Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.01.2001

Rechtsprechung
   BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99   

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https://dejure.org/2000,581
BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99 (https://dejure.org/2000,581)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2000 - VII R 83/99 (https://dejure.org/2000,581)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2000 - VII R 83/99 (https://dejure.org/2000,581)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zolltarifsache: Sitzkissen (Silhouette-Kissen) für einen Rollstuhl - Abgrenzung orthopädischer Vorrichtungen von Hilfsmitteln zum Ausgleich nachteiliger Folgen körperlicher Fehlbildung

  • Wolters Kluwer

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Silhouette-Kissen - Andere orthopädische Vorrichtung - Sitzkissen - Aufhebung der Verwaltungsentscheidung - Einreihung von Ware - Zulassungsfreie Revision - Zolltarifsache

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN 87.14, KN 90.21
    Einreihung; Sitzkissen für Rollstühle; Tarifierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99
    Der Senat ist in Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415 --C.I.L.F.I.T.--) nicht nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. C 340/1; ABlEG 1999 Nr. L 114/56) zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet.
  • BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94

    Verbindliche Zolltarifauskunft bezüglich Orangenextrakt zur Herstellung von

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-148/93

    3M Medica / Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99
    9021 KN ist kennzeichnend, dass sie den Funktionsschäden, die sie beheben sollen, speziell angepasst und speziell für eine bestimmte Person gefertigt sind (vgl. EuGH-Urteil vom 24. März 1994 Rs. C-148/93 --3M Medica--, EuGHE 1994, I-1123).
  • EuGH, 19.05.1994 - C-11/93

    Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99
    Dazu gibt es auch Erläuterungen, die für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. etwa die EuGH-Urteile vom 9. Dezember 1997 Rs. C-143/96 --Knubben--, EuGHE 1997, I-7039 Rz. 14, und vom 19. Mai 1994 Rs. C-11/93 --Siemens Nixdorf--, EuGHE 1994, I-1945 Rz. 11 und 12).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99
    Dazu gibt es auch Erläuterungen, die für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. etwa die EuGH-Urteile vom 9. Dezember 1997 Rs. C-143/96 --Knubben--, EuGHE 1997, I-7039 Rz. 14, und vom 19. Mai 1994 Rs. C-11/93 --Siemens Nixdorf--, EuGHE 1994, I-1945 Rz. 11 und 12).
  • BFH, 23.07.1998 - VII R 91/97

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Zolltarifliche Einreihung - Zubehör für

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99
    Auf den Verwendungszweck darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1998 VII R 91/97, BFH/NV 1999, 234).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind.
  • BFH, 27.02.2019 - VII R 1/18

    Zur Einreihung von Einlegesohlen

    Bei der insoweit geforderten Verwendungseignung kommt es nicht auf den Verwendungszweck an, den der Beteiligte seiner Ware beimisst oder für den er sie bestimmt hat; maßgebend ist deren objektive Beschaffenheit (Senatsurteil vom 14. November 2000 VII R 83/99, BFH/NV 2001, 499, ZfZ 2001, 128).

    b) Wie andere orthopädische Apparate und Vorrichtungen dienen Einlegesohlen der Korrektur orthopädischer Leiden, wenn sie durch eine entsprechende Ausformung und Struktur auf den fehlgebildeten, also z.B. abgeplatteten oder gespreizten Fuß einwirken, ihn "in Richtung auf den gesunden Fuß" verändern --d.h. etwa das Fußgewölbe in Richtung auf den gesunden Zustand anheben--, ihn halten und stützen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2001, 499, ZfZ 2001, 128).

    Hilfsmittel, die lediglich die nachteiligen Folgen körperlicher Fehlbildungen (z.B. durch eine weiche Polsterung oder Bettung) mildern oder eine Druckentlastung bewirken, dienen nicht der Korrektur von Fehlbildungen (Senatsurteil in BFH/NV 2001, 499, ZfZ 2001, 128; EuGH-Urteil Premis Medical vom 22. Dezember 2010 C-273/09, EU:C:2010:809, Rz 47 ff., Slg. 2010, I-13783, ZfZ 2011, 48).

    9021 10 KN auch serienmäßig hergestellte ("mass produced") Einlagen erfasst, bestehen keine Bedenken gegen die Annahme, dass derartige, in Handarbeit maßgefertigte Einlegesohlen speziell angepasst und sorgfältig und präzise gefertigt werden können (Eigenschaften, die Waren der Pos. 9021 KN "im Allgemeinen" aufweisen, vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2001, 499, ZfZ 2001, 128; EuGH-Urteile Stryker EMEA Supply Chain Services, EU:C:2017:298, ZfZ 2017, 272; 3M Medica GmbH vom 24. März 1994 C-148/93, EU:C:1994:123, EuGHE 1994, I-1123).

  • BFH, 24.10.2002 - VII B 17/02

    Tarifierung einer Ware, Verwendungszweck

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; Senatsurteile vom 23. Mai 2000 VII R 1/99, BFH/NV 2000, 1266, 1267; vom 14. November 2000 VII R 83/99, BFH/NV 2001, 499; vom 9. Oktober 2001 VII R 69/00, BFH/NV 2002, 560, 561) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind.

    Im Augenblick der Zollabfertigung muss die ausschließliche oder hauptsächliche Verwendungseignung der Ware erkennbar sein (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1266, 1267; in BFH/NV 2001, 499; in BFH/NV 2002, 560, 562).

  • BFH, 09.02.2006 - V R 49/04

    Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs

    21, m.w.N.; BFH-Urteile vom 14. November 2000 VII R 83/99, BFH/NV 2001, 499; vom 8. Januar 2003 VII R 11/02, BFHE 201, 352, UR 2003, 350) ist das entscheidende Kriterium für die Einordnung von Waren in die KN in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind.
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Rechtsprechung
   BFH, 30.01.2001 - VII R 83/99 (1)   

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https://dejure.org/2001,18506
BFH, 30.01.2001 - VII R 83/99 (1) (https://dejure.org/2001,18506)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2001 - VII R 83/99 (1) (https://dejure.org/2001,18506)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - VII R 83/99 (1) (https://dejure.org/2001,18506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.12.1991 - VII E 8/91

    Streitwertbestimmung eines Verfahrens wegen verbindlicher Zolltarifauskunft

    Auszug aus BFH, 30.01.2001 - VII R 83/99
    Er hat dies damit begründet, dass im Regelfall genügende Anhaltspunkte für die finanzielle Bedeutung eines Verfahrens wegen einer vZTA fehlen (vgl. zu § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in der bis 30. Juni 1994 geltenden Fassung: Beschlüsse vom 23. April 1991 VII E 12/90, BFHE 164, 224, BStBl II 1991, 644, und vom 18. Dezember 1991 VII E 8/91, BFH/NV 1992, 542).
  • BFH, 07.07.1998 - VII R 67/96

    Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über Rundfunkgeräte und

    Auszug aus BFH, 30.01.2001 - VII R 83/99
    Allerdings beträgt der Auffangwert seit 1. Juli 1994 nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG 8 000 DM, so dass der Streitwert für das Revisionsverfahren vorliegend auf 8 000 DM festzusetzen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 1998 VII R 67/96, BFH/NV 1999, 93).
  • FG Brandenburg, 01.07.1999 - 4 K 2033/98

    Tarifierung von maßangefertigten Kissen für Rollstuhl

    Auszug aus BFH, 30.01.2001 - VII R 83/99
    Mit Urteil vom 14. November 2000 VII R 83/99 wies der Senat die Revision der Beklagten und Revisionsklägerin (Oberfinanzdirektion --OFD--) gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 1. Juli 1999 4 K 2033/98 Z zurück, mit dem dieses eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) und eine Einspruchsentscheidung der OFD aufgehoben und die OFD verpflichtet hatte, der Klägerin, Revisionsbeklagten und Antragstellerin (Klägerin) eine neue vZTA mit einem bestimmten Inhalt zu erteilen.
  • BFH, 23.04.1991 - VII E 12/90

    Streitwert des Verfahrens wegen einer verbindlichen Zolltarifauskunft beträgt 6

    Auszug aus BFH, 30.01.2001 - VII R 83/99
    Er hat dies damit begründet, dass im Regelfall genügende Anhaltspunkte für die finanzielle Bedeutung eines Verfahrens wegen einer vZTA fehlen (vgl. zu § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in der bis 30. Juni 1994 geltenden Fassung: Beschlüsse vom 23. April 1991 VII E 12/90, BFHE 164, 224, BStBl II 1991, 644, und vom 18. Dezember 1991 VII E 8/91, BFH/NV 1992, 542).
  • BFH, 24.09.2010 - VII S 17/10

    Streitwert für Klage auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, dass der Wert eines Verfahrens wegen einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) mit dem Auffangwert anzusetzen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. April 1991 VII E 12/90, BFHE 164, 224, BStBl II 1991, 644; vom 18. Dezember 1991 VII E 8/91, BFH/NV 1992, 542; vom 30. Januar 2001 VII R 83/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 491, jeweils m.w.N.).
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