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   BFH, 07.02.2011 - VII S 7/11 (PKH)   

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https://dejure.org/2011,47845
BFH, 07.02.2011 - VII S 7/11 (PKH) (https://dejure.org/2011,47845)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2011 - VII S 7/11 (PKH) (https://dejure.org/2011,47845)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) (https://dejure.org/2011,47845)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Aufhebung einer im PKH-Verfahren erfolgten Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

  • openjur.de

    Aufhebung einer im PKH-Verfahren erfolgten Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 142 Abs 1, BRAO § 48 Abs 2
    Aufhebung einer im PKH-Verfahren erfolgten Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

  • Bundesfinanzhof

    Aufhebung einer im PKH-Verfahren erfolgten Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 142 Abs 1 FGO, § 48 Abs 2 BRAO
    Aufhebung einer im PKH-Verfahren erfolgten Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Aufhebung einer im PKH-Verfahren erfolgten Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufhebung einer im PKH-Verfahren erfolgten Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 48 Abs. 2
    Anspruch auf Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts nach Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung einer im PKH-Verfahren erfolgten Beiordnung bei Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen einem Prozessvertreter und seinem Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus BFH, 07.02.2011 - VII S 7/11
    Ein Anspruch auf Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts besteht jedoch dann nicht, wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei zerstört worden ist und dies eine Entpflichtung des Anwalts nach § 48 Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung verursacht hat (BGH-Beschluss vom 31. Oktober 1991 XII ZR 212/90, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1992, 189).
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17

    Rechtsanwaltsbeiordnung

    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).
  • BFH, 19.03.2013 - XI S 2/13

    Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts im Verfahren der Prozesskostenhilfe

    Zwingende Rückschlüsse auf das Antragsrecht der Partei lassen sich dieser auf den Rechtsanwalt zugeschnittenen Vorschrift nicht entnehmen (vgl. dazu z.B. OLG Nürnberg, Beschluss in MDR 2003, 712, m.w.N.; ferner BFH-Beschluss vom 7. Februar 2011 VII S 7/11 (PKH), BFH/NV 2012, 954; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 71. Aufl., § 121 Rz 24; a.A. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 II-8 WF 256/11, nicht veröffentlicht, juris; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 121 Rz 34, jeweils m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2011 X S 11/11 (PKH), BFH/NV 2012, 441; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 142 FGO Rz 194).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2020 - L 2 AS 525/20
    Ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Beiordnung ist eine nachhaltige und tiefgreifende Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant (vergleiche Beschluss des Bundesgerichtshofs [BGH] vom 15.09.2010 zum Az. IV ZR 240/08 zur Rn. 1 bei juris, mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 07.02.2011 zum Az. VII S 7/11, zur Rn. 4 bei juris).
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