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BGH, 08.01.1962 - VII ZB 14/61 |
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Papierfundstellen
- VersR 1962, 218
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 16.05.1940 - II B 4/40
1. Muß auf der beglaubigten Abschrift eines Urteils der Beglaubigungsvermerk …
Auszug aus BGH, 08.01.1962 - VII ZB 14/61
Wie die von dem Senat angestellten Ermittelungen ergeben haben, enthielt die für den Beklagten bestimmte Urteilsabschrift nicht den Ausfertigungsvermerk; er ist für die Gültigkeit der Zustellung unentbehrlich (RGZ 159, 25, 27; 164, 52, 56).In einem solchen Falle erledigt sich der Wiedereinsetzung antrag, weil es keiner besonderen Entscheidung über die erste nicht rechtzeitig begründete Berufung bedarf (…BGH a.a.O.; RGZ 164, 52, 53 und 57; a.A. RG D.R. 1940, 1786).
- RG, 08.12.1938 - V B 4/38
Wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die bei der Zustellung des Urteils …
Auszug aus BGH, 08.01.1962 - VII ZB 14/61
Wie die von dem Senat angestellten Ermittelungen ergeben haben, enthielt die für den Beklagten bestimmte Urteilsabschrift nicht den Ausfertigungsvermerk; er ist für die Gültigkeit der Zustellung unentbehrlich (RGZ 159, 25, 27; 164, 52, 56).
- BGH, 24.03.1987 - KVR 10/85
Anforderungen an förmliche Zustellung einer Untersagungsverfügung des …
Erst der Ausfertigungsvermerk verleiht der Ausfertigung die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde und bezeugt deren Übereinstimmung mit der bei den Akten verbleibenden Urschrift (RGZ 159, 25, 27; 164, 52, 56; BGH, Beschl. v. 29. September 1959 - VIII ZB 5/59, LM ZPO § 317 Nr. 3; Beschl. v. 11. Januar 1961 - IV ZB 312/60, LM ZPO § 317 Nr. 6; vgl. auch Beschl. v. 8. Januar 1962 - VII ZB 14/61, VersR 1962, 218). - BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99
Nachholung der Prozeßhandlung
Die Berufungsbegründung enthält damit zugleich eine Wiederholung der Berufung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1958 - VI ZB 20/57, VersR 1958, 180; vom 8. Januar 1962 - VII ZB 14/61, VersR 1962, 218). - BGH, 04.02.1971 - VII ZR 111/70
Beglaubigung einer Urteilsabschrift durch den zustellenden Rechtsanwalt
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- BGH, 12.02.1963 - Ia ZR 112/63
Rechtsmittel
Diese Rechtsauffassung steht auch nicht im Widerspruch zu dem von der Revision angeführten Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1962 (VII ZB 14/61 = VersR 1962, 2187), auf den sich die Revision irrtümlich für ihre abweichende Meinung beruft.Nur bei völligem Fehlen eines Ausfertigungsvermerks (vgl. RGZ 159, 25, 27; 164, 52, 56; BGH in VersR 1962, 218) sowie bei unklaren oder mehrdeutigen Vermerken, wie etwa der Abkürzung: "F.d.R.d.A.", die sowohl "Für die Richtigkeit der Ausfertigung" als auch "Für die Richtigkeit der Abschrift" bedeuten kann (vgl. BGH NJW 1959, 2117), sind die Voraussetzungen des § 170 ZPO nicht erfüllt.
- BGH, 14.07.1965 - VII ZB 6/65
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Übereinstimmung der Urschrift …
Zu diesen Vorkehrungen gehört mindestens bei Berufungsbegründungen die Anordnung, daß vor dem Ablaufsdatum eine Vorfrist notiert wird (BGH LM § 233 ZPO Anh. Nr. 12; Beschl. d. Sen. v. 30. November 1961 VII ZB 14/61). - BGH, 10.06.1964 - VIII ZR 286/63 Es besteht in Schrifttum und Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß die für den Zustellungsempfänger bestimmte Urteilsabschrift mit dem Ausfertigungsvermerk versehen sein muß (zuletzt: BGH Beschl. v. 8. Januar 1962 - VII ZB 14/61 - VersR 1962, 218).
- BGH, 22.05.1975 - VII ZB 2/75
Zustellung eines Urteils - Empfangsbekenntnis - Vollmacht - Anscheinsvollmacht - …
Auch insoweit ist zwar der Gegenbeweis zulässig (vgl. Beschluß des Senats vom 8. Januar 1962 - VII ZB 14/61 -); er ist aber nicht schon damit angetreten, daß bei der am 13. März 1975 dem Senat vorgelegten Urteilskopie das dritte Blatt fehlt und die Beklagte unter Beweisantritt behauptet, dieses Blatt sei in der Kanzlei des Beklagtenvertreters von niemandem entfernt worden. - BVerwG, 25.01.1984 - 8 C 102.83
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Allerdings könnte der Kläger ungeachtet der wegen einer Bedingung unzulässigen Revision erneut (zur erneuten Berufung: vgl. BGH, Beschluß vom 8. Januar 1962 - VII ZB 14/61 - VersR 1962, 218) - und nunmehr unbedingt - Revision einlegen. - BGH, 29.09.1977 - VII ZR 58/77
Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Urteils zur Ingangsetzung der …
Die Zustellung einer Abschrift ist daher unwirksam (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes z.B. BGH NJW 1959, 2117; ferner Beschlüsse vom 8. Januar 1962 - VII ZB 14/61 = VersR 1962, 218 und vom 1. Juli 1974 - VIII ZB 17/74 = VersR 1974, 1129;… vgl. auch Stein-Jonas-Grunsky, 19. Aufl. Anm. II 2a zu § 516 ZPO;… Baumbach-Lauterbach-Albers, 35. Aufl., Anm. 2 zu § 516 ZPO;… Thomas-Putzo, 8. Aufl., Anm. 2 zu § 516 ZPO und Anm. 2 zu § 317 ZPO).