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   BFH, 23.07.1998 - VII R 91/97   

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BFH, 23.07.1998 - VII R 91/97 (https://dejure.org/1998,1577)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1998 - VII R 91/97 (https://dejure.org/1998,1577)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - VII R 91/97 (https://dejure.org/1998,1577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN 9022 9090, KN 3926 9099
    Einreihung; Glas; Kunststoff; Tarifierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 91/97
    Die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH kommt mithin nicht in Betracht (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430).
  • BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94

    Verbindliche Zolltarifauskunft bezüglich Orangenextrakt zur Herstellung von

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 91/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047, Rz. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind.
  • BFH, 08.06.1993 - VII K 16/92

    Zölle; Aufhebung einer verbindlichen Zolltarifauskunft Nr. 1715/90)

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 91/97
    Auf den Verwendungszweck darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1993 VII K 16/92, BFHE 172, 244).
  • EuGH, 19.05.1994 - C-11/93

    Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 91/97
    Dazu gibt es auch Erläuterungen, die für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. etwa die EuGH-Urteile vom 9. Dezember 1997 Rs. C-143/96 --Knubben--, EuGHE 1997, I-7039, Rz. 14, und vom 19. Mai 1994 Rs. C-11/93 --Siemens Nixdorf--, EuGHE 1994, I-1945 Rz. 11 und 12).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 91/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047, Rz. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind.
  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 91/97
    Dazu gibt es auch Erläuterungen, die für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. etwa die EuGH-Urteile vom 9. Dezember 1997 Rs. C-143/96 --Knubben--, EuGHE 1997, I-7039, Rz. 14, und vom 19. Mai 1994 Rs. C-11/93 --Siemens Nixdorf--, EuGHE 1994, I-1945 Rz. 11 und 12).
  • BFH, 30.03.2010 - VII R 35/09

    Umsatzsteuertarif - Einreihung trinkbarer Nahrungsergänzungsmittel als Getränke

    Die flüssige Beschaffenheit der Ware und ihre Bestimmung zum menschlichen Genuss müssen als die objektive Beschaffenheit der Ware bestimmende Eigenschaften im Zeitpunkt der Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vorhanden und feststellbar sein (Senatsurteile vom 23. Juli 1998 VII R 91/97, BFH/NV 1999, 234, und vom 11. März 2004 VII R 20/01, BFH/NV 2004, 1305).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 42/98

    Arzneimittel - Arzneiwaren - Vitamintabletten - Vitaminmangelzustand

    Auf den Verwendungszweck darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1998 VII R 91/97, BFH/NV 1999, 234).
  • BFH, 09.10.2001 - VII R 69/00

    Tarifierung von Waren

    cc) Die gegebenen Merkmale und Eigenschaften der Ware, die den Verwendungszweck der Ware erkennen lassen, müssen im Augenblick der Zollabfertigung vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1998 VII R 91/97, BFH/NV 1999, 234).
  • BFH, 23.10.2018 - VII R 19/17

    Zur Erkennbarkeit von Teilen und Zubehör

    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen hierauf Bezug genommen wird und er sich in den objektiven Eigenschaften und Merkmalen der Ware niedergeschlagen hat (vgl. etwa Senatsurteile in BFH/NV 2018, 249, ZfZ 2018, 139; vom 31. Mai 2005 VII R 49/04, BFH/NV 2005, 2067, ZfZ 2006, 262; vom 23. Juli 1998 VII R 91/97, BFH/NV 1999, 234).
  • BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99

    Zolltarifsache

    Auf den Verwendungszweck darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1998 VII R 91/97, BFH/NV 1999, 234).
  • BFH, 17.10.2006 - VII R 41/05

    Tarifierung: Kunststoffschläuche mit Verbindungsstücken

    Mit der Anmerkung 2 b zu Kap. 90 KN wird nicht --wie das FG offenbar meint-- auf den Verwendungszweck abgestellt, den der Zollbeteiligte seiner Ware beimisst oder für den er sie bestimmt hat; vielmehr ist auch insoweit die objektive Beschaffenheit der Ware aufgrund der an ihr feststellbaren Merkmale und Eigenschaften maßgeblich, die im Zeitpunkt der Zollabfertigung die ausschließliche bzw. hauptsächliche Bestimmung der Ware als Zubehörteil für eine bestimmte Maschine etc. des Kap. 90 KN erkennbar machen muss (Senatsurteil vom 23. Juli 1998 VII R 91/97, BFH/NV 1999, 234).

    Dass die Schläuche für den Einsatz in medizinischen Geräten einer speziellen Zulassung bedürfen und hinsichtlich ihrer Druck- und Dehnungseigenschaften besonderen gesetzlichen Anforderungen für Medizinprodukte genügen müssen, sieht man ihnen nicht an; besondere Materialzusammensetzungen, die der Ware eine besondere Qualität verleihen, sind nach dem Wortlaut der Anmerkung 2 b zu Kap. 90 KN nicht entscheidungserheblich (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1999, 234).

    Ebenso wenig gibt der Umstand, dass die Schläuche in bestimmten Standardlängen eingeführt werden oder dass sie bestimmten deutschen oder europäischen Normen für medizinisches Gerät entsprechen müssen, Aufschluss über ihre Zubehöreigenschaft für Beatmungsgeräte (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1999, 234).

  • BFH, 24.10.2002 - VII B 17/02

    Tarifierung einer Ware, Verwendungszweck

    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. Senatsurteile vom 23. Juli 1998 VII R 91/97, BFH/NV 1999, 234, 235; vom 9. Mai 2000 VII R 61/98, BFH/NV 2000, 1508, 1509).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 20/01

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Widerruf

    Die flüssige Beschaffenheit der Ware und ihre Bestimmung zum menschlichen Genuss müssen als die objektive Beschaffenheit der Ware bestimmende Eigenschaften (hier: Verwendungseignung) im Zeitpunkt der Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr (Zollabfertigung) vorhanden und feststellbar sein (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1998 VII R 91/97, BFH/NV 1999, 234).
  • FG Hessen, 16.07.2001 - 7 K 3138/96

    Zolltarif; Lasergraphics Film Recorder; Foto; Bild; Datenverarbeitung;

    Da-zu gibt es auch Erläuterungen, die für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet werden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. hierzu das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Juli 1998 VII R 91/97 in BFH/NV 1999, 234, 234 mit weiteren Nachweisen jeweils zu der angegebenen Rechtsprechung).

    Denn hierbei wird vernachlässigt, dass das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren nur dann in ihrem Verwendungszweck gesucht werden darf, wenn dies im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich vorgesehen wird (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. Juli 1998 VII R 91/97 in BFH/NV 1999, 234, 235 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 196/03

    Tarifierung von Beatmungsschläuchen

    Maßgeblich für die zolltarifliche Einordnung ist die objektive Beschaffenheit an Hand der an der Ware feststellbaren Merkmale und Eigenschaften (BFH, Urteil v. 23.7.1998, VII R 91/97).

    Der Ware muss angesichts ihrer Beschaffenheitsmerkmale ihre konkrete Bestimmung als Zubehör für ein medizinisches Gerät anzusehen sein (BFH, Urteil v, 23.7.1998, VII R 91/97).

  • FG Hamburg, 25.09.2023 - 4 K 22/20

    Zolltarif: Einreihung als Teil eines medizinischen Instruments

  • FG München, 29.11.2000 - 3 K 1693/99

    Tarifierung einer zuckersirupartigen, aromatischen Flüssigkeit; Widerruf von

  • FG Sachsen, 13.02.2004 - 4 V 2950/03

    Zolltarifliche Einreihung eines Apfelsaftkonzentrats; Antrag auf Aussetzung der

  • BFH, 09.05.2000 - VII R 14/99

    Tarifierung von Schwimmshorts; Badeshorts

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03

    Tarifierung von Medaillenrohlingen

  • FG Brandenburg, 14.03.2001 - 4 K 678/00

    Tarifierung von sog. Mikrotomklingen; Reihenfolge bei der zolltariflichen

  • BFH, 23.05.2000 - VII R 1/99

    Aluminiumraster; Tarifierung

  • FG München, 29.11.2000 - 3 K 1893/99

    Zubereitungen zum Herstellen von Getränken; Widerruf von verbindlichen

  • BFH, 07.11.2011 - VII B 77/11

    Zolltarif: Einreihung sog. Borofloatwafer

  • FG Düsseldorf, 26.07.2000 - 4 K 1717/99

    Tarifierung von anodisierten Rohre (Aluminiumrohren) für Laserdrucker und

  • FG München, 03.05.2007 - 14 K 2388/04

    Zollrechtliche Tarifierung von stromkompensierenden Drosselspulen;

  • FG Hessen, 07.11.2001 - 7 K 883/00

    Anforderungen an die Tarifierung von Limetten; Kriterium für die zolltarifliche

  • FG Düsseldorf, 29.09.2000 - 4 K 3130/99

    Einfuhrumsatzsteuer; Ermäßigter Steuersatz; Tarifierung; Gemälde; Gewerbliches

  • FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10

    Zollrecht - Einfuhrabgaben - Zolltarif: Erhebung von Antidumpingzoll für Schuhe,

  • FG Hamburg, 28.10.2009 - 4 K 1/09

    Zollrecht: Antidumpingzoll

  • FG Hamburg, 03.04.2007 - 4 K 206/06

    Tarifierung von in Beatmungsgeräten eingesetzten Schläuchen

  • FG Brandenburg, 14.03.2001 - 4 K 689/00

    Tarifierung einer teilbestückten Platine, die in den sog. Ladycomp bzw. Babycomp

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2002 - 6 K 2174/00

    Einreihung eine Poloshirts für Herren in die Position 6106

  • FG Hamburg, 28.02.2002 - IV 209/99

    Tarifierung:

  • FG Hamburg, 16.10.2002 - IV 143/01

    Tarifierung:

  • FG Hamburg, 05.06.2002 - IV 24/00

    Tarifierung von Rettungsdecken:

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