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   BFH, 02.06.2008 - VII S 66/07 (PKH)   

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https://dejure.org/2008,11501
BFH, 02.06.2008 - VII S 66/07 (PKH) (https://dejure.org/2008,11501)
BFH, Entscheidung vom 02.06.2008 - VII S 66/07 (PKH) (https://dejure.org/2008,11501)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - VII S 66/07 (PKH) (https://dejure.org/2008,11501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nicht ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung und Verhandlung in Abwesenheit des Klägers trotz Anordnung seines persönlichen Erscheinens

  • Judicialis

    FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; ZPO § 114; ; GG Art. 103

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.07.1999 - V S 6/99

    PKH bei NZB

    Auszug aus BFH, 02.06.2008 - VII S 66/07
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung für den Eintritt des Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 1999 V S 6/99, BFH/NV 2000, 193).
  • BFH, 05.02.2002 - VIII R 2/01

    Ordnungsmäßigkeit der Ladung; Umzug des Prozessbevollmächtigten; Zustellung an

    Auszug aus BFH, 02.06.2008 - VII S 66/07
    Diese Verfahrensrüge kann nicht mit Erfolg erhoben werden, wenn die Zustellung der Ladung an eine nicht (mehr) gültige Adresse darauf zurückzuführen ist, dass der Beteiligte während des Klageverfahrens an einen anderen Ort zieht, und nicht sicherstellt, dass Zustellungen durch das Gericht ihm gegenüber wirksam werden können (BFH-Beschluss vom 5. Februar 2002 VIII R 2/01, BFH/NV 2002, 792, m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2009 - X B 78/08

    Antrag auf Terminsänderung - Keine Revisionszulassung wenn Vollsenat über

    Im Übrigen hat das FG aus dem Nichterscheinen des Klägers keine nachteiligen Schlüsse gezogen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 2. Juni 2008 VII S 66/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1853).
  • BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09

    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens -

    Im Übrigen könnte selbst im Falle einer Anordnung nach § 80 Abs. 1 Satz 1 FGO eine Verletzung rechtlichen Gehörs nur dann vorliegen, wenn das FG das Ausbleiben als Verletzung der Mitwirkungspflicht angesehen und die Klageabweisung gerade darauf gestützt hätte (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Juni 2008 VII S 66/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1853).
  • BFH, 14.08.2014 - X B 174/13

    Terminsverlegungsantrag bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Im Übrigen könnte selbst im Falle einer Anordnung nach § 80 Abs. 1 Satz 1 FGO eine Verletzung rechtlichen Gehörs nur dann vorliegen, wenn das FG das Ausbleiben als Verletzung der Mitwirkungspflicht angesehen und die Klageabweisung gerade darauf gestützt hätte (BFH-Beschluss vom 2. Juni 2008 VII S 66/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1853).
  • BFH, 26.11.2008 - VII B 129/08

    Auf Terminsverlegungsantrag und noch nicht beschiedenes Aussetzungsverfahren

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs unter diesem Gesichtspunkt könnte nur dann vorliegen, wenn das FG das Ausbleiben als Verletzung der Mitwirkungspflicht angesehen und die Klageabweisung gerade darauf gestützt hätte (BFH-Beschluss vom 2. Juni 2008 VII S 66/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1853).
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