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   OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - VII-Verg 4/18   

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OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - VII-Verg 4/18 (https://dejure.org/2018,17515)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2018 - VII-Verg 4/18 (https://dejure.org/2018,17515)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - VII-Verg 4/18 (https://dejure.org/2018,17515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten Bibliotheksinfrastruktur für Hochschulen in NRW darf nicht mit nur einem Bewerber verhandelt werden

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Cloudbasierte Bibliotheksinfrastruktur: Wettbewerbsausschluss aufgrund zu strenger Eignungskriterien vergaberechtswidrig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Pressemitteilung)

    Vertrag über cloudbasierte Bibliotheksinfrastruktur für Hochschulen in NRW darf nicht mit nur einem Bewerber verhandelt werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungsanforderungen dürfen nicht nach dem "Highlanderprinzip" aufgestellt werden! (VPR 2018, 215)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungsanforderungen dürfen nicht nach dem "Highlanderprinzip" aufgestellt werden! (IBR 2018, 701)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 707
  • ZfBR 2019, 189
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 11 Verg 8/06

    Vergabeverfahren: Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens wegen fehlender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18
    Der Nachweis der Fachkunde kann nur in einer Form verlangt werden, die die Grenzen des zur Auftragserfüllung Notwendigen nicht überschreitet (OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.10.2006, 11 Verg 8/06, juris Rn. 39).

    Im Hinblick auf den in § 97 Abs. 1 GWB verankerten Wettbewerbsgrundsatz hat der Auftraggeber zwischen einer möglichst großen Auswahl von Angeboten, verbunden mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für ein wirtschaftlich günstiges Angebot, und der Gefahr einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags im konkreten Fall abzuwägen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.10.2006, 11 Verg 8/06 und 11 Verg 9/06, juris Rn. 39; Opitz in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1: GWB 4. Teil (Hrsg. Burgi/Dreher), 3. Auflage, § 122 GWB Rn. 92).

  • OLG Koblenz, 13.06.2012 - 1 Verg 2/12

    Braune Tonne - Vergabeverfahren für Abfallentsorgungsleistungen: Grenzen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18
    Denn hat, wie im Streitfall, der Auftraggeber bestimmte Eignungsnachweise festgelegt ohne entsprechende Eignungskriterien zu benennen, ist von den Eignungsnachweisen auf die für den Auftrag maßgeblichen Eignungsanforderungen zu schließen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 13.06.2012, 1 Verg 2/12, juris Rn. 25; Opitz in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1: GWB 4. Teil (Hrsg. Burgi/Dreher), 3. Auflage, § 122 GWB Rn. 52).

    Bei der Bestimmung dessen, was durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt und ihm angemessen ist (nunmehr § 122 Abs. 4 Satz 1 GWB in Umsetzung des Art. 58 Abs. 1 Satz 4 der Richtlinie 2014/24/EU), ist dem Auftraggeber ebenso wie bei der Prüfung der Eignung ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, der einer lediglich eingeschränkten Nachprüfung der Nachprüfungsinstanzen auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums unterliegt, insbesondere darauf, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist und allgemeine Wertungsgrundsätze beachtet worden sowie keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.12.2011, VII-Verg 74/11, juris Rn. 33 mwN; OLG Koblenz, Beschluss v. 13.06.2012, 1 Verg 2/12, Leitsatz 2; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.07.2011, 15 Verg 8/11, juris Rn. 34 ; OLG München, Beschluss v. 31.08.2010, Verg 12/10, juris Rn. 55).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 38/13

    Zulässigkeit des Forderns von Nachweisen hinsichtlich des Lieferanten und der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18
    Zumutbarkeit und Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die der uneingeschränkten Rechtskontrolle durch die Vergabenachprüfungsinstanzen unterliegen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.06.2014, VII-Verg 38/13, juris Rn. 23).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-218/11

    Édukövízig und Hochtief Solutions (früher Hochtief Construction) - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18
    Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen (EuGH, Urteil v. 18.10.2012, C-218/11, juris Rn. 29; BT-Drs.
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05

    Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18
    In einem solchen Fall ist daher erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.09.2005, VII-Verg 49/05, juris Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - Verg 74/11

    Anforderungen an die Eignung eines Bieters von Gebäudereinigungsleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18
    Bei der Bestimmung dessen, was durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt und ihm angemessen ist (nunmehr § 122 Abs. 4 Satz 1 GWB in Umsetzung des Art. 58 Abs. 1 Satz 4 der Richtlinie 2014/24/EU), ist dem Auftraggeber ebenso wie bei der Prüfung der Eignung ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, der einer lediglich eingeschränkten Nachprüfung der Nachprüfungsinstanzen auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums unterliegt, insbesondere darauf, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist und allgemeine Wertungsgrundsätze beachtet worden sowie keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.12.2011, VII-Verg 74/11, juris Rn. 33 mwN; OLG Koblenz, Beschluss v. 13.06.2012, 1 Verg 2/12, Leitsatz 2; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.07.2011, 15 Verg 8/11, juris Rn. 34 ; OLG München, Beschluss v. 31.08.2010, Verg 12/10, juris Rn. 55).
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18
    Die Forderung von Nachweisen darf Bieterunternehmen nicht unzumutbar belasten (BGH, Urteil v. 10.06.2008, X ZR 78/07 - Nachunternehmererklärung, juris Rn. 14; Urteil v. 03.04.2012, X ZR 130/10, juris Rn. 17 f.).
  • OLG München, 31.08.2010 - Verg 12/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit einer nach einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18
    Bei der Bestimmung dessen, was durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt und ihm angemessen ist (nunmehr § 122 Abs. 4 Satz 1 GWB in Umsetzung des Art. 58 Abs. 1 Satz 4 der Richtlinie 2014/24/EU), ist dem Auftraggeber ebenso wie bei der Prüfung der Eignung ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, der einer lediglich eingeschränkten Nachprüfung der Nachprüfungsinstanzen auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums unterliegt, insbesondere darauf, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist und allgemeine Wertungsgrundsätze beachtet worden sowie keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.12.2011, VII-Verg 74/11, juris Rn. 33 mwN; OLG Koblenz, Beschluss v. 13.06.2012, 1 Verg 2/12, Leitsatz 2; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.07.2011, 15 Verg 8/11, juris Rn. 34 ; OLG München, Beschluss v. 31.08.2010, Verg 12/10, juris Rn. 55).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18
    Die Forderung von Nachweisen darf Bieterunternehmen nicht unzumutbar belasten (BGH, Urteil v. 10.06.2008, X ZR 78/07 - Nachunternehmererklärung, juris Rn. 14; Urteil v. 03.04.2012, X ZR 130/10, juris Rn. 17 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.2011 - 15 Verg 8/11

    Vergaberecht: Bieterauswahl im Verhandlungsverfahren; Anforderung an die Annahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18
    Bei der Bestimmung dessen, was durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt und ihm angemessen ist (nunmehr § 122 Abs. 4 Satz 1 GWB in Umsetzung des Art. 58 Abs. 1 Satz 4 der Richtlinie 2014/24/EU), ist dem Auftraggeber ebenso wie bei der Prüfung der Eignung ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, der einer lediglich eingeschränkten Nachprüfung der Nachprüfungsinstanzen auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums unterliegt, insbesondere darauf, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist und allgemeine Wertungsgrundsätze beachtet worden sowie keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.12.2011, VII-Verg 74/11, juris Rn. 33 mwN; OLG Koblenz, Beschluss v. 13.06.2012, 1 Verg 2/12, Leitsatz 2; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.07.2011, 15 Verg 8/11, juris Rn. 34 ; OLG München, Beschluss v. 31.08.2010, Verg 12/10, juris Rn. 55).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    In einem solchen Fall ist daher erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.06.2018, VII-Verg 4/18 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - Verg 31/18

    Nachforderung von Unterlagen: Frist von sechs Tagen ist angemessen!

    Bei der Bestimmung dessen, was durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt und ihm angemessen ist (§ 122 Abs. 4 Satz 1 GWB), ist dem Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer Entscheidungsspielraum zuzuerkennen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.06.2018, VII-Verg 4/18 mwN).
  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer

    Hierbei kann der Auftraggeber in Ausübung der ihm eingeräumten Bestimmungsfreiheit unter anderem in der Aufforderung zur Interessenbestätigung (vgl. § 122 Abs. 4 S. 2 GWB ) eindeutig zu formulierende Mindestanforderungen an die nachzuweisende Eignung festlegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. November 2014 - VII- Verg 21/14 juris Rn. 37; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018 - VII- Verg 4/18 juris Rn. 42; Gnittke/Hattig in: Müller-Wrede, GWB , 1. Auflage 2016, § 122 Rn. 123; Fehling in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 122 GWB Rn. 18), wie es hier die Antragstellerin auf den Seiten 22 f. (BI. 315 f. der Vergabeakten) ihrer Aufforderung zur Interessenbekundung unter anderem hinsichtlich des mit zu vergebenden Ersatzteilversorgungsvertrages getan hat.

    Danach kommt dem öffentlichen Auftraggeber, wie bereits im Einzelnen ausgeführt (oben unter B. II. 1.), bei der ihm nach § 122 Abs. 2 S. 1 GWB obliegenden Festlegung der Eignungskriterien ein weiter Ermessensspielraum zu, der durch die Vorgaben in § 122 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 und Abs. 4 GWB näher ausgestaltet wird und dessen Einhaltung von den Nachprüfungsinstanzen, wie auch sonst bei Bestehen von Beurteilungsspielräumen, lediglich daraufhin zu überprüfen ist, ob der Auftraggeber auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage zu vertretbaren Ergebnissen gelangt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018 - VII- Verg 4/18 juris Rn. 42 m.w.N,).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20

    Unangemessen hohe Eignungsanforderungen

    Dies gilt in besonderem Maße vorliegend deshalb, weil die Antragstellerin die Unverhältnismäßigkeit der Eignungsanforderungen auf besondere von der Rechtsprechung herangezogene Gesichtspunkte stützt, nämlich die unzulässige wettbewerbsbeschränkende Wirkung solcher Anforderungen bei einem kleinen Bieterkreis (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2018 - VII-Verg 4/18 - Bibliothekeninfrastruktur) und deren Unzulässigkeit dann, wenn dem Teilnahmewettbewerb noch ein Leistungswettbewerb folgt (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.6.2016 - 54 Verg 2/16 - Dataport).

    Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.018 - VII-Verg 4/18 Rn. 47 - Bibliothekeninfrastruktur).

    Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung, was durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt und ihm angemessen ist (§ 122 Abs. 4 Satz 1 GWB; Art. 58 Abs. 1 Satz 4 der Richtlinie 204/24/EU), ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, der einer lediglich eingeschränkten Nachprüfung durch die Nachprüfungsinstanzen auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums unterliegt, insbesondere darauf, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde und allgemeine Wertungsgrundsätze beachtet wurden sowie keine sachwidrigen Erwägungen angestellt wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2018 - VII-Verg 4/18 Rn. 42 - Bibliotheksinfrastruktur).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - Verg 39/18

    Anforderungen an die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes

    Hieraus ergeben sich nicht nur mittelbar (vgl. Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 4/18) Mindestanforderungen an die Eignung - nämlich vier Aufträge bestimmter Art und bestimmten Umfangs binnen eines bestimmten zurückliegenden Zeitraums -, sondern auch der vorzulegende Eignungsnachweis, nämlich eine Eigenerklärung, in der - dies wird durch das Ausrufezeichen besonders hervorgehoben - ein Ansprechpartner des vormaligen Auftraggebers zu benennen ist.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2019 - Verg 36/18

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss einer Vergabekammer des Bundes

    Die geforderten Referenzen stehen - wie von § 6 Abs. 1 S. 3 VOB/A-EU verlangt (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 4/18) - mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und sind ihm angemessen.
  • OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 11 Verg 6/21

    Ausschreibung von Videokonferenzsystemen für hessische Schulen

    Dabei steht dem Auftraggeber bei der Auswahl der Eignungskriterien ein Beurteilungsspielraum zu, der seine Grenze in § 122 Abs. 4 GWB findet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2018 - VII Verg 4/18; Gnittke/Hattig in: Müller-Wrede, GWB, § 122 Rn. 25).

    Die singuläre Forderung einer Referenz ohne Rückbezug zu eigenständig definierten Eignungskriterien ist nach Einschätzung des Senats allerdings zulässig, sofern aus der Referenz Rückschlüsse auf damit mittelbar gestellte Eignungskriterien möglich sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2018 - Verg 4/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.6.2012 - 1 Verg 2/12; Opitz in: Burgi/Dreher, Beckscher Vergaberechtskommentar, § 122 Rn. 52).

  • OLG Schleswig, 10.12.2020 - 54 Verg 4/20

    Komplexes Großbauvorhaben: Bieter muss über Berufserfahrung verfügen!

    Bei der Bestimmung dessen, was durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt und ihm angemessen ist, ist dem Auftraggeber ebenso wie bei der Prüfung der Eignung ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, der einer lediglich eingeschränkten Nachprüfung der Nachprüfungsinstanzen auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums unterliegt, insbesondere darauf, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist und allgemeine Wertungsgrundsätze beachtet worden sowie keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 17 Verg 8/18 - OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2018 - Verg 2/18 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018 - Verg 4/18 -).

    Besonders hohe und auch "Newcomer" ausschließende Eignungsanforderungen können unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen können; derartige Anforderungen sind daher durch gewichtige Gründe zu rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 24/18 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018 - Verg 4/18 -).

  • VK Bund, 31.05.2023 - VK 1-35/23

    Durchführung des Schleusendeckdienstes an einer Seeschleuse: Rügepräklusion,

    Seine Grenze findet dieses Bestimmungsrecht in § 122 Abs. 4 S. 1 GWB, wonach Eignungskriterien mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen (vgl. zum vorstehenden nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 4/18).

    Hierbei sind u.a. die Komplexität des Auftrags und das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, zu berücksichtigen (vgl. hierzu nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 4/18 m.w.N.).

    Ein vollständiger Ausschluss des Wettbewerbs kann nur in besonderen Ausnahmefällen gerechtfertigt sein (vgl. hierzu nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 4/18 jeweils m.z.N.).

    die Antragstellerin nichts dafür dargetan, dass die Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung nur dann besteht, wenn ein Bieter in der Vergangenheit bereits einen bestimmten Mindestumsatz erzielt und bereits genau so einen Referenzauftrag durchgeführt hat, der den von ihr favorisierten Anforderungen entspricht was hier im Ergebnis nur bei der Antragstellerin selbst der Fall wäre (vgl. zu diesem Maßstab OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 4/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20).

  • BayObLG, 06.09.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

    Wenn eine Referenz gefordert wurde ohne Rückbezug zu eigenständig aufgestellten Eignungskriterien, definiert die Referenz konkludent auch die materiellen Eignungskriterien (BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 16/21, juris Rn. 122; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 39).

    bb) Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Auswahl der Eignungskriterien ein Beurteilungsspielraum zu, der seine Grenzen in § 122 Abs. 4 GWB findet (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 71; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 42).

    Je komplexer der Auftragsgegenstand, desto höhere Eignungsanforderungen können gestellt werden (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 71; Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 72; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 47).

    Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höher sind die Anforderungen an die gewichtigen Gründe (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 74; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 50).

  • BayObLG, 26.07.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 28/18

    Referenzen beziehen sich nicht auf Projekte, sondern auf Leistungen!

  • VK Niedersachsen, 02.05.2019 - VgK-09/19

    Ausschreibung der Leistung "Straßenreinigung und Straßenkehrdienste" im offenen

  • VK Bund, 01.06.2023 - VK 1-37/23

    Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsdienstleistungen: Interesse

  • VK Sachsen, 22.10.2020 - 1/SVK/023-20

    Kein Angebot abgegeben: Nachprüfungsantrag zulässig?

  • BayObLG, 09.11.2021 - Verg 5/21

    Referenzen für Rettungsdienst

  • VK Bund, 26.10.2021 - VK 1-108/21

    Bustransfer von Besuchergruppen

  • VK Südbayern, 27.02.2019 - Z3-3-3194-1-44-11/18

    Vergabekriterien - Nutzfahrzeuge für Winterdienst

  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung

  • VK Nordbayern, 04.03.2022 - RMF-SG21-3194-6-44

    Nachprüfungsantrag durch BIEGE-Mitglied: Gewillkürte Prozessstandschaft?

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2021 - 15 Verg 10/21

    Realisierungswettbewerb

  • OLG Rostock, 21.01.2019 - 17 Verg 8/18

    Ausschluss eines Angebots von Vergabeverfahren wegen Nichterbringung geforderter

  • VK Sachsen, 29.11.2022 - 1/SVK/024-22

    Pauschaler Verweis auf Auftragsunterlagen: Eignungskriterien nicht ordnungsgemäß

  • VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20

    Projektträgerschaft Neue Methoden und Technologien

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