Rechtsprechung
BFH, 03.02.1987 - VII R 85/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Durch Umzug bedingte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden bei unterbliebenen Vorkehrungen für die Entgegennahme von Post für die Zeit des Umzugs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvR 675/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BFH, 03.02.1987 - VII R 85/85
Wenn dem Betroffenen jedoch ein anderes Verschulden zur Last gelegt werden könnte, er z. B. die Abholung vernachlässigt habe oder sich einer erwarteten Zustellung vorsätzlich entziehen wollte, dann könnte eine Wiedereinsetzung allerdings nicht in Betracht kommen (vgl. BVerfG-Beschluß vom 20. Juni 1973 2 BvR 675/72, BVerfGE 35, 296).Auch im Besteuerungsverfahren kann der Betroffene nicht wissen, ob ihm während seiner vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung ein Steuerbescheid zugeht (vgl. Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 35, 296, und vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332;… Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., Tz. 7 zu § 110 AO 1977 mit weiteren Hinweisen).
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BFH, 03.02.1987 - VII R 85/85
Auch im Besteuerungsverfahren kann der Betroffene nicht wissen, ob ihm während seiner vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung ein Steuerbescheid zugeht (vgl. Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 35, 296, und vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332;… Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., Tz. 7 zu § 110 AO 1977 mit weiteren Hinweisen).
- FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14
Zugangsfiktion bei der Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland durch die …
Dies habe auch dann zu gelten, wenn der Betroffene mit der Möglichkeit rechnen musste, dass ihm während seiner vorübergehenden Abwesenheit ein Bescheid zugestellt werden könnte (BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 VII R 85/85, BFH/NV 1987, 749).