Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2011 - VII ZB 12/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3995
BGH, 16.06.2011 - VII ZB 12/09 (https://dejure.org/2011,3995)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - VII ZB 12/09 (https://dejure.org/2011,3995)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - VII ZB 12/09 (https://dejure.org/2011,3995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 811 Abs 1 Nr 12 ZPO
    Pfändungsverbot für den Pkw eines gehbehinderten Schuldners

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pfändbarkeit des PKWs eines gehbehinderten Schuldners

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Kompensation der Behinderung und zur Eingliederung in das öffentliche Leben erforderlicher Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung; Pfändbarkeit des Pkws eines gehbehinderten Schuldners bei Erforderlichkeit der Benutzung zur Kompensation der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugpfändung bei gehbehinderten Schuldner

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pfändungsschutz, Pkw eines gehbehinderten Schuldners

  • rewis.io

    Pfändungsverbot für den Pkw eines gehbehinderten Schuldners

  • rewis.io

    Pfändungsverbot für den Pkw eines gehbehinderten Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 765a; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 12
    Pfändbarkeit des Pkws eines gehbehinderten Schuldners bei Erforderlichkeit der Benutzung zur Kompensation der Behinderung und zur Eingliederung in das öffentliche Leben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pfändung des Pkw eines Gehbehinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pfändung eines Pkw bei Gehbehinderten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pfändung des Pkws eines Schwerbehinderten

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Pfändung des PKW eines gehbehinderten Schuldners

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung: Auto nicht immer pfändbar.

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Behindertenfahrzeug genießt besonderen Pfändungsschutz

Besprechungen u.ä. (4)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Pfändung eines Kfz nach § 811 I Nr. 12 ZPO

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • reha-recht.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Pfändungsschutz für Pkw eines gehbehinderten Schuldners

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pfändungsschutz für Pkw eines gehbehinderten Schuldners

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1367
  • MDR 2011, 945
  • NZV 2011, 594
  • WM 2011, 1418
  • Rpfleger 2011, 618
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 321/03

    Pfändbarkeit des PKW eines gehbehinderten Schuldners

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - VII ZB 12/09
    Der Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. März 2004, IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789).

    Es liege jedoch keine außergewöhnliche Gehbehinderung vor, wie sie dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2004 (IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789) zugrunde gelegen habe.

    Dem Schuldner soll dadurch die wirtschaftliche Existenz erhalten werden, um - unabhängig von Sozialhilfe - ein bescheidenes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben führen zu können (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - VII ZB 16/09, NJW-RR 2010, 642 Rn. 11; Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789, 790 m.w.N.).

    Vielmehr ist ein Pfändungsverbot anzunehmen, wenn die Benutzung des Pkw dazu erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789, 790 m.w.N.).

    Sie berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht hinreichend, wonach der gehbehinderte Schuldner sich nach obigen Grundsätzen (lit. a) nur dann auf öffentliche Verkehrsmittel verweisen lassen muss, wenn ihm deren Benutzung zugemutet werden kann und seine behinderungsbedingten Nachteile hierdurch ausreichend kompensiert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789, 790).

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09

    Zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - VII ZB 12/09
    Dem Schuldner soll dadurch die wirtschaftliche Existenz erhalten werden, um - unabhängig von Sozialhilfe - ein bescheidenes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben führen zu können (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - VII ZB 16/09, NJW-RR 2010, 642 Rn. 11; Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789, 790 m.w.N.).

    Bei der erneuten Prüfung wird das Beschwerdegericht zu beachten haben, dass im Rahmen des § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO eine ausreichende Kompensation behinderungsbedingter Nachteile durch den Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel dann nicht mehr gewährleistet ist, wenn dies für den Schuldner bei seinen häufigen, teils täglichen Fahrten zu Ärzten und Therapeuten mit ungewöhnlich langen Fahr- und Wartezeiten verbunden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - VII ZB 16/09, NJW-RR 2010, 642 Rn. 16 zu § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - VII ZB 12/09
    Die Anforderungen dafür ergeben sich aus der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 Dezember 2008 (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 57 vom 15. Dezember 2008, S. 114; so schon zuvor BSG, BSGE 62, 273, 274 ff.), deren Maßstäbe gemäß § 69 Abs. 1 Satz 5 SGB IX für die Feststellung des Grades der Behinderung entsprechend gelten.
  • BGH, 25.11.2010 - VII ZB 111/09

    Forderungspfändung: Bestimmung des Pfändungsfreibetrages bei Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - VII ZB 12/09
    Denn das Pfändungsverbot sichert das Existenzminimum des Schuldners (Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 811 Rn. 2; Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., § 52 Rn. 24), in das nicht im Wege der Zwangsvollstreckung eingegriffen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, Rpfleger 2011, 164 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - VII ZB 12/09
    Eigene medizinische Sachkunde nimmt es nicht für sich in Anspruch (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. März 2000 - VI ZR 158/99, NJW 2000, 1946, 1947).
  • BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R

    Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung

    Da eine Pfändung nicht zu Lasten öffentlicher Mittel erfolgen darf, dürfen dem Schuldner bei der Zwangsvollstreckung keine Gegenstände entzogen werden, die ihm der Staat aus sozialen Gründen mit Leistungen der Sozialhilfe wieder zur Verfügung stellen müsste (BGH, Beschluss vom 19.3.2004 - IXa ZB 321/03 - DGVZ 2004, 71 = NJW-RR 2004, 789, RdNr 8; BGH, Beschluss vom 16.6.2011 - VII ZB 12/09; vgl zur Literatur nur Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl 2012, Einführung §§ 850 ff RdNr 2 und § 811 RdNr 2; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl 2002, § 811 RdNr 1 ff; Stöber in Zöller, ZPO, 29. Aufl 2012, § 811 RdNr 1; Walker in Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl 2011, § 811 RdNr 1 f; ähnlich zur Berücksichtigung gepfändeter Einkommensteile: BSG vom 10.5.2011 - B 4 KG 1/10 R - BSGE 188, 144 = SozR 4-5870 § 6a Nr. 2) .
  • BGH, 20.06.2013 - IX ZR 310/12

    Pfändbarkeit des Erstattungsanspruchs des Arbeitslosengeld II beziehenden

    Solchen Vollstreckungsmaßnahmen ist auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon bisher entgegengetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, WM 2004, 935, 936 unter 2. a; im Ergebnis ebenso Beschluss vom 16. Juni 2011 - VII ZB 12/09, WM 2011, 1418 Rn. 7 f).
  • BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18

    Entstehung einer Steuerschuld als ausreichender Grund für die Erhöhung des

    Durch sie soll dem Schuldner die wirtschaftliche Existenz erhalten werden, um ein bescheidenes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben führen zu können, unabhängig von Sozialleistungen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - VII ZB 12/09, WM 2011, 1418 Rn. 7 zu § 811 Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 25.01.2018 - IX ZR 104/17

    Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung des Geschäftsführers einer

    Deshalb kann in die Forderungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne ausdrückliche Gestattung im Wege der Zwangsvollstreckung eingegriffen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - VII ZB 12/09, WM 2011, 1418 Rn. 18 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - L 23 SO 68/12

    Die Aufrechnung des Vermieters gegen Betriebskostenerstattungen eines Beziehers

    Solchen Vollstreckungsmaßnahmen ist auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon bisher entgegengetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, WM 2004, 935, 936 unter 2. a; im Ergebnis ebenso Beschluss vom 16. Juni 2011 - VII ZB 12/09, WM 2011, 1418 Rn. 7 f).
  • BGH, 10.08.2022 - VII ZB 5/22

    Pfändbarkeit eines Pkw bei psychischer Erkrankung des Schuldners

    Dem Schuldner soll dadurch die wirtschaftliche Existenz erhalten werden, um - unabhängig von Sozialhilfe - ein bescheidenes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben führen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - VII ZB 12/09 Rn. 7, NJW-RR 2011, 1367; Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789, juris Rn. 8).

    Der Normzweck hat sich durch die Neufassung vom Grundsatz her hingegen nicht geändert: Er liegt darin, eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu behandeln beziehungsweise die aus einer gesundheitlichen Beeinträchtigung resultierenden Nachteile auszugleichen oder zu verringern und dem Schuldner so ein angemessenes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - VII ZB 12/09 Rn. 8, NJW-RR 2011, 1367; Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789, juris Rn. 11; jeweils zum Aspekt des Nachteilsausgleichs im Rahmen der Vorgängerregelung des § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO a.F.).

    Die Pfändung eines Fahrzeugs hat demnach zu unterbleiben, wenn sie dazu führt, dass der Schuldner in seiner Lebensführung stark eingeschränkt und im Vergleich zu einem nicht behinderten Menschen entscheidend benachteiligt wird (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - VII ZB 12/09 Rn. 8, NJW-RR 2011, 1367; Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789, juris Rn. 11).

  • LG Siegen, 24.01.2018 - 4 T 243/17

    Pfändbarkeit eines Pkws eines 72 Jahre alten und abseits des Stadtgebietes um

    Vielmehr ist ein Pfändungsverbot anzunehmen, wenn die Benutzung des Pkw dazu erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern (BGH NJW-RR 2011 1367).
  • LG Berlin, 15.04.2013 - 51 T 227/13

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit eines zum Transport eines Angehörigen

    Diese Meinung wird man angesichts zweier Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 2004, 789 ff und NJW-RR 2011, 1367 ff), in denen u.a. auf die Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes verwiesen wird, nicht mehr aufrechterhalten können.
  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550

    Untersagung der (Teil-)Öffnung eines Elektronikfachmarkts, da kein zur Versorgung

    Dem Schuldner soll dadurch die wirtschaftliche Existenz erhalten werden, um - unabhängig von Sozialhilfe - ein bescheidenes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben führen zu können (BGH, B.v. 16.6.2011 - VII ZB 12/09 - NJW-RR 2011, 1367 - juris Rn. 7).
  • VG München, 26.02.2014 - M 23 K 11.4724

    Abmeldung von Amts wegen

    Als Ausfluss dessen sind Kraftfahrzeuge beispielsweise im Bereich der Zwangsvollstreckung grundsätzlich der Pfändung unterworfen und nur unter den Voraussetzungen des § 811 ZPO nicht pfändbar (vgl. insbesondere § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO: wenn ein Kraftfahrzeug zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit erforderlich ist; § 811 Abs. 1 Nr. 11 ZPO: wenn die Benutzung eines Kraftfahrzeugs erforderlich ist, um die Gehbehinderung eines behinderten Menschen zu kompensieren und die Eingliederung in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern, vgl. BGH, B.v. 16.6.2011 - VII ZB 12/09 - juris).
  • LG Göttingen, 07.03.2013 - 10 T 18/13

    Pfändbarkeit des Pkw eines auf die Nutzung des Pkw angewiesenen Schwerbehinderten

  • AG Ahaus, 10.09.2019 - 6 M 1436/19

    Pfändbarkeit eines Pkw, gehbehinderter Mensch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht