 2003 nebst deren Erläuterungen heranzuziehen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 9. August 2011 VII R 74/10, BFHE 235, 81 sowie vom 7. August 2012 VII R 35/11, BFH/NV 2013, 382).

    Nach der Vorbemerkung I. 2.3 Abs. 2 zur WZ 2003 ist es daher zulässig, zur Auslegung das HS und die KN heranzuziehen (vgl. BFH, Urteil vom 24. Februar 2015 VII R 50/13, BFHE 249, 258; im Urteil vom 9. August 2011 VII R 74/10, BFHE 235, 81 hat der BFH das noch offen gelassen).

  • BFH, 23.11.2021 - VII R 31/19

    Steuerfreie Verwendung von Kohle zur Herstellung von Asphaltmischgut

    So sind bei der Auslegung der NACE Rev. 1.1 die WZ 2003 und die hierzu veröffentlichten Erläuterungen zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 09.08.2011 - VII R 74/10, BFHE 235, 81, ZfZ 2011, 331, Rz 16, und in BFH/NV 2013, 382, Rz 10).
  • BFH, 23.11.2021 - VII R 32/19

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.11.2021 VII R 31/19 - Steuerfreie Verwendung

    So sind bei der Auslegung der NACE Rev. 1.1 die WZ 2003 und die hierzu veröffentlichten Erläuterungen zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 09.08.2011 - VII R 74/10, BFHE 235, 81, ZfZ 2011, 331, Rz 16, und in BFH/NV 2013, 382, Rz 10).
  • FG Thüringen, 13.06.2023 - 2 K 475/20
    Die Bezugnahme in der Gesetzesbegründung ist als ausreichend zu erachten, um die Begünstigungsnorm nach den Vorgaben der NACE Rev. 1.1 auszulegen, einer ausdrücklichen Erwähnung im Gesetzestext bedarf es insoweit nicht (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 2. September 2021 VII R 19/19, BFH/NV 2022, 40 und BFH, Urteile vom 29. Oktober 2013 VII R 24/12, BFHE 243, 96 ; vom 26. Oktober 2010 VII R 50/09, BFHE 231, 443 und vom 9. August 2011 VII R 74/10, BFHE 235, 81 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2011 1 BvR 857/07, juris).

    Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) kann daher mit ihren Erläuterungen bei der Zuordnung des Prozesses in die NACE herangezogen werden, denn nach den Vorbemerkungen der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen WZ 2003 ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003, ausgehend von der aktualisierten EU-Wirtschaftszweigklassifikation NACE Rev. 1.1 geschaffen bzw. aus ihr entwickelt worden (BFH, Urteil vom 9. August 2011 VII R 74/10, BFHE 235, 81 ).

  • FG Düsseldorf, 04.09.2019 - 4 K 450/19

    Steuerfreie Verwendung von Kohle als Heizstoff für die Herstellung von Asphalt;

    Daher sind zur Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a EnergieStG die NACE Rev. 1.1 und die WZ 2003 nebst deren Erläuterungen heranzuziehen (BFH, Urteile vom 9. August 2011 VII R 74/10, BFHE 235, 81 sowie vom 7. August 2012 VII R 35/11, BFH/NV 2013, 382).
  • FG Düsseldorf, 04.09.2019 - 4 K 434/19

    Steuerfreie Verwendung von Kohle als Heizstoff für die Herstellung von Asphalt;

  • FG Sachsen, 14.01.2014 - 7 K 566/12

    Keine Stromsteuerentlastung für zum Antrieb von Lüftern bei der Herstellung von

  • FG Düsseldorf, 02.11.2011 - 4 K 4351/10

    Herstellung von Sandgussformen und die anschließende Wiederaufbereitung des

  • FG Thüringen, 29.03.2012 - 2 K 667/10

    Auslegung des Begriffs der Elektrolyse nach § 9a Abs. 1 Nr. 1 StromStG

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