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   OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - VII-Verg 31/14   

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OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - VII-Verg 31/14 (https://dejure.org/2015,11692)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.2015 - VII-Verg 31/14 (https://dejure.org/2015,11692)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - VII-Verg 31/14 (https://dejure.org/2015,11692)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A -EG § 8 Abs. 2 Nr. 3
    Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Wirtschaftlichkeit" als Wertungskriterium: Keine Zuschlagserteilung nur auf Grundlage des Preises!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für Nebenangebote müssen in Vergabeunterlagen benannt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahren bei der Zulassung von Nebenangeboten bei der Auftragsvergabe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für Nebenangebote müssen in Vergabeunterlagen benannt werden

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Zulassung oder Ausschluss von Nebenangeboten möglich

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zulassung von Nebenangeboten und Wertungskriterium Wirtschaftlichkeit

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Änderung zulässig

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Nebenangebote zulässig

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftlichstes oder günstigstes Angebot?

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenangebote im reinen Preiswettbewerb zulässig?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Können Nebenangebote nachträglich zugelassen oder ausgeschlossen werden? (VPR 2015, 195)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Können Nebenangebote nachträglich zugelassen oder ausgeschlossen werden? (IBR 2015, 440)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 503
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14
    Nur eine Erläuterung in den Vergabeunterlagen ermöglicht Bietern in gleicher Weise eine Kenntnisnahme von den Mindestanforderungen, die Nebenangebote erfüllen müssen, um vom Auftraggeber berücksichtigt werden zu können (EuGH, Urt. v. 16.10.2003, C-421/01, juris Rn 29; BGH, Beschl. v. 07.01.2014, X ZB 15/13, juris Rn. 15, 16).

    Ob in diesen Angaben zulässige Mindestanforderungen zu sehen sind (vgl. dazu BGH, Urt. v. 07.01.2014, X ZB 15/13, juris Rn. 18 und 22), kann freilich dahin stehen, weil das schriftliche Protokoll vom 16.06.2014 den Bietern nicht übersandt worden und damit weder Bestandteil der Vergabeunterlagen geworden noch den Bietern sonst in transparenter Form bekannt gegeben worden ist.

    Sie müssen ermöglichen, das Qualitätsniveau von Nebenangeboten und ihren technisch-funktionellen und sonstigen sachlichen Wert über die Mindestanforderungen hinaus nachvollziehbar und überprüfbar mit dem für die Hauptangebote nach dem Amtsvorschlag vorausgesetzten Standard zu vergleichen, so dass das wirtschaftlichste Angebot auf dieser Basis ermittelt und dabei gegebenenfalls auch eingeschätzt werden kann, ob ein preislich günstigeres Nebenangebot mit einem solchen Abstand hinter der Qualität eines dem Amtsvorschlag entsprechenden Hauptangebots zurückbleibt, dass es nicht als das wirtschaftlichste Angebot bewertet werden kann (BGH, Urt. v. 07.01.2014, X ZB 15/13, juris Rn. 24).

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14
    Der Richtlinie 2014/24/EU kommt deshalb insoweit keine sich aus dem effet utile und dem sogenannten Frustrationsverbot ergebende Vorwirkung zu (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.1998, I ZR 211/95, juris Rn 40-50, Testpreisangebot; vgl. auch EuGH, Urt. v. 04.07.2006, C-212/04, Adelener, juris Rn. 121, 123; Urt. v. 22.11.2005, C-144/04, Mangold, juris Rn. 77; Urt. v. 18.12.1997, C-129/96, Wallonie, juris Rn. 40).

    Die Richtlinie 2014/24/EU gewährt den Mitgliedstaaten insoweit einen Umsetzungsspielraum (Wahlfreiheit), der eine Vorwirkung der Richtlinie ausschließt (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.2008, I ZR 211/95, juris Rn. 40-50, Testpreis-Angebot; von Danwitz, Europäisches Verwaltungsrecht, S. 190 f.).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - Verg 31/07

    Bekanntmachungspflicht des öffentlichen Auftraggebers bezüglich der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14
    Die Beachtung dieser Grundsätze erfordert, dass potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote alle Kriterien, die vom öffentlichen Auftraggeber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und deren relative Bedeutung bekannt sind (vgl. EuGH, Urteil v. 25.04.1996, C87/94, Kommission/Belgien; v. 12.12.2002, C470/99, Universale Bau, NZBau 2003, 162; v. 24.11.2005, C-331/04, ATI EAC, VergabeR 2006, 201; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 64/11; Beschl. v. 23.01.2008, VII-Verg 31/07).

    Für die Bejahung eines Kausalzusammenhangs reicht freilich die Annahme aus, dass vergaberechtskonformes Verhalten des Auftraggebers die Angebote beeinflussen und die Aussicht auf den Zuschlag beeinträchtigen könnte (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.1.2008, VII-Verg 31/07, juris Rn. 46).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14
    In beiden Fällen handelte es sich um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz beachtet werden (vgl. für den ebenso zu behandelnden Fall der Fehlerkorrektur BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Anders als bei Vortrag zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags, bei dem im Rahmen der Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ein drohender Schaden bereits dargetan ist, wenn der Vorbringen des Antragstellers ergibt, dass er im Fall eines ordnungsgemäßen (neuerlichen) Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte als in dem beanstandeten Verfahren (BGH, Beschl. v. 10.11.2009, X ZB 8/09, BGHZ 183, 95-112; BGHZ 169, 131, 141; BVerfG NZBau 2004, 564, 565), bedarf die Kausalität zwischen dem Rechtsverstoß und dem behaupteten Schaden im Rahmen der Prüfung der Begründetheit des Nachprüfungsantrags der Feststellung (§ 114 Abs. 1 GWB).

  • VK Bund, 17.09.2014 - VK 1-72/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe eines Neubaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14
    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 17. September 2014 (VK 1 - 72/14) wird zurückgewiesen.

    Die Beigeladene beantragt, den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 17. September 2014, VK 1 - 72/14, aufzuheben und den Nachprüfungsantrag abzulehnen.

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14
    In beiden Fällen handelte es sich um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz beachtet werden (vgl. für den ebenso zu behandelnden Fall der Fehlerkorrektur BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Nur durch die Aufrechterhaltung eines transparenten Wettbewerbs kann der Gefahr von Manipulationen begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2015, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10, juris Rn. 10).

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2011 - Verg 46/10

    Anforderungen an das Vergabeverfahren bei Änderung des Leistungsumfangs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14
    Nur durch die Aufrechterhaltung eines transparenten Wettbewerbs kann der Gefahr von Manipulationen begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2015, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10, juris Rn. 10).

    b) Das Transparenzgebot verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens den Bietern so bekannt gemacht werden, dass sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und in gleicher Weise auslegen können und der Auftraggeber prüfen kann, ob die Angebote der Bieter die geltenden Kriterien erfüllen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10 - juris Rn. 29).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 64/10

    Rechtsnatur des Kriteriums der Wirtschaftlichkeit als Zuschlagskriterium

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14
    Ist ausweislich der Bekanntmachung davon auszugehen, dass die Zuschlagsentscheidung maßgeblich von anderen Umständen als dem Preis abhängt, kann eine Angebotswertung in Form einer reinen Preiswertung, ohne dass den Bietern Gelegenheit gegeben wird, darauf durch die Unterbreitung modifizierter Angebote zu reagieren, nicht erfolgen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 64/10, juris Rn. 47).
  • EuGH, 24.11.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14
    Die Beachtung dieser Grundsätze erfordert, dass potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote alle Kriterien, die vom öffentlichen Auftraggeber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und deren relative Bedeutung bekannt sind (vgl. EuGH, Urteil v. 25.04.1996, C87/94, Kommission/Belgien; v. 12.12.2002, C470/99, Universale Bau, NZBau 2003, 162; v. 24.11.2005, C-331/04, ATI EAC, VergabeR 2006, 201; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 64/11; Beschl. v. 23.01.2008, VII-Verg 31/07).
  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14
    Soweit der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15.04.2008 ausgeführt hat, der Angebotspreis sei für die Zuschlagsentscheidung dann maßgeblich, wenn keine zulässigen Wirtschaftlichkeitskriterien bestimmt worden seien (BGH, Urt. v. 15.04.2008, X ZR 129/06, juris Rn. 20; siehe auch BGH, Urt. v. 15.01.2013, X ZR 155/10, juris Rn. 11), handelte es sich um einen Schadensersatzprozess, dem ein durch Zuschlag bereits abgeschlossenes Vergabeverfahren, nicht aber - wie hier - ein noch laufendes und ein ebenso korrekturbedürftiges, wie korrekturfähiges Vergabeverfahren zugrunde lag.
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 22/14

    Zulässigkeit der Beteiligung einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung von

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • OLG Jena, 16.09.2013 - 9 Verg 3/13

    Straßenbahnprogramm - Europaweite Ausschreibung: Inhaltliche Abänderung der

  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2011 - Verg 22/11

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - Verg 20/13

    Antragsbefugnis eines einzelnen Mitgliedes einer Bietergemeinschaft im

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Aus Gründen der Klarheit und Eindeutigkeit der Vergabeunterlagen sowie desselben Verständnisses durch Bieterunternehmen wegen sind Mitteilungen des Auftraggebers, welche die Vergabebedingungen betreffen, in jedem Fall in schriftlicher Form vorzunehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2015 - VII-Verg 31/14).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, von der abzuweichen kein Anlass besteht, ist ein Nachprüfungsantrag unbegründet, wenn auszuschließen ist, dass es durch einen Verstoß gegen Vergabevorschriften zu einer Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers gekommen ist (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 28.01.2015 - VII-Verg 31/14, vom 17.07.2013 - VII-Verg 10/13 und vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - Verg 11/15

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    aa) Die Änderung von Ausschreibungsbedingungen stellt eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens dar, die in jeder Lage des Vergabeverfahrens zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz beachtet werden und gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; vgl. für den ebenso zu behandelnden Fall der Fehlerkorrektur BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).
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